Schwarz-Weiß-Rot

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Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot.
Dienstflagge des Reichskolonialamts und des Auswärtigen Amtes, 1892–1918

Die Farben Schwarz-Weiß-Rot bildeten ab 1867 die Flagge des Norddeutschen Bundes und waren von 1871 bis 1922 sowie von 1933 bis 1945 die Reichsfarben des Deutschen Reiches. Im Kaiserreich waren die Farben noch die weithin akzeptierten Nationalfarben. Von 1922 bis 1933 waren sie die dominierenden Farben in der Handelsflagge der Weimarer Republik. Während dieser Zeit wurden sie auch von republikfeindlichen (monarchistischen sowie rechtskonservativen und nationalsozialistischen) Gruppierungen verwendet.

Außerhalb Deutschlands ist die Farbenfolge Rot-Weiß-Schwarz besonders im arabischen Raum weit verbreitet (siehePanarabische Farben“).

Entstehung und Geschichte

Die Gösch des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs, 1866–1903

Norddeutscher Bund

Unter Führung des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck wurde nach dem Untergang des Deutschen Bundes 1866 aus 22 norddeutschen Territorien der Norddeutsche Bund gebildet, der als Ausgangsbasis zu Gründung eines kleindeutschen Reiches (ohne Österreich) dienen sollte. Die Frage der Hoheitszeichen stellte sich zuerst bei den Schiffen, die das Königreich Preußen und die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in den Bund einbrachten. Damit sie international identifizierbar waren, benötigten sie farbige Flaggen.

Dr. Adolf Soetbeer, Sekretär des Handelskammer Hamburg, machte in einem Artikel, der am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt erschien, als erster den Vorschlag, die preußischen Farben Schwarz-Weiß mit den Hansefarben Weiß-Rot zu verbinden. Erste schriftliche Belege für Flaggenpläne Bismarcks kann man wenig später in den „Grundzügen“ zu einer Verfassung des Norddeutschen Bundes finden, in die er am 9. Dezember 1866 den Passus aufnahm:

„Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten führen dieselbe Flagge: Schwarz-Weiß-Rot.“[1]

Diese Lösung befürwortete auch der Oberbefehlshaber der neuen Bundes-Kriegsmarine Adalbert Prinz von Preußen am 25. Dezember 1866 bei einem Vortrag vor König und Kronprinz. Die Verfassung des Bundes vom 16. April 1867 bzw. 26. Juni 1867 bestimmte dann auch im Artikel 55:

„Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-rot.“

Die Kriegsflagge wurde danach abgeändert zur später so genannten Reichskriegsflagge, aber die Handelsflagge (Gösch) behielt das Trikolorenmuster. Persönlich scheint Bismarck wenig Interesse an der Farbwahl gehabt zu haben. So ist ein Zitat von ihm aus dem Jahre 1871 überliefert, das sein prinzipielles Desinteresse bekundet:

„Sonst ist mir das Farbenspiel einerlei. Meinetwegen grün und gelb und Tanzvergnügen, oder auch die Fahne von Mecklenburg-Strelitz.“

Deutsches Kaiserreich

Ohne viel Aufhebens wurden die Farben Schwarz-Weiß-Rot dann auch zu den Nationalfarben des 1871 gegründeten Deutschen Reiches. Offiziell festgelegt wurden sie jedoch erst am 8. November 1892 im Paragraph 1 der Verordnung über die Führung der Reichsflagge. Das an der politischen Einigung (Klein-)Deutschlands nicht teilhabende Österreich blieb bei den alten Kaiserfarben Schwarz und Gold. Schwarz-Rot-Gold wurde als Nationalflagge der Deutschen in Österreich benutzt, wobei zwischen Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit in der K.u.K.-Monarchie klar unterschieden wurde.

