Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen Preußen und den USA
Der Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen König Friedrich II. von Preußen und den Vereinigten Staaten von Amerika (Treaty of Amity and Commerce) wurde am 10. September 1785, zwei Jahre nach dem Frieden von Paris, abgeschlossen. Bis 1828 wurde die Laufzeit des Preußisch-Amerikanischen Staatsvertrages zweimal erneuert. Die Kriegserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unter Woodrow Wilson an das Deutsche Kaiserreich im Ersten Weltkrieg beendete die 132jährige Wirksamkeit des Vertrages dann endgültig am 6. April 1917.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Es war der erste Vertrag der jungen Nation Nordamerikas mit einer europäischen Macht und erster protokollierter Vertrag zur Regelung der Kriegsgefangenschaft in der Geschichte der Menschheit. Mit dem Vertrag hatte Preußen 1785 die Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten anerkannt.
- „Von dem Wunsch beseelt, auf dauernde und gerechte Art und Weise die Regeln festzulegen, die im Verkehr und dem Handel beachtet werden sollen, die zwischen ihren Ländern herzustellen ihr Bestreben ist, sind Seine Majestät und die Vereinigten Staaten zu dem Schluß gekommen, daß dieses Ziel nicht besser erreicht werden kann, als durch die Anerkennung des Prinzips vollkommenster Gleichheit und Gegenseitigkeit als Grundlage dieser Übereinkunft.“
Hauptverantwortliche für den Abschluß der Verhandlungen waren der preußische Minister Karl Wilhelm Reichsgraf und Graf Finck von Finckenstein (der jedoch nicht als Mitunterzeichner auftrat) und der spätere Präsident der USA Thomas Jefferson, seit März 1785 Nachfolger von Benjamin Franklin als Chef der diplomatischen Delegation in Paris. George Washington bewertete den Vertrag als den
- „... freisinnigsten Vertrag, der je von unabhängigen Mächten geschlossen wurde.“
Geschichte
Friedrich der Große war, ähnlich dem tiefverehrten Generalinspekteur der Kontinentalarmee Friedrich Wilhelm von Steuben, in den damals entstehenden Vereinigten Staaten von Amerika sehr beliebt, weil er, im Gegensatz zu manchen Herrschaftsgebieten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, keine Soldaten des deutschen Königreiches für Kriegseinsätze als Söldner im Auftrag Englands verkaufte oder zur Verfügung stellte. Deshalb blieben auch die preußischen Landeskinder aus Hessen-Kassel, Hessen-Hanau, Ansbach, Waldeck und Anhalt-Zerbst als einzige unbehelligt.
- „Wäre der Landgraf von Hessen aus meiner Schule hervorgegangen, so würde er den Engländern seine Unterthanen nicht verkauft haben, wie man Vieh verkauft, um es auf die Schlachtbank zu schleppen [...]“ — Friedrich der Große an Voltaire, 1776
Friedrich der Große hatte sich während des Krieges zwar bedeckt gehalten, erlaubte aber seinem Waffenfabrikanten David Splitgerber vom Handelshaus Splitgerber & Daum, der gemeinsam mit seinem Partner Gottfried Adolph Daum die Königliche Preußische Gewehrfabrique 1722 gepachtet hatte, Waffen an die Truppen George Washingtons zu liefern.[1]
Unmittelbar nach Ende des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges 1783 führte Wilhelm Bernhard von der Goltz (Gesandter und bevollmächtigter Minister in Paris und Versailles) mit dem US-amerikanischen Gesandten Benjamin Franklin und später Friedrich Wilhelm von Thulemeyer (preußischer Sondergesandter der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen in Den Haag) mit John Adams die ersten Verhandlungen, um einen Freundschafts- und Handelsvertrag abzuschließen. Die neuen und wenig befestigten Vereinigten Staaten waren durch die englische Handelsblockade am Rande des Zusammenbruches. Von Mai 1783 an verhandelten Adams und Franklin im Auftrag des VS-amerikanischen Kongresses mit dem Königreich Preußen. Als Franklin 1785 aus Altersgründen abberufen wurde, übernahm Thomas Jefferson.
Der Vertrag enthielt nicht nur wirtschaftliche Aspekte, sondern sollte auf Anregung von Franklin die Weiterentwicklung der Humanität fördern. Danach sollten Zivilisten – sollte es einmal zwischen den Vertragsparteien zu einem Krieg kommen – unbehelligt bleiben. Damit war dies weltweit der erste Vertrag zur Regelung der Kriegsgefangenschaft.
Von Thulemeyer bemühte sich über die Freihäfen von Emden und Stettin, den Handel zu erleichtern. Aus wirtschaftlicher Sicht wurde die Zollfreiheit für Tabak, Reis, Indigo und Walfischtran aus Amerika gegenüber von Leinen, Porzellan, Eisenwaren und Tuche aus Preußen vereinbart. Friedrich hoffte zudem auf einen Aufschwung des Hafens in Emden. Zudem stimmte der König zu, daß zwischen Käufern und Verkäufern bei der Preisgestaltung freier Wettbewerb herrschen solle.
Regelung der Kriegsgefangenschaft
Wesentlicher Gegenstand des Freundschafts- und Handelsvertrages war die Klärung der Bedingungen der Kriegsgefangenschaft. Das Abkommen zwischen Preußen und den USA war in der Regelung der Kriegsgefangenschaft ein Wendepunkt sowie historischer Markstein. Es war der erste Staatsvertrag, der bereits in Friedenszeiten die Behandlung von möglichen Kriegsgefangenen regelte. Die entsprechenden Artikel des Vertrages dürfen nicht im Kriegszustand aufgehoben werden:
- „[...] sondern daß sie im Gegenteil für eben diesen Kriegszustand vorgesehen sind und während seiner Dauer ebenso unverbrüchlich befolgt werden sollen, wie die anerkanntesten Gesetze der Natur und Völker.“
Diese Regelungen erhielten erst 144 Jahre später mit der Genfer Konvention zum Schutz von Kriegsgefangenen allgemeine Gültigkeit.
Ratifizierung und Erneuerung
Vom Kongreß der Vereinigten Staaten wurde der vom König von Preußen und George Washington paraphierte Vertrag am 17. Mai 1786 ratifiziert.
- „Allerdings hat der Kongreß in den Vereinigten Staaten diesen so geschichtsträchtigen Vertrag erst am 17. Mai 1786 ratifiziert. Das hing damit zusammen, daß bei den vorausgegangenen Sitzungen nicht genügend Staaten vertreten waren. Man hat das als eine Art europäisch verwurzelte Kleinstaaterei bezeichnet.“[2]
Nach erneuten Verhandlungen durch den Gesandten in Preußen John Quincy Adams (Akkreditierung am 5. Dezember 1797 als „Minister in Berlin“) 1799 wurde der Staatsvertrag erstmalig erneuert, vertieft und von Friedrich Wilhelm III. unterzeichnet.
Literatur
- Karl John Richard Arndt: Der Freundschafts- und Handelsvertrag von 1785 zwischen Seiner Majestät dem König von Preußen und den Vereinigten Staaten von Amerika, erstmals in deutscher Übersetzung mit den französischen und amerikanischen Originaltexten und Kommentaren zur Ursprungsgeschichte. H. Moos (1977), ISBN 3-7879-0101-9
- Treaty of Amity and of Commerce Between the United States of America, and His Majesty, the King of Prussia, Nachdruck aus 1786, Continental Congress, Forgotten Books (2012)