König (Preußen)
König in Preußen (ab 1701) und König von Preußen (ab 1772) war der jeweilige Herrscher und Souverän des deutschen Königreichs Preußen und Bundesfürst im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Deutschen Bund, Norddeutschen Bund und Deutschen Reich. Der König war Staatsoberhaupt des 1701 neugegründeten Königreichs Preußen, das aus dem bis dahin in Personalunion regierten Brandenburg-Preußen[1] (1618–1701) hervorging. Insgesamt trugen drei deutsche Fürsten als Deutscher Kaiser gleichzeitig den Titel König von Preußen.
Inhaltsverzeichnis
Königreich Preußen
Das Königreich Preußen war am 18. Januar 1701 aus dem gleichnamigen Herzogtum hervorgegangen, als Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg und Herzog in Preußen durch Königskrönung in Königsberg zu Friedrich I., König in Preußen geworden war. Die Bezeichnung „Königreich Preußen“ galt ursprünglich nur für das zum Königreich erhobene Herzogtum Preußen, also der späteren Provinz Ostpreußen.
Freistaat Preußen
Als Reichskanzler Max von Baden im Zuge des Novemberputsches am 9. November 1918 eigenmächtig den Verzicht Wilhelms II. auf die preußische Königs- und deutsche Kaiserwürde verkündete, wurde das bisherige Königreich Preußen fortan Freistaat Preußen genannt.
Vom Herzog zum König
1618 war das Herzogtum Preußen mit der Markgrafschaft Brandenburg und ihren Nebenländern in Personalunion vereinigt worden. 1701 wurde das Herzogtum zum Königreich erhoben und der Name Preußen ging im allgemeinen Sprachgebrauch auf alle von den brandenburgischen Hohenzollern regierten Territorien über. Die Könige stammten sämtlich aus diesem Fürstenhaus.
Die Königlich Preußische Armee unterstand dem Oberbefehl des Königs als Oberester Kriegsherr, ab 1871 im Kriegsfall jedoch dem Deutschen Kaiser als „Deutsches Heer“. Seit 1808 waren alle preußischen Könige Chef des 1. Garde-Regiments zu Fuß.
Kaiserliche und Königliche Majestät
Im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert. Obwohl Wilhelm I. Wert auf den Titel „Kaiser von Deutschland“ legte, riet ihm Reichskanzler Otto von Bismarck aus politischen Gründen dazu, den Titel „Deutscher Kaiser“ anzunehmen. Der Titel „Kaiser von Deutschland“ hätte auch einen Anspruch auf die nicht-preußischen Gebiete erhoben, wozu die Fürsten niemals zugestimmt hätten.
Wilhelm I. war damit bis zum Tag der Proklamation nicht einverstanden. Um eine genaue Formulierung zu umgehen, brachte der badische Großherzog Friedrich I. ein Hoch auf „Seine Kaiserliche und Königliche Majestät, Kaiser Wilhelm“ aus. Das Königreich Preußen verlor damit seine staatliche Souveränität an das neue Deutsche Kaiserreich, die vormalige Führungsmacht des Norddeutschen Bundes ging also im Reich auf.[2]
Preußische Kronjuwelen
Die Kronjuwelen umfassen unter anderem die Königskrone Friedrichs I. von 1701, das Zepter Friedrichs I., ebenfalls von 1701 (für dieses Objekt wurde ein existierendes goldenes Zepter um einen preußischen Adler und diverse andere Teile angereichert), der Reichsapfel Friedrichs I., das Reichssiegel Friedrichs I., das Reichsschwert Friedrichs I., die Krone der Königin (ebenfalls eigens für die Krönungszeremonie von 1701 angefertigt), der originale Kurhut des Kurfürstentums Brandenburg (sowie ein weiterer brandenburgischer Kurhut des Großen Kurfürsten mit vier perlenbesetzten Bügeln), das Zepter des Kurfürstentums Brandenburg, der kurbrandenburgische Kommandostab, das brandenburgische Kurschwert sowie die Karkassen (Metallrahmen) der Kronen von Wilhelm I. und Königin Augusta von 1861.
Liste der preußischen Könige
Name | Bild | Thronbesteigung | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|---|---|
Kurfürst Friedrich III. | 11. Juli 1657 | 9. Mai 1688 | 25. Februar 1713 | ab dem 18. Januar 1701 als Friedrich I. „König in Preußen“ | |
Friedrich Wilhelm I. | 14. August 1688 | 25. Februar 1713 | 31. Mai 1740 | Sohn Friedrichs I.; Ehrennamen: der Soldatenkönig | |
Friedrich II. der Große | 24. Januar 1712 | 31. Mai 1740 | 17. August 1786 | ab 1772 „König von Preußen“ | |
Friedrich Wilhelm II. | 25. September 1744 | 17. August 1786 | 16. November 1797 | Neffe des kinderlosen Königs Friedrich II. von Preußen | |
Friedrich Wilhelm III. | 3. August 1770 | 16. November 1797 | 7. Juni 1840 | Sohn Friedrich Wilhelms II., bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806 dessen letzter Erzkämmerer und Kurfürst von Brandenburg | |
Friedrich Wilhelm IV. | 15. Oktober 1795 | 7. Juni 1840 | 2. Januar 1861 | Sohn Friedrich Wilhelms III. | |
Wilhelm I. | 22. März 1797 | 2. Januar 1861 | 9. März 1888 | Bruder des kinderlosen Königs Friedrich Wilhelms IV.; ab dem 7. Oktober 1858 Regent; ab 1. Juli 1867 Präsident des Norddeutschen Bundes; ab 18. Januar 1871 in Personalunion Deutscher Kaiser | |
Friedrich III. | 18. Oktober 1831 | 9. März 1888 | 15. Juni 1888 | Sohn Kaiser Wilhelms I.; in Personalunion Deutscher Kaiser; 99-Tage-Kaiser | |
Wilhelm II. | 27. Januar 1859 | 15. Juni 1888 | 4. Juni 1941 | Sohn Kaiser Friedrichs III.; Generalfeldmarschall von Österreich-Ungarn letzter König von Preußen sowie in Personalunion letzter Deutscher Kaiser; Wilhelminisches Zeitalter; in Personalunion Deutscher Kaiser; ab dem 9. November 1918 im niederländischen Exil |
Siehe auch
- König von Preußen (Schiff)
- Deutscher König
- König von Bayern
- Römisch-deutscher König
- Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches