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Schmitt, Carl
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Carl Schmitt (* 11. Juli 1888 in Plettenberg, Sauerland; † 7. April 1985 ebendort) war ein deutscher Staatsrechtler und politischer Philosoph.
Inhaltsverzeichnis |
Leben
Carl Schmitt wird als Sohn eines Kaufmanns in Plettenberg (Westfalen) geboren. Nach dem Studium der Staats- und Rechtswissenschaften in Berlin, München und Straßburg, Promotion und Habilitation an der Universität Straßburg im Jahre 1915. 1921 erfolgte die Berufung an die Universität Greifswald. Dort erfolgt die Veröffentlichung der Abhandlung "Die Diktatur", in der Schmitt die staatsrechtlichen Grundlagen der Weimarer Republik untersucht und dabei die starke Stellung eines Reichspräsidenten deutlich betont. 1922 wurde er Professor an der Universität Bonn. In seiner Schrift "Politische Theologie" konkretisiert Schmitt seine Staatstheorie, indem er, ausgehend von seiner katholischen Grundhaltung, letztlich die menschliche Willensfreiheit negiert. In der Zeitanalyse "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" begründet Schmitt die Notwendigkeit totalitärer Herrschaftsstrukturen. Ab 1926 war er Professor der Rechte an der Handelshochschule in Berlin. 1932 erfolgte seine Berufung an die Universität Köln. Zu seinen Schülern zählten u.a. Ernst Forsthoff, Ernst Rudolf Huber, Werner Weber, Roman Schnur, Hans Barion und Ernst Friesenhahn. In der Schrift „Der Begriff des Politischen“ entwickelt Schmitt seine Staastrechtslehre, in der er den Führerstaat vorwegnimmt und rechtsphilosophisch legitimiert. Schmitt vertritt die Reichsregierung unter Franz von Papen, mit dem er freundschaftlich verbunden ist, gegen die suspendierte preußische Regierung Braun vor dem Staatsgerichtshof.
Nationalsozialismus
Im Jahre 1933 erfolgt sein Eintritt in die NSDAP und seine Ernennung zum preußischen Staatsrat durch Hermann Göring. Er wird Präsident der "Vereinigung nationalsozialistischer Juristen" und wirkt als Professor der Rechte an der Universität zu Berlin. Auf einem in Berlin stattfindenden Kongreß akademischer Rechtslehrer im Jahre 1936 fordert er, das deutsche Recht von jüdischem Geist zu säubern. In seinem Referat führte er aus:
- „Der Jude hat zu unserer geistigen Arbeit eine parasitäre, eine taktische und eine händlerische Beziehung.“
Nachkriegszeit
Schmitt wird nach seiner „Befreiung“ von den Besatzern seines Lehramtes enthoben und verbringt mehrere Jahre in Konzentrationslagern. Ab 1950 ist er wissenschaftlich isoliert und vom politischen Diskurs weitgehend ausgeschlossen. Schmitt widmet sich besonders völkerrechtlichen Studien und veröffentlicht seine Memoiren.
Carl Schmitt stirbt 1985 in seiner Geburtsstadt Plettenberg.
Zitate
- «Wer das geltende Recht aufheben kann, ist der Souverän.»
- «Dadurch, dass ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.»
- «Erklärt ein Teil eines Volkes, keinen Feind mehr zu kennen, so stellt es sich nach Lage der Sache auf die Seite der Feinde und hilft ihnen. Aber die Unterscheidung von Freund und Feind ist damit nicht aufgehoben.»
- «Es kann eine Demokratie geben ohne das, was man modernen Parlamentarismus nennt und einen Parlamentarismus ohne Demokratie; und Diktatur ist ebensowenig der entscheidende Gegensatz zu Demokratie wie Demokratie der zu Diktatur.»
Siehe auch
- Freund-Feind-Unterscheidung
- Der Führer schützt das Recht
- Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus
Verweise
Weltnetz
- Deutsches Kolleg: Die Carl-Schmitt-Falle
- „Die Lüge vom ewigen Krieg für ewigen Frieden“. Der Publizist Günter Maschke über die Aktualität von Carl Schmitts Völkerrechtsdenken und den tödlichen Mythos vom Weltfrieden (jungefreiheit.de 38/05 16. September 2005)
- Carl Schmitt Förderverein