Hilfswerk Mutter und Kind

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Das Hilfswerk „Mutter und Kind“ (kurz: Hilfswerk MuK) wurde 1934 in der Zeit des Nationalsozialismus gegründet und hatte die Aufgabe, Schwangere und junge Mütter und deren Nachwuchs zu betreuen.

Einrichtung

"Mutter und Kind".jpg
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV), Berlin.jpg

Unter völkischer Wohlfahrtspflege wurden jene Maßnahmen verstanden, die ihrer Art nach unmittelbar auf die Pflege und Erhaltung der blutmäßig wertvollen Träger des Volkstums abzielten. Sie hatte ihre Ausprägung gefunden im Hilfswerk „Mutter und Kind“, das am Abschluß des ersten Winterhilfswerkes von 1933 erstmalig in Angriff genommen und dem Hauptamt für Volkswohlfahrt als ständige Aufgabe übertragen wurde.

Mit diesem Hilfswerk war das Fundament für eine gründliche und ganze Arbeit gelegt worden. Es arbeitete nach den Grundsatz, daß die Familie in der nationalsozialistischen Volkspflegearbeit ein unteilbares Ganzes war. Jede Maßnahme, ganz gleich, ob sie gesundheitlicher, erzieherischer oder wirtschaftlicher Art war, mußte daher von der Familie her bestimmt werden. Dabei wurde aber gemäß dem allgemeinen Erziehungsauftrag der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) darauf geachtet, daß der Wille zur Selbsthilfe nicht erlahmt, sondern geweckt und entwickelt wurde. „Alles für und nicht gegen die Familie war der Wahlspruch.

Unter den Maßnahmen zugunsten von Mutter und Kind nahmen die Zielsetzungen des Hilfswerkes nach den der Erholung dienenden naturgemäß die erste Stelle ein. So wurde die „Mütterverschickung“, die „Kinderland-“ und die „Kinderheimverschickung“ der NSV im deutschen Volke zu Begriffen. Seit Beginn der Müttererholungsfürsorge konnten einschließlich der Ostmark 292.779 Mütter zur Erholung verschickt worden. Dabei wurde die Entsendung in keiner Weise mit Nachdruck betrieben. Mehr Aufmerksamkeit wurde darauf verwandt, die Auswahl der Mütter so zu treffen, daß tatsächlich eine gesundheitliche und seelische Hebung der Leistungsfähigkeit erzielt wurde.

Sie umfaßte im übrigen im Verhältnis zu den ersten Jahren des Hilfswerkes sehr viel stärker die jungeren Mütter mit Kleinkind und Säugling (im Jahre 1937 waren es erst 6.038 Säuglinge und Kleinkinder). Von jenseits der Grenzen kamen außerdem 761 auslandsdeutsche Mütter zur Erholung in eine der NSV.

Im Rahmen der Mütter Erholungsfürsorge verdiente die Betreuung der werdenden Mütter besonderer Erwähnung. Sie hatten ihre stärkste Bedeutung für das flache Land, wo noch wenig Verständnis für die Bedürfnisse der Schwangeren vorhanden war. Dafür unermüdlich zu arbeiten, blieb aber im Hinblick auf die bevölkerungspolitische Bedeutung des flachen Landes eine dringende Notwendigkeit. Wenn es möglich war, die Zahl der betreuten Schwangeren und Wöchnerinnen von 185.845 im Jahre 1936 auf 219.187 im Jahre 1937 zu erhöhen, so war dieser Erfolg für die NSV der NSDAP nur ein Ansporn, sich noch stärker dafür einzusetzen.

Einen beachtlichen Erfolg brachten auch die Hilfsmaßnahmen für die ledigen Mütter. Die Anzahl der Betreuten erhöhte sich 1938 gegenüber dem Vorjahr um 6.388 auf 21.701. In enger Zusammenarbeit mit dem Verein „Lebensborn“ bemühte sich die NSV um die Errichtung geeigneter Heime zur Aufnahme lediger Mütter vor und nach der Entbindung.

