Österreichischer Presserat

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Österreichische Presserat ist ein zirkulär aufgebauter und funktionierender Apparat der freiwilligen journalistischen Selbstzensur mit Sitz in Wien.

Gründung

Der Verein wurde 1961 gegründet, bestand bis 2002 und wurde im selben Jahr aufgrund interner Streitigkeiten aufgelöst[1]. Gründungsmitglieder waren der Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger (VÖZ) und der Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe. 2010 einigten sich die Österreichische Journalistengewerkschaft, der Verband Österreichischer Zeitungen, der Verein der Chefredakteure, der österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband, der Verband der Regionalmedien Österreichs sowie der Presseclub Concordia, wieder ein Selbstkontrollorgan für die Druckmedien einzuführen.

Finanzen

Der Presserat finanziert sich, laut Eigenaussage, durch Mitgliedsbeiträge der Trägervereine und Mittel aus der staatlichen Presseförderung. Die Vereins- und die Senatsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Die Geschäftsstelle verfügt über zwei angestellte Mitarbeiter. Insgesamt beträgt das Jahresbudget rund 200.000 Euro.

Aufgaben

  • „Der Österreichische Presserat versteht sich als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient“
  • „Eine wesentliche Aufgabe des Presserates ist es, Missstände im Pressewesen aufzuzeigen und diesen entgegenzuwirken“
  • „Der österreichische Presserat ist Plattform für alle, die sich zu einem der Wahrheitsfindung und Korrektheit verpflichteten Gebrauch der Pressefreiheit bekennen“.

Dies sind drei zentrale Selbstbeschreibungen und Aufgabenbereiche des Presserates. Entscheidungen basieren auf Senatsentscheidungen, die wiederum dem selbst auferlegten „Ehrenkodex“ unterliegen. Jedoch ist es so, daß der Presserat auch gegen jene Zeitungen oder Magazine aktiv wird, die sich nicht diesem Regelapparat unterwerfen wollen. Das Boulevardblatt „Österreich“ zog deshalb vor Gericht, bekam jedoch nicht Recht. Der Presserat gab deshalb eine selbstzufriedene Presseaussendung[2] heraus, in der von einer „Stärkung der Meinungsfreiheit“ die Rede war. Vielmehr richtig ist, daß der Presserat das Ziel verfolgt, mißliebige Meinungen, die dem Zeitgeist entgegenstehen, zu unterdrücken.

Vorsitz

Seit März 2014 ist Dr. Astrid Zimmermann, Geschäftsführerin des Presseclub Concordia, Präsidentin des Presserates. Ihr Vorgänger war der Jude Oscar Bronner, Herausgeber der linken Tageszeitung „Der Standard“. Er hatte das Präsidentenamt seit November 2012 inne. Damit folgte er „Kurier“-Geschäftsführer Thomas Kralinger.

Aufbau und Struktur

Trägervereine des Presserates haben die wichtige Aufgabe, die Senate, also die Entscheidungsgrämien, zu beschicken. Diese sind:

  • der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ),
  • der Österreichische Gewerkschaftsbund, vertreten durch die Journalistengewerkschaft in der GPA-DJP,
  • der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV),
  • der Verband der Regionalmedien Österreichs (VRM),
  • der Verein der Chefredakteure sowie
  • der Presseclub Concordia (PCC).

Die beiden, nach Eigenaussage, „unabhängigen und weisungsfreien“ Senate des Österreichischen Presserates entscheiden über Beschwerden und Mitteilungen. Beschwerden können nur von Personen eingebracht werden, die von der Berichterstattung individuell betroffen sind. Eine Mitteilung über einen mutmaßlichen medienethischen Verstoß kann demgegenüber jeder Leser an den Presserat machen. Hier entscheidet der zuständige Senat, ob er ein selbständiges Verfahren eröffnet[3].

Die Senate bestehen aus jeweils sieben Mitgliedern sowie vier Ersatzmitgliedern. Die Vorsitzenden der Senate sind rechtskundige Personen, die Senatssprecher und alle weiteren Mitglieder Journalisten.

Die aktuelle Zusammensetzung (Stand: April 2014) ist wie folgt:

Senat 1

  • Senatsmitglieder:
  1. Mag. Carmen Baumgartner-Pötz, Tiroler Tageszeitung
  2. Dr. Ilse Brandner-Radinger, freie Journalistin
  3. Dr. Anita Staudacher, Kurier
  4. Paul Vécsei, Wiener Zeitung
  5. Eva Weissenberger, Kleine Zeitung
  • Ersatzmitglieder:
  1. Dr. Stefan Lassnig, Bezirksblätter (stv. Vorsitzender)
  2. Dr. Marianne Enigl, profil
  3. Dietmar Mascher, OÖ Nachrichten
  4. Renate Graber, Der Standard

Senat 2

  • Senatsmitglieder:
  1. Dkfm. Milan Frühbauer, Manstein Verlag
  2. Arno Miller, freier Journalist
  3. Mag. Duygu Özkan, Die Presse
  4. Hans Rauscher, Der Standard
  5. Erich Schönauer, Kronen Zeitung
  • Ersatzmitglieder:
  1. Mag. Benedikt Kommenda, Die Presse (stv. Vorsitzender)
  2. Mag. Barbara Eidenberger, OÖ Nachrichten
  3. Eva Gogala, Kurier
  4. Mag. Ina Weber, Wiener Zeitung

Teilnehmende Medien

  • auto touring
  • Autorevue
  • Bezirksblätter Burgenland
  • Bezirksblätter Niederösterreich
  • Bezirksblätter Salzburg
  • Bezirksblätter Tirol
  • Bezirksrundschau Oberösterreich
  • Bludenzer Anzeiger
  • Bregenzer Blättle
  • Brennpunkt Schwaz
  • BVZ Eisenstadt
  • BVZ Oberwarter Zeitung
  • BZ Wiener Bezirkszeitung
  • das biber
  • Der Grazer
  • Der Sonntag - Kärtner Kirchenzeitung
  • Der Standard
  • Die Furche
  • Die Presse
  • Die Wirtschaft
  • Dornbirner Anzeiger
  • Draustädter (14-tägig)
  • Falstaff-Magazin (assoziiertes Mitglied des VÖZ)
  • Falter
  • Feldkircher Anzeiger
  • Feldkirchner (14-tägig)
  • Format
  • Freie Fahrt
  • Gailtaler (14-tägig)
  • Gewinn
  • Golfrevue
  • Gusto
  • Ischler Woche
  • Kärntner Nachrichten
  • Kirche bunt
  • Kirchen Zeitung Diözese Linz
  • Klagenfurter (14-tägig)
  • Kleine Zeitung
  • KOMPACK
  • Konsument
  • KOSMO
  • Kurier
  • Kurz & bündig (14-tägig)
  • Lavanttaler (14-tägig)
  • Martinus - Kirchenzeitung der Diözese Eisenstadt
  • Murtaler Zeitung
  • NEUE Vorarlberger Tageszeitung
  • Neues Volksblatt
  • News
  • News Leben
  • NÖN
  • Obersteirische Rundschau (14-tägig)
  • OÖNachrichten
  • Österreichische BauernZeitung - Der Österreichische Bauernbündler
  • Österreichische BauernZeitung - Landwirtschaftszeitung OÖ
  • Pannonische Tips (14-tägig)
  • prima!
  • Profil
  • Raiffeisen Zeitung
  • Rieder Schärdinger Magazin
  • Rundschau Oberländer Wochenzeitung
  • Salzburger Fenster
  • Salzburger Nachrichten
  • Salzburger Woche
  • Servus Nachbar
  • SKIP - Das Kinomagazin
  • Spittaler (14-tägig)
  • St. Veiter (14-tägig)
  • SVZ Salzburger Volkszeitung
  • TAI Tourismuswirtschaft Austria & International
  • Tips
  • Tiroler Tageszeitung
  • Trend
  • TV-Media
  • VN Vorarlberger Nachrichten
  • VORmagazin
  • Völkermarkter (14-tägig)
  • Walgaublatt
  • Wann & Wo
  • Week Lifestyle Magazin
  • Wiener Bezirksblatt
  • Wiener Zeitung
  • Wirtschaftsblatt
  • WOCHE Kärnten
  • WOCHE Steiermark
  • Wörgler & Kufsteiner Rundschau
  • Xpress