Reichsadlerflagge (Dekorationsflagge)

In einer Zeit des in ganz Europa wachsenden Nationalismus standen nationale Symbole hoch im Kurs. Im Deutschen Kaiserreich als einem vergleichsweise jungen Nationalstaat mit politischen und wirtschaftlichen Erfolgen schlug die Begeisterung hoch. Stand Kaiser Wilhelm I. den neuen Reichsfarben noch ablehnend gegenüber, so änderte sich dies schlagartig nach dem frühen Tode seines Sohnes Kaiser Friedrich III. im Jahr 1888. Unter dessen Sohn Wilhelm II. wurde Schwarz-Weiß-Rot zum Symbol des zunehmenden internationalen Einflusses in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Seine Anordnung im Jahre 1897 – zum 100. Geburtstag seines Großvaters –, daß die Bundestruppen zukünftig neben der Kokarde in den Landes- nun zusätzlich auch noch diejenige in den Reichsfarben aufzustecken hatten, war mehr als ein symbolischer Akt. Schwarz-Weiß-Rot trat damit endgültig an die Stelle der alten Landesfarben. Zahlreiche Vereine in ganz Deutschland machten sich aus vaterländischer Begeisterung die Farben zu eigen. Beispiele sind die zahlreichen Veteranen- und Kriegervereine, die infolge des siegreichen Frankreich-Feldzuges 1870/71 gebildet wurden. Auch die vaterländisch gesinnten Studenten wollten nicht beiseite stehen. Die zuerst als interkorporative Vereine gegründeten Vereine Deutscher Studenten (VDSt), zusammengefaßt im Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) wählten Schwarz-Weiß-Rot zu ihren Farben.

Des weiteren gab es im Kaiserreich inoffizielle Dekorationsflaggen, welche von Privatpersonen geführt werden durften. Sehr beliebt und verbreitet war die Reichsadlerflagge. Sie enthielt einen Reichsadler auf schwarz-weiß-rotem Hintergrund und war auch in leicht unterschiedlichen Varianten im Umlauf. Es gab aber auch Dekorationsflaggen mit Darstellungen des Kaisers, der kaiserlichen Familie und sonstigen kaiserlichen Bildelementen.

Weimarer Republik

Wahlplakat der DNVP, das Scheidemann und Bismarck gegenüberstellt
Wahlplakat der DNVP, 1924

Nach Ausrufung der Republik in Deutschland und der Überwindung der bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen in den Jahren 1918 und 1919 wollte der nun demokratische Staat an die Freiheitsbewegungen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts anknüpfen, ohne jedoch die starken reaktionären Kräfte vor den Kopf zu stoßen, die die Demokratie lieber gegen eine autoritäre Staatsform – autoritär-konstitutionelle Monarchie oder Diktatur – eintauschen wollten.

Insbesondere unter dem Eindruck der harten Bedingungen, die das Versailler Diktat mit sich brachte, plädierten selbst Angehörige der politischen Mitte in der Nationalversammlung für die Beibehaltung der Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot, wobei ein Farbenwechsel als „Angriff gegen die nationale Würde“ gewertet wurde. Der Eindruck, daß hier ein wirkliches Nationalsymbol beseitigt werden sollte, einte selbst politisch weit auseinanderstehende Lager: „Der Gedanke des Verteidigungskrieges und des Burgfriedens eroberte der schwarz-weiß-roten Fahne bis zur entschiedenen Linken und bis in die entferntesten Winkel des süddeutschen Partikularismus eine begeisterte opferwillig im vaterländischen Gefühl gleichbewegte Anhängerschaft“.

Schließlich wurde ein Kompromiß gefunden, der im Artikel 3 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 festgelegt wurde. Er besagte, daß die Reichsfarben und damit die Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold seien. Der anschließende Satz lautete jedoch:

„Die Handelsflagge ist Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.“

Die Diskussion um die „wahren“ deutschen Reichsfarben war damit nicht ausgestanden. So konnte die Reichsregierung erst im Jahre 1922 durchsetzen, daß die vormalige kaiserliche Reichskriegsflagge auf den Schiffen der Reichsmarine nicht mehr verwendet wurde. In der Nationalversammlung waren auch im Zentrum und in der DDP noch viele für die alten Farben. 1921 wollte Gustav Stresemann als Führer der DVP durch Volksabstimmung Schwarz-Weiß-Rot wieder als Reichsflagge einführen lassen.

Viele nationalkonservative Parteien und Politgruppierungen hielten sich an die alten Farben, um ihrer Überzeugung Ausdruck zu verleihen. Auf der rechten Seite des politischen Spektrums kursierte das dort verbreitete Schlagwort: „Schwarz-Weiß-Rot bis in den Tod!“ So schrieb auch Adolf Hitler im Sommer 1920 die verbindliche Fassung der Parteiflagge der NSDAP in den alten Reichsfarben vor: auf rotem Grund eine weiße Scheibe, darinnen ein schwarzes Hakenkreuz. Seine Erläuterung der Symbolik war:

„Als nationale Sozialisten sehen wir in unserer Flagge unser Programm. Im Rot sehen wir den sozialen Gedanken der Bewegung, im Weiß den nationalistischen, im Hakenkreuz die Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und zugleich mit ihm auch den Sieg des Gedankens der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird.“

Rechtskonservative oder rechtsrevolutionäre Organisationen schufen sich ähnliche Identitätssymbole, so zum Beispiel der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten.

Neben legalem Festhalten an den kaiserlichen Farben gab es insbesondere in der Reichswehr auch zahlreiche illegale Aktivitäten. Schon im Oktober 1919 mußte die Nationalversammlung über einen „Boykott der neuen Reichsfarben“ durch das Offizierskorps beraten: Heimkehrende Kriegsgefangene wurden an den Bahnhöfen mit schwarz-weiß-roter Beflaggung begrüßt, was gegen anderslautende Anweisungen verstieß. Auch wurde in der Truppe die alte schwarz-weiß-rote Kokarde weiterhin getragen, obwohl der Reichswehrminister dies im Jahre 1921 mit Disziplinarstrafen belegt hatte. Eine Änderung trat trotzdem nicht ein. Bezeichnend ist auch die Tatsache, daß sich während des „Hitlerputsches“ im Jahre 1923 Angehörige der Kriegsschule in München begeistert die schwarz-rot-goldenen Embleme von ihren Uniformmützen rissen. Dies geschah auf Anweisung des Freikorpsführers Roßbach (→ Sturmabteilung „Roßbach“), der sie durch schwarz-weiß-rote ersetzen ließ.

Ähnliche Motive wie in der Reichswehr führten auch in den unterschiedlichen Verbänden der ehemaligen Frontsoldaten zur Verbreitung der schwarz-weiß-roten Farben. Offiziell stellte sich etwa der Stahlhelm zwar hinter die neue republikanische Staatsform, spätestens jedoch mit Abschluß des Versailler Vertrages kam es zu einer deutlichen Veränderung der politischen Richtung. Auf dem ersten sogenannten „Frontsoldatentag“ im Jahre 1920 wurde Schwarz-Weiß-Rot als Bundesfarbe angenommen, und im Jahre 1927 forderte man sogar die allgemeine Wiederanerkennung der Farben Schwarz-Weiß-Rot. Die intensive Verbindung zu dieser Farbkombination kam auch in einem Lied zum Ausdruck, das innerhalb dieser Organisation verbreitet war:

„Wir führen die Kampfflagge Schwarz-Weiß-Rot,
um die uns die Welt einst beneidet,
Wir heben die Krone aus Weichsel und Rhein,
von den'n uns der Teufel nicht scheidet.
Wir kämpfen für Freiheit, für Volk und für Gott,
Ein Heil unsrer Kampfflagge ‚Schwarz-Weiß-Rot‘!“

(Stahlhelm Zeitung – Gau Braunschweig – Nr. 5/03-02-1927)

