Möller, Axel

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Axel Möller in jungen Jahren

Axel Möller (Lebensrune.png 9. April 1964 in Stralsund) ist ein deutscher Widerstandskämpfer gegen das BRD-Regime und Schriftleiter, der von 1997 bis 2011 regelmäßig aktuelle politische und kulturelle Nachrichten auf den Weltnetzseiten Altermedia Deutschland und des ehemaligen Störtebeker-Netzes veröffentlichte. Seine oft mit historischen und literarischen Anekdoten versehenen Artikel sowie außergewöhnlich hohe Meinungsfreiheit und Einbeziehung von Leserkommentaren trugen maßgeblich zum Erfolg dieser Seiten bei. Insbesondere Altermedia baute er dadurch zu einer der beliebtesten und einflußreichsten Nachrichtenseiten ohne Regime-, Partei- oder Lobbybindung auf.

Werdegang

Solidaritätsplakat von spreelichter.info
Solidaritätsaufruf von Mupinfo
Axel Möller, 2011
Möller, in der Hand Redemanuskript, links Stefan Rochow
Solidaritätsaktion „Irgendwo in China“

Möller wuchs in Franzburg in Pommern mit einer jüngeren Schwester auf. In den Jahren 1970 bis 1980 besuchte er dort die Hans-Beimler-Oberschule (jetzt Martha-Müller-Grählert-Schule). Von 1976 bis 1979 war er verantwortlich für Agitation und Propaganda in der Pionierorganisation und der FDJ. Möller lernte nach Abschluß der 10. Klasse den Beruf des Kellners und diente drei Jahre bei der Volksmarine. Nach 1990 erfolgte eine Umschulung zum Bürokaufmann, anschließend arbeitete Möller in verschiedenen „Callcentern“ Stralsunds und Greifswalds, sowie ein Jahr im Stralsunder Obdachlosenheim.

Möller begann seinen politischen Werdegang 1992 in der Deutschen Volksunion (DVU), wechselte dann zu den Republikanern. Zuletzt war Möller stellvertretender Kreisvorsitzender der NPD-Stralsund. Im Streit verließ er 2000 schließlich die NPD und bezeichnet sich seitdem als „freier Nationalist“.

Seit Gründung des Portals Störtebeker-Netz (vorher Stralsund-Netz) im Jahre 1997 (das als deutsche Ausgabe der internationalen Plattform Altermedia erschien und seit 10. August 2011 als selbständige Netzpräsenz veröffentlicht wurde) gilt Möller als deren Betreiber. Der sogenannte „Verfassungsschutz“ des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet die Seite in seinem Jahresbericht 2007 als „eine der bundesweit bedeutsamsten Informationsbörsen“, sie greife „die wesentlichen Diskussionen innerhalb des Rechtsextremismus auf und betätigt sich schwerpunktmäßig als rassistisch/antisemitisches Hetzorgan.“ Im „Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2000“ hieß es, „die veröffentlichten Artikel werden offenbar im wesentlichen von Axel Möller verfasst“.

Möller konnte weder von den politischen Verfolgungsbehörden noch von den bundesdeutschen Gerichten je nachgewiesen werden, daß er Betreiber der Seite ist. Die Portale arbeiten ohne Impressum und liegen auf Weltnetz-Servern in den USA.

Politische Verfolgung

Möller geriet wegen seiner Weltanschauung schon mehrfach in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Wegen angeblicher „Volksverhetzung“ wurde er bereits mehrere Male zu Geld- und Haftstrafen verurteilt; einmal wegen „antisemitischer Äußerungen“ in einem Diskussionsforum des Weltnetz-Dienstes haGalil. Ein anderes Mal hatte er in einem Flugblatt die Existenz und die Kapazitäten von Gaskammern im KL Ravensbrück in Zweifel gezogen. Hierfür wurde er neben „Volksverhetzung“ auch noch wegen „Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ rechtskräftig verurteilt.

Die CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern verklagte Möller 2007 wegen Beleidigung und Verletzung des Urheberrechts; auf Störtebeker-Netz/Altermedia seien demnach ohne Genehmigung Fotos zweier CDU-Landespolitiker veröffentlicht worden. Das Landgericht Berlin belegte Möller daraufhin zunächst mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafandrohung von 50.000 Euro oder sechs Monaten Haft.