Ein interessantes Detail am Rande ist die Absenz in dieser Liste der TV- und Radioanstalten in der BRÖ. Diese sind nicht Teil des Presserates und unterliegen damit auch nicht dieser Paralleljustiz. Dies hält jedoch den politisch durchdrungenen öffentlich-rechtlichen Sender, ORF – eine Erfindung der alliierten Besatzer, die bis heute Bestand hat – nicht ab, seine regimefreundliche Propaganda durch Plazierung in diversen Sendungen zu verbreiten.

Ehrenkodex

„Der Österreichische Presserat hat Grundsätze für die publizistische Arbeit - den sogenannten Ehrenkodex für die österreichische Presse - aufgestellt[4]. Dieser beinhaltet Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen“. Punkt 1 dieses Kodexes schreibt die Wichtigkeit der journalistischen Freiheit als fixe Größe fest. Wobei unter 1.2 schon eine gehörige Einschränkung vorgenommen wird: „1.2. Die Grenzen [der] Freiheit liegen für die Tätigkeit des Presserates in der freiwilligen Selbstbeschränkung auf Grund der Bestimmungen in diesem Ehrenkodex“. Als Paradebeispiel möge der Punkt 7 des Kodexes dienen, schnürt er doch die Pressefreiheit massiv ein. Dies jedoch gilt, wie in 1.2 ausdrücklich festgehalten, „freiwillig“:

„7. Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung

7.1. Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden.

7.2. Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen ist unzulässig.

7.3. Eine Herabwürdigung oder Verspottung von religiösen Lehren oder anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, die geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist unzulässig.“

In diesem Kontext ist auch der Punkt 6 „Intimsphäre“ von Belang. Unter 6.4 heißt es: „Berichte über Verfehlungen Jugendlicher dürfen deren mögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht erschweren oder gar verhindern. Volle Namensnennung ist in solchen Fällen zu unterlassen“.

Gerade Punkt 7 ist ein häufiger Grund, der für Verurteilungen von Zeitungen und Magazinen sorgt, die sich nicht dem politisch-korrekten Zeitgeist beugen (und deshalb natürlich gar nicht erst dem Presserat beigetreten sind). Um diese Sachverhalte noch deutlicher herauszustreichen, wurde Punkt 7 per 03.12.2013 in der Form erst geschaffen. Zuvor waren solche Gesinnungsvergehen noch unter einen anderen Punkt subsumiert. Aus dem Tätigkeitsbericht 2013[5], Seite 16, heißt es hierzu: „Das Diskriminierungsverbot des Ehrenkodex wurde mit Beschluss des Trägervereins in einen eigenen Punkt 7 aufgenommen und lautet jetzt: ‚Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen ist unzulässig.‘“ Nach Oscar Bronner, der diese Ausführungen zur Neuausrichtung der Diskriminierungsbestimmung kommentierte, „[haben] Medien auch die Aufgabe, Vorurteile abzubauen. Der Schutz Schwacher, von Minderheiten oder von anderen gesellschaftlichen Gruppen vor medialer Diffamierung und Desavouierung betrifft die Menschenwürde im Kern. Allen Beteiligten beim Presserat ist es wichtig, Diskriminierungen durch Medien anzuprangern[6]“.

Folgen

Der Presserat ist eigentlich zahnlos. Nur jene Medien, die sich dem Ehrenkodex unterwerfen, werden verpflichtet, bei Verstößen ihrerseits, die Urteile des Senats zu veröffentlichen.

