Amtssprache
Die Amtssprache (auch Gerichtssprache und Geschäftssprache) ist die Sprache eines Landes, Staates oder staatsähnlichen Gebildes und gilt verbindlich für die Regierung und alle (quasi-)staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern und sonstigen Bewohnern. In der Amtssprache werden Vorschriften und Verwaltungsakte verfaßt, amtliche Auskünfte erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch Schriftsätze vor Gericht und Anträge an die Behörden eingereicht werden.
Inhaltsverzeichnis
Begriffe
Die Amtssprache im engeren Sinne ist die Sprache, in der Behörden und Regierungen kommunizieren. Vergleichbare Begriffe sind
- die Gerichtssprache, das heißt die Sprachen, die vor Gericht zulässig sind,
- die Verhandlungssprache, z. B. Sprachen der Parlamente, in der die Sitzungen abgehalten werden,
- die Schulsprache, die an den Schulen eines Landes verwendet wird.
Innerhalb eines Landes oder eines Gebietes kann es gleichzeitig mehrere Amtssprachen geben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Sprachen, die zur Verständigung in Fernhandel und Fremdenverkehr dienen, werden als Verkehrssprachen bezeichnet.
Amtssprachen sind auch bei globalistischen Behörden wie den Vereinten Nationen und dem EU-Patentamt verbreitet. In einzelnen Staaten, wie in Norwegen und der Schweiz, werden Amtssprachen auch auf Gemeindeebene festgelegt.
Umgangssprachlich wird im deutschen Sprachraum das Wort Amtssprache oft mit Amtsdeutsch gleichgesetzt, also für ein Deutsch, das durch Stil und besonderen Wortschatz für Ämter und Behörden typisch ist.
Festlegung einer Amtssprache
Nicht immer spiegeln die Amtssprachen die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wider.
In Nationalstaaten ist regelmäßig die überlieferte Sprache einer landesweiten Sprachgemeinschaft Amtssprache.
Sprachen, die eingeborene nationale Minderheiten zu sprechen pflegen, sind gelegentlich als örtliche Amtssprachen anerkannt (zum Beispiel Hawaiisch auf Hawaii für etwa 1.000 Sprecher).
Nur in wenigen Fällen (Schweiz mit vier, Südafrika mit elf und Bolivien mit 36 Amtssprachen) sind alle Landessprachen auch Amtssprachen. In den meisten Staaten gilt dagegen, ungeachtet des Vorkommens weiterer einheimischer Sprachen, nur eine einzige Sprache als Amtssprache, was mit der Notwendigkeit der staatlichen Einheit und dem verwaltungsmäßigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet wird, aber auch zu einer Abwertung der Sprecher von Nicht-Amtssprachen und längerfristig zum Aussterben der Minderheitensprachen führen kann.
Ein Kompromiß ist, einer Minderheitensprache auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprache zu geben. Beispiele sind die deutsche Sprache in Südtirol und die sorbische Sprache in der Lausitz.
Konflikte
Besonders Vielvölkerstaaten haben sehr viele Sprachen als Amtssprachen zugelassen. In solchen Staaten kam es nicht selten zu Konflikten um die Amtssprache(n). Manchmal versuchten Länder bzw. Regierungen, durch das Aufzwingen einer einzigen Amtssprache ein annektiertes Gebiet zu assimilieren. Manchmal wird die Nichtzulassung der Sprache eines Volkes als Amtssprache als Mittel der Fremdherrschaft eingesetzt, um unterworfene Völker zu knechten und zu zerstören.
Bei Staaten, die keine einheitliche Nation bilden oder bildeten, kann die Festlegung bzw. Änderung einer Amtssprache zu Konflikten führen. Daß in Nachfolgestaaten der ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika meist noch Kolonialsprachen Amtssprache sind[1], gründet in offensichtlich pragmatischen Erwägungen bzw. liegt an der Unwilligkeit oder Unfähigkeit der dortigen Anführer, andere Regelungen herbeizuführen.
In großen Teilen Süd- und Mittelamerikas ist Spanisch Amtssprache; in Brasilien ist die Amtssprache Portugiesisch.