Panzerkampfabzeichen des Heeres

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Panzer-Kampfabzeichen

Das Panzer-Kampfabzeichen (Panzer-Sturmabzeichen) war eine Auszeichnung für Soldaten der Panzertruppen des Heeres und der Waffen-SS sowie deren Unterstützungstruppen zur Zeit des Zweiten Weltkrieges. Die Luftwaffe stiftete Ende 1944 ein eigenes Abzeichen, das Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe.

Stiftung

Ritterkreuzträger Oberfeldwebel Bade (Zugführer der 4. Kompanie/Panzer-Aufklärungs-Abteilung 23 der 23. Panzer-Division) und Oberleutnant Hain (Chef der 3. Kompanie/Panzer-Aufklärungs-Abteilung 23 der 23. Panzer-Division) tragen beide das Panzerkampfabzeichen des Heeres, Hain zu diesem Zeitpunkt sogar mit Einsatzzahl „75“.

Generaloberst Walther von Brauchitsch stiftete am 20. Dezember 1939 das Panzerkampfwagenabzeichen in Silber, welches am 1. Juni 1940, bei der Stiftung des Abzeichens in Bronze, umbenannt wurde und von da an die Bezeichnung Panzerkampfabzeichen trug.

Luftwaffe und Kriegsmarine

Oberfeldwebel Adolf Sermond mit dem PKA II. Stufe

Sturmabzeichen des Heeres, zu denen das Panzerkampfabzeichen gehörte, konnten grundsätzlich nur an Soldaten des Heeres oder Angehörige der dem Heere unterstellten Verbände der Waffen-SS und der Ordnungspolizei verliehen werden. Nur in Ausnahmefällen war eine Verleihung an Soldaten der Kriegsmarine und der Luftwaffe (vornehmlich Angehörige der Luftwaffen-Flak-Abteilungen, die den Heeresgruppen an der Ostfront unterstellt waren) möglich.

Es soll vereinzelte Luftwaffenangehörige gegeben haben, die als Flakartilleristen im Dienste der Heeres-Panzerabwehr das Panzerkampfabzeichen des Heeres erhielten (z. B. der spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt), ggf. jedoch ohne Heeresadler.

Stufen

Ursprünglich lediglich in einer Stufe gestiftet, machte es der weitere Verlauf des Krieges schließlich notwendig, auch für das Panzerkampfabzeichen (sowohl für das in Silber, als auch in Bronze) höhere Stufen zu schaffen. Dies war der Tatsache geschuldet, daß mehr und mehr Angehörige der Panzertruppen und der ihnen unterstellten Verbände die Verleihungsbedingungen des Panzerkampfabzeichens übererfüllt hatten. Mit Verfügung vom 22. Juni 1943 genehmigte das Oberkommando des Heeres schließlich deren Einführung. Die dadurch geschaffene Stufeneinteilung war:

  • I. Stufe: Panzerkampfabzeichen
  • II. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl „25“
  • III. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl „50“
  • IV. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl „75“
  • V. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl „100“

Das Panzerkampfabzeichen in Silber war von da an den Panzerbesatzungen der Panzereinheiten und das Panzerkampfabzeichen in Bronze den Panzerbesatzungen der Panzerspäheinheiten vorbehalten. Angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten und Panzerjägereinheiten der Panzerjägerabteilungen wurden nur noch mit dem allgemeinen Sturmabzeichen ausgezeichnet.

Verleihungszahlen

Das Panzerkampfabzeichen konnte zunächst nur durch Divisionskommandeure verliehen werden, ab dem 9. September 1942 aber auch durch Bataillonskommandeure. Die Verleihungszahlen (einschließlich höherer Stufen) betrugen für das Panzerkampfabzeichen:

  • etwa 22.000 (Silber)
  • etwa 12.550 (Bronze)

Hintergrund

Panzerkampfabzeichen (Kurzbeschreibung).jpg
SS-Obersturmführer Waldemar Schütz, Zugführer in der 4. (schweren-)Kompanie des SS-Panzer-Regiments 1 „LSSAH“, zeichnet im Frühling 1943 seine bei der Schlacht um Charkow bewährten Männer mit dem Panzerkampfabzeichen des Heeres in Silber aus; von links: SS-Unterscharführer Werner Wendt, SS-Sturmmann Hein Reimers, SS-Panzerschütze Klaus Bürvenich und SS-Sturmmann Wohlgemuth.

Am 13. Juli 1921 stiftete der Reichswehr-Minister zur „Erinnerung an die Leistungen der durch den Friedensvertrag aufgelösten Kampfwagenverbände“ (Tanks) für die ehemaligen Besatzungen der deutschen Kampfwagen (A7V-Wagen und englische Beutetanks) ein Kampfwagen-Erinnerungsabzeichen.

