Arbeitsbeschaffung

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Unter Arbeitsbeschaffung versteht man Maßnahmen und Projekte der öffentlichen Hand, die vor allem in Perioden der Massenarbeitslosigkeit vorgeschlagen oder durchgeführt werden, zur Wiedereinstellung Erwerbsloser in die Arbeit.

Geschichte

Weimarer Republik

Den ersten Versuch einer Arbeitsbeschaffung bedeutete der sogenannte Papen-Programm vom September 1932, dessen Grundgedanke die Wiederbelebung der Privatwirtschaft durch teilweise Rückerstattung der die Erzeugung belastenden Steuern in Form von Steuergutscheinen und durch Einstellungsprämien bei Mehrbeschäftigung von Arbeitern war, wozu erstmalig staatlicher Zuschuß für Hausreparaturen trat. Unter der Regierung Schleicher folgte das sogenannte Sofortprogramm, bei dem der Nachdruck auf öffentliche Arbeiten und der Förderung der Siedlung lag. Beide Programme waren jedoch für eine wirkliche Überwindung der Arbeitslosigkeit nicht ausreichend.

Nationalsozialismus

Plakat zur Arbeitsbeschaffung (1934)
Entwicklung der Arbeitslosigkeit von 1933-1939

In breitestem Rahmen ist die Arbeitsbeschaffung im Deutschen Reiche mit der Machtübernahme durch die nationalsozialistische Regierung durchgeführt worden. Der Grundgedanke der Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates war, den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und die Wirtschaftskrise von verschiedenen Seiten her gleichzeitig anzunehmen. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen läßt sich in 3 große Hauptgruppen gliedern:

  1. die unmittelbare Arbeitsbeschaffung durch Erteilung zusätzlicher öffentlicher Aufträge vom Staat oder andern öffentlichen Körperschaften,
  2. die Belebung der Privatwirtschaft durch Zuschüsse oder Steuererleichterungen,
  3. die Förderung des Austausches von Arbeitskräften.

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fand die wichtigste gesetzliche Grundlage in dem Ersten Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933, dem eine Reihe anderer Gesetze und Verordnungen, darunter das Zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 gefolgt sind.

Für die erste Gruppe, die unmittelbaren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, bot die wichtigste Grundlage der Abschnitt I des Ersten Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 und der Abschnitt I des Zweiten Gesetzes (Reinhardtprogramm).

Die Förderung dieser Aufgaben erfolgte in den meisten Fällen durch Darlehen, z. T. auch (Wohnungsinstandsetzung oder -umbau, Tiefbauarbeiten öffentlicher Körperschaften, Sachleistungen) durch Gewährung von Zuschüssen. Darlehen oder Zuschüsse durften nur für solche Arbeiten gegeben werden, die volkswirtschaftlich wertvoll waren, deutsche Produkte verwendeten und die der Träger der Arbeit oder der Eigentümer aus eigener finanzieller Kraft nicht hätten ausführen können. In der Mehrzahl der Fälle lag die unmittelbare Durchführung der Arbeiten bei öffentlichen Körperschaften (Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden). Die Frist für die Beendigung der Arbeiten, für die auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1933 Darlehen oder Zuschüsse bewilligt wurden war ursprünglich auf den 31. März 1935 festgesetzt, wurde jedoch im Einzelfall bis zum 31. März 1936 verlängert.

Finanzierung

Der Bau der Autobahn ist eines der bekanntesten Arbeitsbeschaffungsprogramme. Die höchste Beschäftigungszahl gab es im Jahr 1936, als rund 120.000 Arbeiter an den Trassen eingesetzt waren.

Die Finanzierung dieser Arbeiten erfolgte durch Arbeitsschatzanweisungen. Eine weitere Quelle der Mittelbeschaffung bildete die im 3. Abschnitt des Gesetzes vom 1. Juni 1933 geregelte Freiwillige „Spende zur Förderung der nationalen Arbeit“ (Arbeitsspende). Die Finanzierung aufgrund der Arbeitsschatzanweisungen erfolgte unter Einschaltung der Kreditinstitute der öffentlichen Hand, besonders der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten (Öffa), der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Bau- und Bodenbank AG. Durch das Zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 wurden 500 Millionen Reichsmark für Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden (unter Ausdehnung auf gewerbliche Betriebsgebäude) zur Verfügung gestellt, und zwar als Zuschüsse für Arbeiten, bei denen ein erheblicher Teil der Kosten (in der Regel 4/5) vom Hausbesitzer selbst aufgebracht wurden, sowie als Zinszuschüsse für diejenigen Mittel, die der Hauseigentümer über den ihm gewährten Reichszuschuß hinaus aus eigenen oder Kreditmitteln aufbrachte.

Austausch von Arbeitskräften

Zum Abschnitt 4, der Förderung des Austausches von Arbeitskräften, gehörte vor allem die Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft (Befreiung der Hausgehilfinnen von der Arbeitslosenversicherungspflicht, Senkung der Einkommensteuer bei der Beschäftigung von Hausgehilfinnen) und die Förderung der Eheschließung durch Gewährung von Ehestandsdarlehen in den Fällen, in denen die künftige Ehefrau bei der Eheschließung ihre bisherige Arbeitsstelle freimachte.

