Bundestag (BRD)

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Dem 19. BRD-Bundestag saß von 2017 bis Oktober 2021 Wolfgang Schäuble vor. Vorzeigeneger Karamba Diaby (rechts).

Der Bundestag ist das parlamentarische Beschlußorgan des Besatzungskonstrukts BRD. Der Sitz ist in der Hauptstadt Berlin; vor der Teilwiedervereinigung war er in Bonn. Der BRD-Bundestag hat mit 733 Abgeordneten (20. Bundestag, seit 2021) nach dem kommunistischen Nationalen Volkskongreß der Volksrepublik China das größte Parlament der Welt; er hat auch mehr Abgeordnete als das EU-Parlament von 27 Staaten, welches 720 Sitze hat.

Die Bundestagsabgeordneten müssen die Beschlußvorlagen nicht wirklich gelesen oder gar verstanden haben, sondern nur das in Abstimmung mit der Parteispitze kommunizierte Votum gemeinsam und geschlossen mit den Parteifreunden abgeben. Widersetzt sich ein Abgeordneter – z. B. aus Vernunftgründen oder volkstreuer Einstellung – dem strikt geltenden Fraktionszwang, so läuft er Gefahr, künftig nicht mehr für den Bundestag aufgestellt zu werden. Aus Sorge vor den daraus resultierenden erheblichen finanziellen Einbußen sehen die meisten BRD-Parlamentarier von solch einem Vorgehen ab.

Meinungsbildung

Plenarsaal des BRD-Bundestages – Die Adler-Plastik an der Stirnseite des Saals ist eine abgewandelte Fassung eines Werks von Ludwig Gies. Ihn führte die Ausstellung „Entartete Kunst“ 1937 als Protagonisten auf.[1]

Bundestagsfraktionen können für Interessenvertreter von Verbänden und Unternehmen, neudeutsch auch „Lobbyisten“ genannt, sogenannte Hausausweise beantragen. Die Vertreter erhalten auf diese Weise dauerhaften Eintritt in den Bundestag, um im Vorfeld der parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse die politische Meinung der Bundestagsabgeordneten im Sinne der Individualinteressen der betreffenden Interessenverbände entsprechend zu formen.[2]

Abgeordneteneinkünfte und -privilegien (Auswahl)

Bundestagsabgeordnete erhalten sogenannte Entschädigungen oder Diäten, zusätzlich ein steuerfreies Handgeld („Kostenpauschale“), Bezahlung aller Reisen in Abgeordneteneigenschaft, üppige Versorgungsansprüche, und sie können unbegrenzt Nebeneinkünfte erzielen.

Mit einem Sitz im Bundestag sind vor allem diese Privilegien verbunden:

  • „Abgeordnetenentschädigung“: 11.227,20 Euro pro Monat ab Juli 2024, jährliche automatische Erhöhung[3][4]
  • Ein steuerfreies Handgeld von 4.418,09 Euro monatlich zur freien Verfügung („Kostenpauschale“; es werden keine Nachweise verlangt, wofür verausgabt)[5]
  • Für persönliche Mitarbeiter ein monatliches Budget von 22.436 Euro[6]
  • Bis zu 12.000 Euro pro Jahr für Büromaterial, Telefonkosten, Mobiltelefone, Porto usw. gegen Belegnachweis
  • Netzkarte 1. Klasse der Bahn (Wert 7.090 Euro, mit kostenloser Kreditkarte), privat nutzbar
  • Freie Nutzung staatlicher Verkehrsmittel; Erstattung der Kosten für In- und Auslandsflüge
  • Luxuslimousine incl. Chauffeur der Bundestags-Fahrbereitschaft
  • Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag „Übergangsgeld“ für einen Zeitraum von 18 Monaten, bis zu 171.756 Euro[7]
  • Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 239 Euro im Monat. Parlamentarier, die lange Zeit im Bundestag gesessen haben, können bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
  • Nebeneinkünfte[8] sind, auch wenn sie über eine Million Euro im Jahr betragen, wie bei Peter Gauweiler,[9] zulässig.
  • Einzelne Fraktionen können aus ihren Mitteln sogenannte Funktionszulagen zahlen. Damit sollen höhere Arbeitsaufwände, etwa beim Parlamentarischen Geschäftsführer, ausgeglichen werden. Die Höhe legt die jeweilige Fraktion selbst fest.

