Mord
Mord ist die absichtliche Tötung eines anderen Menschen aus niederen moralischen Motiven oder auf besonders verwerfliche Weise. Sind diese besonderen Qualifikationsmerkmale nicht gegeben, spricht man nach deutschem Strafrecht von einem Totschlag. Mord und Totschlag werden als zwei verschiedene Straftatbestände angesehen.
Mord wurde und wird in allen Rechtsordnungen als die gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen betrachtet und dementsprechend hart bestraft, wobei hierbei allerdings die jeweiligen, durch die vorherrschende Weltanschauung bestimmten, moralischen Maßstäbe zum Teil stark differieren. So werden z. B. in gesellschaftlichen Teilen der BRD, insbesondere innerhalb der herrschenden linken Klasse in den Medien und der Politik, deutsche wehrpflichtige Soldaten (insbesondere aus der Zeit der beiden Weltkriege) häufig als Mörder bezeichnet oder als diesem doch nahestehend betrachtet, während der VS-amerikanische Hollywoodfilm sowie die öffentliche Meinung innerhalb der VSA den bezahlten VS-Söldner häufig als Patrioten und Helden darstellt.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Vom Mord (§ 211 Strafgesetzbuch (StGB)) werden der Totschlag (§ 212 StGB) sowie die Tötung – kein Rechtsbegriff, sondern allgemeiner Sprachgebrauch – unterschieden.
Als besondere Qualifikationsmerkmale, die einen Mord ausmachen, kommen nach BRD-Recht in Frage:
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Habgier
- sonstige niedrige Beweggründe
- Heimtücke
- Grausamkeit
- gemeingefährliche Mittel
- Ermöglichtung einer folgenden Straftat
- Verdeckung einer vorangegangenen Straftat (Verdeckungsabsicht; Verdeckungsmord).
Im allgemeinen Sprachgebrauch findet für den Begriff Suizid (oder auch Selbsttötung) unrichtigerweise zumeist der Terminus „Selbstmord“ Verwendung. Da die Tötung und Beendigung des eigenen Lebens jedoch in moralischer Hinsicht nicht mit den allgemein anerkannten verwerflichen Motiven (wie z. B. persönliche materielle Bereicherung oder Befriedigung eines entarteten Sexualtriebes) des eigentlichen Mordes gleichgesetzt werden kann, wird der Begriff in der wissenschaftlichen Sprache weitgehend vermieden.
Bestrafung
Noch bis weit in das 20. Jahrhundert hinein wurden überführte Mörder fast ausnahmslos zum Tode verurteilt (siehe: Todesstrafe). Erst im Zuge des sich ausbreitenden Liberalismus und eines überzogenen Humanismus' wurde diese, vor allem in den europäischen westlichen Ländern durch eine „lebenslängliche“ Haftstrafe ersetzt (in vielen Staaten jedoch nur nominal lebenslang, tatsächlich aber auf einige Jahrzehnte Höchstmaß beschränkt).
Zitat
- „An zweitausend Personen verschwinden jährlich spurlos, meist als Opfer von Sittlichkeitsverbrechern. Man weiß, daß es sich dabei um Gewohnheitsverbrecher handelt; aber sie werden von den Juristen gehegt, um nach einiger Zeit wieder losgelassen zu werden. Diese Untermenschen sind das Ferment der Staatsunterhöhlung.“ — Adolf Hitler[1]
Siehe auch
- Vergewaltigung
- Völkermord am deutschen Volk
- Völkermord
- Münchner Geiselmord
- Liste der von Ausländern in Deutschland getöteten Deutschen
Verweise
- Murderpedia. The Encyclopedia of Murderers, „Murderpedia is a free online encyclopedic dictionary of murderers and the largest database about serial killers and mass murderers around the world“ (5.802 Einträge zu männlichen Mördern, 1.023 Einträge zu weiblichen Mörderinnen)
- Markus Gärtner: Massakrierte Statistik: Mords-Betrug bei der Leichenschau, Kopp Online, 8. Juni 2015