Durch eine Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung vom 28. August 1934 wurde der Ersatz jugendlicher durch ältere Arbeitskräfte angestrebt, sofern für die Jugendlichen die Möglichkeit einer Unterbringung im Freiwilligen Arbeitsdienst bestehe. Dieser selbst war, abgesehen von seiner volkserzieherischen Bedeutung, ebenso wie die Einrichtung der Landhilfe eine bedeutsame Ergänzung der Arbeitsbeschaffung, da hierdurch für die älteren, benachteiligten Arbeitskräfte Arbeitsplätze frei gemacht wurden.

Weitere Maßnahmen

Ergänzend zu diesen Maßnahmen der öffentlichen Hand traten die besonderen Arbeitsbeschaffungsprogramme der Deutschen Reichsbahngesellschaft und der Reichspost sowie der Bau der Reichsautobahnen.

Zur Belebung der privatwirtschaftlichen Unternehmergeistes durch Zuschüsse dienten in erster Linie die Zuschüsse für Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden durch das Zweite Gesetz. Daneben wurde durch die Maßnahmen der Steuererleichterung in großem Umfang die Finanzpolitik des nationalsozialistischen Staates in den Dienst der Arbeitsbeschaffung gestellt, zuerst durch die Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuer für nach dem 31. März 1933 erstmalig zugelassene Personenkraftwagen und -räder (Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 10. April 1933), wodurch eine Belebung des Absatzes der Kraftfahrzeugindustrie erzielt wurde, dann hauptsächlich durch die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen (Abschnitt 2 des Gesetzes vom 1. Juni 1933), die der Beschäftigung vor allem in der Maschinenindustrie neuen Auftrieb gab, und durch die Steuerbefreiung für neu errichtete Kleinwohnungen und Eigenheime (Abschnitt 4 des Zweiten Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933), soweit die Kleinwohnungen in den Rechnungsjahren 1934 und 1935 und die Eigenheime in den Rechnungsjahren 1934-38 erstellt wurden.

Fazit

Die umfassenden Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung, die nach dem an der Schaffung maßgeblich beteiligten Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Reinhardt gewöhnlich als Reinhardtprogramm bezeichnet wurden, wurden in ihrer Wirksamkeit durch die von der nationalsozialistischen Regierung erreichte Stetigkeit der politischen Verhältnisse und durch die von allen Staats- und Parteistellen getragene sehr wirksame Förderung unterstützt. So gelang es, den bisherigen Erstarrungszustand der Wirtschaft zu lösen und die Arbeitslosigkeit so stark herunterzudrücken, wie das in keinem anderen Lande der Welt zu dieser Zeit in gleichem Maße möglich gewesen war. Die Zahl der bei den Arbeitsämtern gemeldeten Arbeitslosen war in der Zeit von Ende Januar 1932 bis Ende Mai 1935 von 6,04 Millionen auf 2.019.887 zurückgegangen. Im Oktober 1938 betrug sie nur noch 163.941. Mit zunehmender Belebung der Gesamtwirtschaft traten die öffentlichen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung zurück, von denen auf längere Frist vor allem der Bau der Reichsautobahnen berechnet wurde.

Insgesamt wurden bis Ende 1934 für Arbeitsbeschaffungszwecke 5050,3 Millionen ℛℳ bereitgestellt. Davon entfielen auf die Reichsbahn 991 Millionen, auf die Reichspost 111 Millionen, auf die Spende zur Förderung der nationalen Arbeit 100 Millionen ℛℳ. Von der Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel stammten 1325 Millionen ℛℳ aus Haushaltsmitteln des Reichs und der übrigen an der Finanzierung der Arbeitsbeschaffung beteiligten Körperschaften, während 3125 Millionen ℛℳ mit Vorfinanzierung, d. h. unter Wechselausstellung aufgebracht worden waren.

In den 1930er Jahren haben Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit auch in anderen Ländern die Durchführung öffentlicher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen veranlaßt, so z. B. in Österreich, Frankreich und in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der Nirapolitik (National Recovery Administration) durch Franklin D. Roosevelt; doch haben sie nirgends den gleichen Umfang und den gleichen Erfolg aufzuweisen gehabt wie im Deutschen Reich.

Die bundesdeutsche Geschichtspolitik ist darum bemüht, in der Arbeitsbeschaffung im Nationalsozialismus einen militärischen Zweck zu sehen.[1] Die Senkung der Arbeitslosigkeit resultiere vor allem aus der massiven Aufrüstung und anderen Vorbereitungsmaßnahmen für einen groß angelegten Eroberungs- bzw. Angriffskrieg. Dabei spielt auch die Legende der „kriegswichtigen“ Autobahnen eine wichtige Rolle.

Siehe auch

Fußnoten

  1. André Bastisch: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Dritten Reich von 1933–1936, 2000 (Magisterarbreit, TU Dresden)