ESM

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Der ESM („Europäischer Stabilitätsmechanismus“; umgangssprachlich auch „Euro-Rettungsschirm“ und „Schuldenunion“ genannt) ist eine Bank, die institutionell als unangreifbare, überstaatlich agierende Behörde konstruiert ist. Die ESM-Bank soll aufgetürmte Pseudo-Guthaben globalistischer Bankhäuser – und anderer Akteure wie Lebensversicherungen, die politisch definiert wurden als „too big to fail“ (= „zu riesig, um fehlgehen zu können“) –, den EU-Steuerzahlern als vom Bürger eingegangene Verschuldung aufbürden. Mit der Schaffung der ESM-Bank wurde formalrechtlich das gesamte deutsche Volksvermögen an diese Privatbanken verpfändet. Privatschulden von Banken verwandelten sich in Privatschulden von Bürgern, Privateigentum von Bürgern in Bank-„Sicherheiten“, also in deren Eigentum ab dem Moment eines schweren Krisenfalls.

Globalentschuldung von Bankhäusern, Komplettenteignung des Volksvermögens

Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU), die aufgrund von Überschuldung zahlungsunfähig werden, sollen mit frischem Geld aus den noch zahlungsfähigen Ländern versorgt werden, bis auch diese zahlungsunfähig sind. Mit dieser Institution verwandelt sich – nach Überzeugung vieler Ökonomen und politischer Beobachter – die EU formell und faktisch (aber EU-vertragswidrig) in eine Defizitgemeinschaft, in eine Haftungsgemeinschaft und in eine Transfergemeinschaft. Bei Unterzeichnung der Gemeinschaftsverträge wurden genau diese Verhältnisse noch rechtsverbindlich ausgeschlossen. Wie sich nun aber zeigt: scheinbar verbindlich. Im ESM-Vertrag steht, daß das „Grundkapital“ der ESM-Bank 700 Milliarden Euro beträgt. Im selben Vertrag steht jedoch auch, daß dieses „Grundkapital“ jederzeit beliebig aufgestockt werden könne und die Beitrittsländer binnen sieben Tagen auch zur Überweisung jedes höheren Betrags gezwungen werden können. Es besteht kein realer Parlamentsvorbehalt. Angela Merkel hat mit der Durchsetzung des ESM-Vertrags eine Blanko-Enteignung aller Deutschen (für den Tag der Glattstellung aller Verbindlichkeiten) unterzeichnet. Das gesamte Eigentum jedes einzelnen Deutschen ist per ESM zur Zwangsvollstreckung präpariert. Eine Zwangsvollstreckung, die an einem beliebigen – den globalen Geldeliten genehmem – Tag exekutiert werden kann, ohne jede Möglichkeit einer rechtlichen oder politischen Gegenwehr.

Die politische Rechtfertigung

Gebetsmühlenartig (hier stimmt das Bild tatsächlich einmal) wiederholt die Regierungschefin Angela Merkel ihre Auffassung, „Deutschland“ sei „besser aus der Krise herausgekommen als die anderen Staaten“, die diese Finanzerschütterung gleichermaßen betreffe. Damit verkündet sie – bei jeder erneuten Wiederholung dieser Behauptung – mehrere Unwahrheiten in einem Satz:

