Landsturm

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Landsturm auf der Wacht.jpg

Als Landsturm bezeichnet man das Aufgebot aller waffenfähigen Männer, die weder in Armee noch in Kriegsmarine, Landwehr oder Ersatzreserve gedient hatten, zur Verteidigung gegen feindliche Einfälle.

Geschichte

Tirol besaß schon 1511 eine Landsturmordnung, die auf das „Innsbrucker Libell“ zurückging; sie wurde nur in Tirol mehrfach erneuert und kam im Tiroler Freiheitskampf 1809 zur Anwendung. In Österreich-Ungarn bestand ab 1886 Landsturmpflicht für das 1. Aufgebot vom 19. bis zum 37. Lebensjahr und für das 2. Aufgebot vom 38. bis zum 42. Lebensjahr.

Preußen seit 1813

In Preußen war nach dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 die gesamte nicht in die stehende Armee oder in die Landwehr eingereihte wehrbare männliche Bevölkerung vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet, dem Aufgebot des Landsturms Folge zu leisten. Er bildete gewissermaßen die letzte Landesreserve.

Norddeutscher Bund seit 1867

Das norddeutsche Bundesgesetz vom 9. November 1867 über die Verpflichtung zum Kriegsdienst und das Reichsgesetz über den Landsturm vom 12. Februar 1875 beschränkten jene Verpflichtung auf die Zeit vom 17. bis zum 42. Lebensjahr.

Bayern seit 1868

In der Bayerischen Armee wurden die ältesten wehrpflichtigen Jahrgänge seit der Heeresreform von 1868 als Landsturm bezeichnet.

Lübeck seit 1814

In Lübeck bezeichnete der Begriff Landsturm im Unterschied zum üblichen Gebrauch die Landwehr, einen Bestandteil der Lübecker Bürgergarde, der das Wehraufgebot im Umland der Stadt darstellte.

Deutsches Reich

Alle Personen vom 17. bis zum vollendeten 45.Lebensjahr, welche nicht zu den obigen Gruppen gehörten und wehrwürdig und -fähig waren, gehörten im Deutschen Kaiserreich ab 1875 als Lehre aus dem Deutsch-Französischen Krieg zum Landsturm. Außerdem wurden die Angehörigen der Landwehr nach vollendetem 39. Lebensjahr und die ungeübten Ersatzreservisten nach vollendetem 32. Lebensjahr dem Landsturm überwiesen (§§ 14, 20 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888). Übungen gab es in Friedenszeiten nicht.

Uniform

Als reguläre Bekleidung für den Landsturm war 1908 die graue „Litewka 1903“ vorgesehen, die im Kriegsfall für die regulären Truppen als Bekleidungsstück ausschied, weil hier die feldgraue Uniform und der Drillichanzug alle anderen Monturen ersetzte. Die feldgraue Litewka war daher als Bekleidungsstück kammermäßig in großer Stückzahl verfügbar. Mit preußischem Erlaß vom 3. Dezember 1912 sollte jedoch auch der Landsturm mit feldgrauer Bekleidung ausgestattet werden (Feldmütze, Waffenrock, Hose). Um die alten, gesetzten Herren einkleiden zu können, wurde per Bekleidungsordnung bestimmt, daß

„... besonders große und weit geschnittene Waffenröcke gefertigt werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese in späteren Zeiten ohne großen Aufwand verengt werden können ...“

Der Rock nach Landsturmschnitt wies einige Vereinfachungen und Verbesserungen auf und wurde ab September 1914 als allgemeines Muster generell übernommen. Nahezu alle 1914 aufgestellten Landsturmeinheiten (Landsturm-Infanterie, -Pioniere, -Artillerie, -Fußartillerie, -Train usw.) konnten mit der Wachstuchmütze ausgerüstet werden, hingegen konnte die Ausrüstung mit den grauen „Litewken 1903“ mangels Beständen nicht überall erfolgen. Viele Landsturmeinheiten gingen mit der blauen Litewka 1893 oder „Litewka 1900“ ins Feld, einige mit dem feldgrauen Rock oder der blauen Friedensuniform.

Landsturm im Weltkrieg

Nach der Verfassung des Kaiserreichs sollte der Landsturm nur dann mobilisiert werden, wenn der Feind im eigenen Land steht; dies folgte den vormaligen preußischen Gesetzen. Zuletzt wurde der Landsturm 1813 einberufen. Am 15. August 1914 wurde der Landsturm aufgerufen, und zwar der Landsturm des ersten Aufgebotes, sowie die gedienten Teile des Landsturms des zweiten Aufgebotes, die aufgrund ihres Alters hierhin versetzt worden waren. Darüber hinaus wurde mit dem Mobilmachungsbefehl auch an die gedienten, nicht mehr Mobilmachungspflichtigen appelliert, sich freiwillig zu stellen. In gleicher Weise meldeten sich:

  • a) ehemalige Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und obere Militärbeamte des Heeres und der Marine sowie Zivilärzte und Zivilbeamte, die von dem Aufruf zwar nicht betroffen, aber zum freiwilligen Eintritt in den Landsturm bereit waren.
  • b) ehemalige Unteroffiziere des Friedensstandes des Heeres und der Marine, die von dem Aufruf zwar nicht betroffen, aber bereit waren, zum Dienst in Offiziersstellen freiwillig einzutreten. Für ehemalige Unteroffiziere des Friedensstandes des Heeres und der Marine galt dies nur insoweit, als sie mindestens acht Jahre aktiv gedient hatten.