Die Inspektion der Panzertruppe des Heeres forderte in den Jahren 1936 bis 1937 ein Waffenabzeichen für die Angehörigen dieser nach der Verkündung der Wehrfreiheit neuen Waffengattung. Auf allseitig geäußerte Wünsche aus der Truppe, vertreten durch die Generäle der Panzertruppe, Kommandierenden Generäle, Panzer-Divisions- und Regiments-Kommandeure, reichte die Inspektion der Panzertruppe (Jn 6) Mitte Oktober 1939 den Antrag für Einführung eines Panzerkampfwagen-Abzeichens und eines Panzerkampfwagen-Erinnerungsabzeichens höheren Orts ein.

Das Heeres-Verordnungsblatt vom 27. Dezember 1939 veröffentlichte in Teil B in der 82. Ausgabe dann die Stiftung eines solchen Abzeichens. Der vollständige Text der Stiftungsverfügung vom 20. Dezember 1939 lautet:

Ich genehmige die Einführung des Panzerkampfwagenabzeichens nach dem mir vorgelegten Muster.
Berlin, den 20. Dezember 1939
Der Oberbefehlshaber des Heeres von Brauchitsch Generaloberst

Die Durchführungsbestimmungen des Oberkommandos des Heeres vom gleichen Tage regeln vor allem die Verleihungsbestimmungen und werden mit den Absätzen 1-2-3-4 und 9 im vollen Wortlaut zitiert:

Das Panzerkampfwagenabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Panzereinheiten verliehen werden, die sich ab
1. 1.40 als Panzerkampfwagen- bzw. Panzerbefehlswagen-Kommandant, Panzerschütze, Panzerführer, Panzerfunker bei mindestens dreimaligen Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei sich die Panzerkampfwagenbesatzung aktiv am Kampf selbst beteiligt haben muß.
2. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gem. H. A. O./Heeres-Anzugs-Ordnung/H. Dv. 122 — Abschn. B Nr. 28 Trageweise B) in und außer Dienst getragen.
3. Das Panzerkampfwagenabzeichen besteht aus einem ovalen Eichenlaubkranz, in dem sich ein Panzerkampfwagen befindet; auf dem oberen Teil des Eichenlaubkranzes ist das Hoheitszeichen der Wehrmacht angebracht.
4. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird durch die Kommandeure der Panzerdivisionen verliehen.
9. Der Besitz des Weltkriegs-Panzerkampfwagenabzeichens entbindet nicht von der Erfüllung der unter 1. für das Panzerkampfwagenabzeichen gestellten Bedingungen.

Der künstlerische Entwurf des Abzeichens wurde von dem Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Ernst Peekhaus in Berlin angefertigt. Die Werkzeuge zur Herstellung des Abzeichens stellte die Firma C. E. Juncker in Berlin her, welche auch die ersten Abzeichen anfertigte. Im übrigen war das Abzeichen schon im August 1939 als Entwurf für ein geplantes Panzerabzeichen vorgesehen gewesen.

Panzerkampfabzeichen in Bronze

Am 1. Juni 1940 stiftete der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, in Anerkennung der in vielen Sturmangriffen gezeigten Bewährung aller Teile des Heeres und als Ansporn für vollsten Einsatz des einzelnen Mannes das Panzerkampfwagenabzeichen in Bronze. Es konnte verliehen werden an die Angehörigen der Schützenregimenter, der Kradschützen-Bataillone der Panzerdivisionen und der Panzerspäh-Einheiten bei den gleichen Voraussetzungen wie für das Abzeichen in Silber. Zur selben Zeit wurde das Panzerkampfwagen-Abzeichen in Panzer-Kampfabzeichen umbenannt.

Weitere Änderungen und Ergänzungen

Mit Datum des 26. Februar 1941 wurden die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung der Sturmabzeichen des Heeres zusammengefaßt im Heeres-Verordnungsblatt veröffentlicht, wobei sich keine wesentlichen Veränderungen bemerkbar machten. Das Oberkommando des Heeres änderte am 31. Dezember 1942 die bisher gültigen Verleihungsrichtlinien in folgender Weise:

Kradmelder der Panzereinheiten können die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie, in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer mitfahrend, sich unter unmittelbarer feindlicher Waffenwirkung an drei verschiedenen Kampftagen bewähren.
Angehörige von Instandsetzungstrupps der Panzereinheiten können die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie sich in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer bei der Wiederinstandsetzung im Kampf befindlicher Panzer an drei verschiedenen Kampftagen bewähren.

Am 8. September 1942 regelte das Oberkommando des Heeres die Verleihung des Abzeichens an Sanitätsoffiziere und Sanitätspersonal, und einen Tag später wurde die Übertragung der Verleihungsbefugnis verändernd gegenüber der bisherigen Praxis verkündet.