  • Erstens ist die 2007/08 zuerst auf dem amerikanischen Immobilienmarkt, dann im amerikanischen Investmentbanking ausgebrochene Krise keineswegs zu Ende, sondern sie dauert verschärft an, erfährt Metamorphosen und figuriert mittlerweile als „europäisches“ Problem.
  • Zweitens ist die BRD, gerade auch aufgrund der neu eingegangenen EU-Verpflichtungen, eben kein unabhängiger Akteur mehr, der sein „eigenes“ Wohlergehen unter Mißachtung des Wohlergehens der direkten Nachbarn betrachten kann. Die Freude über geringe Arbeitslosenziffern hierzulande darf nicht den Sachverhalt verdecken, daß für die mediterrane sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit (und andere Problemziffern der südlichen Euro-Länder) künftig ganz sicher der deutsche Steuerzahler haftbar gemacht werden wird.
  • Drittens ist schon jetzt erkennbar, daß – als eine die schweren Krisenzustände begleitende Erscheinung – arabische und chinesische Staatsfonds fernab jedes politischen Einflusses europäischer Bürger sich in allergrößtem Maßstab hierzulande in Firmen, bei Patenthaltern und selbst auf dem Grundstücksmarkt billig eindecken – mit Spätfolgen für ein ganzes Jahrhundert (wenigstens). Dieser Ausverkauf wird der Enkelgeneration als unbegreifliches Versagen eines ganzen Wirtschaftssystems erscheinen (das jetzt noch unablässig prahlt mit der unwiderleglichen Weisheit seiner „anti-protektionistischen“ Phrasen).
  • Viertens haben die Kautelen von „Finanzpakt“ und „ESM“ ein seit 1945 nicht mehr beobachtetes Haßklima zwischen den Bürgern europäischer Staaten (und namentlich gegen Deutsche gerichtet) entfacht. Die regierungsamtliche Rede vom „Friedensprojekt Euro“ soll den historischen Sachverhalt verbergen, daß Helmut Kohl seine Zustimmung zum Euro abgepreßt wurde mittels italienischer und französischer Zusagen zur deutschen Teilvereinigung 1990.
  • Fünftens folgt die globalistische Vertragspolitik der EUdSSR sehr strikt den VS-amerikanischen Interessen, die darin bestehen, generell Konsequenzen amerikanischer Probleme und Probleme eines exzessiven amerikanischen Gelddruckens den Bürgern der europäischen Staaten aufzubürden. Dies betrifft sowohl amerikanische Rohstoffkriege als auch das amerikanische Bedürfnis, europäische Datenschutzstandards und Gesundheitsstandards vollständig zu mißachten.

Vertragsabschluß und öffentliche Kritik

Der Vertrag zur Einrichtung des ESM wurde am 21. Juli 2011 auf einem Gipfeltreffen von den 17 Mitgliedstaaten der Eurozone unterzeichnet. Im Vertrag von Maastricht, mit dem die Euro-Währungsunion 1992 beschlossen wurde, wurden finanzielle Unterstützungen für überschuldete Mitgliedsstaaten ausgeschlossen (siehe auch Art. 125 AEU-Vertrag).

Anfang Juli 2012 warnten 160 renommierte BRD-Ökonomen in einem offenen Brief vor der verheerenden Politik von Angela Merkel und riefen die BRD-Bürger dazu auf, ihren Widerstand gegen die Politik der BRD-Kanzlerin zu zeigen. Merkel tat diese Aktion mit dem Hinweis auf fehlende Sachkompetenz der Ökonomen ab.[1] Im Rahmen der Vorverhandlung beim Bundes„verfassungs“gericht über eine mögliche (besser gesagt: offensichtliche) „Verfassungswidrigkeit“ übersetzte der deutsche Ökonom Wilhelm Nölling ESM mit „Europäischer Selbstmord-Mechanismus“.[2]

Da allein schon der Entwurf dieses Machwerks eine hohe kriminelle Energie voraussetzt, sind Teile des Vertrages nachfolgend aufgeführt. Das Lesen des vollständigen Vertragstextes kann nur empfohlen werden, insbesondere, da am 12. September 2012 das BVerfG seine Scheinprüfung beendete und den ESM als „verfassungskonform“ bestätigte. Beschränkt wurde lediglich die Haftungshöhe der BRD auf 190 Milliarden Euro, wobei jedoch beliebige Erhöhungen durch den Bundestag möglich sind,[3] und der Bundestag selber bereits bewiesen hat, das er jeden Kabinettsbeschluß zum ESM rückgratlos umsetzt.

