Schlegelberger, Franz

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Franz Schlegelberger)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dr. Dr. h.c. Franz Schlegelberger, Rechtsgelehrter und kommissarischer Reichsminister der Justiz 1941/42

Louis Rudolph Franz Schlegelberger (Lebensrune.png 23. Oktober 1876 in Königsberg in Preußen; Todesrune.png 14. Dezember 1970 in Flensburg) war ein deutscher Rechtsgelehrter, Beamter, Hochschullehrer und Politiker. Als Mitglied der Akademie für Deutsches Recht hatte er im Deutschen Reich maßgeblichen Anteil an der Konzeption eines Volksgesetzbuches.[1] In den Jahren 1941 und 1942 amtierte Franz Schlegelberger als kommissarischer Reichsminister der Justiz.

Leben und Werdegang

Louis Rudolph Franz Schlegelberger war Sohn einer protestantischen Kaufmannsfamilie in Königsberg, der Vater war als Getreidehandelskaufmann tätig. Seine Vorfahren (Balthasar Schlögelberger) stammten ursprünglich aus Salzburg und kamen im Zuge der Neubesiedlung Ostpreußens mit vertriebenen Protestanten aus Salzburg 1731/32 nach Ostpreußen. Schlegelberger besuchte das altstädtische Gymnasium in Königsberg, wo er 1894 die Reifeprüfung ablegte.

Er studierte Rechtswissenschaft zunächst in Königsberg und von 1895 bis 1896 in Berlin. 1897 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. In Königsberg erfolgte am 1. Dezember 1899 seine Promotion zum Doktor der Rechte mit dem Thema „Dürfen Abgeordnete wegen ihrer Abstimmung als Beamte zur Disposition gestellt werden?“. Am 9. Dezember 1901 folgte in Berlin die Große Juristische Staatsprüfung. Franz Schlegelberger wurde am 21. Dezember 1901 Gerichtsassessor beim Amtsgericht Königsberg, am 17. März 1902 Hilfsrichter am Landgericht Königsberg. Am 16. September 1904 wurde er Richter am Landgericht in Lyck, Anfang Mai 1908 kam er ans Landgericht Berlin und wurde im gleichen Jahr als Hilfsrichter zum Kammergericht Berlin berufen. 1914 wurde er zum Kammergerichtsrat in Berlin ernannt, wo er bis 1918 blieb.

Während des Ersten Weltkrieges gegen Deutschland wurde Schlegelberger am 1. April 1918 Mitarbeiter im Reichsjustizamt. Am 1. Oktober 1918 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Regierungsrat und Vortragenden Rat und 1927 die Ernennung zum Ministerialdirektor im Reichsjustizministerium. Seit 1921 war er Abteilungsleiter im Ministerium.

Franz Schlegelberger lehrte seit 1922 an der Juristischen Fakultät der Universität von Berlin als Honorarprofessor.

1933 bis 1945

Am 10. Oktober 1931 wurde Franz Schlegelberger zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium unter Justizminister Franz Gürtner ernannt und behielt diese Stellung bis zum Tod von Gürtner 1941. Schlegelberger war Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und wurde Vorsitzender des Ausschusses zum Wasserrecht. Aufgrund einer Verfügung des Reichskanzlers vom 30. Januar 1938 wurde Schlegelberger zusammen mit Staatssekretären anderer Ressorts in die NSDAP aufgenommen, nachdem bereits Justizminister Franz Gürtner zum 30. Januar 1937 die Parteimitgliedschaft durch eine Kollektivverfügung verliehen worden war.

Zu seinen zahlreichen Arbeiten in dieser Zeit gehörte der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer neuen Landeswährung, das die Hyperinflation der Reichsmark beenden sollte.

Nach dem Tod von Franz Gürtner 1941 wurde Franz Schlegelberger für die Jahre 1941 und 1942 kommissarischer Reichsminister der Justiz, ihm folgte Otto Thierack.

Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt am 24. August 1942 wegen Erreichens der Altersgrenze erhielt Franz Schlegelberger von Adolf Hitler eine Dotation und im Jahr 1944 das Privileg, davon ein Gut zu kaufen, was sonst nur landwirtschaftlichen Fachleuten zugestanden wurde.

