Volksschädling

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit dem Begriff Volksschädling wurden während der Zeit des Nationalsozialismus zunächst generell Personen bezeichnet, denen Handlungen zum Schaden der Allgemeinheit zur Last gelegt wurden.

Rechtsbegriff und Rechtsfortschreibung durch Präzedenzurteile

Seit 1939 wurde die Bezeichnung durch die Volksschädlingsverordnung vom 5. September 1939 zum Rechtsbegriff. Nach § 4 dieser Verordnung galt derjenige als Volksschädling, der „vorsätzlich unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand verursachten außergewöhnlichen Verhältnisse eine Straftat begeht“. In diesem Falle wurde „unter Überschreitung des regelmäßigen Strafrahmens mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit dem Tode bestraft, wenn dies das gesunde Volksempfinden wegen der besonderen Verwerflichkeit der Straftat“ erforderte.

Der damalige preußische Justizstaatssekretär Roland Freisler schrieb hierzu in der juristischen Fachzeitschrift Deutsche Justiz, 1939, S. 1450: „Vier Tatbestände stellt die Verordnung an die Spitze, es handelt sich um mehr als Tatbestände, es sind plastische Verbrecherbilder:

  1. das des Plünderers,
  2. das des feigen Meintäters,
  3. das des gemeingefährlichen Saboteurs,
  4. das des Wirtschaftssaboteurs.“

Der Inhalt des Begriffs des Volksschädlings, der in der Verordnung nicht abschließend definiert war, wandelte sich im Laufe der Rechtspraxis und erfuhr eine immer extensivere Ausdehnung. Demgemäß wurde er kurz vor Kriegsende in erster Linie auf Deserteure bezogen.

Die Bearbeitung von Anklagen, die auf diese Verordnung Bezug nahmen, war vor allem den Sondergerichten zugewiesen (→ Volksgerichtshof).

Begrifflichkeit in der Gegenwart

Durch die nationalsozialistische Verwendung des Begriffs Volksschädling, ist er gewissermaßen verbraucht. Das heißt, der Sachverhalt, den der Begriff kennzeichnet, kann eben auch nicht auf andere Weise namhaft gemacht werden. Dies gilt speziell im Zusammenhang mit Politikern, Kommunal- und Staatsbeamten, welche – etwa im Falle von Handlungen zu ihrem Eigennutz – in Gerichtsverfahren der Korruption, der Vorteilsnahme oder Veruntreuung schuldig gesprochen wurden. An diesen Handlungen klebt heute pauschal der Begriff der „Korruption“, der undeutlich, fremdartig und abstrakt genug ist, um die Vorstellungskraft hinreichend bezüglich der Frage zu vernebeln, wie schädlich ein mentalitätsmäßiger Volksschädling tatsächlich ist.

Die Volksseele (oder gleich das ganze Volk) verdämmert und verschwindet folgerichtig, weil der bezeichnete Schaden der „Korruption“ scheinbar immer nur der Schaden der Anderen ist, den dann konsequenterweise eine andere Instanz, eben „der Staat“, zu begleichen habe. Millionen Frauen, die es ablehnen, in irgendeiner Weise von einem Mann ökonomisch abhängig zu sein, begrüßen mit Entschiedenheit die paternalistische Rolle des Staates (und wählen mit erdrückender Überzahl sozialdemokratisch). Sie geben ihre Verantwortung begeistert ab und nennen die Eliminierung der Familie „Freiheit“.

Personengruppen, welche der öffentlich alimentierten Gutmenschenfraktion angehören, den linksextremen Antifa-Chaoten zuzurechnen sind oder zur Bettelfraktion der Punker zählen, ist vollends jedes Verständnis dafür, daß ein Gemeinwesen seine eigenen Interessen schützt und seine eigenen Ressourcen verwaltet, merkwürdig fremd. Konsequenterweise lehnen sie es ab, überhaupt irgendein Maß der Besteuerung anzuerkennen und Ausgaben strikt nach ihrer Sinnhaftigkeit zu beurteilen. Im Zuge der Asylantenflut in Europa 2015 und der faktischen Zivilinvasion aus den leistungsuntüchtigsten Ländern der Welt, die seither explodiert, wurde deutlich, daß weite Teile der BRD-Bevölkerung es grundsätzlich ablehnen, nationale Ressourcen und begrenzte nationale Guthaben als Kategorie in den Blick zu nehmen. Die blanke Hysterie, die beispielsweise der Streit um das Wort „Obergrenze“ ausgelöst hat – es dürfe, dieser Anschauung zufolge (die auch Frau Dr. Merkel propagiert), prinzipiell „keine Obergrenze“ hinsichtlich des Zuzugs aus den heruntergekommenen Multimillionenquartieren der Dritten Welt geben –, steht stellvertretend für jene Egalhaltung.