Inhalt des ESM-Vertrages – Finis Germaniae

Die nahezu einmütige Zustimmung des BRD-Bundestages verdeutlicht einmal mehr, daß es sich beim Bundestag nicht um das Parlament des Deutschen Volkes handelt.[4] Dieses hochkriminelle Machwerk der EU-Diktatur wird hier in einigen Auszügen dargestellt. Daß die Überprüfung dieses Diktats durch das Bundes„verfassungs“gericht auf Verfassungswidrigkeit Monate dauerte, ist angesichts des Vertragstextes als reine Täuschung des Deutschen Volkes zu werten.[5] Zusammenfassend ist festzustellen, daß es keinerlei Kontrolle, keinerlei Einspruch oder Begrenzung der ESM-Verpflichtungen nach eingetretener Rechtswirksamkeit gibt; zugleich liegt vollständige Immunität des ESM und der handelnden Personen vor. Der feixenden Attitüde nach gerieren sich höchste Repräsentanten europäischer Staaten und der EU eher wie Hütchenspieler, das eigentliche Vertragswerk jedoch enthält unzweifelhaft knebelnde Sprachregelungen, die am ehesten noch an Phänomene von Schwerkriminalität gemahnen.

Artikel 8 ESM

ESM = Bewußter Betrug des deutschen Volkes

Abs. 1

Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR. Es ist aufgeteilt in sieben Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100.000 EUR, die gemäß dem in Artikel 11 vorgesehenen und in Anhang I berechneten Erstbeitragsschlüssel zur Zeichnung zur Verfügung stehen.

Abs. 4

Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, ihren Beitrag zum genehmigten Stammkapital gemäß ihrem Beitragsschlüssel in Anhang I zu leisten. Sie kommen sämtlichen Kapitalabrufen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages fristgerecht nach.

Abs. 5, Satz 2

Die Verpflichtung der ESM-Mitglieder zur Leistung von Kapitalbeiträgen zum genehmigten Stammkapital gemäß diesem Vertrag bleibt unberührt, falls ein ESM-Mitglied Finanzhilfe vom ESM erhält oder die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Artikel 9 Abs. 1

Der Gouverneursrat kann genehmigtes nicht eingezahltes Kapital jederzeit abrufen und den ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung setzen.

Artikel 14 Abs. 1

Der Gouverneursrat kann beschließen, eine vorsorgliche Finanzhilfe in Form einer vorsorglichen konditionierten Kreditlinie (precautionary conditioned credit line) oder in Form einer Kreditlinie mit erweiterten Konditionen (enhanced conditions credit line) nach Maßgabe des Artikels 12 Absatz 1 zu gewähren.

Artikel 24 Abs. 1

Der Gouverneursrat richtet einen Reservefonds und gegebenenfalls weitere Fonds ein.

Art. 24 Abs. 2

Unbeschadet des Artikels 19 werden der Reingewinn aus den Operationen des ESM und die Einnahmen aus finanziellen Sanktionen gegen ESM-Mitglieder im Rahmen des Verfahrens der multilateralen Überwachung, des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und des Verfahrens bei einem übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewicht im Rahmen des AEUV in einen Reservefonds eingestellt.

Art. 24 Abs. 4

Das Direktorium beschließt erforderlichenfalls Vorschriften für die Einrichtung, Verwaltung und Verwendung weiterer Fonds.

Art. 29 [Selbstkontrolle]

Der Abschluss des ESM wird von unabhängigen externen, mit Zustimmung des Gouverneursrats bestellten und für die Bestätigung des Jahresabschlusses zuständigen Abschlussprüfern geprüft. Die Abschlussprüfer sind befugt, sämtliche Bücher und Konten des ESM zu prüfen und alle Auskünfte über dessen Geschäfte zu verlangen.

Art. 32 Abs. 1

Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet eines jeden ESM-Mitglieds der Rechtsstatus und die Vorrechte und Befreiungen gewährt, die in diesem Artikel dargelegt sind. Der ESM bemüht sich um die Anerkennung seines Rechtsstatus und seiner Vorrechte und Befreiungen in anderen Hoheitsgebieten, in denen er Aufgaben wahrnimmt oder Vermögenswerte hält.

Art. 32 Abs. 3 [Immunität]

Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.