  • „Ein Abdruck der Entscheidung des Presserats im betroffenen Medium ist nicht zwingend“
  • „Diese Grundsätze [im Ehrenkodex] gelten für alle in der redaktionellen Verantwortung liegenden Teile einer Zeitung. Zeitungen und Zeitschriften, die sich bereit erklären, den Ehrenkodex einzuhalten, verpflichten sich, auf jeden Fall Erkenntnisse des Österreichischen Presserates, die sich gegen das eigene Medium richten und deren Veröffentlichung beschlossen wurde, zu publizieren“.

Unliebsame, nicht in dem Presserat angehörende Zeitungen, hätten also eigentlich mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen. Der Presserat regiert jedoch in viele Zeitungen (siehe Liste) und Magazine hinein, die sich in dieses Joch spannen ließen. Diese Medien veröffentlichen deshalb stets die Ergebnisse des Presserates (die zudem immer auf der Weltnetzseite veröffentlicht werden), dem diese Medien wiederum ja selbst angehören. Außerdem hilft dies den selbst ernannten „Qualitätszeitungen“, im umkämpften Medienmarkt in der BRÖ zu reüssieren. Denunziation und das öffentliche Anprangern entfaltet immer mehr seine Wirkung. Durch die gestiegene mediale Wiedergabe und Bekanntmachung des Presserates sehen sich jene Zeitungen, zumeist auflaugenstarke (Österreich, heute, Kronen Zeitung), gezwungen, dem Presserat zu antworten, d.h. sich zu rechtfertigen. Deshalb antwortete die Präsidentin Zimmernann auch auf die Frage nach der Wirkung des Rates bei nicht teilnehmenden Medien selbstbewusst folgendes: „Darunter leidet die Arbeit des Presserats nicht, denn auch die Beschwerden, die diese Zeitungen betreffen, werden von den Senaten bearbeitet“[7] und in den partizipierenden Zeitungen breit veröffentlicht.

Dieses System hält nach außen hin eine pseudo-ethische Fahne hoch, die nach innen jedoch den bereits herrschenden Gesinnungsjournalismus stärkt. So werden einwanderungsbezogene Themen (z.B. in Bezug auf Kriminalität) mit dem Punkt 7 automatisch ausgeklammert. Es entsteht somit eine Meinungseinfalt („Einheitspresse“), die in den betroffenen Medien jedoch aus freien Stücken heraus als korrekt und erstrebenswert erachtet wird. Verstößt nun eine Zeitung gegen den Ehrenkodex, wird der Presserat - durch „Lesermeldungen“ - aktiv. Nachprüfbar ist dieses Prozdere alledings nicht. Ergebnisse über Mitteilungen und Beschwerden werden auf der Netzseite des Presserates veröffentlicht. Presseaussendungen gehen dem voraus und findet so Eingang in viele Zeitungen, die Teil des Presserates und somit des Ehrenkodexes sind. In einem Fall in der Tageszeitung „heute“, wo ein Bericht über einen moslemischen Mörder an seiner Ehefrau vor einem Kindergarten verfasst wurde und dieser u.a. als ein „hinter dem Halbmond Lebender“ bezeichnet worden war, entschuldigte sich der Chefredakteur der Zeitung öffentlich in seiner Zeitung, sanktionierte den Redakteur. Außerdem beschloß er aufgrund des Falles, einen redaktionsinternen Verhaltenskodex zu entwickeln (vgl. Seite 7 des Tätigkeitsberichtes aus 2013)[8].