Nach dem Zusammenbruch 1945

Nach dem Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der USA zum Weltkrieg wurde, übten die Kriegssieger und ihre Handlanger in den besetzten Zonen über Jahre eine Willkürherrschaft über die Deutschen aus, die sich in Mord, Folter, Vergewaltigung, Beraubung und jeglicher Entehrung zeigte.[2] Verlegten sich die Sieger darauf, deutsche Zivilpersonen existenziell zu vernichten, kleideten sie dies auch gern in Formen des Rechts und hielten sich für berechtigt, Tribunale abzuhalten.[3] So wurden auch deutsche Juristen 1947 Opfer eines Schauprozesses. Beauftragte der Alliierten überzogen Franz Schlegelberger und Berufskollegen in einst hohen Ämtern mit eigens für diese Verfahren konstruierten strafrechtlichen Vorwürfen (→ „Nürnberger Juristen-Prozeß“; vgl. Nulla poena sine lege).[4] Franz Schlegelberger wollten die Alliierten lebenslang eingesperrt sehen. Am 14. Dezember 1947 fällten die Beauftragten der Kriegsfeinde schließlich einen entsprechenden Spruch.

Im Januar 1951 entließ man Schlegelberger wegen Haftunfähigkeit aus dem Gefängnis Landsberg am Lech. Danach lebte er in Flensburg. Neue Verfolgung gegen ihn planten die Behörden des in Gang gekommenen Besatzungskonstrukts BRD im Jahr 1958. Das Landgericht Flensburg hielt jedoch die Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung nicht für vielversprechend und lehnte sie darum ab (Entscheidung vom 14. April 1959).

Franz Schlegelberger veröffentlichte neben einer Vielzahl weiterer Fachbücher 1939 einen vierbändigen Standardkommentar zum Handelsgesetzbuch, der auch nach dem Krieg viele Auflagen erlebte.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Das Landarbeiterrecht. Darstellung des privaten und öffentlichen Rechts der Landarbeiter in Preußen. C. Heymann, Berlin 1907.
  • Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen vom 16. Juli 1925. Dahlen, Berlin 1925 (Mitautor: Rudolf Harmening)
  • Zur Rationalisierung der Gesetzgebung. Franz Vahlen, Berlin 1928
  • Jahrbuch des Deutschen Rechtes (mit Leo Sternberg). 26. Jahrgang, Bericht über das Jahr 1927, Franz Vahlen, Berlin 1928
  • Das Recht der Neuzeit. Ein Führer durch das geltende Recht des Reichs und Preußens seit 1914 (mit Werner Hoche). Franz Vahlen, Berlin 1932
  • Rechtsvergleichendes Handwörterbuch für das Zivil- und Handelsrecht des In- und Auslandes. 4. Bd.: Gütergemeinschaft auf Todesfall – Kindschaftsrecht. Franz Vahlen, Berlin 1933
  • Die Zinssenkung nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1931. Mit einer Einführung und kurzen Erläuterungen von Dr. Dr. F. Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsjustizministerium, Franz von Dahlen, Berlin 1932
  • Das Recht der Neuzeit. Vom Weltkrieg zum nationalsozialistischen Staat. Ein Führer durch das geltende Recht des Reichs und Preußens von 1914 bis 1934. Franz Vahlen, Berlin 1934.
  • Abschied vom BGB. Vortrag, gehalten an der Universität zu Heidelberg am 25. Januar 1937. Verlag Franz Vahlen, 1937. [26 S.]
  • Aktiengesetz. Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien von 30. Januar 1937 – Kommentar (mit Leo Quassowski). Franz Vahlen, Berlin 1937; 3., ergänzte Auflage 1939.
  • Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Heymanns, Köln 1952.
  • Das Recht der Gegenwart. Ein Führer durch das in Deutschland geltende Recht (als Herausgeber). Franz Vahlen, Berlin und Frankfurt a. M. 1955
  • Seehandelsrecht. Zugleich Ergänzungsband zu Schlegelberger: Kommentar zum Handelsgesetzbuch. Franz Vahlen, Berlin 1959 (mit Rudolf Liesecke)
  • Kommentar zum Handelsgesetzbuch in der seit dem 1. Oktober 1937 geltenden Fassung (ohne Seerecht). Erläutert von Ernst Geßler, Wolfgang Hefermehl, Wolfgang Hildebrandt, Georg Schröder. Franz Vahlen, Berlin 1960; 1965; 1966.

Auszeichnungen (Auszug)

Literatur

Siehe auch

Fußnoten

  1. Vgl. Franz Schlegelberger: Abschied vom BGB. Vortrag, gehalten an der Universität zu Heidelberg am 25. Januar 1937, Verlag Franz Vahlen, 1937. [26 S.]
  2. Siehe nur Thomas Goodrich: Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947 (2015) sowie Franz W. Seidler: Deutsche Opfer: Kriegs- und Nachkriegsverbrechen alliierter Täter (2013)
  3. Zum Ganzen und zu den flagranten Verstößen gegen das Recht und rechtsstaatliche GrundsätzeNürnberger Tribunal
  4. Ein Vorwurf lautete: „Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.