Art. 32 Abs. 4 [Immunität]

Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.

Art. 32 Abs. 5 [Immunität der Archive]

Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.

Art. 32 Abs. 6 [Immunität der Räume]

Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.

Art. 32 Abs. 7 [Immunität des Nachrichtenverkehrs]

Jedes ESM-Mitglied und jeder Staat, der den Rechtsstatus und die Vorrechte und Befreiungen des ESM anerkannt hat, gewährt dem amtlichen Nachrichtenverkehr des ESM dieselbe Behandlung, die er dem amtlichen Nachrichtenverkehr eines ESM-Mitglieds gewährt.

Art. 32 Abs. 8 [Generelle Immunität]

Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist, sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.

Art. 32 Abs. 9 [Immunität von Lizensierungsverfahren]

Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.

Art. 34 [ESM = Organisiertes Verbrechen]

Die Mitglieder und früheren Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle anderen Personen, die für den ESM oder in Zusammenhang damit tätig sind oder tätig waren, geben keine der beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen weiter. Auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit dürfen sie keine der beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen weitergeben.

Art. 35 [Die Paten]

Im Interesse des ESM (also im eigenen Interesse, Anm.) genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.

Art. 36 Abs. 1 [Organisiertes Verbrechen steuerfrei – keine direkten Steuern]

Im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeiten sind der ESM, seine Vermögenswerte, sein Gewinn, sein Eigentum sowie seine im Rahmen dieses Vertrags zulässigen Operationen und Geschäfte von allen direkten Steuern befreit.

Art. 36 Abs. 5 [eigene Steuerbemessung]

Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der nationalen Einkommensteuer befreit.

Art. 38 [Freiheit der Verbrecher]

Der ESM hat das Recht, zur Beförderung seiner Zwecke nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages mit dem IWF, mit Staaten, die einem ESM-Mitglied auf Ad-hoc-Basis Finanzhilfe bereitstellen, und mit jeder internationalen Organisation oder Einrichtung mit besonderen Zuständigkeiten in damit zusammenhängenden Bereichen zusammenzuarbeiten.

Die ESM-Finanzdiktatur, ein Ermächtigungsgesetz neuen Typs

Anhand des Vertragstextes des ESM wird deutlich, daß die angeblich freiheitlich-demokratische Grundordnung der OMF-BRD durch das Bundes„verfassungs“gericht selber in großen Teilen beseitigt wurde.

Der Gouverneursrat des ESM verfügt über diktatorische Vollmachten und genießt darüber hinaus vollständige Immunität bei gleichzeitiger Vollmacht, selber gegen EU-Mitgliedstaaten jederzeit gerichtlich vorgehen zu können. Innerhalb von sieben Tagen haben die Regierungen der EU-Staaten den Anweisungen des Gouverneursrates Folge zu leisten, wenn es um angeforderte Zahlungen geht.

Die Mehrheit des Deutschen Volkes lehnte den ESM in Umfragen ab,[6] was allerdings für die BRD-Institutionen der politischen Willensbildung keinerlei Relevanz hat.

Juristisch bedeutet Ermächtigung, daß durch die Ermächtigung ein Dritter die Erlaubnis erhält, ein ihm sonst nicht zustehendes Recht oder eine Rechtsposition selbst im eigenen Namen auszuüben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt die „allgemeine Ermächtigung“ als Bestimmung, die das Vormundschaftsgericht ausspricht, um dem Vormund Rechtsgeschäfte zu ermöglichen, die sein Mündel nicht fähig ist, verantwortlich zu entscheiden. Im Namen des Mündels wird somit die Ermächtigung erteilt, „wenn sie zum Zwecke der Vermögensverwaltung, insbesondere zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erforderlich ist“ (BGB, § 1825 [2]).

