Kontrollratsgesetz Nr. 2

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Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt.

Danach aufzulösende Organisationen

Das Gesetz enthält eine Liste von 62 aufzulösenden Organisationen:

Siehe auch

Verweise