Aufgaben

Nachwuchspflege

Heim „Mutter und Kind“, 1944

Die Zahl der Geburten hatte bekanntlich seit ihrem Tiefstand im Jahre 1933 ständig zugenommen und mit 20,1 pro 1.000 Einwohnern im ersten Vierteljahr 1938 einen neuen Hochstand erreicht. Trotzdem reichte die Geburtenzahl noch nicht zur Erhaltung des deutschen Volkes aus. Diese Tatsache war Anlaß für die NSV, durch Vermehrung der fürsorgerischen und pflegerischen Kräfte mit aller Kraft gegen die Säuglingssterblichkeit anzugehen. Außerdem wurden zusätzlich neben den staatlichen weitere Beratungsstellen eingerichtet. Die Zahl der Besucher im Jahre 1938 betrug 299.437. Darüber hinaus wurden noch 132.018 Säuglinge in nachgehender Fürsorge und im Heim betreut.

In enger Zusammenarbeit zwischen der NSDAP und dem Staat war es gelungen, die Säuglingssterblichkeit im Reichsdurchschnitt von 7,9 % des Jahres 1932 auf 6,4 % des Jahres 1937 zu verringern. Dadurch wurden 162.000 Kinder am Leben erhalten, die ohne den gemeinsamen Einsatz zugrunde gegangen wären.

Diese Feststellung kann nicht getroffen werden, ohne dabei auf die Arbeit der 4.720 Schwestern der NSV und den neuen Sinn der „Gemeindearbeiten“ hinzuweisen. Während die bisher bestehenden Schwesternverbände überwiegend in der Krankenpflege den Sinn der Gemeindearbeit sahen, strebte der Staat nunmehr eine bewußte Gesundheitsfürsorge an. Selbstverständlich gehörte auch das rein Pflegerische zu ihrer Aufgabe. Ihr eigentlicher Auftrag hieß aber „Vorsorge“. Mit ihm stand sie an der Wiege des Lebens, dem der werdenden Mutter und mit ihm verfolgte sie das Heranwachsen des jungen Lebens, um es nicht mehr aus den Augen zu lassen.

Das Schwergewicht des Hilfswerkes „Mutter und Kind“ lag bei den Hilfsstellen. Sie waren bei jeder Ortsgruppe, zum Teil auch bei den Stützpunkten der NSV errichtet worden. Die Zahl der Hilfsstellen hatte sich von 16.466 Im Jahre 1935 auf 22.969 im Jahre 1937 entwickelt. Sie hatten in vorderster Frontarbeit die fürsorgerischen und seelischen Aufgaben des Hilfswerkes durchzuführen und den Gedanken der nationalsozialistischen Wohlfahrtsarbeit in die kleinste Gemeinde zu tragen.

Sie waren einerseits die Auffangstation für alle Sorgen und Nöte der Mütter und anderseits die Stellen, von denen aus die Hilfsmaßnahmen einzuleiten waren. Die Aufgabe dieser Hilfsstellen waren also, so verhältnismäßig klein ihr deutlicher Bereich war, totaler Natur. Ihre Durchführung forderte daher eine durch besondere soziale Eignung ausgezeichnete, den harmonischen Einsatz von Herz und Verstand mitbringende Persönlichkeit.

Kindergärten

Zu den Einrichtungen des Hilfswerkes „Mutter und Kind“ gehörten die Kindergärten. Ihre Entwicklung war sprunghaft schnell aufwärts gegangen. Während im Jahre 1934 erst 3 Dauer- und 597 Erntekindergärten, 1935 noch 1.061 Dauer- und 751 Erntekindergärten, 1936 bereits 1.935 Dauer- und 1.410 Erntekindergärten und 1937 3.424 Dauer- und 4.139 Erntekindergärten zählten, standen schon 1938 insgesamt 4.080 Dauer- und 4.662 Erntekindergärten für die sozialpädagogische und sozialhydienische Betreuung der Kleinkinder zur Verfügung. Dabei blieb sich die NSV bewußt, daß die Kindergärten nur zusätzliche Einrichtungen zur Familie waren. Aus dieser ihrer wesenseigenen Schau leitete sie für die Kindergärtnerinnen die Verpflichtung ab, eine enge Verbindung mit dem Elternhaus aufzunehmen und jede Mutter fähig zu machen, ihre Kinder den völkischen und gesundheitlichen Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu betreuen und zu erziehen.

Jugenderholungspflege

Der wesentliche und am stärksten in der Öffentlichkeit hervorgetretene Bestandteil des Hilfswerkes „Mutter und Kind“ war die NSV-Jugenderholungspflege. Erholungsbedürftige Kinder aus Stadt und Land sollten sich durch geeignete Erholungsmaßnahmen zu voller Gesundheit bringen. Das gesunde, nur vorübergehend geschwächte Kind sollte durch die Maßnahme der Jugenderholungspflege wieder erstarken und gesund werden. Den Kindern diente daher die NS-Volkswohlfahrt in erster Linie.

