Herzogtum Preußen

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Das Herzogtum Preußen war ein 1525 gegründetes Herzogtum im östlichen Teil des im Zweiten Frieden von Thorn 1466 aufgeteilten Deutschordenslandes, weitgehend im Bereich des heutigen Ostpreußen. Herzoglich Preußen wurde 1701 zum Königreich erhoben. Im 17. Jahrhundert wurde das Herzogtum häufig „Brandenburgisches Preußen“ genannt.

Gründung

Flagge des Herzogtums Preußen

Der nach dem Dreizehnjährigen Krieg (1454–1466) übriggebliebene Teil des Deutschordensstaates wurde mit dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 ein Lehen der polnischen Krone. Letzter Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen war der 1511 auch wegen seiner engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu den polnischen Herrschern gewählte Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach.

Um wie vorherige Hochmeister dem polnischen König den Lehnseid verweigern zu können, hätte Albrecht die Unterstützung des deutschen Kaisers benötigt. Kaiser Maximilian I. jedoch schloß im Jahre 1515 auf dem Wiener Fürstentag Verteidigungs- und Heiratsbündnisse mit den Jagellonen und erklärte, daß er den Deutschen Orden in Preußen nicht länger unterstützen werde.

Nach vierjährigem erfolglosen Krieg ging Albrecht auf Distanz zum Reich: Er schloß Frieden mit Polen, führte 1525 nach Rücksprache mit Luther die Reformation ein und wandelte den Ordensstaat in das weltliche „Herzogtum Preußen“ um.

Die erbliche Herzogswürde ließ er sich unter Anerkennung der polnischen Lehenshoheit von seinem Onkel, dem polnischen König Sigismund I., bestätigen. Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenüber dem polnischen König gehörte auch die Ausdehnung der im Königlichen Preußen begonnenen Münzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Währungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Königlichen Preußen Nikolaus Kopernikus teilnahm, setzte sich schließlich überwiegend der Unterhändler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Währungsgebiet, das beide Preußen, Polen und Litauen umfaßte.

Stellung zum Reich

Das Heilige Römische Reich anerkannte die Säkularisierung nicht: Der Deutsche Orden setzte als neuen Deutschmeister Walther von Cronberg ein, der in Preußen tatsächlich jedoch keinerlei Regierungsgewalt ausüben konnte und seinen Sitz nicht in Königsberg, sondern in Mergentheim nahm. Seit 1526 hatte das Amt des Hochmeisters im Reich den gleichen Rang wie das eines Fürstbistums. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1530 wurde Cronberg – formal und ohne jede praktische Auswirkung – mit den Regalien des Deutschen Ordens und dem Lande Preußen belehnt. 1532/34 wurde Herzog Albrecht unter Bann gesetzt, der ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte. Noch der Sohn Kaisers Maximilians II. trug bis 1618 den Titel „Administrator Preußens“; danach nannte man das Amt „Hoch- und Deutschmeister“.

1544 gründete Herzog Albrecht die Universität Albertina in Königsberg. Die kulturellen Leistungen in seiner Amtszeit waren die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und die Erstellung preußischer Landkarten sowie eine Münzreform unter der Leitung von Nikolaus Kopernikus. In diese Zeit fielen auch die Aufnahme evangelischer Flüchtlinge und besonders die erstmaligen Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen. Nach dem Tode Herzog Albrechts im Jahre 1568 erstrebte Kurfürst Joachim II. Hektor von Brandenburg, Sohn von Albrechts Cousin Joachim I. Nestor, als Miterbe des Herzogtums Preußen anerkannt zu werden. Da das Herzogtum Preußen ja ein polnisches Lehen war, galt es beim polnischen König Sigismund II. August unter dem damals üblichen finanziellen Aufwand die Mitbelehnung zu erreichen. Dies gelang, 1569 belehnte der König, zugleich Schwager Joachims II., ihn und die Berliner Hohenzollern als erbberechtigt im Herzogtum Preußen.

Im Herzogtum war dem verstorbenen Herzog Albrecht dessen fünfzehnjähriger Sohn Albrecht II. Friedrich gefolgt; dessen Geisteskrankheit bedingte, daß das Land seit 1577 an seiner Stelle von den brandenburgische Kurfürsten aus der Berliner Linie der Hohenzollern verwaltet wurde. 1618 endete die preußische Linie der Hohenzollern, als Albrecht II. starb.

Herzogliche Regierung

Nach der Verfassung des Herzogstaates führten vier Oberräte die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten das sog. Etatsministerium, das bis 1804 bestand. Danach wurden die Würden zu Titeln, die an hervorragende Beamte verliehen wurden. Der Titel „Kanzler“ ging 1808 auf den Oberlandesgerichtspräsidenten über. Der Oberburggraf wohnte im Königsberger Schloß. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz, die Kanzlei in der Junkergasse, die Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße von Königsberg.

Herzöge in Preußen

In Königsberg residierten
1525–1568 Albrecht (Preußen)
1568–1573 Albrecht Friedrich (Preußen), der wegen seiner Regierungsunfähigkeit bis 1571 unter Vormundschaft der herzoglichen Oberräte stand

1573–1577 nochmal durch die herzogliche Oberräte de facto verwaltet.

Zeitweise in Königsberg residierten
1577–1603 Markgraf Georg Friedrich I. (Brandenburg-Ansbach-Kulmbach), Administrator
1603–1608 Kurfürst Joachim Friedrich (Brandenburg), Administrator, seit 1605 Mitregent mit seinem Sohn
1608–1619 Kurfürst Johann Sigismund (Brandenburg), Administrator, seit 1605 Mitregent mit seinem Vater, ab 1618 regierender Herzog
1619–1640 Kurfürst Georg Wilhelm (Brandenburg)[1]
1640–1688 Friedrich Wilhelm (Brandenburg), der Große Kurfürst
1688–1701 Kurfürst Friedrich III.

Brandenburg-Preußen

Johann Sigismund heiratete am 30. Oktober 1594 Anna, die Tochter Albrecht Friedrichs. Der Vater Johann Sigismunds, der brandenburgische Kurfürst Joachim Friedrich, hatte seit 1605 (Georg Friedrich übte 1577-1603 dieses Amt aus) für Herzog Albrecht Friedrich die Regentschaft auch über das Herzogtum Preußen übernommen, nachdem der geisteskranke Albert Friedrich regierungsunfähig geworden war.

1608 erbte Johann Sigismund die Regierungsgeschäfte von seinem Vater und wurde 1618 auch formell Herzog von Preußen. Brandenburg und Preußen wurden so 1618 zu einer Personalunion, wobei der brandenburgische Kurfürst in seiner Funktion als Herzog von Preußen nominell dem polnischen König zur Vasallentreue verpflichtet war. Geschichtswissenschaftlich gilt für den Abschnitt von 1618 bis 1701 der Begriff Brandenburg-Preußen. Zwischen 1618 und 1701 wird das Herzogtum Preußen oft als Fürstentum bezeichnet (so in Kirchenbüchern vor 1700). Die 1466 durch den Deutschen Orden verlorene Souveränität über das Gebiet des Herzogtums Preußen an das Königreich Polen ging im Vertrag von Wehlau 1657 an die Person des Herzogs von Preußen zurück.

Fußnoten

  1. Als einziger Herzog wurde Georg Wilhelm in Königsberg begraben


Besitzungen und Provinzen Preußens