Mitgliedschaften / Ämter / Nebeneinkünfte

2020 gingen 215 Bundestagsabgeordnete einer Nebentätigkeit nach und haben so seit 2017 25,1 Millionen Euro eingenommen. Bei mehr als elf Millionen Euro ist unklar, wer sie den Mandatsträgern gezahlt hat.[10]

Zitate

  • „Ich weiß immer noch nicht, über wie viele Gesetzesänderungen wir an diesem Abend abgestimmt haben.“[11]Hans-Christian Ströbele über die Abstimmung zum ESM
  • „Das deutsche Volk sollte sich einen Gedanken abschminken: anzunehmen, im Deutschen Bundestag, dem jeweiligen Bundespräsidenten oder dem Bundesverfassungsgericht einen Wahrer der rechtsstaatlichen Ordnung seines Staates sehen zu können“.[12]Willy Wimmer

Siehe auch

Literatur

Kritische Literatur
  • VAWS-Pressebüro: Schwarzbuch Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode (2021–2025), Buchvorstellung und Bezugsnachweis
  • VAWS-Pressebüro und Werner Symanek: Schwarzbuch Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode, 2021, ISBN ‎ 978-3927773806 – betrifft den Zeitraum 2017 bis 2021
  • Hans-Hermann Hoppe: Der Wettbewerb der Gauner. Über das Unwesen der Demokratie und den Ausweg in die Privatrechtsgesellschaft. Verlag Holzinger, 2012, ISBN 978-3-926396-58-7 [aus libertärer Sicht]

Verweise

Fußnoten

  1. Ein weiteres Beispiel für Giesens Hervorbringungen: „Kruzifixus“
  2. Liste veröffentlicht: Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag, Abgeordnetenwatch, 28. November 2015
  3. „Entschädigung“: 9.541,74 Euro im Monat seit 1. Juli 2017, jährliche automatische Erhöhung
  4. Seit dem 1. Juli 2019 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 10.083,45 Euro pro Monat. Die Höhe soll die Unabhängigkeit sicherstellen und der Verantwortung des Amtes gerecht werden. Der Betrag muss regulär versteuert werden.
  5. Für weitere Aufwendungen wie ein Büro im eigenen Wahlkreis, aber auch für Reisen oder Fachliteratur, gibt es die Kostenpauschale. Durch sie erhält jeder Abgeordnete zusätzlich 4.418,09 Euro an steuerfreien Geldern pro Monat. Ein Sitzungs- oder Tagegeld, wie in anderen Parlamenten üblich, gibt es im Deutschen Bundestag nicht.
  6. Für persönliche Mitarbeiter stehen nochmals bis zu 22.436 Euro pro Monat zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Bundestagsverwaltung. Verwandte, Ehepartner, Verschwägerte und ehemalige Lebenspartner dürfen nicht mit Mitteln aus diesem Topf angestellt werden.
  7. Erwerbs- und etwa vorhandenes Versorgungseinkommen wird angerechnet. Nachweise und weitere Einzelheiten: Bund der Steuerzahler: Die Finanzierung der Bundestagsabgeordneten, undatierter Artikel, abgerufen 26. Oktober 2017. Der Artikel ist lückenhaft: Bei „Reisekosten“ heißt es, es würden die Kosten für Inlandsflüge erstattet. Selbstverständlich sind auch Auslandsflüge kostenlos, nur daß diese beantragt werden müssen.
  8. Nebeneinkünfte – Das sind die Top-Verdiener im Bundestag, Wirtschaftswoche, 22. April 2014
  9. Ausgeschieden 2015
  10. https://www.rnd.de/politik/nebeneinkunfte-so-vergolden-manche-abgeordnete-ihr-mandat-Z24D3K6JRBCBBEWIXRVB75ZW4U.html
  11. Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 10. Juni 2012
  12. Frau Dr. Merkel hat Deutschland Schaden zugefügt: Sie hat ihren eigenen Nachruf bereits geschrieben, Epoch Times, 26. September 2018
  13. In: Areopag I – Die neue Aristokratie, MetaPol Verlag & Medien, 2020, S. 128