Bestätigung erfährt das Gesagte durch eine Stellungnahme [9] des Presserates zur „Nennung der Herkunft von Straftätern“, in der es heißt: „Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass in der Kriminalberichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund eines mutmaßlichen Täters angeführt wird. Menschen gleicher Herkunft können sich dadurch gekränkt und diskriminiert fühlen. Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehr Zurückhaltung und Sensibilität. Der Senat ist der Ansicht, dass die bloße Erwähnung der Herkunft eines mutmaßlichen Straftäters für sich alleine zwar noch nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt -vorausgesetzt, dass die betroffene Gruppe dadurch nicht pauschal als kriminell dargestellt oder verunglimpft wird. Dennoch kann auch die bloße Nennung der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern eine negative Einstellung und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervorrufen; Vorurteile können geweckt oder verstärkt werden. In Fällen, in denen die Herkunft des Täters für die Schilderung der Straftat und für das Verständnis der Leser nicht relevant ist, sollte nach Meinung des Senats darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen. Der deutsche Presserat berücksichtigt dies regelmäßig in seinen Entscheidungen.“

Der Presserat avanciert zusehends zu einem angeblichen Markstein journalistischer Qualität. Das System möchte ihn als Instrument für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder etablieren, indem eine finanzielle Förderung seitens der öffentlichen Hand mit der Unterwerfung unter die Statuen des Presserates junktimiert wird [10][11].

Ausrichtung und Besetzung des Senates

Der Presserat gibt sich nach außen unparteiisch und gerecht. Im Dunkeln bleibt jedoch die Besetzung der Entscheidungsgrämien, der Senate. Zeitungen, die sich dieser Selbstzensur hingeben, entsenden offenbar vollkommen frei Mitglieder in den Senat. Hiermit ist die Meiungsbildung in den Gremien keinesfalls ausgewogen, wie auch der Ehrenkodex vor allem durch Punkt 7 zu einem Gesinnungsappart verkommt. Zudem sind die Medienvertreter in der BRÖ deutlich links der politischen Mitte angesiedelt (vgl. Medien). Somit ist der Schluß gerechtfertigt, daß in diesem selbstkonstruierten Rat linke Journalisten aus ebensolchen Medienhäusern ihre volksfeindliche Ideologie festschreiben und als Gradmesser des journalistischen Ethos verherrlichen. Chefredakteure, die ihre Zeitung dem Presserat unterordnen, entsenden Untergebene, die unter Gleichgesinnten Gesinnungsurteile als die reine Wahrheit ausgeben. Die Perversion allerdings stellt die freiwillige Selbstzensur dar, die jedem Freiheitsstreben des Geistes fremd sein muß. Der ehemalige Präsident des Presserates und aktiver Präsident des VÖZ, Oscar Bronner, hatte zu seinem Antritt bezeichnenderweise folgendes gesagt[12]:

„Medien, die für sich selbst die Rolle in Anspruch nehmen, ein ‚Watchdog‘ der Mächtigen zu sein, müssen sich selbst auch kontrollieren. In dieser Funktion kommt dem Presserat entscheidende Bedeutung zu [...] Es ist dabei entscheidend, daß der Presserat auf einem breiten Fundament steht und von allen Printmedien dieses Landes als Instrument der Selbstkontrolle anerkannt wird. Denn Selbstkontrolle schützt die Unabhängigkeit und Freiheit der Presse“.

Ausweitung des Tätigkeitsbereiches

Im Zuge der Präsentation des Jahresberichtes 2013 erkärten der Geschäftsführer, Alexander Warzilek, und Präsidentin Astrid Zimmermann, daß sie auch Weltnetzseiten -und foren stärker kontrollieren möchte. Zimmermann sagte: „Es gibt Postings, die bisher nicht beobachtet wurden vom Presserat und es gibt den Umgang mit Social Medias, wo wir uns anschauen müssen, ob unsere Ethik-Regeln ausreichend sind.“ Da an Schnüffelei und Gesinnungsterror die BRD den deutschen Journalisten in Österreich immer ein Stück voraus ist, darf es nicht wundern, daß in der BRD der Presserat künftig auch Beiträge in Foren unter die Lupe nehmen möchte. Zimmermann: „Wir beschäftigen uns damit und schauen, was der Deutsche Presserat beschließt“. Zimmermann weiß um den Rückenwind, den sie dafür zusätzlich seit dem Frühjahr 2014 in der BRÖ hat. In einem OGH-Urteil wurde eine Tageszeitung mit ihrer Netzpräsenz dazu verpflichtet, die Identität jener Beiträger bekannt zu geben, die Politiker der FPÖ im Foum beschimpft hatten. Damit droht, die Selbstzensur in Foren von Tageszeitungen, die die Zeitungen jetzt schon vornehmen, noch weiter zuzunehmen.

