Das Nachkriegsschicksal des SS-Generals Oswald Pohl

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Das Nachkriegsschicksal des SS-Generals Oswald Pohl beinhaltet die letzten Aufzeichnungen des Oswald Pohl, die dieser – zum Teil unter dem Einfluß alliierter Greuel- und Umerziehungspropaganda – vor seiner Ermordung durch die Alliierten angefertigt hat.

Letzte Aufzeichnungen

Quelle
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Ich bin am 30. Juni 1892 zu Duisburg geboren. Von 1912 bis 1934 diente ich in der Kriegsmarine (Verwaltung). Am 1. Februar 1934 trat ich auf Drängen Himmlers als Kapitänleutnant des Verwaltungswesens aus der Kriegsmarine aus, um in der Reichsführung SS den Aufbau der Verwaltung zu übernehmen, in Sonderheit derjenigen der Waffen-SS.

Im Jahr 1938 wurde ich zum Ministerialdirektor im Reichsinnenministerium ernannt, 1940 zum Generalleutnant der Waffen-SS und 1942 zum General der Waffen-SS befördert. Als solcher war ich Chef des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes (WVHA), das eines der 12 Hauptämter der Reichsführung SS war. In dieser Dienststellung hatte ich weder militärische Befehlsgewalt noch Exekutivbefugnisse. Mein Aufgabengebiet war das gleiche wie dasjenige des Chefs des Heeres-Verwaltungsamtes, dem ich dienstgradmäßig gleichgestellt war (General). Seit 1926 gehörte ich der NSDAP an. Ich war Inhaber des goldenen Parteiabzeichens.

Am 3. März 1942 wurde mir als wirtschaftliche Aufgabe die Überwachung des Arbeitseinsatzes der KZ-Insassen für die Rüstungsindustrie als Ministerialinstanz übertragen. In dieser Tätigkeit hatte ich in Zusammenarbeit mit dem Ministerium Speer die von der Rüstungsindustrie eingehenden Anträge um Gestellung von KZ-Insassen zu entscheiden. Die Aufgabe erlosch gegen Ende 1944. Andere als diese KZ-Insassen berührenden Aufträge hatte ich nicht, da hierfür ausschließlich das Reichssicherheitshauptamt (Geheime Staatspolizei) allein zuständig war. In Sonderheit hatte ich als Verwaltungschef nichts mit der Durchführung der Euthanasie und der Ausrottung der Juden zu tun.

Ich habe mich nach der Kapitulation 1945 kurze Zeit bei meiner Familie in der Nähe von Rosenheim/Obb. aufgehalten und die folgende Zeit bis zu meiner Ergreifung am 27. Mai 1945 bei meinen Verwandten in Norddeutschland.

An diesem Tage wurde ich in der Nähe von Verden (Aller) festgenommen und gefesselt in einem Kraftwagen nach Minden in das Gefängnis des englischen Secret Service (Tomato) verbracht. Die Festnahme erfolgte durch einen deutschen Kriminalbeamten, auf den abseits ein englischer Offizier in Begleitung eines Polen wartete.

Bei der Festnahme wurden mir durch den englischen Offizier alle Wertsachen abgenommen, auch die Armbanduhr. Die Geldbörse mit 300,-- RM Inhalt nahm ein anderer englischer Offizier im Mindener Gefängnis an sich. Er verwies mich wegen einer Quittung an den englischen Posten, von welchem ich sie jedoch nie erhalten habe. In Minden (Tomato) war ich in einer Zelle untergebracht. Schlafgelegenheit Pritsche ohne Decken. Ich blieb Tag und Nacht gefesselt. Nach 1 1/2 Tagen wurde ich zum War Crime Headquarter in Bad Nenndorf bei Hannover abtransportiert.

Die Behandlung durch die Engländer in Nenndorf war unmenschlich. Ich wurde allein in eine Zelle eingesperrt, in welcher 4 Holzpritschen standen. Die Handfesseln wurden mir selbst in der abgeschlossenen und bewachten Zelle weder bei Tag noch bei Nacht, auch nicht zum Essen und zur Notdurft, abgenommen. Ja, ich wurde abends, mit gefesselten Händen auf der Pritsche liegend, durch eine zweite Fessel an den Pfosten der Pritsche gefesselt, so daß ich mich nicht bewegen konnte und infolgedessen keinen Schlaf fand.

Zu den Verhören wurde ich durch einen langen Korridor zum Vemehmungszimmer gehetzt, indem einige der Wachmannschaften hinter mir herjagten, andere, die seitwärts postiert waren, mich durch Tritte und Beinstellen einige Male heftig zu Fall brachten. Vor der Tür des Vernehmungszimmers mußte ich bis zum Beginn des Verhörs Laufschritt auf der Stelle machen, was die Wachposten durch Tritte ins Gesäß und mit Geschimpfe und Gefluche zu immer höherem Tempo zu steigern versuchten. Das alles geschah unter den Augen des in der Nähe zuschauenden Feldwebels. Der Rückweg zur Zelle gestaltete sich zu dem gleichen Spießrutenlaufen, wobei ich einige Male durch Beinstellen der Posten zu Fall kam und heftig gegen die Wand schlug.

Am Nachmittag des zweiten Tages wurde ein Stuhl in die Zelle gebracht. Ich mußte mich setzen, um „rasiert“ zu werden. Obwohl ich gefesselt war, hielten mich zwei Posten auf dem Stuhl fest, während ein dritter meinen Kopf an den Haaren unbarmherzig nach hinten riß, so daß ich einige Male nach hinten umkippte.

Ein vierter Posten beschmierte mir nun das Gesicht mit einer wie Säure brennenden Masse, wobei er mich fortgesetzt mit der flachen Hand ohrfeigte. Nachdem er mich grundlich „eingeseift“ hatte, kratzte er mit einem stumpfen Rasierapparat das Gesicht so rücksichtslos ab, daß das Blut auf die Jacke tropfte. Während dieser Prozedur spuckten seine Gehilfen mir unter wilden Flüchen und Beschimpfungen fortgesetzt ins Gesicht.

Schließlich stürzten sich wie auf Kommando alle anwesenden Posten – es befanden sich etwa 8-10 Personen in der Zelle – auf mich, rissen mich hoch und schlugen blindlings auf mich ein, der ich wehrlos gefesselt war. Es hagelte Faustschläge gegen den Kopf und Fußtritte gegen alle Körperteile. Ich taumelte, mich mühsam auf den Beinen haltend, von einer Ecke in die andere, bis ich unter einem gewaltigen Schlag oder Fußtritt in die Magengegend besinnungslos zusammensackte.

Als ich erwachte, war es still und leer in der Zelle. Ich lag auf einer Pritsche und bemerkte, daß zwei Ärzte sich um mich bemühten, von denen einer meinen Puls beobachtete. Die Handfessel war abgenommen. Ich fiel bald wieder in Ohnmacht.

Wie lange dieser ganze Vorgang gedauert hat, konnte ich nur nach dem Tageslicht schätzen. Da es bei meinem Erwachen schon fast dunkel war, mochte es 20 Uhr gewesen sein, bei Beginn der Mißhandlungen etwa 17 Uhr. Es wurde mir ein starker Kaffee gereicht, und dann wurde ich zum letzten Verhör gebracht, diesmal ohne Spießrutenlaufen. Dieses Verhör dauerte bis tief nach Mitternacht. Der Vernehmungsoffizier, dem mein Zustand auffiel, erkundigte sich nach der Ursache. Ich berichtete ihm kurz das Vorgefallene. Er stand empört auf und entschuldigte sich „im Namen der britischen Armee“. Dann verließ er für geraume Zeit das Zimmer, um – wie er mir versprach — den Kommandanten wegen Bestrafung der Schuldigen aufzusuchen. Bei der brutalen Mißhandlung ist mir ein Backen- und ein Schneidezahn ausgeschlagen worden.

Am nächsten Morgen gegen 7 Uhr wurde ich gefesselt in einem Kraftwagen nach Nürnberg gebracht, wo ich gegen 19 Uhr in das Gefängnis des Justizpalastes eingeliefert wurde. An Verpflegung erhielt ich für den ganzen Tag zwei Scheiben Weißbrot, jedoch kein Getränk. In Nürnberg wurde ich in einer Einzelzelle untergebracht, durch deren Türluk mich Tag und Nacht -- auch bei den diskretesten Verrichtungen - ein amerikanischer Posten beobachtete. In der Zelle trug ich keine Handfessel.

Der Tag nach meiner Einlieferung war ein Sonntag (1.4.1946). Am Montag Vormittag wurde ich zur ersten Vernehmung vor den kleinen Court geführt. Ich wurde vor dem Verlassen der Zelle wieder gefesselt, was sich bis zur Erhebung der Anklage am 13. Januar 1947 vor jedem Verhör wiederholte. In der ersten Zeit nahm diese Fesselung ein jüdischer Offizier vor, der mir mit unverhohlener Wollust die Fessel um die Gelenke schlug. Ich war zu dieser Zeit noch nicht aus der deutschen Wehrmacht entlassen, in welcher ich immerhin den Rang eines Generals innehatte.

Gefesselt und unter Begleitung eines Postens wurde ich zum Vernehmungszimmer geführt. Da der Weg dorthin von Tür zu Tür durch einen rechts und links, oben und unten geschlossenen Brettergang führte, so wie ihn wilde Tiere im Zirkus von ihrem Stallwagen zur Arena benutzen, ein Entweichen also völlig ausgeschlossen war, lag für diese Fesselung gar kein ersichtlicher Grund vor.

Auch während der Vernehmungen wurde mir die Fessel nicht abgenommen, obwohl ich mich unter Bewachung im geschlossenen Zimmer befand. Ich war nach den vorausgegangenen brutalen körperlichen Mißhandlungen in Nenndorf und infolge der Behandlung in Nürnberg seelisch vollkommen zusammengebrochen. Ich war 54 Jahre alt, hatte 33 Jahre lang meinem Vaterland makellos gedient und war mir keines Verbrechens bewußt.

In diesem Zustand prasselten die Fragen auf mich nieder, deren Beantwortung mir meist nur infolge ihrer suggestiven Form möglich war. Diese Verhöre erfolgten Vor- und Nachmittags stundenlang und erstreckten sich, allmählich nachlassend, über ein halbes Jahr von Juni bis Dezember 1946; es waren etwa 60 - 80.

Ich wurde in diesen Verhören über die subtilsten Einzelheiten aus einem Zeitraum von 10 - 15 Jahren befragt, ohne daß es mir trotz besten Willens möglich war, mich so unzähliger Einzelheiten überhaupt zu erinnern, zumal mir nicht eine einzige aktenmäßige Unterlage zur Verfügung stand noch gestellt wurde, und ich infolge hermetischer Absperrung in Einzelhaft weder mit einem meiner Mitarbeiter sprechen konnte noch mir erlaubt wurde, Rat und Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen zu dürfen. Mit einem Anwalt durfte ich erst nach 7 Monaten, nämlich nach Erhebung der Anklage gegen mich und meine Mitarbeiter des WVHA, welche am 13.1.1947 erfolgte, erstmalig in Verbindung treten. Es war der Münchener Rechtsanwalt Dr. jur. Alfred Seidl, der mich auch verteidigt hat.

Man hat mich in Nürnberg zwar nicht wie in Nenndorf körperlich mißhandelt (wenn ich von der monatelangen Handfesselung absehe) – dazu war das ganze Milieu wohl zu „prominent“ und zu viel Augen und Ohren da, denen eine solche Methode nicht verborgen geblieben wäre –, man wandte vielmehr die unauffällige und in ihrer Art viel brutalere Methode seelischer Quälereien an.

Als solche empfand ich auch die „Vorstellung“ des damaligen Gefängnisdirektors Colonel Andrews,[1] der bei seinen häufigen Besuchsführungen stets vor meiner Zellentür verharrte und seinen Gästen mein von ihm erdachtes Sündenregister erklärte, wobei er mich stets als „Chef der Konzentrationslager“ und „second man after Himmler“ vorstellte, obwohl ich beides nie gewesen bin.

Häufig aber quittierten seine Gäste diese Erklärung des Col. Andrews mit einer unmißverständlichen Gebärde quer zum Hals, indem sie neugierig die Nase durchs Türluk steckten.

Noch gemeiner war die Methode meiner Vernehmer (z. B. des Herrn Rapp) „30 Millionen Menschen haben Sie umgebracht“, „3 Millionen Menschen haben Sie sterilisiert!“ Mit solchen und ähnlichen Behauptungen mühten sich die Vernehmer, mich in den Verhören weich zu machen, obwohl sie genau wußten — denn sie besaßen ja alles an Dokumenten, was es über mich gab! — , daß ihre Behauptungen unwahr und Tricks waren. Da ich keine seelische Elefantenhaut besitze, verfehlten solche teuflischen Einschüchterungen ihre Wirkung nicht. Und die Vernehmer erreichten das, was sie wollten: nicht der Wahrheit, sondern ihren Zwecken entsprechende Aussagen. Auch in den Mittagspausen blieb ich in der Zelle nicht unbehelligt. Sehr oft, anfangs täglich, erschien ein amerikanischer Offizier (eindeutig Jude), der mich anscheinend „psychologisch“ bearbeiten mußte.[2] Da ich aus der ganzen Methode nicht schlau wurde und anscheinend auf die Intentionen dieser Herren nicht einging, ergoß sich wieder eine Flut unflätiger Beschimpfungen über mich wie „gemeiner Verbrecher“, „verfluchter Lügner“, „Halunke“ u.a.m. Ich war zu jener Zeit immer noch General der deutschen Wehrmacht (meine Entlassung erfolgte erst später), also Kriegsgefangener, und von keiner Seite ward mir mitgeteilt, warum ich in Nürnberg saß. Unter dieser dauernden seelischen Quälerei, unter der täglichen Zurschaustellung als gefesselter Verbrecher, unter der Versagung jeglicher Hilfe, der Trennung von meiner Familie (meine Frau durfte ich erstmals nach 16-monatiger Haft in Nürnberg sprechen) habe ich seelisch schwer gelitten und leide heute noch. Von körperlicher Mißhandlung oder Bedrohung in Nürnberg ist mir nur der Fall des früheren Standartenführers Maurer, eines meiner früheren Mitarbeiter, bekannt geworden. Einzelheiten hierüber sind in dem Hilfegesuch Maurers an den US-amerikanischen Gerichtspräsidenten in Nürnberg namens Thomas enthalten, der dieses Gesuch jedoch ignorierte.

Das dunkelste Kapitel bei der Durchführung der Nürnberger Prozesse bilden die auf Grund der von der Anklagebehörde durchgeführten Verhöre hergestellten berüchtigten Affidavits. Diese haben wohl nicht nur im Prozeß gegen das WVHA eine unheilvolle, düstere Rolle gespielt. Wo die echten Unterlagen (Akten, Dokumente u.ä.) der Anklagebehörde nicht in den Kram paßten oder zur Erreichung der von ihr erstrebten Verurteilung nicht genügten, wurden „Affidavita“ zusammengeschustert. Das Auffallende an diesen merkwürdigen Prozeßunterlagen ist, daß die Angeklagten in ihnen sich oft selbst beschuldigten. Verständlich ist das nur demjenigen, der die Technik des Zustandekommens solcher „Affidavits“ selbst erlebt und kennengelernt hat.

So wurden mir im April 1947 kurz vor Beginn meines Prozesses und auch sogar noch während meines Prozesses Affidavits zur Unterschrift vorgelegt, die nicht etwa von mir diktiert waren, sondern welche die Anklagebehörde aus den Protokollen meiner 10 Monate vorher begonnenen zahlreichen Vernehmungen zusammengestellt hatte! Ich wurde aufgefordert, diese sogenannten Affidavits zu unterschreiben. Ich habe mich gewehrt, so gut ich konnte, dies zu tun, weil ich auf Grund meines Dokumentenstudiums (die Dokumente wurden uns nach Erhebung der Anklage am 13.1.1947 allmählich zugänglich gemacht) erkannte, daß ich mich in vielen wesentlichen Punkten geirrt und unbewußt unwahre Angaben gemacht hatte. Der Verhörer aber ließ eine Berichtigung nur in für die Anklagebehörde unwesentlichen Punkten zu und zwang mich unter Hinweis darauf, daß ich vor Monaten so ausgesagt habe, zur Unterschrift.

In meiner damaligen seelischen Verfassung bin ich diesem Druck erlegen. Bei den letzten auf diese Weise erpreßten Affidavits nahm ich meinen Verteidiger zur Hilfe mit, der bezeugen kann, wie die Anklagebehörde operiert hat. Mein Hinweis, daß ich mich zur Zeit der zahlreichen Vernehmungen in einem anormalen seelischen Zustand befunden habe und durch damals nicht erkannte geschickte Suggestiv- und Führungsfragen zu den von der Anklagebehörde erstrebten Aussagen irregeführt worden sei, wurde geflissentlich übersehen. Der Gerichtshof tat das gleiche, als ich bei Vorlage dieser Prozeßunterlagen Einwendungen zu machen versuchte. Er beschränkte sich dabei auf die formale Feststellung, daß ich Gelegenheit gehabt hätte, Änderungen in den Affidavits vorzunehmen, ohne im geringsten darauf einzugehen, in welcher Weise mich die Anklagebehörde an der Wahrung meines Rechtes gehindert hatte.

Auf diese Weise sind Affidavits zustandegekommen und eingeführt worden, die tatsächlich erwiesene Unrichtigkeiten in wesentlichen Punkten enthalten und in denen sich - wie im Prozeßverlauf sich zeigte - Angeklagte mit z. T. gar nicht zutreffenden, also unwahren Aussagen selbst belastet haben!

Mit solcher Art Affidavits hat die Anklagebehörde die Angeklagten erschlagen. Dabei verfügte sie über einen unvorstellbaren Akten- und Dokumentenschatz, der in jedem korrekten Verfahren vollauf genügt hätte, die Wahrheit zu ermitteln. Welches Unheil aber mit diesen teuflischen Affidavits angerichtet worden ist und wie sie selbst dazu mißbraucht worden sind, die Wahrheit zu verdunkeln, das vermag nur der Eingeweihte zu erkennen.

Wo aber selbst dieses Machwerk nicht den von der Anklagebehörde erstrebten Erfolg sicherte, ließ sie ihre sogenannten „Kronzeugen“ (auf deutsch: gekaufte Zeugen) aufmarschieren. Es hat – zur Schande des deutschen Wesens muß es gesagt werden – auch in Nürnberg eine ganze Reihe dieser dunklen, traurigen Gestalten ihr erbärmliches Spiel getrieben. In ihren Reihen befanden sich hohe Regierungsbeamte, Generäle und Intellektuelle, ebenso wie Zuchthäusler, Geisteskranke und echte Schwerverbrecher. Diese Kreaturen, die durchweg genau so schuldig im Sinne des Siegers waren wie die von ihnen belasteten deutschen Kameraden, verkauften Ehre und Gewissen bedenkenlos gegen das Linsengericht, von einer Anklage freizukommen. Sie wurden nett behandelt, wie der Nutznießer Verräter zu behandeln pflegt, solange er sie gebraucht, konnten sogar zwischendurch auch mal auf Urlaub fahren.

Im Prozeß gegen das WVHA trat als „Kronzeuge“ ein gewisser Otto auf, der aus einem Irrenhaus entsprungen war und dessen Vorleben jedem zünftigen Verbrecher zur Ehre gereicht hätte. Das gleiche gilt von dem Anklagezeugen Krusial, der dem Gericht unter Eid die tollsten Schauermärchen auftischte und natürlich auch Glauben fand. Das hohe Gericht schien in diesem Glauben auch dann nicht erschüttert, als dieser „edle“ Zeuge, der das Gericht nach Strich und Faden belogen hatte, von einem deutschen Verteidiger auf Grund des Strafregisters als schwerer Krimineller im In- und Ausland wiederholt bestrafter Verbrecher und Zuchthäusler entlarvt wurde. Das Gericht nahm zwar den Strafantrag des deutschen Verteidigers gegen diesen Verbrecher wegen Meineides an, veranlaßte aber nichts, sondern entließ diesen „Zeugen“ in Ehren.

Damit ist die Reihe der von der Anklagebehörde gekauften Zeugen, welche im WVHA-Prozeß auftraten, keineswegs erschöpft. Diese beiden werden lediglich als Beispiel und Beweis dafür angeführt, was nach amerikanischen Rechtsbegriffen unter einem „ordentlichen“ Verfahren zu verstehen ist.

Daß die in den WVHA-Prozeß eingeführten Filme als Beweismittel, die zudem mit dem Gegenstand der Anklage gar nichts zu tun hatten und trotz des Einspruchs der deutschen Verteidigung vom Gericht angenommen wurden, zum Teil „gestellte“ Aufnahmen wiedergaben (woran auch die Versicherung des amerikanischen Filmoperateurs nichts zu ändern vermag!), sei nur am Rande vermerkt.

Wie weit die Anklagebehörde sich in ihrem jeder Sachlichkeit baren, blinden Haß hinreißen ließ, zeigt folgender Vorgang, der sich im WVHA-Prozeß abspielte. Nachdem die Anklagebehörde fast 2 Jahre lang in dem ihr zur Verfügung stehenden, viele Kisten umfassenden erbeuteten Dokumenten- und Aktenmaterial herumgewühlt hatte, drängten die deutschen Verteidiger fortgesetzt, daß ihnen das gleiche Recht eingeräumt werde. Die Anklagebehörde leugnete hartnäckig, daß sich dieses Material in ihren Händen befinde. Die deutschen Verteidiger blieben bei ihrer Behauptung, daß sich 6 - 8 Kisten sogar im Keller des Justizpalastes befanden. Das Gericht, das dem Drängen der Verteidigung nachgab, begab sich anerkennenswerterweise selbst in den Keller, um sich von der Richtigkeit der deutschen Behauptungen zu überzeugen. Mit ziemlich betretener Miene stellten die drei amerikanischen Richter nach der Rückkehr von der Kellervisite fest, daß die Anklagebehörde geschwindelt habe (!) und die Behauptung der deutschen Verteidigung richtig sei! Nunmehr konnte dieser nicht länger das Recht vorenthalten werden, ihrerseits dieses amtliche Material zu benutzen.

Leider (oder natürlich?) fiel diese Entscheidung erst gegen Ende des Prozesses, so daß die Sichtung und Ausbeute dieses umfassenden amtlichen Materials durch die deutsche Verteidigung im Interesse der Angeklagten nur ganz flüchtig und oberflächlich möglich war. In dieser Tatsache lag die stärkste, ja die ganze Lähmung und Behinderung der Verteidigung der Angeklagten, denn in diesen Kisten befand sich auch das entlastende Material, dessen Vorlage die Anklagebehörde somit verhindert hatte. – „Ordentliches“ Verfahren?

Wie par excellence in den Dachauer Prozessen, so kam auch in den Nürnberger Prozessen unverkennbar und schlecht verhohlen zum Ausdruck, daß nicht die Ermittlung der Wahrheit, sondern die Vernichtung möglichst vieler Gegner das Ziel der von blindem Haß und offensichtlicher Rachsucht getriebenen Anklagebehörde, in welcher jüdische Vertreter dominierten, gewesen ist. Der Gott, der den Sieger blendete, hat uns Besiegten die Augen geöffnet. Wenn diesem Haß nicht Einhalt geboten wird, werden sich die Gräberreihen der auch unschuldig gerichteten Deutschen noch mehren. Am 1. Juni 1948

gez. Oswald Pohl

Nachtrag

1. Der hier genannte Maurer wurde erst im Laufe des WVHA-Prozesses in Nürnberg verhaftet. Da man ihn also in den Nürnberger Prozeß nicht mehr hineinnehmen konnte, wurde er im Januar 1948 an die Polen ausgeliefert, um dort „fertig“ gemacht zu werden. Die Auslieferung entbehrte jeder rechtlichen und tatsächlichen Begründung, denn Maurer war nie im polnischen Territorium tätig und hat auch von Berlin aus keine Verbrechen an Polen begangen. Wehrlos geht er nun in Polen seinem Schicksal entgegen, nachdem er im Krieg durch feindliche Bomber seine ganze Familie (Frau und 3 Kinder) in einer Nacht verloren hatte.

2. Die hier geschilderten seelischen Einschüchterungsversuche amerikanischer Anklagebehörden entsprechen der hemmungslosen Lügenhaftigkeit, mit der nach 1945 das deutsche Volk diskriminiert worden ist. Zum Beweis gebe ich einige amtliche Zahlen an, die die Verleumder und Betrüger auf Grund und unter Vorlage bisher nicht veröffentlichter Akten und Dokumente entlarven werden:

a) Zahl der KZ im Reichsgebiet: 12
b) Zahl der Arbeitslager: 504 (als „Arbeitslager“ bezeichnete man die von und bei der Rüstungsindustrie für die bei ihr beschäftigten KZ-Insassen eingerichteten Unterkünfte, Diese waren durchschnittlich mit 500 - 1.000 Personen belegt).
c) Zahl der in allen KZ und allen Arbeitslagern Ende 1944 untergebrachten Personen betrug 700.000 maximal! Mitte 1942 waren es 45.000! Hier besonders ist die Öffentlichkeit mit hanebüchenen Zahlen betrogen worden. Unter vielen „Millionen“ tut es keiner. Kogon nannte erst 11 Millionen, jetzt (2. Auflage seines „Werkes“) ca. 7 Millionen. Es ist anzunehmen, daß er in etwaigen weiteren Auflagen zur Erde zurückkehrt. Ein französisches Dokument des Verlages „Mehr Licht“ (!), das sich „amtlich“ und „wissenschaftlich“ nennt und das im IMT-Prozeß vorgelegt wurde, nennt sogar 20 Millionen, mindestens aber 10 Millionen. Ein etwas weiter Spielraum für ein „amtlich“ sein wollendes Dokument!
d) die Zahl der Todesfälle in allen KZ und Arbeitslagern betrug für die Zeit von 1933 bis 1945 = 200.000 - 250.000. In dieser Zahl sind nicht die vernichteten Juden enthalten, welche der von Himmler unmittelbar beauftragte Höss im IMT-Prozeß mit 1,5 - 2 Millionen angegeben hat. Auerbach hat noch vor einiger Zeit von 11 Millionen Toten gefaselt. Die Zahl von 200.000 - 250.000 in den Jahren 1933 - 1945 erscheint prima facie sehr hoch. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Sterblichkeit in den KZ während dieser 12 Jahre nachweisbar nur unbedeutend über dem Reichsdurchschnitt gelegen hat.

Hierfür möge jetzt nur ein Beispiel dienen. Die Anklagebehörde hat im ersten Prozeß gegen das Personal des KZ Flossenbürg als Beweismittel die Original-Lagerbücher vorgelegt. Aus diesen ergab sich, daß von 1938 (Gründung des Lagers) bis zur Kapitulation 68.000 Häftlinge durch dieses Lager gegangen sind. Hiervon verstarben von 1938 bis Dezember 1944 insgesamt 2.000 (zweitausend) und von Januar 1945 bis zur Kapitulation 12.000 (zwölftausend). Erst die von Himmler befohlenen sinnlosen Evakuierungstransporte des Jahres 1945 haben die Sterblichkeit so ungeheuer erhöht, genau wie das bei den von den Alliierten nach der Kapitulation durchgeführten Massenausweisungen der Fall war.

Zu beachten ist ferner, daß die Toten in den Arbeitslagern von demjenigen KZ registriert wurden, welches die Häftlinge gestellt hatte. Das ist wichtig für die kritische Betrachtung der z.B. von Kogon genannten Zahlen. So hat z.B. das KL Buchenwald die Verstorbenen von über 100 Arbeitslagern registriert, von Häftlingen also, die gar nicht im KZ Buchenwald verstorben sind.

Es erscheint notwendig, der Zahl von 200.000 - 250.000 Toten aus 12 Jahren die Zahl derjenigen Kinder, Frauen und Männer entgegenzustellen, die in den Jahren 1943 - 1945, also in 2 - 3 Jahren, im Bombenhagel und Phosphorregen der alliierten Luftstreitkräfte umgebracht worden sind!

Da es sich hierbei nicht -- wie von feindlicher Seite behauptet - um Angriffe auf militärische Anlagen (Brücken und Eisenbahnen) handelt, erhebt sich die Frage, wer die für diese „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Schuldigen zur Verantwortung zieht.

Alle hier geschilderten Erlebnisse und Erfahrungen sowie die unter 2 a - d angegebenen Zahlen betrachte ich als unter Eid abgegeben.

Am 1. Juni 1948

gez. Oswald Pohl

Letzter Briefverkehr

In einem der letzten Briefe, am 5. Juni 1951, zwei Tage vor seiner Hinrichtung durch die Amerikaner, schreibt Pohl an Admiral a. D. Gottfried Hansen, den 1. Vorsitzenden des Bundes deutscher Soldaten:

Sehr verehrter Herr Admiral, durch einen Marinekameraden erhielt ich eine Abschrift Ihres Schreibens v. 17.5.51 an den Bundeskanzler. Sie werden sich kaum vorstellen können, welche Gefühle Ihr Eintreten für mich in mir ausgelöst hat. Zum ersten Male in den 5 Jahren meiner Einzelhaft (davon fast 4 Jahre in der Todeszelle) strecken sich helfende Hände durch das Gitterfenster. Ich konnte nur die Hände falten und dem Allmächtigen danken für dieses Zeichen Sei­ner Gnade. Ihnen aber meinen aus bewegtem Herzen kom­menden Dank zu sagen, ist mir drängendes Anliegen. Ich hörte auch von Ihrem Briefe an General Eisenhower. Auch für diese Hilfe seien Sie meines tiefgefühlten Dankes sicher. Und schließlich möchte ich hier auch meinen persönlichen Dank sagen für die große materielle Hilfe, die Sie meiner Frau und meinen 4 unmündigen Kindern (7 -17 Jahre alt) zugewendet haben. Meiner Frau als alter Soldatenfrau (ihr erster Mann war der Verstorbene Major a.D. Rütger v. Brüning) hat diese kameradschaftliche Nothilfe besonders wohl getan.

Nun hätten mich vor 14 Tagen unsere „Befreier“ doch beinahe zum zweiten Male aufgehängt! Und diese Gefahr bleibt akut. Über 30 Jahre habe ich als Berufssoldat meinem Vater­lande gedient, davon 22 Jahre bei der Marine (1912 - 1934).

Ich stehe im 60. Lebensjahre. Aus dieser langen Soldatenzeit haben die Ankläger und Richter in Nürnberg mir nicht einen einzigen Befehl und keinen Akt meines Willens und meiner Initiative nachweisen können, durch den irgendein Mensch verfolgt, eingesperrt, gequält oder gar umgebracht worden wäre; auch kein Jude! In Ermangelung dieses Tatbestandes hat mich das amerikanische Gericht in Zuständigkeiten hineingezaubert, die niemals meines Amtes waren, und daraus Verantwortlichkeit konstruiert, die ich nie getragen habe, nur weil man mir als Sündenbock für andere, die tot sind, den Strick drehen wollte oder mußte.

3 Jahre nach Beendigung des Prozesses (3.11.47) hat mich das Frankfurter Büro des amerikanischen Hochkommissars mit weiteren, frei erfundenen „Verantwortlichkeiten“ ausgeschmückt. Diese neuen Pseudo-Verantwortlichkeiten haben dann dem amerikanischen Hochkommissar dazu gedient, der deutschen Öffentlichkeit in dem „Dokumentarischen Bericht über Landsberg“ Anfang Februar 1951 weiszumachen, daß ihm die Aufhebung des Todesurteils gegen mich nach reiflicher Gewissensprüfung (!) nicht möglich sei.

Ihnen, Herr Admiral, als meinem ehemaligen Stationschef, melde ich hiermit:

1. Ich war von Beruf Marine-Zahlmeister bzw. Wirtschafts-Verwaltungsoffizier. Ich habe auch bei der Waffen-SS als „Chef des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes“ (W.V.H.A.) keine andere Tätigkeit ausgeübt wie der Chef des Verwaltungsamtes in der Marineleitung und wie der Chef des Heeresverwaltungsamtes. Meine einzige Tätigkeit im System der Konz.lager lag in dem Auftrag, „den Arbeitseinsatz der Häftlinge in die Rüstungsindustrie als ministerielle Instanz zu lenken“ (1942 - 44). Über das SS-Personal in den Konzentrationslagern und über die Häftlinge hatte ich weder Kommando- noch Strafgewalt (Feststellung des Nürnberger Gerichtes in meinem Urteil).

Zwischen mir als Chef des W.V.H.A. und den Verwaltungen der KZ bestand dieselbe Entfernung und das gleiche Dienstverhältnis wie zwischen dem Chef des Verw.Amtes in der Mr.Ltg. und der Kassen Verwaltung eines Schiffes oder dem Rechnungsamt eines Marineteils. In völliger Verkennung dieser Sachlage haben mich, den Verwaltungsmann, die Amerikaner für alle Mißstände in den KZ verantwortlich gemacht. Auf unsere alte Marine-Organisation übertragen heißt das: man hat den Chef des Verw-.Amtes in der Mr.Ltg. auch für militärische Versager an Bord eines Schiffes oder bei einem Marineteil verantwortlich gemacht.

Weil der Kommandeur (Himmler) durch Selbstmord ausgefallen ist, seine Vertreter (Daluege, Heydrich, Kaltenbrunner) tot sind, der „Chef des Persönlichen Stabes“ (Karl Wolff) sich durch Landesverrat freigekauft hat, der „Generalquartiermeister“ (Gen. Jüttner) bei den Amis arbeitet, die beiden „Inspekteure KZ“ (Gen. Eicke und Glücks, - militärische Dienstaufsicht!) ebenfalls tot sind, greift man sich den Zahlmeister! Nach deutscher militärischer Auffassung ist das grotesk.

2. Auf Grund meiner fachlichen Qualifikation als Wirtschafts-Verwaltungsoffizier kam ich für eine Verwendung als „Chef des Stabes der SS!“ nicht in Betracht. Ich habe deshalb eine solche Dienststellung nie innegehabt und nicht innehaben können, weil sie es nie gegeben hat.

3. Im April oder Mai 1943 meldete der deutsche Heeresbericht, daß Einheiten des Heeres und der Waffen-SS unter Führung des Gen. d. W.-SS Stroop das Warschauer Ghetto zerstört haben. Ich habe in meinem Leben weder das Warschauer noch ein anderes Ghetto gesehen, geschweige denn zerstört.

4. Die Deportationen und Vernichtungen der Juden sind organisiert und durchgeführt worden vom Reichssicherheitshauptamt, Chef: Heydrich, Kaltenbrunner (Geheime Staatspolizei, Sondergruppe Eichmann). Auf meine Initiative ist kein einziger Jude deportiert oder vernichtet worden.

5. Die sog. "Aktion Reinhardt" ist organisiert und durchgeführt worden von dem SS- und Polizeiführer Lublin Gen. Lt.d.Pol. Globocnik. Dieser unterstand dem Reichssicherheitshauptamt und nicht mir.

Nach Beendigung der „Aktion Reinhardt“ und nachdem Glo. bereits abkommandiert war, ordnete Himmler eine Prüfung der Verwaltungsdienststelle des Glo. an. Der mit dieser Kassen- und Buchprüfung beauftragte Chef des Revisionsamtes, Oberst Voigt, der mir unterstellt war, hat die Prüfung bald nach Beginn auf meinen Befehl eingestellt, nachdem er mir gemeldet hatte, daß Glo. seine Verwaltungsdienststelle für die „Aktion R.“ mit eingesetzt hatte. Voigt ist auf Grund dieses Tatbestandes in Nürnberg freigesprochen worden!

6. Ich habe nicht nur keinen Häftling für ärztliche Versuche persönlich ausgesucht, sondern ich habe gegen die Verwendung von Häftlingen für diesen Zweck bei Himmler schriftlich protestiert (im Rahmen meines eingangs erwähnten Auftrags).

Das sind alles Tatsachen, die den amerikanischen Richtern und dem Frankfurter Büro des amerikanischen Hochkommissars seit Jahren bekannt sind. Wenn die amerikanische Justiz sie in dem sogenannten Fair Trial gegen mich fair gewürdigt hätte, wäre es nie zu diesem Schandurteil gekommen, in das man sich sinnlos kindisch verbissen hat. ...

Es wird Sie noch dieses interessieren. Ich war mit 17 meiner ehemaligen Mitarbeiter (Verwaltungs- und Kaufleute) angeklagt. 3 wurden freigesprochen, 4 zum Tode verurteilt; die restlichen erhielten Freiheitsstrafen. Von den 4 Todesurteilen hob das Gericht, das sie verhängt hatte, selbst eines wieder auf; das zweite änderte Clay in lebenslänglich (inzwischen auf 20 Jahre reduziert) ab; der dritte Todeskandidat ist am 23. Mai 1951 entlassen worden, nachdem sein Todesurteil auf 9 Jahre herabgesetzt worden war!

So springt man mit Köpfen um. Als einziger Todverurteilter bin ich übriggeblieben. Von allen 15 Verurteilten befinden sich nur noch 7 in Haft; die übrigen sind bereits entlassen.

Man steht vor einer Chinesischen Mauer. Das Traurigste ist, daß die Öffentlichkeit sachlich unzulänglich, ja falsch unterrichtet ist, jedenfalls in meinem Fall. Zur Sache ist von richterlicher Instanz seit 1947 überhaupt nichts mehr bearbeitet worden. Alle Eingaben wurden vom Frankfurter Büro des Hochkommissars „wohlwollend betrachtet“. Das ganze Spiel vor den Gerichtshöfen in USA geht nur darum, die von uns erstrebte Voraussetzung einer richterlichen Überprüfung, d.h. die Gewährung einer echten Revision (2. Instanz) zu sabotieren.

In ergebenster Verehrung Ihr dankbarer

________gez. Oswald Pohl__________

Quelle: Historische Tatsachen, Nr. 47: Lügen um Heinrich Himmler, Teil 2, S.35ff. (PDF 65 MB)


Siehe auch

Literatur

  • Mark Lautern: Das letzte Wort über Nürnberg, 2. Wie man Vernehmungen vorbereitet, S. 43 ff., Sonderheft der Zeitschrift „Der Weg“, Dürer-Verlag, Buenos Aires 1950
  • Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, Artikel von Rolf Kosiek: Britische Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen, S. 512–518
  • Ian Cobain: Cruel Britannia – A Secret History of Torture, Granta Books, 2013 [Erstveröffentlichung 2012 bei Portobello Books], ISBN 978-1846273346 [368 S.] – Verfasser ist britischer Journalist und recherchierte staatliche britische Folter seit dem Zweiten Weltkrieg

Verweise

Fußnoten

  1. Der Gefängnisdirektor hieß Burton C. Andrus, nicht Andrews.
  2. Hierbei handelte es sich eventuell um Gustave Gilbert