Zeit des Nationalsozialismus

Postkarte

Nach der Machtübertragung auf die Nationalsozialisten gewannen die Befürworter der alten Farben wieder die Oberhand. Bereits am 12. März 1933 erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg einen „Erlaß über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung“. Darin hieß es:

„Am heutigen Tage, an dem in ganz Deutschland die alten schwarz-weiß-roten Fahnen zu Ehren unserer Gefallenen auf Halbmast wehen, bestimme ich, daß vom morgigen Tage bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzflagge gemeinsam zu hissen sind.“

Mit welcher Geschwindigkeit der Wechsel auf die schwarz-weiß-roten Farben vonstatten ging, zeigte sich auch daran, daß von Hindenburg die Behörden bereits am 7. März 1933, also schon zwei Tage nach den Reichstagswahlen, anwies, zum bevorstehenden Volkstrauertag (10. März) Schwarz-Weiß-Rot zu flaggen.

Nach dem Tod von Hindenburgs vereinte Hitler 1934 die Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler in seiner Person als „Führer und Reichskanzler“. Bald schien die Position der NSDAP so gefestigt, daß weitere Maßnahmen in Richtung Vereinigung von Partei und Staat ergriffen werden konnten. Im Zuge dieser Entwicklung wurde auch die Parteiflagge mit dem Hakenkreuz zur alleinigen Nationalflagge des Deutschen Reiches erhoben. Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 besagte:

Artikel 1
Die Reichsfarben sind Schwarz-Weiß-Rot.
Artikel 2
Reichs- und Nationalflagge ist die Hakenkreuzflagge. Sie ist zugleich Handelsflagge.

In einer Rede von Hermann Göring in seiner Funktion als Reichstagspräsident wurde die Änderung wie folgt begründet:

„Die alte Flagge, sie ist in Ehren eingerollt worden. Sie gehört einem vergangenen Deutschland der Ehre an. (...) Die Achtung, die wir vor der alten Flagge schwarz-weiß-rot haben, zwingt uns zu verhindern und zu verhüten, daß diese Farben und diese Flagge herabgewürdigt werden zu einem Parteiwimpel, unter dem sich als Siegeszeichen die Reaktion verborgen hält.“

Ein interessanter Nebenaspekt der Verwendung von Schwarz-Weiß-Rot ist der Gebrauch in der sowjetischen Propaganda. Offenbar um den „wilhelminischen“ Ordnungsvorstellungen von Offizieren des deutschen Landesverrates Rechnung zu tragen, wurde Schwarz-Weiß-Rot zu den Farben des 1943 gegründeten, sogenannten „Nationalkomitees Freies Deutschland“ gemacht. Der Schriftzug des „NKFD“ stand auf einem weißen Grund, der sich zwischen einem schwarzen und einem roten Streifen befand. Ebenso wurde Flugblattpropaganda, die an eine „nationale Verantwortung“ deutscher Offiziere appellierten, in der Regel mit einem Rahmen aus schwarz-weiß-roten Streifen eingefaßt.

Die nationalsozialistischen Hoheitssymbole wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch das erste Kontrollratsgesetz der alliierten Siegermächte vom 20. November 1945 offiziell aufgehoben.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland

Nach der Besetzung des Deutschen Reiches infolge des verlorenen Zweiten Weltkrieges spielten die Farben Schwarz-Weiß-Rot als Hoheitszeichen der deutschen Staaten keine Rolle mehr. Trotz mancher Befürchtungenen blieb ein Flaggenstreit, wie er in der Weimarer Republik geführt wurde, aus. Schwarz-Rot-Gold wurde von allen Parteien, die von den Besatzungsmächten geduldet wurden und diesen ergeben waren, propagiert.