Exemplarische Fälle

  1. Der oben bereits näher beschriebene Punkt 7 kommt zahlreich zur Anwendung. Im Februar 2014 verfasste der Presserat eine APA-Aussendung, wo ein Artikel der auflagenstarken Zeitung „Krone“ zum Thema Ausländerkriminalität[13] zu einer Verurteilung[14] führte. In besagtem Artikel der Zeitung stand: „Ein Polizist, der anonym bleiben will: ‚Wir Beamte brauchen keine Statistik, um zu wissen: Neben den heimischen Ganoven zieht es zu uns Verbrecher aus aller Herren Länder. Es geht um organisierte Banden, die sich auf gewisse Straftaten spezialisiert haben.‘“ Und weiter: „Die Serben- Mafia bestimmt das ‚Einbruchsgeschäft‘. Aber die Serben sind auch bei Messerstechereien vorne mit dabei“. Gruppierungen aus Rumänien dagegen hätten sich auf Überfälle spezialisiert. Menschenhandel und Zuhälterei fällt offenbar in den Bereich von kriminellen Bulgaren oder auch Türken. Die Drogenszene wiederum ist statistisch in afrikanischer Hand. In der jüngsten Zeit mischten dort aber auch die Mazedonier oder Montenegriner kräftig mit. Die Hintermänner bei Kfz- Verschiebungen sind meist in Polen zu finden.“
    Der Presserat (der Senat 1) fußte seine Verurteilung auf den Gesinnungsbestimmungen des „Ehrenkodexes“: „In dem Artikel werden einzelne ausländische Tätergruppen mit bestimmten Straftaten generell in Verbindung gebracht. Der Senat sieht darin einen Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierungen aus nationalen Gründen unzulässig sind. Durch die undifferenzierte Zuordnung von Delikten zu verschiedenen Nationalitäten wurden die Angehörigen dieser Nationalitäten pauschal verunglimpft und diskriminiert.“
  2. Ein weiterer Fall aus dem Frühjahr 2014 betraf die rechtskonservative und deutschnationale Wochenzeitung „Zur Zeit“. In einem Artikel [Nr. 5/2014 (31. Jänner–6. Februar 2014)] mit dem Titel „Armutsmigration: Die Zigeuner kommen“ stellte die Redakteurin das Leben der Zigeuner kritisch und realitätsnah dar. Die inkriminierten Aussagen waren: „‚[w]enn man sie bettelnd auf der Straße [sehe], aber eher beschämend, fremdartig [wirkten] und vielen ekelt es sogar vor ihnen‘. Sie würden ‚alles an sich reißen, was nicht niet- und nagelfest‘ sei, und ‚wo sie hinkamen, zerstörten sie die Infrastruktur‘, sie ‚trinken und verprügeln ihre Frauen, weil diese ebenfalls trinken‘. Sie seien ‚Nomaden, die bildungsfern, ohne Zeit- und Eigentumsempfinden ihren Alltag leben‘, deren ‚Kinder, von denen Zigeuner meist eine ganze Schar haben, nicht zur Schule gehen‘. Ihre Welt sei ‚eine kalte, schmutzige und hoffnungslose‘“.
    Der Senat 1 des Österreichischen Presserates verurteilte das Blatt im Sinne des Punktes 7 des Ehrenkodexes. Er stieß sich schon bei der Bezeichung „Zigeuner“. Begründet weiter: „Die Veröffentlichung dieser negativen Behauptungen allgemeiner Art sind laut Senat 1 ein schwerwiegender Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex (Schutz vor Diskriminierungen). Die Volksgruppe der Roma und Sinti wurde durch die Behauptungen auf eine menschenverachtende Art und Weise pauschal verunglimpft und diskriminiert.“