Dieser Befund wirft die Frage auf, ob ein solcher Kulturkreis – dessen Eliten und dessen wahlberechtigter Pöbel nationale Grenzen überflüssig findet, der nationales Eigentum verachtet und der nationale Interessen für ein verbrecherisches Thema hält – in irgendeiner Weise überlebensfähig sein kann. Politiker, denen die Auslöschung des Mittelstandes gleichgültig ist (oder die sie sogar energisch begrüßen) und Parteien, die sich in Taschengeldversprechungen gegenseitig überbieten, führen den Exitus der bestehenden Zivilisationsstufe in diesem Land herbei. Um ihre Gegner einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, dient ihnen ein arroganter Moralismus. Dies ist eine dem Irrsinn verwandte Anmaßung, die besagt, daß infantiles Wunschdenken mit vollem Recht gegen alle Gesetze, Regeln, Grundgesetzbestimmungen und Rechtstraditionen gewendet werden dürfe – und daß das Wunschdenken nicht nur immer recht hat, sondern auch die Geschichte schreibt.

Der Volksschädling läßt sich jedoch durch bloßes Wegschauen nicht eliminieren. Die Willkommenskultur der Profiteure einer milliardenschweren Einwanderungsindustrie und Integrationsindustrie besteht ja darin, anderer Leute Geld auszugeben. Eine Finanzkrise von der Art der Lehman-Brothers-Pleite 2008 genügt bereits, um das Alimentieren der Millionen Asylforderer physisch zu beenden. Solche Personen werden sich dann vielleicht in der Rolle derjenigen wiederfinden, die mindere Rechte haben (in einem von der EUdSSR durchgesetzten globalistischen Rechtsverständnis).

Nicht zu vergessen sind sogenannte Bahnhofsklatscher und Gutmenschen, die während der Fremdlingsflut seit 2015 an deutschen Bahnhöfen wie beispielsweise München medienwirksam den ankommenden Eingeschleusten zugejubelt und dabei Plüschtiere zugeworfen haben. Seitdem sind auch Begriffe wie „Fähnchenschwinger“, „Refugees-Welcome-Plärrer“, „Stofftierverteiler“ oder „Teddywerfer“ durchaus zutreffend.

Alle Deutschen – und darunter auch diejenigen, die es selbstverständlich finden, von Subventionen zu leben – repräsentieren mit ihrer verbliebenen Bildungskultur, mit ihren Anstandsformen und ihrer Rechtstreue die kompletten Außenseiter, die die ganze Härte des Globalismus treffen wird. Ihnen wird eingebläut werden, daß das Privileg der eigenen Kultur dann als „rückständig“, als „wenig hilfreich“ und geradewegs als „ein Handelshemmnis“ gelten wird. Sie wachen auf als die markierten Schädlinge im egalitären, normierten, totalüberwachten Weltstaat der NWO.

Siehe auch

Literatur

  • Gerd Habermann: Der Wohlfahrtsstaat. Die Geschichte eines Irrwegs. Propyläen Verlag, Berlin 1994, ISBN 3-549-05140-9
  • Roland Baader: Wider die Wohlfahrtsdiktatur. Zehn liberale Stimmen. Resch, Gräfelfing 1995, ISBN 3-930039-34-6
  • Matthias Weik / Marc Friedrich: Der größte Raubzug der Geschichte. Warum die Fleißigen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden. Bastei Lübbe, Köln 2014, ISBN 978-3-404-60804-1
  • Verein Monetäre Modernisierung (Hg.): Die Vollgeld-Reform. Wie Staatsschulden abgebaut und Finanzkrisen verhindert werden können. Mit Beiträgen von Hans Christoph Binswanger, Joseph Huber und Philippe Mastronardi. Edition Zeitpunkt, Solothurn ³2013, ISBN 978-3-9523955-0-9
  • Thor von Waldstein: Der Beutewert des Staates, Ares-Verlag, Graz 2008

Verweise