Generalstab

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Deutscher Generalstab im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71; „Kriegsrat in Versailles“, Gemälde von Anton Alexander von Werner (links sitzend: Wilhelm I., König von Preußen und später erster Kaiser des Deutschen Reiches; rechts vorne sitzend: Otto von Bismarck, Begründer des Deutschen Reiches und später erster Reichskanzler; Mitte unter dem Spiegel sitzend Chef des Großen Generalstabes Generalfeldmarschall Helmuth Karl Bernhard von Moltke); im Hintergrund von links nach rechts die Flagge Preußens neben der Flagge des damals noch Norddeutschen Bundes.

Ein Generalstab, früher auch General-Quartiermeisterstab, ist die oberste militärische Führung, höchste Kommandobehörde und höchste Instanz des Offizierkorps. Er beinhaltet zudem das beratende Gremium der Obersten Heeresleitung. Der Generalstab wird vom Chef des Generalstabes bzw. Chef des Generalstabes des Feldheeres und dessen Stellvertreter, dem Generalquartiermeister, geführt.

Erläuterung

Die Wandlung des General-Quartiermeisterstabes zum Generalstab (und somit des Postens des Ersten General-Quartiermeisters zum Chef des Generalstabes) geht auf den Heeresreformer General der Infanterie Karl Wilhelm Georg von Grolman zurück und wurde schon in den Befreiungskriegen bei der Preußischen Armee teilweise umgesetzt, jedoch erst nach dem Sommerfeldzug von 1815 offiziell eingeführt.

Erster Weltkrieg

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde aus den preußischen, sächsischen, württembergischen und bayerischen Generalstäben die Oberste Heeresleitung (OHL) gebildet, also ein vergrößerter und erweiterter Großer Generalstab der vorwiegend Preußischen Armee. Die OHL war dem Kaiserlichen Großen Hauptquartier unterstellt.

Der Generalstab der Gemeinsamen Armee und der k. u. k. Armee war zwar formal Teil des k. u. k. Kriegsministeriums, der Generalstabschef („Chef des Generalstabes für die gesamte bewaffnete Macht“) hatte aber das Recht, dem Kaiser direkt vorzutragen, und war wie der Kriegsminister selbst verpflichtet, Anordnungen des Obersten Kriegsherrn umzusetzen. Für den Ersten Weltkrieg wurde zu dessen Beginn, da der 84jährige Kaiser Franz Joseph I. das Kommando nicht selbst führen wollte, das Armeeoberkommando (AOK) eingerichtet, dem der Generalstab angehörte. Der Generalstabschef war nun dem Armeeoberkommandanten (in der ersten Kriegshälfte Erzherzog Friedrich von Österreich-Teschen, in der zweiten Kriegshälfte meist Kaiser Karl I. selbst) direkt unterstellt. Im Unterschied zum Deutschen Heer war für Generalstabsoffiziere der Zusatz zum Dienstgrad „im Generalstab“ (i. G.) nicht üblich.

Zweiter Weltkrieg

Wehrmachtführungsstab

Die eigentliche Stabsarbeit wurde dabei vom „Wehrmachtführungsamt (WFA) im Oberkommando der Wehrmacht“ mit seinen verschiedenen Abteilungen geleistet. Das WFA – am 8. August 1940 in „Wehrmachtführungsstab“ (WFSt) umbenannt – wurde, mit kurzer Unterbrechung 1939 (als Walter Warlimont ihn vertrat), bis zum Kriegsende von Alfred Jodl als Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht geführt, der bis zur völkerrechtswidrigen Verhaftung der bislang letzten deutschen Regierung am 23. Mai 1945 amtierte. Die Struktur und die Aufgabenverteilung des Generalstabs im Kriegsfall wurden in der geheimen Vorschrift „H.Dv.g 92 – Handbuch für den Generalstabsdienst im Kriege – 1.8.1939“ geplant und festgelegt.

Der OKW- bzw. der Wehrmachtführungsstab war aber entgegen dem, was der Name suggerierte, nicht der oberste militärische Stab für die gesamte Wehrmacht. Der jeweilige Hauptkriegsschauplatz, also ab 1941 die Führung des Rußlandfeldzuges, lag in den Händen des Oberkommandos des Heeres, lediglich die übrigen Kriegsschauplätze lagen in der Zuständigkeit des Wehrmachtführungsstabes. Im Zuge des Zweiten Weltkrieges gegen Deutschland und der damit verbundenen sogenannten „Befreiung“ wurden die Strukturen durch die Siegermächte zerstört, um Deutschland endgültig wehrlos zu machen. Seitdem gibt es auf deutschem Boden keinen Generalstab mehr.

Generalstabsoffizier

Generalstabsoffizier, Generalstäbler, auch (Offizier) im Generalstab oder im Generalstabsdienst sind Bezeichnungen für Offiziere (kein Dienstgrad) ab dem Rang eines Hauptmanns, die einen Generalstabslehrgang oder die erforderliche Ausbildung an einer entsprechenden militärischen Bildungseinrichtung, beispielsweise Kriegsakademie oder Generalstabsakademie, erfolgreich abgeschlossen haben. Die betreffenden Personen führen in deutschsprachigen Streitkräften in der Regel zusätzlich zur jeweiligen Dienstgradbezeichnung den Zusatz im Generalstabsdienst (i. G.), beispielsweise Major i. G; äußeres Kennzeichen ist die Waffenfarbe Karmesinrot der Kragenspiegel sowie der Unterlage und Paspelierung der Schulterstücke. Ausgenommen von diesen Regelungen sind in Deutschland Admiralstabsoffiziere (Marineoffiziere mit Generalstabsausbildung). Generalstabsoffiziere werden in herausgehobenen Stabsverwendungen, in der Adjutantur oder auf Dienstposten höherer Truppenkommandeure eingesetzt. In der Schweiz lautet die Bezeichnung im Generalstab, kurz i Gst.

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich von Cochenhausen (Herausgeber):Von Scharnhorst bis Schlieffen 1806–1906 – Hundert Jahre Preußisch-deutscher Generalstab, Berlin 1933
  • Trevor N. Dupuy: Der Genius des Krieges – Das deutsche Heer und der Generalstab 1807–1945, übersetzt von Franz Uhle-Wettler, Graz, Ares, 2009, ISBN 978-3902475510

Verweise