Dieser juristische Kontext der Entmündigung und der psychischen Geschäftsunfähigkeit trifft recht genau die Position, in die der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat die deutsche Volkswirtschaft am 29. Juni 2012 (einem späten Freitagabend) gebracht haben: Eine ESM-Institution, die klagen darf, aber selbst vollständig rechtlich immun gestellt ist, die konfiszieren darf, aber ihrerseits keine Rechenschaft ablegen muß, ist nichts anderes als ein Vormund, der dem deutschen Volk – seinen Rechten und Belangen – gesetzlich übergeordnet worden ist. Und diese Finanzdiktatur ist von gewählten „Volksvertretern“ selbst mehrheitlich gutgeheißen und bestätigt worden. Generationen von Historikern werden über den Akten (und über den vielen dokumentarischen YouTube-Videos) brüten, um dereinst herauszufinden, wie diese komplette politische Entmündigung aller Deutschen vonstatten gehen konnte.

Eine sehr spezielle Besonderheit dieser Parlamentsabstimmungen bestand darin, daß der dort zur Abstimmung gestellte ESM-Vertragstext wenige Stunden und Tage zuvor – aufgrund eiliger EU-Regierungsverhandlungen – bereits politisch überholt war. Bundestag und Bundesrat stimmten also ab über eine Version des ESM-Vertrages, deren Festlegungen (hinsichtlich der Frage der Stützungskäufe von Staatsanleihen durch die EZB) Bundeskanzlerin Merkel kurz vor der heiklen Abstimmung tatsächlich offiziell schon revidiert hatte.

Haftung für Beiträge anderer Länder

Wenn ein Land als Zahler ausfällt, weil es selbst finanzielle Hilfen benötigt, müssen die anderen Staaten das – durch den Ausfall dieses Landes – fehlende Kapital zusätzlich aufbringen (Art. 25 Abs. 2 ESM-Vertrag).

Diese Haftung für Anteile anderer Länder heißt bedeutet letztlich die vollständige Vergemeinschaftung von Schulden der EU-Staaten, die Haushaltsdisziplin nicht mehr nötig macht. Gemäß Berechnungen des Ifo-Institutes haftet die BRD bereits jetzt für rund 778 Mrd. Euro (Stand September 2012).[7]