Eine Verfügung des O. K. H. vom 31. Januar 1943 gab bekannt, daß an Angehörige der Panzer-Nachrichten-Abteilungen das Abzeichen in Silber verliehen werden könne, soweit sie als Panzerkampfwagen- oder Panzerbefehlswagenführer, als Panzerschützen, Panzerfahrer und Panzerfunker die bestehenden Bedingungen erfüllt hätten.

Am 22. Juni 1943 schuf eine Verfügung des O. K. H. höhere Stufen zum Panzerkampfabzeichen. Aus dem längeren Text werden hier die Absätze 1-2-3-4-8 im vollen Wortlaut wiedergegeben.

1. Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer angreifenden Angehörigen der schweren Waffen die Einführung höherer Stufen zum Panzerkampfabzeichen genehmigt.
2. Die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen werden nach besonderem Muster mit der Zahl 25 in der II. Stufe, der Zahl 50 in der III. Stufe, der Zahl 75 und der Zahl 100 in der IV. Stufe gefertigt.
3. Es kann verliehen werden nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen die II. Stufe,
nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III. Stufe,
nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV. Stufe,
und zwar
das Panzerkampfabzeichen in Silber an Panzerbesatzungen der Panzereinheiten,
das Panzerkampfabzeichen in Bronze
an Panzerbesatzungen der Panzerspäheinheiten,
das Sturmabzeichen (allg.)
an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten und Panzerjägereinheiten der Panzerjäger-Abteilungen (Sf.).
Die IV. Stufe kann nach 100 Einsätzen mit der Zahl 100 erneut verliehen werden.
4. Es darf nur ein Sturmabzeichen getragen werden; die niedrigen Stufen verbleiben jedoch zur Erinnerung.
8.
a) Die Einsatz tage für die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen und zum Sturmabzeichen (allg.) sind ab 1. 7. 43 anzurechnen; für bereits verliehene Infanteriesturmabzeichen, Panzerkampfabzeichen oder Sturmabzeichen (allg.) werden jedoch drei Einsatztage aus der Zeit vor dem 1. 7. 43 ohne weiteren Nachweis angerechnet.
b) Außerdem können, um den bewährten alten Frontkämpfer hervorzuheben, bei ununterbrochenem Einsatz im Osten oder in Afrika nach dem 22. 6. 41 von 15 Monaten bis zu 25 Einsatztage von 12 Monaten bis zu 15 Einsatztage von 8 Monaten bis zu 10 Einsatztage nach durch gewissenhafte Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet werden. Kommando, Verwundung (Erfrierung) oder Urlaub bis zu einem Viertel der vorgesehenen Fristen gilt nicht als Unterbrechung des Einsatzes.
c) Der Div. Kdr. kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft keine Gelegenheit zum anrechnungsfähigen Einsatz mehr gegeben ist, die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen oder zum Sturmabzeichen (allg.) verleihen.
Hierbei muß der zu Beleihende für den Erwerb der II. Stufe mindestens 18 Einsatztage der III. Stufe mindestens 35 Einsatztage der IV. Stufe mindestens 60 Einsatztage nachweisen.

Weitere durch die Lage sich ergebende Veränderungen wurden vom O.K.H. z.B. am 4. September 1943 und am 2. September 1944 geregelt. Die letzte Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 1. Dezember 1944 soll im vollen Wortlaut hier abgedruckt werden:

Panzerjägerverbände, die mit nachstehenden Panzerjägerwaffen ausgerüstet sind:
*Jagdpanzer 38(t),
*Jagdpanzer IV,
*Jagdpanther,
*Jagdtiger,
*Sturmgeschütz III und IV
erhalten das Panzerkampfabzeichen in Silber. Die übrigen Panzerjägereinheiten erhalten wie bisher das Sturmabzeichen (allg.).

Nach dem Kriege tauchten Panzerkampfabzeichen mit der Zahl „200“ im Handel auf. Eine intensive Umfrage bei Angehörigen von Panzerverbänden z. B. XLI. (Panzer) A.-K., 4., 7., 8. und 10. Panzer-Division, 23. Panzer-Division sowie bei bekannten Panzerkommandeuren wie General der Panzertruppe Eberbach, Generalleutnant Dr. Karl Mauss haben keine Spur einer Verleihung des Abzeichens mit „200“ ergeben.

Wann die ersten Panzerkampfabzeichen verliehen wurden, war mit Sicherheit schon im Kriege nicht mehr feststellbar. Da der Panzereinsatz im Feldzug in Polen keinen Anspruch auf Verleihung des Abzeichens begründete, können daher die ersten Verleihungen erst im Verlauf des Norwegen-Unternehmens bzw. in der Masse erst nach dem 10. Mai 1941 eingesetzt haben. Auch die Zahl der insgesamt verliehenen Abzeichen wird nie festzustellen sein.

Siehe auch

Verweise