Es darf allerdings nicht übersehen werden, daß noch bis Anfang der 1960er Jahre ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung (1955 sogar 43 %) sich für Schwarz-Weiß-Rot als bevorzugte Farbkombination aussprach. Schwarz-Weiß-Rot war in jedem Falle ein symbolischer Ausdruck für das Festhalten an der Reichsidee, wie sie in den Köpfen der Anhänger rechtskonservativer Kreise verbreitet war. In dem im Jahre 1946 durch Hans Zehrer und Otto Schmidt-Hannover (einem engen Mitarbeiter Hugenbergs in der DNVP) verfaßten sogenannten „Konservativen Manifest“, das den Aufbau eines föderalistischen deutschen Gesamtstaates forderte, dessen Grundgerüst nach dem Modell der britischen parlamentarischen Monarchie ausgerichtet werden sollte, hieß es unter anderem:

„Ein neuer unabhängiger deutscher Staat wird die Symbole erneuern müssen, die Ausdruck seiner Staatshoheit und Selbständigkeit waren. Wir vertreten im Einvernehmen mit vielen parteipolitisch anders eingestellten Deutschen die Auffassung, daß dieser Staat wieder die Flagge führen soll, unter der er im vorigen Jahrhundert begründet wurde, die Farben schwarz-weiß-rot.“

Die insgesamt aber fehlende Resonanz in der Bevölkerung für Schwarz-Weiß-Rot sowie das rigorose Einschreiten der Behörden gegen die alten Farben verhinderten eine größere Verbreitung. So ließ etwa das Bundestagspräsidium im Jahre 1950 sogar ein Türschild vor dem Fraktionszimmer der DRP-NDP entfernen, das einen schwarz-weiß-roten Schrägbalken zeigte.

Spätere Verwendungen von Schwarz-Weiß-Rot beschränkten sich daher auch im wesentlichen auf den Gebrauch von kleineren Parteisymbolen, wie etwa Anstecknadeln.

In den 1980er Jahren auftretende rechtskonservative Parteien wie die Republikaner oder die DVU orientierten sich in ihrer Symbolik dagegen an sich demokratisch bezeichnenden Parteien, wie den Farben der CSU bzw. den Bundesfarben der CDU, womit Schwarz-Weiß-Rot letztlich einerseits auf den Sektor der (demokratisch gesinnten) Monarchisten und andererseits der nationalen Rechten zurückgedrängt wurde.

Einige politische Minderheitsgruppierungen verwenden die Farben noch heute, um damit Bezug auf frühere Zeiten deutscher Geschichte zu nehmen. So werden die Farben weiter als Gestaltungsmittel von Werbe- und Propagandamaterial für rechtsgerichtete Parteien eingesetzt. Vielfach werden die Farben Schwarz-Weiß-Rot dabei mit den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold kombiniert. So enthält das Parteiemblem der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) alle vier Farben Schwarz, Rot, Weiß und Gold. Vielfach wird aber auch ausschließlich Schwarz-Weiß-Rot eingesetzt.

Auch heutige Gruppierungen von Monarchisten setzen die Farben als Rückgriff auf die Kaiserzeit ein, ohne damit undemokratische Ziele zu verfolgen. Sie verwahren sich und die schwarz-weiß-rote Flagge gegen jede Unterstellung rechtsradikaler Ideologien und streben eine moderne, freiheitlich-demokratische Monarchie in Deutschland nach dem Muster der Niederlande oder der skandinavischen Königreiche an. Sie verurteilen die Verwendung der kaiserlichen Farben durch „Rechtsradikale“ als „schweren Mißbrauch“, sprechen ihnen kategorisch das Verwendungsrecht ab und sind daher darum bemüht, über die eigentliche Bedeutung der Flagge grundlegend aufzuklären.

Einige traditionsreiche private Vereine verwenden oder verwendeten noch lange nach dem Zweiten Weltkrieg Schwarz-Weiß-Rot als Vereinsfarben, so die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Der Automobilclub von Deutschland (AvD) stellte vor einigen Jahren auf Rot-Weiß um.