Zitate

  • „Faktisch ist der ESM ein Missbrauch, um südeuropäischen Konsum mit nordeuropäischen Ressourcen zu finanzieren. Das ist der Kern des ESM.“Thilo Sarrazin[8]
  • „Wir werden keinen Zusammenbruch des Euro erleben, weil der Euro keine Währung ist, sondern in erster Linie eine Waffe. Und die Leute, die die Waffe kreiert haben — im Wesentlichen, um die deutsche Wirtschaftskraft zu schwächen, um die deutschen Kapitalreserven auszusaugen —, diese Mächte werden diese Waffe nicht aus der Hand legen, solange sie für diese nützlich ist.“Jürgen Elsässer[9]
  • „ESM und Fiskalpakt sind ein Blankoscheck, der nichtgewählten supranationalen Instanzen unbegrenzten Zugriff auf das Geld des deutschen Steuerzahlers gewährt und der BRD keine Chance läßt, solche Forderungen abzulehnen; selbst die spärlichen Rechte, die ihr gegen den ESM noch verbleiben, sind wegen dessen rechtlicher Immunität faktisch bedeutungslos. Deutschland verliert die Fiskalhoheit und damit faktisch die Freiheit, irgendeine Entscheidung zu treffen, die dem ESM nicht genehm ist. Damit wird nicht nur das Demokratieprinzip begraben, sondern mit der Souveränität auch das Prinzip der Staatlichkeit schlechthin: Ein Staat, der dulden muß, daß eine nicht-, außer- oder überstaatliche Gewalt ihm in die Kasse greifen kann, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen, ist keiner. Er ist bestenfalls noch eine Gebietskörperschaft, vergleichbar einer Kommune. Das Vorgehen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ist im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG als Unternehmen zu qualifizieren, das auf die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet ist; als Hochverrat im Sinne von § 81 StGB. [...] Es handelt sich um das bekannte Problem, daß organisierte Regierungskriminalität so lange nicht geahndet werden kann, wie die jeweilige Regierung an der Macht ist. Freilich haben bereits die Potentaten der untergegangenen DDR die Kehrseite dieses Sachverhalts am eigenen Leibe zu spüren bekommen, als die bundesdeutsche Justiz die Gesetze der DDR auf deren frühere Herrscher anwendete. Die Arroganz, mit der die jetzigen Herrscher davon ausgehen, ihnen werde dergleichen nicht widerfahren, ist die Sorte Hochmut, die vor dem Fall kommt. Daß diese Politik – das Volk aufzulösen und seine Rechte an supranationale Organisationen zu delegieren – mitsamt den sie begleitenden Unterdrückungsmaßnahmen schon seit Jahren im Gange ist und in der Summe aller Details einen schleichenden Staatsstreich bedeutet, habe ich und haben andere schon früh beschrieben; bisher allerdings mußte man viele Mosaiksteinchen sammeln, um das Muster herauszuarbeiten. Mit dem ESM hat sich die Lage insofern geändert, als der Putschcharakter der herrschenden Politik so offen auf der Hand liegt, daß kein ernstzunehmender Mensch ihn mehr in Abrede stellen kann.“Manfred Kleine Hartlage[10]
  • „In einem Fernseh-Interview wurde ich gefragt, seit wann ich mit Gregor Gysi, der namens der Linkspartei gegen den ESM geklagt hatte, einer Meinung sei. Ich antwortete: ‚Weil Herr Schäuble ein sozialer Selbstmordattentäter ist. Er sprengt für das, was er für Europa hält, sein ihm anvertrautes Vaterland in die Luft: unsere Demokratie, unsere soziale Sicherheit, die Ersparnisse unserer Bürger.‘ Und für was? Nicht nur für ein verfassungswidriges Konstrukt: den europäischen Bundesstaat ohne europäisches Volk, ohne das es bekanntlich auch keine Volksherrschaft (oder Demokratie) geben kann. Weit schlimmer: Die ökonomische Katastrophe ist programmiert. Der Süden der Euro-Zone [...] hat ein Produktivitätsniveau, nicht höher als das vieler Dritt-Welt-Staaten. Aber ihren Menschen wird ein Lebensstandard versprochen, wie wir ihn im Norden haben. Diese ‚Lücke‘ wollen die Schäubles – und andere von ihren Pfründen gut lebende Europa-Politiker – über die von ihnen ins Werk gesetzte ‚Transferunion‘ schließen. Was für ein Wahnsinn! Denn Lebensstandard, Produktivität und ein höheres Realeinkommen der Menschen – das alles lässt sich nicht kaufen, schon gar nicht auf Pump. [...] Deswegen sind Politiker wie die Schäubles und seine schwarz-grün-gelben und rosaroten Mitspieler im Europa-Konzert nicht nur Falschspieler und weltfremde Illusionisten, sondern gefährliche Brandstifter. Sie errichten nicht ‚Brandmauern‘ gegen die Krise, sondern schüren das Feuer, indem sie Löschwasser mit Benzin verwechseln. Die Krise hält an, solange sie den Euro auf diese Weise ‚retten‘! Erst wenn diese ‚Rettung‘ aufhört, können die Völker deren wahre Ursachen erkennen und dann auch wirksam bekämpfen.“Wilhelm Hankel[11]
  • „Immer häufiger hört man führende Köpfe sagen, »Diskussionen« seien für den Befund der diskutierten Sache schädlich – vor allem wenn es um Währungen und andere wertungssensible Größen geht, die von der Schwarm-Intelligenz oder Schwarm-Dummheit größerer Kollektive getrieben werden. Täglich fordert ein führender Kopf das Ende der Diskussion. Köpft man eine Debatte, bekommt man oft deren zwei, über die Sache selbst und über die Forderung zu schweigen. Herr Ackermann hebt die Augenbrauen, schon steigen die Zinsen für griechische Staatspapiere. Das hypnopolitische Regime beruht auf der Einsicht: Zu labil sind die Verhältnisse geworden, als daß man sie vor dem Volk erörtern dürfte. Die Ordnungsbewahrer, die Ruhe in die Märkte bringen wollen, weben jetzt unablässig an Sondertextilien – sie verteilen Mäntel des Schweigens kostenlos an die Passanten.“Peter Sloterdijk[12]
  • „Im Grunde ist das Vorgehen der EU so, als wenn der Kapitän der Titanic absichtlich auf den Eisberg zugefahren wäre in der Überzeugung, daß dann der Eisberg untergeht und nicht sein Schiff.“Heinz-Christian Strache[13]
  • „Für jeden nebensächlichen Mist interessiert sich heutzutage der Deutsche. Wenn ihm aber am helllichten Tage durch die mit dem Großkapital verbündete Bundesregierung und durch selbstherrliche Eurokraten mit List, Tücke und gezielter Täuschung ungeheuerliche Vermögenswerte aus der Tasche gezogen werden, erhöht sich sein Pulsschlag nicht im Geringsten. ›Kann man eh nichts dagegen machen‹, so sein Credo. Beschädigt der böse Nachbar eine Zaunlatte, gibt es großes Geschrei und Regressforderungen. Wenn aber die vielgeliebte Frau Bundeskanzlerin und der ehrenwerte ESM-Gouverneur Dr. Schäuble Bürgervermögen in Billionenhöhe (alternativlos) verpfänden und verschleudern, bleibt man still [...]. Die ESM-Bank (= Europäischer Stabilitäts Mechanismus) kann [...] mit jedermann unbeschränkt Geschäfte jeder Art abschließen. Art. 3 ESM enthält die absolute Blankovollmacht an die Gouverneure des ESM mit dem Geld der europäischen Bürger zu tun und zu lassen, was ihnen beliebt. Jede Garantieerklärung für und aus dieser unheilvollen Einrichtung ist ein unmittelbarer Griff in die Taschen der europäischen, speziell der deutschen Bürger. Und immer geht es um konstante Geldtransfers in die Hände der ganz großen Spieler zu Lasten der normalen (auch z. B. der griechischen und italienischen) Bürger, ihrer schmalen Vermögen bzw. Renten- und Sozialansprüche. [...] Die Zustimmung zur Betriebsaufnahme der ESM-Bank war der große finanzielle Bruch in der Nachkriegspolitik Deutschlands. Das daraus hervorgehende Unheil wird auch durch noch so wolkige Wahlprogramme und Versprechungen der Großparteien schlussendlich weder zu verstecken noch aufzuhalten sein. Inhaltlich geht es bei diesen Programmen ohnehin nur um phantasievoll aufgebauschte, rein politisch motivierte Ablenkungsmanöver ohne jeden Wert: Das für Reformen dringend benötigte Geld wurde für ›Rettungsschiebereien‹ längst sinnlos verbraten und verbrannt und die Kassen sind leer. Denn bei über 2 Billionen direkten Schulden sind die Kassen immer leer, gleich was reinkommt. Zwangsläufig muss jetzt der Blick der Massen von der verheerenden Eurobilanz, den unheilvollen Folgen des ESM und dem Vernichtungswerk der EZB abgelenkt werden. Es lebe der Sport, die Unterhaltung, der Konsum, ruft deshalb die Regierung dem Bürger zu und dieser freut sich aufrichtig über so viel (vorgespiegelte) ›Volksnähe‹ und verkennt völlig, um was es wirklich geht. Tatsächlich sind die vorgeblichen ›Euroretter‹ dieselben Leute, die den Niedergang des Euro durch törichte Verletzung der Kriterien von Maastricht verursacht haben. Nun stellen sie sich zur Wahl, als hätte es ihr schwerstes Versagen niemals gegeben. Die Glaubwürdigkeitslücke ist offensichtlich, denn die Einsätze für die ›Rettung‹ des Euro steigen Jahr für Jahr, während von dessen Stabilisierung keine Rede sein kann: Er hängt am Tropf.“Rolf von Hohenhau, Präsident der „Taxpayers Association Europe[14]
  • Die Mächtigen greifen immer dann zu Verschwörungstheorien, wenn ihnen gar nichts mehr einfällt, um ihre eigenen Machenschaften zu überdecken. Nur sind deren Theorien leicht widerlegbar. Jeder, der geistig einigermaßen beisammen ist, weiß, dass nicht Spekulanten den Euro zerstören, sondern die Politiker, die die Schulden aufhäuften. Es ist völlig unmöglich, die billionenschweren Devisenmärkte zu steuern. Das Kapital flieht, weil sicher ist, dass die Schulden nie zurückgezahlt werden können. Die Industrienation Deutschland wird durch die Entscheidung bewusst und willentlich zerstört, weil wir niemals für alle anderen Länder einspringen können.“Oliver Janich[15]

