Kinderlandverschickung

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Im Rahmen der Kinderlandverschickung (KLV) wurden während des Zweiten Weltkrieges ab Oktober 1940 Schulkinder sowie Mütter mit Kindern unter 10 Jahren aus den vom Luftkrieg bedrohten deutschen Städten in weniger gefährdeten, meist ländlichen Gebieten untergebracht.

Erläuterung

Bevorzugt wurden Gebiete im Osten wie Ostpreußen, Warthegau, Brandenburg, Protektorat Böhmen und Mähren sowie auch Ungarn, Slowakei und Bulgarien. Neben der Rettung von Millionen Ostflüchtlingen über See im Rahmen der Operation Hannibal war die Kinderlandverschickung die größte humanitäre Leistung während des Weltkrieges.

Die „Reichsdienststelle KLV“ evakuierte bis Kriegsende insgesamt mehr als zwei Millionen Kinder vor den anglo-amerikanischen Terrorangriffen. Großbritannien und Japan ergriffen während des Krieges ähnliche Maßnahmen.

„Insgesamt sollen nach Schätzungen des letzten Leiters der Reichsstelle-KLV, Gerhard Dabel (geboren 1916), im Deutschen Reich bis Kriegsende etwa 2,8 Millionen Mädchen und Jungen im Alter von zehn bis 18 Jahren in bis zu 9.000 KLV-Lager verschickt worden sein. Dazu kämen schätzungsweise noch etwa 3 Millionen im Rahmen der KLV evakuierte sechs- bis zehnjährige Kinder, Kleinkinder und Mütter.“[1]

Schule

Der Schulunterricht wurde weiter fortgesetzt. Wie aus Zeugenberichten hervorgeht, fand eine ideologische Indoktrinierung nicht statt, die Erziehung war vielmehr auf allgemeingültige Werte abgestimmt.[2]

Bildergalerie

Verordnung: Kinderlandverschickung, 1940

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Der Führer hat angeordnet, daß die Jugend aus Gebieten, die immer wieder nächtliche Luftalarme haben, auf der Grundlage der Freiwilligkeit in die übrigen Gebiete des Reiches geschickt wird. Hierbei sollen vor allen Dingen die Kinder aus Laubenkolonien und solchen Stadtteilen, die keine ausreichenden Luftschutzkeller besitzen, berücksichtigt werden. Die Unterbringung erfolgt, soweit wie möglich, schul- bzw. klassenweise. Die Lehrkräfte der Heimatschulen werden zu einem erheblichen Teil bei der Unterbringungsaktion mit eingesetzt und sorgen für eine Aufnahme des Schulunterrichts in ausreichendem Maße in dem Unterbringungsort.

Die Unterbringung erfolgt in Jugendherbergen, Gaststätten und anderen geeigneten Räumen. Sind derartige Räumlichkeiten zur Zeit als Hilfslazarett oder andere Zwecke belegt, so können sie, wenn nicht ganz besondere Gründe im Einzelfall vorliegen, ebenfalls für diese Aktion in Anspruch genommen werden.

Schulunterricht trotz Kinderlandverschickung.jpg

Mit der Durchführung dieser Maßnahme hat der Führer Reichsleiter Baldur von Schirach beauftragt, zu dessen Unterstützung insbesondere die NSV, die Hitler-Jugend und der NS-Lehrerbund tätig sein werden.

Die NSV übernimmt die Verschickung der vorschulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schulklassen. Die Hitler-Jugend übernimmt die Unterbringung der Kinder vom fünften Schuljahr an. Die Unterbringungsaktion beginnt am Donnerstag, dem 3. Oktober 1940. Für die Aufnahme der Großstadtjugend kommen folgende Gaue in Frage:

Weitere Weisungen für die Landverschickung der Großstadtjugend werden vom Reichsleiter Baldur von Schirach herausgegeben. Bei der Durchführung dieser Maßnahme ist engste Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen erforderlich. Für ein reibungsloses Zusammenarbeiten sind die Gauleiter verantwortlich. Die Gauleiter haben ferner eine einheitliche Werbung und Propaganda bei den Eltern zwecks freiwilliger Meldung der Kinder für die Landverschickung durchzuführen.

Der Entwurf eines Schreibens der örtlichen Hoheitsträger der Partei an die Erziehungsberechtigten wird in Kürze den Gauleitern, aus deren Gebiet die Landesverschickung von luftgefährdeter Großstadtjugend erfolgt, zur Verteilung in den Schulen übersandt. Eine öffentliche Propaganda, insbesondere durch die Presse, hat nicht zu erfolgen. Beim Eintreffen der Jugendtransporte kann in der örtlichen Presse des Empfangsortes hierüber kurz berichtet werden. Nach einer Anordnung des Führers ist jedoch hierbei nicht von einer Evakuierung, sondern lediglich von einer Landverschickung der Großstadtjugend zu sprechen. Rückfragen sind an Reichsleiter von Schirach zu richten.

Quelle: Verordnung: Kinderlandverschickung, 1940


Luftnotgebiet – Kein Platz für Kinder

Die NSV war auch bei der Kinderlandverschickung aktiv:

„Unsere Kinder sind die Zukunft unseres Volkes. Sie vor den Gefahren der Terrorangriffe der Anglo-Amerikaner zu schützen, hat sich die NS-Volkswohlfahrt zur vordringlichen Aufgabe gemacht. Kein Elternpaar sollte darum zögern, ihre Kinder im Rahmen der Umquartierung in weniger luftgefährdete Gebiete zu senden. Wöchentlich verlassen mehrere Transporte der NSV Berlin, um Mütter und Kinder in sichere Obhut zu bringen. Auch die Puppen müssen die Reise antreten.“[3]

Filmbeiträge

Karl Hoeffkes, farbige Aufnahmen eines Kinderlandverschickungslagers in Ranis in Thüringen (3m 50s):

Verfilmung

Siehe auch

Quelle

  • Rundschreiben des Reichsleiters M. Bormann an die obersten Reichsbehörden und Parteidienststellen vom 27. September 1940; Wiedergabe nach Dabel, G.; KLV-Lager 1940 bis 1945; Freiburg 1981, S. 7.

Literatur

  • 96-book.png PDF Spielzeugwerk der KLV.-Lager – Schulungs- und Unterrichtsheft 1, 1942
  • 96-book.png PDF Dienststelle für Kinderlandverschickung - Unser Lager, 1943

Fußnoten

  1. „Vorsorgliche Umquartierung“. Die (Erweiterte) Kinderlandverschickung im Zweiten Weltkrieg
  2. Walther Dahl: Ehrenbuch des deutschen Soldaten, FZ-Verlag, 1986; Seite 437
  3. Aufruf 1944