Kriegsschule
Kriegsschulen waren militärische Fachschulen und dienten in Deutschland zur Heranbildung von Offizieren. In Österreich waren Kriegsschulen demgegenüber solche, die zur Fortbildung der Offiziere dienten, entsprachen gemäß Zweckbestimmung, Auftrag und Lehrinhalten jedoch eher einer Kriegsakademie.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
In Preußen wurden die Königlich Preußischen Kriegsschulen 1810 zunächst in Berlin, Königsberg und Breslau eingerichtet.
Nach den Befreiungskriegen
Bereits 1816, nach dem Siebten Koalitionskrieg, wurden sie in eine Allgemeine Kriegsschule (später in Preußische Kriegsakademie umbenannt) zur Fortbildung und in eine Anzahl Brigadeschulen zur Heranbildung von Offizieren umgewandelt. Letztere erhielten später die Bezeichnung Divisionsschulen und endlich – unter Erweiterung auf das gesamte deutsche Heer – wieder den Namen Kriegsschule. Zweck der Kriegsschulen war die praktische und fachwissenschaftliche Ausbildung der Offizieranwärter aller Waffengattungen, die vor Zulassung zur Offiziersprüfung zum Besuch einer Kriegsschule verpflichtet waren. Dem Besuch der Kriegsschule mußte eine sechsmonatige Dienstzeit bei der Truppe vorangehen.
Nach Abschluß eines Kurses, dessen Dauer 35 Wochen betrug, wurde die Offiziersprüfung vor der Obermilitärexaminationskommission abgelegt. Der Lehrplan umfaßte Taktik, Heeresorganisation, Waffenlehre, Befestigungslehre, Geländelehre, Aufnehmen mit Planzeichnen, Militärgeschäftsstil und Dienstkenntnis. Außerdem wurden die Schüler in Exerzieren, Schießen, Turnen, Fechten und Reiten ausgebildet.
Nach preußischem Vorbild zog das Kaisertum Österreich 1852 nach und gründeten die kaiserliche und königliche Kriegsschule.
Nach dem Ersten Weltkrieg
Nach dem Ersten Weltkrieg wurden Kriegsschulen in Deutschland durch das Versailler Diktat streng reguliert. Die militärischen Bestimmungen des „Vertrages“ hätten für eine bewaffnete Macht nicht härter sein können; stellten sie doch eine allumfassende Einschränkung jeglicher Handlungs- und Entscheidungsfreiheit militärischer Art für das Reich dar. Im einzelnen umfaßten die Bestimmungen die Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht (Art. 173), die Beschränkung des Heeres auf 100.000 Mann mit 4.000 Offizieren und einer Marine mit 15.000 Mann (Art. 160), gegliedert in sieben Infanterie- und drei Kavallerie-Divisionen, zusammengefaßt nicht mehr als zwei Korps sowie ein Verbot des „Großen Generalstabes“ und eine Beschränkung der Anzahl der Offiziere im militärischen Führungsapparat auf nicht mehr wie 300 (Art. 162).
Ferner die Festlegung von Mindestdienstzeiten zur Verhinderung eines Reservistenstamms (Art 174+175), die Festlegung des Ausbildungs- und Rekrutierungssystems, die Beschränkung der Kriegsschulen auf eine je Waffengattung und das Verbot der Kriegsakademie (wie auch die Kadettenanstalten), der paramilitärischer Schulung, eines Nachrichtendienstes, von Rüstungsimport- und Export, der Produktion und des Besitzes von Giftgas, Tanks, Panzerwagen (Art. 171) und einer Luftwaffe (Art. 198). Es galten Höchstgrenzen bei Kriegsschiffen, Festungen, Artillerie, eine Beschränkung der Rüstungsfirmen auf 33, die Entmilitarisierung des Rheinlandes und die willkürliche Kontrolle durch die interalliierten Militärkontrollkommissionen (IMKK).
Schulen
- 1859 – Preußische Armee
- 1910 – Preußische Armee
- Königreich Württemberg – Württembergische Armee
- Kriegsschule Ludwigsburg vom 23. Juni 1820 bis 30. März 1874
- Königreich Bayern – Bayerische Armee
- München vom 1. November 1858 bis 1919
- Königreich und Freistaat Sachsen – Sächsische Armee
Wehrmacht
Mit der Wiederaufrüstung wurden vier Kriegsschulen für die Offizierausbildung wieder eingerichtet, und zwar in Dresden, Hannover, München und Potsdam; zusätzlich mit dem Beitritt Österreichs in Wiener Neustadt in der ehemaligen Theresianischen Militärakademie, deren erster Kommandeur der spätere Generalfeldmarschall Erwin Rommel war.
Siehe auch
- Preußische Hauptkadettenanstalt: bis 1920 mit dem Status einer Kriegsschule
- Militärakademie
- Luftkriegsschule
- SS-Junkerschule
- Militärtheorie
- Militärgeschichte
Literatur
- Robert Greene: 33 Gesetze der Strategie. Kompaktausgabe. Ein Joost Elffers Buch [Buch-Gestaltung]. Aus dem Englischen von Ingrid Proß-Gill. [Originalausgabe: The 33 Strategies of War. London, Profile Books Ltd. 2008] Carl Hanser Verlag, München 2015, ISBN 978-3-446-43873-6 [Enthält zahlreiche klassische Zitate zum Thema als Marginaliendruck]