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich Romig: ESM – Verfassungsputsch in Europa. [= Reihe: kaplaken, Bd. 32]; Edition Antaios, Schnellroda 2012, ISBN 978-3-935063-68-5
  • Frank Schäffler / Eberhard & Eike Hamer: Warum lassen wir das geschehen? Eurokrise: Die Lust am gemeinsamen Untergang. Herausgegeben von der Deutschen Mittelstandsstiftung, Hannover o. J. [2012], ISBN 978-3-00-036875-2
  • Carlos A. Gebauer: Rettet Europa vor der EU. Wie ein Traum an der Gier nach Macht zerbricht, Finanzbuch Verlag GmbH, München 2014, ISBN 978-3-89879-846-4
  • Matthias Weik / Marc Friedrich: Der größte Raubzug der Geschichte. Warum die Fleißigen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden. Bastei Lübbe, Köln 2014, ISBN 978-3-404-60804-1
  • Ursula Weidenfeld / Michael Sauga: Gelduntergang. Wie Banken und Politik unsere Zukunft verspielen. Piper Verlag, München 2012, ISBN 978-3-492-05534-5
  • Gerhard Spannbauer: Finanzcrash. Die umfassende Krisenvorsorge, Kopp Verlag, Rottenburg am Neckar 2010, ISBN 978-3-942016-32-2

