Klement, Karlheinz

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Karlheinz Klement

Karlheinz Klement (Lebensrune.png 8. Mai 1963 in Klagenfurt) ist ein deutscher Politiker, der aufgrund seiner nationalen Überzeugung aus der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) ausgeschlossen wurde. Er war von 2006 bis 2008 Abgeordneter zum Nationalrat.

Werdegang

Karlheinz Klement studierte bis zum erfolgreichen Abschluß 1990 an der Bergbauuniversität Leoben und war dort auch Studentenvertreter. Er erhielt daraufhin Anstellungen in der Privatwirtschaft. Von 2002 bis zum Jahre 2003absolvierte er ein postgraduate-Studium in Leoben bei Generic Management mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaft, Qualitäts-, Umweltmanagement und Umwelttechnik.

In den Jahren von 1988 bis 1990 war er Organisationsreferent beim RFJ Kärnten, von 1990 bis 1992 Landesobmann des RFJ Kärnten. Karlheinz Klement bewegte in der Zeit von 1990 -1992 viel für die freiheitliche Jugendbewegung, denn seinem Organisationstalent ist der Aufbau des RFJ-Kärnten zu verdanken. Schon damals gab es jedoch erste Spannungen, da er offen Kritik an der Linie Jörg Haiders äußerte. Im Jahre 1992 kämpfte er gegen den Ausschluß von Kriemhild Trattnig aus der Partei und wurde dann selbst von Dr. Jörg Haider 1992 aus der Partei ausgeschlossen.

Während des Jahres 2000 erfolgte der Wiedereinstieg in die FPÖ als Ortsobmann der Gemeinde Magdalensberg und wurde 2002 auf Wunsch von Dr. Jörg Haider Kandidat der FPÖ-Kärnten im NR-Wahlkampf. Im Jahre 2004 wurde er wegen massiver Kritik am Wendehalskurs Haiders (Kandidatenreihung EU-Wahl und Kärntner Landtagswahl, Verrat an freiheitlicher Gesinnung usw.) zum zweiten Mal aus der Partei ausgeschlossen.

Im Jahre 2004 erfolgte die Ernennung zum Ehrenobmann des RFJ-Kärnten und ab Mitte des Jahres 2005 steiler Aufstieg zum Landesparteiobmann der FPÖ Kärnten und bald darauf zum Generalsekretär der Bundes-FPÖ. Er wurde stellvertretender Bundesparteiobmann der FPÖ und wurde Abgeordneter zum Nationalrat und war im Parlament tätig für folgende Bereiche: Bautensprecher, Agrarsprecher, Infrastruktur- und Energiesprecher, Volksgruppensprecher, Tierschutzsprecher, Gleichbehandlungssprecher. Er wurde dann Mitglied des Banken-Untersuchungsausschusses.

Im Sommer 2008 wurde er von der FPÖ Kärnten wieder zum Spitzenkandidaten zur Nationalratswahl 2008 gekürt, vom FPÖ Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache auf undemokratische Art und Weise abgesetzt und ohne ersichtliche Begründung aus der FPÖ ausgeschlossen. [Quellennachweis erforderlich] Von politischen Beobachtern wird gemutmaßt, daß Klements starke und scharfe Auftritte im Parlament gegen den Genderwahn, gegen die Gentechnik und gegen den Ausverkauf der Heimat (Selbstversorgungsfähigkeit, Energieautarkie) Gründe waren, um ihn los zu werden. Klements außerordentliche Medienpräsenz dürfte für Strache ein weiterer Grund gewesen sein, sich eines möglichen Konkurrenten um den Bundesobmann-Posten zu entledigen. [Quellennachweis erforderlich]

Im Februar 2009 beendigte er vorläufige alle seine politischen Tätigkeiten und baute ein Unternehmens im Bereich Energie und Umwelt auf.

Altermedia-Prozeß in der Republik Österreich

Zu einer Strafe von fünf Monaten bedingter Haft wurde am 23. September 2009 vom Landgericht Klagenfurt der frühere FPÖ-Nationalratsabgeordnete Karlheinz Klement verurteilt. Die Untat Klements bestand darin, auf seiner Netzseite den Altermedia-Artikel „Erez Israel gelb vor Neid“ veröffentlicht zu haben, den Altermedia bereits am 20. Oktober 2008 in Reaktion auf jüdische Hetztiraden gegenüber Österreich in Zusammenhang mit dem nach wie vor nicht wirklich aufgeklärten Tod des BZÖ-Politikers Jörg Haider gebracht hatte.

Klement wurde daraufhin vom sogenannten Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DöW), einer krypto-kommunistischen und pro-zionistischen Denunziationsbehörde, wegen angeblicher Volksverhetzung angezeigt. Das Verfahren gegen Klement sollte ursprünglich am 27. Juli beginnen, doch erschien der Angeklagte nicht zu diesem Termin. Er entschuldigte sich per E-Post mit einem geschäftlichen Termin im Ausland. Eine daraufhin vom Gericht angeordnete polizeiliche Überprüfung dieser Entschuldigung bezeichnete Klement daraufhin als „Rufmord“.

Am 23. September nun folgte der tatsächliche Prozeß. So operierte die Staatsanwaltschaft dort u. a. mit Zitaten, die in dieser Form gar nicht im inkriminierten Altermedia-Artikel gestanden haben. [Quellennachweis erforderlich] Nicht minder dreist war der Vorwurf, Klement hätte den Altermedia-Artikel durch die Veröffentlichung auf seiner Seite einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. So dürfte der Name Altermedia doch etwas bekannter sein, als die Netzseite eines österreichischen Abgeordneten, den außerhalb seines Wahlkreises kaum bekannt war. Die Verteidigung legte gegen das Urteil Berufung ein, die Staatsanwaltschaft ebenfalls – wegen zu geringer Strafe.

Verweis