Nahkampfspange
Die Nahkampfspange war die höchste infanteristische deutsche Kriegsauszeichnung des Zweiten Weltkriegs. Sie wurde am 25. November 1942 von Adolf Hitler gestiftet.
Inhaltsverzeichnis
Stiftungsverordnung:
Stiftungsverordnung der Nahkampfspange vom 25. November 1942:
- Als sichtbares Zeichen der Anerkennung des mit der blanken Waffe und Nahkampfmitteln Mann gegen Mann kämpfenden Soldaten, zugleich aber auch als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung stifte ich die Nahkampfspange.
- Die Verleihung der Nahkampfspange ist nach beifolgenden Bestimmungen durchzuführen. Für die genaueste Einhaltung der Bestimmungen mache ich die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich.
Verleihungsdaten
- III. Stufe (Gold) — 631 (ggf. 634) Verleihungen
- II. Stufe (Silber) — ca. 10.000 Verleihungen
- I. Stufe (Bronze) — ca. 36.500 Verleihungen
Abbildungen
Verleihungsbestimmungen
- 1. Die Nahkampfspange wird als Anerkennung dem Soldaten verliehen, der sich vielfach im Nahkampf „Mann gegen Mann“ mit der Waffe in der Hand seiner Aufgabe entsprechend bewährt hat. Das Inf.-Sturmabzeichen bleibt unabhängig hiervon mit den zu dessen Erwerb geforderten Bedingungen bestehen.
- 2. Die Nahkampfspange wird in 3 Stufen verliehen und links 1 cm über der Ordensschnalle getragen. Bei Erwerb einer höheren Stufe ist die vorhergehende abzulegen. Sie bleibt jedoch im Besitz des Inhabers.
- 3. Die Bedingungen für die Verleihung sind:
- Für die 1. Stufe (Bronze) . . . 15 Nahkampftage
- Für die 2. Stufe (Silber) . . . 30 Nahkampftage
- Für die 3. Stufe (Gold) . . . 50 Nahkampftage
- 4. Als Nahkampftage sind anzurechnen:
- Alle Kampftage, an denen die auszuzeichnenden Kämpfer Gelegenheit fanden, mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung gestanden zu haben.
- Dieses kann also im Großangriff, beim Spähtruppauftrag, in der Abwehr, bei einem einzelnen Meldegang, bei einem feindlichen Spähtruppunternehmen usw. gegeben sein.
- Der Ort – bei den Gefechtsvorposten, im Vorfeld, in der H. K. L., in der Artillerie-Feuerstellung, im rückwärtigen Heeresgebiet (z. B. Partisanenkampf) oder beim Überfall auf einen Lazarettzug oder eine Versorgungskolonne – spielt dabei keine Rolle.
- 5. Jeder Soldat, der ungeschützt zu Fuß in eine unter Ziffer 4 geschilderte Lage kommt, und sich hier bewährt, hat die Anwartschaft auf die Spange.
- 6. Auf Vorschlag des Kompanie Führers, der unverzüglich – möglichst noch am gleichen Tage mit der Tagesmeldung – abzugeben ist, legen die Kommandeure der Regimenter, selbständigen Bataillon usw. im Tagesbefehl den anzurechnenden Nahkampftag für die beteiligten Einheiten fest.
- 7. Anrechnung:
- a) Die Nahkampftage sind ab 1. 12. 1942 anzurechnen.
- b) Um den vielfach bewährten alten Frontkämpfer hier hervorzuheben, können jedoch bei ununterbrochenen Einsatz im Osten nach dem 22. 6. 1941
- von 15 Monaten bis zu 15 Nahkampftage
- von 12 Monaten bis zu 10 Nahkampftage
- von 8 Monaten bis zu 5 Nahkampftage
- nach gewissenhafter Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet werden.
- Der Divisions-Kommandeur kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft keine Gelegenheit zum Nahkampf mehr gegeben ist, die Nahkampfspange verleihen.
- Hierzu muß der zu Beleihende für den Erwerb der 1. Stufe mindestens 10 Nahkampftage, der 2. Stufe mindestens 20 Nahkampftage, der 3. Stufe mindestens 40 Nahkampftage nachweisen.
Änderungen 1944
Im Verlaufe des Krieges wurden die Verleihungsbestimmungen mehrmals geändert/verändert. So wurde z. B. festgelegt, daß die Nahkampfspange nicht an Sanitätspersonal verliehen werden darf, nur noch bei Fronteinsätzen gegen reguläre Truppen (vorher konnte Bandenbekämpfung angerechnet werden, dafür wurde im August 1944 eigens ein Abzeichen, das Bandenkampfabzeichen, gestiftet). Hitler hatte sich die Aushändigung der goldenen Nahkampspange als der höchsten infanteristischen Auszeichnung vorbehalten.