Verweise

Karikaturen

Fußnoten

  1. Die Welt, 5. Juli 2012
  2. FTD 10. Juli 2012
  3. Junge Freiheit, 12. September 2012
  4. Horst MahlerZur Lage der Nation
  5. Die Scheinprüfung des ESM beschränkt sich auf WVRK Art. 62, der die Unumkehrbarkeit völkerrechtlicher Verträge zum Inhalt hat.
  6. u. a. Süddeutsche Zeitung, 7. September 2012
  7. Haftungspegel ESM
  8. diepresse.com, 4. Juli 2012
  9. Jürgen Elsässer in seiner Eröffnungsrede auf der COMPACT-Werkstatt „Geld“ am Sonnabend, dem 22. Juni 2013, im Halong Hotel/Viethaus (Leipziger Str. 54–55, 10117 Berlin)
  10. Manfred Kleine-Hartlage: Staatsstreich und Widerstandsrecht, Sezession im Netz, 21. August 2012 (= Sezession 49 / August 2012)
  11. Wilhelm Hankel: Der Euro-Staatsvertrag vertagt. – In: Compact-Magazin, August 2012, S. 11–14
  12. Peter Sloterdijk: Zeilen und Tage. Notizen 2008-2011. Suhrkamp Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-518-42342-4, S. 530 [Tagebucheintrag vom 19. Dezember 2010]
  13. Heinz-Christian Strache, zitiert nach: Junge Freiheit, Nr. 44/12 (26. Oktober 2012), S. 11 [Artikel: FPÖ: Verfassungsklage gegen ESM-Vertrag]
  14. Rolf von Hohenhau: Mit Vollgas ins Chaos! ESM + EZB = doppelte Gefahr, Fremdbeitrag auf Recentr.com am 19. September 2013
  15. Oliver Janich: Das Kapitalismus-Komplott. Die geheimen Zirkel der Macht und ihre Methoden. FinanzBuch-Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89879-577-7 [erschien 2012 bereits in der 6. Auflage, erweitert um 14 „neue Artikel“], S. 428