Die Liste könnte in dieser Richtung beliebig forgesetzt werden: Noch aus 2014 [15][16], aus dem Jahre 2013[17][18][19], 2012[20] oder 2011[21]. Aus dem Jahre 2016 liegen ebenfalls einige derart gelagerte moralische „Verurteilungen“ vor [22][23]. Wer öffentlich jene Termini verwendet, die ganz und gar nur mit den „Gräueltaten“ im Dritten Reich in Verbindung stehen dürfen und selbst dann nur einseitig zu gebrauchen sind, erhält ebenfalls eine Rüge des Presserates[24].

Verweise

Fußnoten

  1. https://www.rtr.at/de/ppf/Kurzberichte2005/Selbstregulierung_und_Selbstorganisation.pdf
  2. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140214_OTS0054/urteil-rechtskraeftig-presserat-gewinnt-gegen-mediengruppe-oesterreich
  3. http://www.presserat.at/show_content.php?sid=2
  4. http://www.presserat.at/rte/upload/pdfs/grundsaetze_fuer_die_publizistische_arbeit_ehrenkodex_fuer_die_oesterreichische_presse_idf_vom_02.12.2013.pdf
  5. http://www.presserat.at/rte/upload/pdfs/taetigkeitsbericht_2013.pdf
  6. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20131203_OTS0043/presserat-staerkt-schutz-vor-diskriminierungen
  7. http://derstandard.at/1392685460646/Presserat-Jeannee-lassen-unsere-Verurteilungen-offenbar-nicht-ganz-kalt
  8. http://www.presserat.at/rte/upload/pdfs/taetigkeitsbericht_2013.pdf
  9. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151020_OTS0035/presserat-mahnt-zu-zurueckhaltung-bei-der-nennung-der-herkunft-von-straftaetern
  10. http://derstandard.at/2000031668585/Inserate-und-Ehrenkodex-Positive-Signale-in-der-SPOe
  11. http://derstandard.at/2000044312807/Qualitaetvollen-Journalismus-foerdern-raet-Matthias-Karmasin
  12. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121114_OTS0242/presserat-waehlt-oscar-bronner-zum-neuen-praesidenten
  13. http://www.krone.at/Oesterreich/Reaktionen_zeigen_Nackte_Angst_in_Oesterreich-Krone-Serie-Story-391814
  14. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140404_OTS0141/presserat-artikel-ueber-sicherheitslage-in-oesterreich-enthaelt-diskriminierungen-aus-nationalen-gruenden
  15. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140411_OTS0181/presserat-die-verwendung-des-begriffs-negerkinder-ist-nicht-mit-dem-ehrenkodex-vereinbar
  16. http://www.presserat.at/rte/upload/entscheidungen_2014/entscheidung_2014_018_11.03.2014.pdf
  17. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130405_OTS0135/presserat-diskriminierung-und-pauschalverunglimpfung-von-suedlaendern
  18. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130204_OTS0075/presserat-entscheidung-gegen-heute-wegen-verunglimpfung-und-diskriminierung-von-muslimen
  19. http://www.presserat.at/rte/upload/entscheidungen_2013/mitteilung_2013_31_25.04.2013.pdf
  20. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120727_OTS0036/presserat-verwendung-des-begriffs-neger-bezeichnung-eines-mutmasslichen-attentaeters-als-vieh
  21. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111213_OTS0066/entscheidung-des-presserats-zu-diskriminierung-von-auslaendern-artikel-in-oesterreich-verstoesst-gegen-ehrenkodex
  22. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160428_OTS0042/diskriminierung-von-kindergartenkindern-in-wochenzeitschrift-zur-zeit
  23. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160425_OTS0133/falter-cover-das-sexuelle-uebergriffe-in-koeln-zeigt-verletzt-ehrenkodex
  24. http://www.presserat.at/rte/upload/entscheidungen_2014/entscheidung_2014_021_26.03.2014.pdf