Sie sah in der Gesunderhaltung dieser Kinder ihre wichtigste Aufgabe. Drei verschiedene Maßnahmen führte die NS-Volkswohlfahrt zur Erfüllung dieser Aufgabe durch:

  1. die Kinderlandverschiebung
  2. die Entsendung in Erholungsheime
  3. die örtliche Erholungspflege

Den zahlenmäßig größten Umfang nahm die Kinderlandverschickung ein. Knaben bis zu 15 und Mädchen bis zu 13 Jahren, die nach ärztlichen Gutachten, nach ihrer geistigen Reife und seelischen Haltung geeignet erschienen, waren mehrere Wochen Gast einer fremden Familie, sie wurden 4 bis 6 Wochen in die Betreuung einer Familie gegeben. Diese Erholungsmaßnahmen dienten in erster Linie den erholungsbedürftigen Kindern aus Großstädten sowie Notstands- und Industriebezirken. Sie bezweckte die körperliche Stärkung der Kinder, die Förderung des Verständnisses zwischen Stadt und Land und die Verbindung aller Gaue untereinander.

Die zweite Form der Erholungspflege stellte die Entsendung in Heime dar. Kinder, deren Gesundheitszustand eine stärkere ärztliche und pflegerische Betreuung erforderte, wurden in besondere Jugenderholungsheime verschickt. Im Eigentums- oder Unterstellungsverhältnis standen der NSV hierfür im Jahre 1938 174 Heime mit etwa 15.000 Betten laufend zur Verfügung. Darüber hinaus nahm die NS-Volkswohlfahrt jedoch eine große Anzahl der geeigneten Einrichtung der übrigen freien Wohlfahrtspflege und private Einrichtungen in Anspruch.

In den Heimen sollte eine Gesundung des Kindes durchgeführt werden. Dafür sorgte in jedem Heim ein Stab sozialpädagogisch vorgebildeter Kräfte unter ärztlicher Leitung. Die Ernährung der Kinder nach damals neuzeitlicher Gesichtspunkten, die körperliche Ertüchtigung durch Spiel, Sport und Gymnastik, die ärztliche Betreuung, wie Solbäder, Höhensonnenbestrahlungen, Liegekurse und ähnliches, waren in einem genauen Tagesablaufplan festgesetzt.

Der ganze Tagesablauf war durchdrungen von der Pflege nationalsozialistischer Weltanschauung, von der Erziehung nach den Grundsätzen der Hitlerjugend und sicherte eine umfassende geistig-seelische Ausrichtung. Es wurde besonderen Wert darauf gelegt, jugendlich frische Kräfte als Mitarbeiterstab in den Heimen zu gewinnen. Den Kindern selbst war die Möglichkeit gegeben, den Tagesablauf in den Heimen weitgehend selbst zu gestalten.

Die dritte Form der Jugenderholungspflege war die örtliche Erholungspflege, in der Kinder genau wie in den Heimen betreut wurden. Der Unterschied gegenüber der Heimentsendung lag lediglich darin, daß die Kinder nur tagsüber betreut wurden und abends in ihre Familien zurückkehrten. In den Maßnahmen der Jugenderholungspflege wurden noch nicht schulpflichtige Kinder von drei bis sechs Jahren, schulpflichtige Kinder von sechs bis vierzehn Jahren und Jugendliche in nicht mehr schulpflichtigem Alter bis zu achtzehn Jahren einbezogen.

Während für die Schulkinder alle drei Formen der Jugenderholungspflege ausgenutzt wurden, wurden Kleinkinder und schulentlassene Jugendliche ausschließlich in Heimen untergebracht. Für vorschulpflichtige Kinder hatte sich die Entsendung als besonders wertvoll herausgestellt. Kinder, die kurz vor der Einschulung längere Zeit einen Erholungsaufenthalt verleben konnten, waren gegen die Anforderung, die das erste Schuljahr an das Kind stellte, bedeutend widerstandsfähiger als die vor der Einschulung nicht verschickten Kinder.

Eine der segensreichen Maßnahmen der Jugenderholungspflege war die Entsendung schulentlassener Jugendlicher, weiblicher und männlicher Lehrlinge und Jungarbeiter.

Siehe auch

Literatur

  • Volkswohlfahrt – Mutter und Kind (1935) (PDF-Datei)