Familienphobie
Familienphobie (auch: Familien-Phobie oder Familienfeindlichkeit) resultiert aus dem Verlust der Werte der Familie und ist ein unmittelbares Ergebnis der sich ausbreitenden Heterophobie sowie deren linker Politikvertreter.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Diese tiefverwurzelte familienfeindliche Krankheit des Genderwahns entstammt dem Diktat der Geschlechtergleichschaltung, der sexuellen Verwahrlosung, dem zügellosen sowie unbegründeten Abtreibungswahn und dem allgemeinen Verlust von abendländischer Zivilisationskultur mit dem verkommenen Ziel, das Wertebild des traditionellen Familiengeflechtes als gesunde, unabdingbare Basis einer Zukunft der Menschheit auszuhebeln und eine Arterhaltung der Völker zu verhindern.
In der Bundesrepublik Deutschland gehen Familienphobie (als Ablehnung eines klassischen deutschen Wertekonstrukts) und die pathologische Germanophobie oft Hand in Hand.
Widerstand
In Europa formiert sich zunehmend konservativer Widerstand, wobei Frankreich seit 2013 eine führende Rolle einnimmt, da nur dort zahlreiche Kundgebungen mit jeweils bis zu einer Million Teilnehmern stattfinden. Seit 2014 wird explizit gegen die Homo-„Ehe“ und die „Familien-Phobie der sozialistischen Linksregierung“ demonstriert.[1]
Bündnis „Demo für alle“
Am Sonntag, dem 2. Februar 2014, gingen bis zu 500.000 Franzosen in Paris und Lyon auf die Straße, um gegen Familien-Phobie und ein neues, liberales Familiengestz zu demonstrieren.[2] Die überparteiliche Protestbewegung von Mitte-links bis Front National will ebenfalls den zunehmenden Einfluß der „Homo- und LGBTI-Lobby“ (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- Intersexuelle) auf das staatliche Bildungswesen nicht länger hinnehmen. Katholische Geistliche demonstrierten ebenso wie viele Familien mit Kindern. Demonstranten riefen Parolen wie:
- „Hollande, wir wollen dein Gesetz nicht!“
oder
- „Der Unterricht in der Schule, die Erziehung in der Familie!“.
Am 3. Februar 2014 kippte die französische Regierung überraschend das Gesetz, welches u. a. Lesben zugesagt hätte, ihre künstliche Befruchtung als paarige Elternschaft eintragen zu lassen und ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare eingeführt hätte.[3] Die Massenproteste gegen die Regierungspläne (die völlige Gleichstellung von „Homo-Ehen“) zeigten Wirkung: Frankreichs Premier Jean-Marc Ayrault zog die Pläne für ein neues Familiengesetz vorerst zurück. Die Konservativen feierten den Schritt der Regierung zu Recht als großen Sieg.[4] Familienbischof Jean-Luc Brunin und die Kirche Frankreichs zeigten sich erleichtert.
Kritik
Kritisch anzumerken ist bei diesem politischen Kampf sein hoher Symbolgehalt (allerdings in ganz anderer Weise als von den Protestierern gedacht). Jede Lesbe kann sich nämlich – bei internationalen Anbietern – heute schon befruchten lassen (Fertilisationskliniken versichern, daß bei dieser Operation karibische Samen offenbar als nicht annähernd so attraktiv gelten wie karibischer Sex). Eine solche künstliche Befruchtung ist faktisch nicht verboten, und die kommerziellen Angebote dazu sind vielfältig.
Sonderwünsche (etwa: „homosexuelle Veranlagung des Spenders“) bereiten vielleicht hie und da noch Organisationsprobleme, sie können aber vergleichsweise leicht überbrückt werden. Das strittige Gesetz jedoch handelt – was weithin nicht verstanden wird – von der gemeinsamen Elternschaft der Lesben bei solchen In-vitro-Fertilisationen. Darum geht der Streit (auch wenn publizistisch ein ganz anderer Eindruck vermittelt wird).
Ähnliches gilt für das „Adoptionsrecht für Homosexuelle“. Eine homosexuelle Person nämlich, die nicht deutlich über 40 ist – das ist die wirkliche Hürde, zu alt zu sein in den Augen des Gesetzgebers –, kann sich gegenwärtig international durchaus ein Adoptivkind besorgen. An die sehr beliebten weißen Kinder zu gelangen, ist heute noch mühsam (oder nur für solvente Kunden möglich), aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Das heißt nun aber: Bei all diesen heiß umstrittenen Gesetzen, die beispiellose Massenproteste zu mobilisieren vermögen, geht es in Wahrheit um die Frage der gemeinsamen Adoption und um die rechtliche Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft der homosexuellen „Ehe“-Leute. Diese Nische ist es, die bislang noch nicht verrechtlicht worden war. Der Vorgang als solcher aber – die eigentliche Handlungsoption, um die es dabei geht (das Erziehungsrecht zunächst nur eines homosexuellen Elternteils) – ist schon längst uneinholbar verwirklicht.
Die neuen Gesetze erlauben nicht etwa Handlungen (die zigtausendfach tatsächlich längst legal stattfinden), sondern dekorieren jene betreffenden Handlungen nunmehr mit dem bürgerlichen Recht, mit der bürgerlichen Achtbarkeit. Das ist das juristisch Neue.
Siehe auch
Literatur
- Die schwule Republik. Eliten, Transen, Gender-Irre – Wie der linke Regenbogen-Kult die Gesellschaft zerfrißt. Compact-Magazin 8/2021, Bezugsnachweis
Verweise
- Viktor Timtschenko: Glücklicher allein? Die Propaganda der Kinderfeinde, Compact, 5. Februar 2018