Soldaten, die die Bedingungen (50 Nahkämpfe) erfüllt hatten, sollten durch die verleihungsberechtigten Kommandeure dem Oberkommando des Heeres auf dem Dienstweg bekanntgegeben werden. Hierzu war eine Abschrift des Verleihungsantrages für die 3. Stufe der Nahkampfspange, auf der die Verleihung durch den betreffenden Kommandeur bescheinigt sein mußte, vorzulegen.
Der Zeitpunkt der Meldung beim Führer wurde über die Heeresgruppe befohlen. Ebenso wurde darauf hingewiesen, daß bei der Anrechnung der Nahkampfspange, entsprechen der Stiftungsverordnung, ein besonders scharfer Maßstab anzulegen sei, um den hohen Wert der Nahkampfspange zu erhalten.
Sonderurlaub
Auf Befehl Hitlers im Oktober 1944 erhielten die mit der Goldenen Nahkampfspange ausgezeichneten Soldaten einen Sonderurlaub von 21 Tagen.
Luftwaffe
Im November 1944 wurde speziell für die sich im Erdkampf befindlichen Luftwaffeneinheiten eine Nahkampfspange der Luftwaffe zusätzlich zum Erdkampfabzeichen der Luftwaffe gestiftet. Für die Verleihung galten die gleichen Bestimmungen wie für die Nahkampfspange des Heeres.
Wissenswertes
Im August 1944 stellte Hitler bei einer der ersten Aushändigungen der goldenen Nahkampfspange fest, daß der zu Beleihende noch nicht im Besitz des Eisernen Kreuzes 1. Klasse war und verlieh daher selbst das Eiserne Kreuz 1. Klasse. Er ordnete daher an, in Zukunft zu prüfen, ob den Soldaten nicht schon früher das Eiserne Kreuz 1. Klasse zu verleihen ist, da sie ja in zahlreichen Nahkämpfen ihre Einsatzbereitschaft und ihre Tapferkeit unter Beweis gestellt hatten. Er empfahl, diese Überprüfung spätestens bei der Verleihung der silbernen Nahkampfspange vorzunehmen.
Darüber hinaus sollte bei der Verleihung der goldenen Nahkampfspange bereits festgestellt worden sein, ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Deutschen Kreuzes in Gold gegeben seien. Dies wird im allgemeinen der Fall gewesen sein, da die Zahl von 50 Nahkampftagen eine ganz besondere Bewährung über einen längeren Zeitraum darstellte. Hitler hatte daher zugestimmt, daß die Träger der goldenen Nahkampfspange ohne weitere Begründung zur Verleihung des Deutschen Kreuzes eingegeben werden konnten.
Nachkriegszeit
Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Version des Dritten Reiches in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne deutsches Hoheitsabzeichen gestattet.
Zitate
- „Einige tragen das Ritterkreuz und sind im Ehrenblatt des deutschen Heeres genannt. Alle sind mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse geschmückt und sind nahezu ein halbes Dutzend mal verwundet gewesen. Das Wort ist Wahrheit: Wer die goldene Nahkampfspange trägt, ist 50 Mal zum Leben begnadigt worden.“
Siehe auch
Literatur
- Helmut Büch: In 80 Nahkampftagen... als Kradschütze in der SS-„Totenkopf“-Division,[1] Munin-Verlag, Osnabrück 2002
- Florian Berger: Ritterkreuzträger mit Nahkampfspange in Gold, 2004, ISBN 978-3950130737
- Manfred Dörr: Die Träger der Nahkampfspange in Gold. Heer – Luftwaffe – Waffen-SS 1943–1945, Biblio-Verlag, 2006, ISBN 978-3764825850
- Werner Kindler: Mit Goldener Nahkampfspange – Werner Kindler, Ein Panzergrenadier der Leibstandarte, Munin-Verlag, 2010
- Ingo Möbius: Immer wieder Nahkampf: Ein Träger der Nahkampfspange in Gold erinnert sich, 2010, ISBN 978-3000326189
- Volker A. Behr: Deutsche Auszeichnungen: Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht 1936–1945, Motorbuch (2012), ISBN 978-3613034839
Filme
„Männer gegen Männer“, Nahkampf-Lehrfilm der Wehrmacht: