Bundestag (BRD)
Der Bundestag ist das parlamentarische Beschlußorgan des Besatzungskonstrukts BRD. Der Sitz ist in der Hauptstadt Berlin; vor der Teilwiedervereinigung war er in Bonn. Der BRD-Bundestag hat mit 733 Abgeordneten (20. Bundestag, seit 2021) nach dem kommunistischen Nationalen Volkskongreß der Volksrepublik China das größte Parlament der Welt; er hat auch mehr Abgeordnete als das EU-Parlament von 27 Staaten, welches 720 Sitze hat.
Die Bundestagsabgeordneten müssen die Beschlußvorlagen nicht wirklich gelesen oder gar verstanden haben, sondern nur das in Abstimmung mit der Parteispitze kommunizierte Votum gemeinsam und geschlossen mit den Parteifreunden abgeben. Widersetzt sich ein Abgeordneter – z. B. aus Vernunftgründen oder volkstreuer Einstellung – dem strikt geltenden Fraktionszwang, so läuft er Gefahr, künftig nicht mehr für den Bundestag aufgestellt zu werden. Aus Sorge vor den daraus resultierenden erheblichen finanziellen Einbußen sehen die meisten BRD-Parlamentarier von solch einem Vorgehen ab.
Inhaltsverzeichnis
Meinungsbildung
Bundestagsfraktionen können für Interessenvertreter von Verbänden und Unternehmen, neudeutsch auch „Lobbyisten“ genannt, sogenannte Hausausweise beantragen. Die Vertreter erhalten auf diese Weise dauerhaften Eintritt in den Bundestag, um im Vorfeld der parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse die politische Meinung der Bundestagsabgeordneten im Sinne der Individualinteressen der betreffenden Interessenverbände entsprechend zu formen.[2]
Abgeordneteneinkünfte und -privilegien (Auswahl)
Bundestagsabgeordnete erhalten sogenannte Entschädigungen oder Diäten, zusätzlich ein steuerfreies Handgeld („Kostenpauschale“), Bezahlung aller Reisen in Abgeordneteneigenschaft, üppige Versorgungsansprüche, und sie können unbegrenzt Nebeneinkünfte erzielen.
Mit einem Sitz im Bundestag sind vor allem diese Privilegien verbunden:
- „Abgeordnetenentschädigung“: 11.227,20 Euro pro Monat ab Juli 2024, jährliche automatische Erhöhung[3][4]
- Ein steuerfreies Handgeld von 4.418,09 Euro monatlich zur freien Verfügung („Kostenpauschale“; es werden keine Nachweise verlangt, wofür verausgabt)[5]
- Für persönliche Mitarbeiter ein monatliches Budget von 22.436 Euro[6]
- Bis zu 12.000 Euro pro Jahr für Büromaterial, Telefonkosten, Mobiltelefone, Porto usw. gegen Belegnachweis
- Netzkarte 1. Klasse der Bahn (Wert 7.090 Euro, mit kostenloser Kreditkarte), privat nutzbar
- Freie Nutzung staatlicher Verkehrsmittel; Erstattung der Kosten für In- und Auslandsflüge
- Luxuslimousine incl. Chauffeur der Bundestags-Fahrbereitschaft
- Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag „Übergangsgeld“ für einen Zeitraum von 18 Monaten, bis zu 171.756 Euro[7]
- Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 239 Euro im Monat. Parlamentarier, die lange Zeit im Bundestag gesessen haben, können bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
- Nebeneinkünfte[8] sind, auch wenn sie über eine Million Euro im Jahr betragen, wie bei Peter Gauweiler,[9] zulässig.
- Einzelne Fraktionen können aus ihren Mitteln sogenannte Funktionszulagen zahlen. Damit sollen höhere Arbeitsaufwände, etwa beim Parlamentarischen Geschäftsführer, ausgeglichen werden. Die Höhe legt die jeweilige Fraktion selbst fest.
Mitgliedschaften / Ämter / Nebeneinkünfte
2020 gingen 215 Bundestagsabgeordnete einer Nebentätigkeit nach und haben so seit 2017 25,1 Millionen Euro eingenommen. Bei mehr als elf Millionen Euro ist unklar, wer sie den Mandatsträgern gezahlt hat.[10]
Zitate
- „Ich weiß immer noch nicht, über wie viele Gesetzesänderungen wir an diesem Abend abgestimmt haben.“[11] — Hans-Christian Ströbele über die Abstimmung zum ESM
- „Das Bundes„verfassungs“gericht ist kein Organ der Deutschen Staatlichkeit, sondern eine Institution der Fremdherrschaft, ebenso die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat und der Bundespräsident. Mit ihnen segelt der Feind unter falscher Flagge.“ — Horst Mahler
- „Das deutsche Volk sollte sich einen Gedanken abschminken: anzunehmen, im Deutschen Bundestag, dem jeweiligen Bundespräsidenten oder dem Bundesverfassungsgericht einen Wahrer der rechtsstaatlichen Ordnung seines Staates sehen zu können“.[12] — Willy Wimmer
- „Stundenhotel der politischen Prostitution“ — Pierre Krebs (2020)[13]
Siehe auch
Literatur
- Kritische Literatur
- VAWS-Pressebüro: Schwarzbuch Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode (2021–2025), Buchvorstellung und Bezugsnachweis
- VAWS-Pressebüro und Werner Symanek: Schwarzbuch Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode, 2021, ISBN 978-3927773806 – betrifft den Zeitraum 2017 bis 2021
- Hans-Hermann Hoppe: Der Wettbewerb der Gauner. Über das Unwesen der Demokratie und den Ausweg in die Privatrechtsgesellschaft. Verlag Holzinger, 2012, ISBN 978-3-926396-58-7 [aus libertärer Sicht]
Verweise
- Angaben des Bundestages zur „Entschädigung“ der MdB – laufende Aktualisierung
- Was kostet ein Bundestagsabgeordneter?, sciencefiles.org, 20. August 2016
- Nebeneinkünfte – Das sind die Top-Verdiener im Bundestag, Wirtschaftswoche, 22. April 2014
- Plakate im Bundestag: Linker Flurschaden, Junge Freiheit, 24. September 2018