Vierjahresplan

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Vierjahresplan war die Bezeichnung der beiden großen vierjährigen Arbeitspläne der nationalsozialistischen Reichsregierung für die Wiederherstellung der deutschen Wirtschaft,[1] die durch das Versailler Diktat nahezu vernichtet wurde. Auch während der Weimarer Republik konnte dieser Zustand nicht gebessert werden. Der erste Vierjahresplan wirkte von April 1933 bis April 1937. Der zweite Vierjahresplan, am 30. Januar 1937 vom Reichstag beschlossen, von April 1937 bis April 1941.

Ziele und Fortschritte

Die Ziele des 1. Vierjahresplanes, der mit den Worten Adolf Hitlers „Gebt mir vier Jahre Zeit“ in seiner Rede vom 10. Februar 1933 angekündigt wurde, waren die „Rettung des deutschen Bauern zur Erhaltung der Ernährungs- und damit Lebensgrundlage der Nation, Rettung des deutschen Arbeiters durch einen gewaltigen und umfassenden Angriff gegen die Arbeitslosigkeit“. Diese Zielsetzung war bis 1936 erreicht. Die Bauern wurden gestärkt durch die Schaffung des Reichsnährstandes und des Reichserbhofrechtes. Die Arbeitslosigkeit bei den Arbeitern wurde von sieben Millionen auf eine Million gesenkt.

„Ausstellung Vierjahresplan“ 1936

Das Ziel des 2. Vierjahresplanes wurde vom Führer auf dem Reichsparteitag 1936 verkündet:

„In vier Jahren muß Deutschland in allen jenen Stoffen vom Ausland gänzlich unabhängig sein, die irgendwie durch die deutsche Fähigkeit, durch unsere Chemie und Maschinenindustrie sowie durch unseren Bergbau selbst beschafft werden können.“

Das Deutsche Reich sollte in Zukunft seine Nahrungsfreiheit wiedererlangen und auf dem Fundament eines autarken Wirtschaftssystems stehen. Die Durchführung wurde am 18. Oktober 1936 dem Ministerpräsidenten Generaloberst Hermann Göring übertragen, der dazu umfassende Vollmachten gegenüber allen Behörden, einschließlich der Obersten Reichsbehörden, und allen Dienststellen und Gliederungen der Partei erhielt und schon 1934 arbeitsmarktpolitische Erfahrungen mit dem Göringplan sammelte. In Verfolgung der gesetzten Ziele sind zahlreiche Gesetze und Verordnungen für den Arbeitseinsatz und die Preisregelung ergangen. Die inländische Rohstoffversorgung wurde wesentlich verbessert durch den vermehrten Anbau von Flachs, Hanf, Ölfrüchten usw. Große Fortschritte erzielte man u. a. in der Herstellung von künstlichem Kautschuk, Zellwolle, Kunstharzen und Treibstoffen. Das Deutsche Reich wurde zu einem wesentlichen Teil von der Einfuhr unabhängig. Im Jahre 1937 wurde zur Erschließung und Ausnutzung der Eisenvorräte des deutschen Bodens vom Reich die Reichswerke A.-G. für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“ gegründet. Am 3. Dezember 1937 wurde die Zahlung von Löhnen an Feiertagen angeordnet und am 4. April 1938 die Neuorganisation des Wirtschaftsministeriums. Die Anordnung über den Arbeitseinsatz folgte am 15. Februar 1938.

Weiteres

  • Ab 1937 wurde die Zeitschrift „Der Vierjahresplan“ herausgegeben.
  • Am 28. Januar 1937 wurde für die Durchführung des Vierjahresplanes bei der NSDAP eine Reichszentrale eingerichtet.
  • Verordnung zur Einführung des Vierjahresplanes in den Ostgebieten vom 30. Oktober 1939:

Aufgrund § 8 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete vom 8. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 2042) wurderd verordnet:
§ 1.
(1) Im Reichsgau Westpreußen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Marienwerder[2] in seinem bisherigen Umfang, im Reichsgau Posen und in den Regierungsbezirken Zichenau und Kattowitz ist die Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I, S. 887) sinngemäß anzuwenden.
(2) Für den Regierungsbezirk Marienwerder in seinem bisherigen Umfang bewendet es hinsichtlich der Geltung des Vierjahresplanes bei den bestehenden Vorschriften.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Verkündet im Reichsgesetzblatt I, S. 2125 am 1. November 1939.

Auslegung

Im derzeitigen offiziellen Geschichtsbild diente dieser Plan dazu, das Deutsche Reich innerhalb kürzester Zeit auf einen von ihm angeblich geplanten „Eroberungskrieg“ vorzubereiten. Die angestrebte Autarkie des Reiches wird dabei nicht rein als wirtschaftliche Überlegung gesehen, sondern primär als Vorbereitung auf einen mehrere Jahre umfassenden Konflikt.

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Aufruf der Reichsregierung an das Volk vom 1. Februar 1933
  2. Die nach dem Versailler Diktat bei Deutschland verbliebenen restlichen Kreise Elbing-Stadt und –Land, Marienburg, Stuhm, Marienwerder, und Rosenberg des alten westpreußischen Regierungsbezirkes Marienwerder wurden durch das Gesetz über die Neuordnung der Verfassung und Verwaltung in der Ostmark vom 21. Juli 1922 (Preußische Gesetzsammlung, S. 171) mit Wirkung vom 1. Juli 1922 als Regierungsbezirk Westpreußen zur Provinz Ostpreußen geschlagen. Am 1. November 1939 übernahm Reichsstatthalter Forster diese sechs Kreise von dem ostpreußischen Oberpräsidenten und Gauleiter Koch in einer Feierstunde im Remter der Marienburg in den neuen Reichsgau Danzig-Westpreußen.