Priem, Arnulf
Arnulf Winfried Horst Priem ( 6. Mai 1948 in Berlin) ist ein deutscher vorgeblicher Nationalsozialist und Gründer verschiedener Vereine (Asgard-Bund e. V. und „Wotans Volk“) aus Berlin.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang und Wirken
Arnulf-Winfried Priem, geboren in Berlin, trat bereits in der DDR als Agitator gegen den Kommunismus auf. Er verbrachte fast drei Jahre in Stasi-Haft. Nach einem Gefangenenaustausch kam er in die BRD nach Freiburg. 1970 hielt er seine erste öffentliche Rede als damaliges Mitglied der DVU für die Landsmannschaft Ostpreußen, in welcher er skandierte: „Es darf immer einen Winterschlußverkauf bei Hertie geben, aber nie einen in unserem Vaterlande!“ Er war damals unter dem Namen „Jonny aus B-City“ wohl einer der bekanntesten Discjockeys Baden-Württembergs. Von 1971 bis 1973 studierte er in Heidelberg und war 1973 Mitbegründer der „Kampfgruppe Priem e. V.“, die weit über die Grenzen ihres Bundeslandes Furore machte. Mitglieder waren u. a. Peter Fabel, Hans-Georg Rasch sowie Dietmar Lohrmann von „Ragnaröck“. 1976 kandidierte er für die Freiburger NPD als Landtagskandidat. Er bekleidete ab 1977 in Berlin das Amt des Aktionsführers des Ortsgruppenvorstandes der NSDAP/AO und noch im selben Jahr wurde er wegen des Hissens der deutschen Fahne auf der Siegessäule verhaftet. 1978 beendete er sein Studium in Westberlin. Er gehörte zu den ersten Mitkämpfern Michael Kühnens und übernahm die Aufgabe eines Bereichsleiters der Gesinnungsgemeinschaft der neuen Front (GdNF) und die des Landesvorsitzenden der „Deutschen Alternative“ (DA). Priem ist Vorsitzender des Asgard-Bund e. V. und des angeschlossenen „Wotans Volk“.
Im Juli 2012 wurde auf Indymedia bekanntgegeben, daß Linksextremisten sein Auto in Berlin angezündet hätten.[1]
Prozeß wegen Bildung eines bewaffneten Haufens (§ 127 StGB)
Am 17. August 1994, dem Todestag des Führerstellvertreters Rudolf Heß, fand eine „antifaschistische Demonstration“ gegen Priem statt.
Unter anderem aus diesem Grund befanden sich 25 Kameraden und Kameradinnen in der Wohnung und auf dem Dachboden des Hauses Osloer Straße 15 in Berlin-Wedding, in dem Priem damals wohnte. Insbesondere die späteren Kronzeugen Knöttner und Zitzow waren dort, um Priem moralisch und im Notfall auch tatkräftig zu unterstützen. Wieder andere waren bei Priem, um sich, wie damals üblich, bei ihm Informationen über den jährlichen „Rudolf-Heß-Gedenkmarsch“ zu besorgen. Die letzteren hatten keine Kenntnis von der antifaschistischen Demonstration, konnten das Haus aber aufgrund polizeilicher Absperrung nicht mehr verlassen. Weil zwei Kameraden einen Journalisten mit einer Zwille beschossen hatten, wurden die Wohnung und der Dachboden von der Polizei gestürmt und alle Anwesenden vorläufig festgenommen.
Die Folge davon waren drei Prozesse wegen „Bildung eines bewaffneten Haufens“ (§ 127 StGB). Der erste Prozeß fand gegen Priem selbst statt. Gegen Priem wurde das Verfahren wegen angeblicher „Rädelsführerschaft eines bewaffneten Haufens“ sowie „Verstoßes gegen das Waffengesetz“ u. a. geführt, da in seiner Wohnung eine umgebaute Schreckschußpistole vom Typ „Luger“ gefunden worden war. In diesem Prozeß machte Priem einen Handel mit der politischen Staatsanwaltschaft (Abteilung 81). Dieser Handel beinhaltete, daß Priem auf alle Entlastungszeugen verzichtete, sich zu einer geringen Haftstrafe verurteilen ließ, nicht in Berufung ging und in den zwei anderen Prozessen nicht als Entlastungszeuge aussagte. Als „Gegenleistung“ sollte Priem die Haftstrafe im „Offenen Vollzug“ verbüßen.
Der zweite Prozeß richtete sich gegen alle Personen, die dem Alter nach noch unter das Jugendstrafrecht fielen, unter anderem Priems damalige Lebensgefährtin.
Der dritte Prozeß richtete ich gegen alle Erwachsenen. Die 15 Kameraden und Kameradinnen im dritten Prozeß wußten bis zu diesem Zeitpunkt allerdings nichts von dem Handel Priems mit der Staatsanwaltschaft. Daher baute die Verteidigung auf die zu erwartenden entlastenden Aussagen Priems auf, der ja bereits verurteilt worden war und somit die Wahrheit hätte sagen können. Aber genau das machte Priem nicht. Er verweigerte die Aussage mit der Begründung, daß das Verfahren seiner Lebensgefährtin noch in Berufung ist.
Dazu muß man wissen, daß sie die geringste Strafe (einige Stunden Sozialarbeit) aller 25 Angeklagten erhalten hatte. Aufgrund dieser Aussageverweigerung konnten alle 15 Angeklagten im dritten Prozeß verurteilt werden. Die Strafen reichten von Geldstrafen von bis zu 6.500,- DM für einen Vater von vier Kindern über sechsmonatige Bewährungsstrafen bis zu einer achtmonatigen Haftstrafe. Priem gilt seit diesem Verfahren als Verräter an der Sache und seinen ehemaligen Kameraden.[2]
Filmbeiträge
Verweis
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