Im Juni 2010 wurde durch die Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ im Landtag Mecklenburg-Vorpommern bekannt, daß Axel Möller als Administrator des Infoportals Altermedia im März erneut Opfer der politischen Repression innerhalb der BRD wurde und vom Amtsgericht Stralsund wegen „Volksverhetzung und Beleidigung“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen verurteilt wurde.

Die Verurteilung geht zurück auf drei Anklagen aus den Jahren 2008 und 2009, in denen dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, „durch 14 selbstständige Taten als redaktionell Verantwortlicher auf den genannten Netzseiten Artikel verbreitet zu haben, in denen der Holocaust verharmlost, gebilligt oder geleugnet, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, ein anderer beleidigt, Gewalt verherrlicht und ein Kennzeichen „verfassungs“widriger Organisationen dargestellt wird.“ Möller legte nach Presseberichten dagegen Berufung ein. Am 17. Mai wurde Möller vom Stralsunder Landgericht zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Die Verurteilung zu 3.000 Euro Geldstrafe sprach bereits das Amtsgericht Stralsund aus, das Landgericht bestätigte das Urteil lediglich am 17. Mai 2011.

Altermedia-Prozeß 2011

siehe auch: Schlußwort Axel Möllers im Altermedia-Prozeß

In Rostock wurde Möller nicht von Rechtsanwältin Gisa Pahl vertreten, sondern von Stefan Blume aus Stralsund. Der Name Pahl stand lediglich noch in der Anklageschrift. Tatsächlich hatte sie die Verteidigung schon etliche Monate zuvor niedergelegt.

In seinem Schlußwort vor dem Rostocker Landgericht im Altermedia-Prozeß am 24. Oktober zitierte er den deutschen Dichter Adolf Bartels:

Freiheit gleicht dem Sonnenschein,
Für den frisches Laub der Dank ist.
Doch was nützt dem Baum die Sonne,
Wenn die tiefste Wurzel krank ist.

Am 26. Oktober 2011 wurde Axel Möller wegen seiner Tätigkeit als Betreiber von Altermedia durch die Justiz der BRD zu zweieinhalb Jahren Gefangenschaft verurteilt und sitzt seit dem 7. Dezember 2011 deswegen in politischer Haft, die er sehr kurzfristig, ohne die in der BRD ansonsten üblichen Antrittsfristen, antreten mußte.

Erneute Prozeßvorbereitungen 2012

Bereits im August 2012 wurde Axel Möller während seiner politischen Haft durch die BRD-„Staats“anwaltschaft eine erneute Anklageschrift zugestellt. Offenbar ist es im angeblichen Rechtsstaat BRD möglich, alle paar Jahre einige wenige Kommentare auszuwählen und diese dem Verfasser eines kommentierten Artikels zur Last zu legen, mit der Folge einer mehrjährigen Haftstrafe. Bei der Fülle der Kommentare bei Altermedia könnten bei einer solchen Vorgehensweise einige tausend Jahre Gefängnis für Axel Möller herauskommen, ohne daß es der Klärung bedarf, ob er diese Kommentare tatsächlich gutheißt, inwiefern diese nach BRD-„Recht“ strafbar sind und was Axel Möller mit der Meinungsäußerung anderer Leute überhaupt zu tun hat. Auch der BRD-Berufsdenunziant Axel Mylius hat sich für einen neuerlichen Prozeß dem Regime als Verfolger zur Verfügung gestellt.

Im Oktober 2012 wurde eine weitere Anklageschrift erstellt, welche drei vermeintliche Straftaten nach BRD-Recht beinhaltet.

Am 27. März 2013 wurde Möller in einem neuerlichen Prozeß zu einem weiteren Jahr Gesinnungshaft verurteilt.

Solidarität

Immer wieder kam es zu Solidaritätsbekundungen, in denen auch die Doppelmoral seiner politischen Gegner aufgezeigt wird, einerseits Dissidentenverfolgung z. B. in China zu kritisieren, andererseits aber selbst zu betreiben. Vor seiner Inhaftierung ermunterte Möller seine Leser zum Schreiben außerhalb der Kommentarspalten und bot denen, die es wünschen, einen Gedankenaustausch über politische und kulturelle Dinge in gewohnter Weise auch während seiner Haftzeit an.

Freilassung

Am 29. Mai 2015 wurde Möller aus der Gesinnungshaft in der JVA Stralsund entlassen.

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