Höhn, Reinhard

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Reinhard Höhn (Lebensrune.png 29. Juli 1904 in Gräfenthal, Thüringen; Todesrune.png 14. Mai 2000 in Bad Harzburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Werdegang

Wie viele Juristen kam auch Höhn aus einer Juristenfamilie. Mit 18 Jahren trat er dem Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund bei. Von 1923 bis Januar 1932 war Höhn in Jungdeutschen Orden (Jungdo), entfremdete sich aber vom Verfassungsetatisten Artur Mahraun, der 1930 mit der DDP den Plan einer gemeinsamen Staatspartei verwirklichte. Neben seiner publizistischen Tätigkeit für den Jungdo war er auf Führungsebene der Großkomtur für Bayern und Österreich bis zu seiner Enthebung 1930. Der Artikel des Völkischen Beobachters vom Februar 1932 zum Verfall des Jungdo wurde aus Informationen Höhns zusammengestellt.[1]

Anfang 1923 das Studium der Rechtswissenschaften und der Nationalökonomie in Kiel beginnend, setzte er es Ende 1923 in München fort. 1926 ging Höhn von München nach Jena und promovierte dort 1927. Im Jahr 1934 erfolgte die Habilitation in Heidelberg bei Ernst Krieck mit Der individualistische Staatsbegriff und die juristische Staatsperson. Den Verteidigern eines etatistischen Führerstaates wie Otto Koellreutter oder Ernst Rudolf Huber setzte Höhn in seinem staatsrechtlichen Gedankengebäude die Idee einer „Gemeinschaft als Rechtsprinzip“[2] entgegen.

Im Mai 1933 trat er in die NSDAP ein, 1934 in die SS. Um 1933 wurde Höhn für den SD geworben und Abteilungschef II/2 Lebensgebiete im SD-Amt (seit 1935 SD-Hauptamt).[3] In der Lebensgebietsforschung waren die Verhältnisse der Deutschen zu Themen wie Hochschule, Kultur, Gesundheitspolitik oder Wirtschaft zu analysieren. Höhn nahm als SD-Mitarbeiter Verbindung zum Schwarzen Korps auf, um den rechtswissenschaftlichen Konkurrenten Carl Schmitt aus dem Weg räumen zu können. Dazu verwendete er Material des jüdischen Schmitt-Schülers Waldemar Gurian, das dieser in der Emigrantenzeitschrift „Deutsche Briefe“ über Schmitts Meinung vom Nationalsozialismus veröffentlichte. Zwei Artikel gegen Carl Schmitt sind dann am 3. und 10. Dezember 1936 erschienen.[4] Um einen Posten der Generaldirektion der preußischen Archive mit Walter Frank konkurrierend, zog Professor Höhn den kürzeren. Er mußte seinen Dienstposten in der SD-Abteilung Lebensgebiete an Franz Alfred Six übergeben.

Im November 1935 wurde Höhn an der Universität Berlin Leiter des Instituts für Staatsforschung. Hier wurden Analysen für das Auswärtige Amt, das OKW oder für das Reichserziehungsministerium erstellt. Mittelpunkt war die verwaltungsrechtliche Organisation des europäischen Großraumes auf der Basis von Rasse und Volk. Weiter veröffentlichte Höhn 1941 bis 1943 „Reich – Volksordnung – Lebensraum. Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung“. Sein letzter SS-Rang war 1944 der SS-Oberführer.

1950 trat er in Hamburg als Heilpraktiker für Augendiagnostik auf. 1953 wurde Höhn Geschäftsleiter der Deutschen Volkswirtschaftlichen Gesellschaft, um im Unternehmerauftrag eine Management-Akademie aufzubauen.