Seitdem die Überfremdung und Umvolkung „Staats“-Räson des Besatzungskonstrukts BRD geworden ist, erleben die alten Reichsfarben zunehmen eine Renaissance, weil für immer mehr Deutsche die offizielle Fahne der BRD, Schwarz-Rot-Gold, durch die antideutsche Politik dieses „Staates“ diskreditiert worden ist und die alte Fahne das Symbol des Widerstandes gegen das BRD-Regime verkörpert. So taucht die Reichsfahne zunehmend wieder bei Kundgebungen der volkstreuen Opposition auf, z. B. bei den Kundgebungen der PEGIDA.

Ausgangsfarben

Weiß-Schwarz

Die Farben Weiß-Schwarz haben eine enge Beziehung zur Geschichte Preußens. So trugen schon die Ritter des Deutschen Ordens einen weißen Schild mit einem schwarzen Kreuz. Der bedeutende Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza erhielt von Kaiser Friedrich II. anläßlich seiner Ernennung zum Reichsfürsten in der Goldenen Bulle von Rimini den schwarzen Reichsadler als Gnadenzeichen verliehen, den dieser daraufhin in einem weißen Schild führte. Daraus sollte dann das preußische Adlerwappen werden. Die später als Herrscher in Brandenburg und Preußen auftretende Familie der Hohenzollern hatte als Familienwappen einen Schild „von weiß und schwarz geviert“.

Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben?
Die Fahne schwebt mir weiß und schwarz voran!
Daß für die Freiheit meine Väter starben,
Das deuten, merkt es, meine Farben an.
...
Preußenlied, Text: Bernhard Thiersch, 1830

Weiß-Rot

Die Farben Weiß-Rot sind beliebte heraldische Farben in Norddeutschland und in den angrenzenden Ländern. Besonders in den Wappen der Hansestädte sind sie sehr weit verbreitet, so in den Wappen von Hamburg, Bremen, Lübeck, Rostock, Greifswald, Wismar, Braunschweig, Halberstadt etc. (Siehe auch: Hanseflaggen)

Auch das in Norddeutschland mit bedeutender Symbolik versehene Sachsenroß besteht aus einem weißen Pferd in einem roten Schild. Ebenso werden das Holsteiner Nesselblatt und das Wappen von Brandenburg von Rot und Weiß dominiert.

Die Farben werden auch in der Flagge Englands, in der Flagge Dänemarks, dem Danebrog, und im Wappen und in der Flagge Polens verwendet, also den Norddeutschland unmittelbar benachbarten Ländern.

Andere Verwendungen

Die Farben Schwarz-Weiß-Rot finden sich auch in den Flaggen anderer Länder. Obervolta, das heutige Burkina Faso, führte von 1969 bis 1984 eine schwarz-weiß-rote Nationalflagge. Aber auch die Flaggen vieler arabischer Staaten basieren auf diesen Farben. Sie gehören zu den Panarabischen Farben, welche unter anderem auf die in Ägypten entstandene rot-weiß-schwarze arabische Befreiungsflagge zurückgeht. Rot-weiß-schwarze Streifen bilden heute die Flagge des Jemen, aber auch die Flaggen Ägyptens, Iraks, Syriens und Sudans nutzen sie als Basis.

Siehe auch

Literatur

  • Georg Franz-Willing: Krisenjahr der Hitler-Bewegung, K.W.Schütz-Verlag, Preußisch Oldendorf 1975, ISBN 3-87725-078-5.
  • Volker R. Berghahn: Der Stahlhelm. Droste, Düsseldorf 1966.
  • Ernst H. Posse: Die politischen Kampfbünde Deutschlands, 2. erweiterte Auflage, Junker & Dünnhaupt, Berlin 1931.
  • Heinrich Hildebrandt, Walter Kettner: Stahlhelm-Handbuch, 4. verbesserte Auflage, Stahlhelm-Verlag, Berlin 1931.
  • Arnolt Bronnen: Roßbach. Rowohlt, Berlin 1930.

Weltnetz

  • Verfassung des Norddeutschen Bundes (archiviert)