1956 kam es dann zur Gründung der Harzburger Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft. Mit dabei waren Roger Diener als Pressechef, der RSHA-Referent und Doktorand Höhns Justus Beyer und Franz Alfred Six als Dozenten. Um 1970 wurden jährlich 30.000 Führungskräfte nach dem Prinzip der Verantwortungsdelegation auf alle Unternehmensebenen geschult. Nach dem Publikmachen seiner SS-Vergangenheit verlor die Akademie an Bedeutung und wird seit 1989 von dem Bildungsunternehmen Cognos AG geführt. Das Harzburger Modell diente weniger der Gewinnsteigerung eines Betriebes, als mehr der Förderung eines sozialen Ordnungsmodells für die Wirtschaft.

Werke (Auswahl)

  • Artur Mahraun, der Wegweiser zur Nation. Sein politischer Weg aus seinen Reden und Aufsätzen, Rendsburg: Schleswig-Holsteinische Verlags-Anstalt, 1929.
  • Der bürgerliche Rechtsstaat und die neue Front. Die geistesgeschichtliche Lage einer Volksbewegung, Berlin 1929.
  • Die Staatswissenschaft und der Jungdeutsche Staatsvorschlag, Berlin 1929.
  • Allgemeines Schuldrecht. Lehrbuch, Berlin 1934.
  • Die Wandlung im staatsrechtlichen Denken, Hamburg 1934.
  • Vom Wesen der Gemeinschaft. Vortrag, gehalten auf der Landesführerschule des deutschen Arbeitsdienstes, Berlin 1934.
  • Rechtsgemeinschaft und Volksgemeinschaft, Hamburg 1935.
  • Otto von Gierkes Staatslehre und unsere Zeit, zugleich eine Auseinandersetzung mit dem Rechtssystem des 19. Jahrhunderts, Hamburg 1936.
  • mit Theodor Maunz und Ernst Swoboda, Grundfragen der Rechtsauffassung, München 1938.
  • Verfassungskampf und Heereseid. Der Kampf des Bürgertums um das Heer (1815–1850), Leipzig 1938.
  • Hrsg., Das ausländische Verwaltungsrecht der Gegenwart. Wesen, Aufgabe und Stellung der Verwaltung in Italien, Frankreich, Großbritannien und USA, Berlin 1940.
  • Frankreichs demokratische Mission in Europa und ihr Ende, Darmstadt 1940.
  • mit Wilhelm Stuckart und Herbert Schneider, Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgesetze Norwegens. Sammlung der wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Erlasse, Darmstadt 1942.
  • Die englische Ideologie vom Volksaufstand in Europa, Prag 1944.
  • Revolution, Heer, Kriegsbild, Darmstadt 1944.
  • Scharnhorsts Vermächtnis, Bonn 1952.
  • Die Führung mit Stäben in der Wirtschaft, Bad Harzburg 1961.
  • mit Gisela Böhme, Menschenführung im Handel, Bad Harzburg 1962.
  • Die Armee als Erziehungsschule der Nation. Das Ende einer Idee, Bad Harzburg 1963.
  • Die Stellvertretung im Betrieb. Ein Führungs- und Organisationsproblem im modernen Unternehmen, Bad Harzburg 1964.
  • mit Gisela Böhme, Führungsbrevier der Wirtschaft, Bad Harzburg 1966.
  • Das tägliche Brot des Management, Bad Harzburg 1978, ISBN 3-8020-0201-6.
als Herausgeber
  • Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung. R. H. war Hrsg. von 1941–1943. Mit-Hrsg. waren u.a.: Staatssekretär im Innenministerium und SS-Obergruppenführer Wilhelm Stuckart, mit dem Höhn persönlich befreundet war, und SS-Gruppenführer Gerhard Klopfer, Staatssekretär in der NSDAP-Parteikanzlei.

Fußnoten

  1. Heiber, Helmut: Walter Frank und sein Reichsinstitut für die Geschichte des neuen Deutschlands. 1966. S. 885.
  2. In: Deutsches Recht. (1934)
  3. Hachmeister, Lutz: Der Gegnerforscher – Die Karriere des Gegnerforschers Franz Alfred Six. 1998. S. 87.
  4. Hachmeister. Gegnerforscher. S. 160ff.