Der Landsturm von 1914 bis 1918 bestand ausschließlich aus gedienten Männern, den älteren und ältesten Reservisten. Die Landsturmeinheiten wurden von den Armeekorps lokal aufgestellt. Die größte Einheit des Landsturms war 1914 das Bataillon (Batterie, Eskadron), ab 1916 wurden gelegentlich auch mehrere Bataillone zu Regimentern zusammengefaßt, wobei aber jedes Bataillon seine Stammnummer beibehielt. Im Gegensatz zu den aktiven Regimentern, die auf den Schulterklappen ihre Regimentsnummer aufgestickt oder aus Tuch ausgestanzt und dann aufgenäht trugen, kennzeichnete die Landsturmeinheiten eine am Kragen getragene Nummer der Einheit, in Form aus (goldfarbenem) Metall gestanzter Zahlen.

Eine einheitliche Kennzeichnung des Landsturms erfolgte erst 1915, als die bestehenden Einheiten einheitlich nach neuer Vorschrift gekennzeichnet wurden. Sie erhielten erstmalig Schulterklappen, ohne Vorstöße, in verschiedenen Farben, nach Waffengattung unterschieden, dazu am Kragen die Nummer der Einheit in arabischen Zahlen, darüber in römischen Zahlen die Nummer des aufstellenden Armeekorps. Bis dato waren die Einheiten oftmals nur nach dem Aufstellungsort bezeichnet worden, z. B. „Landsturmbataillon Hagen“, „Landsturmbataillon Coelln II“ usw.

Die Landsturmeinheiten wurden im Bereich der Wehrbezirke auf organisatorisch niedriger Ebene, z. B. im Fall der Infanterie von der örtlichen Brigade, aufgestellt. Gelegentlich findet sich deshalb auch bei Bildunterschriften u. a. der Zusatz „Aufgestellt von der XXten Brigade“.

Uniformierung und Ausrüstung, 1914

Über Ausrüstung und Uniformierung des Landsturms im Mobilmachungsfall gab es einschlägige Vorschriften, die aber 1914 noch nicht umgesetzt werden konnten. Kennzeichen der Landsturmeinheiten war das Landwehrkreuz von 1813, aber in goldener Farbe, und in den Abmessungen gegenüber 1813 (das es damals auch zum Aufnähen gab) in der Hälfte reduziert. Als Kopfbedeckung des Landsturms wurde die Wachstuchmütze bestimmt, eine schwarze Schirmmütze mit Lederschirm aus Wachstuch. Sie leitete sich aus den Tschakoüberzügen der Befreiungskriege ab und zeigte keine Reichsfarben. Auf dem Besatzband die Landeskokarde, darüber ein Landsturmkreuz und je nach Landeskontingent mit entsprechenden Wahlspruch:

Mit Erlaß vom 30. November 1914 sollte die schwarze, glänzende Wachstuchmütze künftig aus glanzlosem, feldgrauem Wachstuch hergestellt werden. Ersatzweise wurde auch ein feldgrauer Überzug für die schwarze Mütze ausgegeben. Im Bereich aller Armeekorps konnten 1914 überwiegend Schirmmützen ausgegeben werden; als Ersatz für die Mütze wurden 1914 die in den Zeughäusern befindlichen Landwehrtschakos Modell 1880 ausgegeben, das einst silberne Landwehrkreuz golden übermalt. Als Ersatz für die Wachstuchmütze wurde überdies die reguläre Feldmütze des Deutschen Heeres ausgegeben, überwiegend mit normaler Landeskokarde, ohne Landsturmkreuz.

Die originale Landsturmmütze und die Landsturmkreuze selbst zählen zu den wirklich raren Militaria – kein Originalstück ist überliefert. Zum einen wurden sie im Kriegsverlauf aufgebraucht und laufend durch andere Kopfbedeckungen ersetzt, zum anderen wurden die letzten verbleibenden Originale mit Erlaß vom 12. Juni 1918 aufgrund Wachstuchmangels eingezogen und für Reparaturzwecke verbraucht.

Volkssturm

Aus Unkenntnis heraus wird vielfach assoziiert, daß der Landsturm des Ersten Weltkrieges mit dem Volkssturm des Zweiten Weltkrieges Gemeinsamkeiten besitze, wobei diese Behauptung militärhistorisch kaum zutrifft. Das Äquivalent zum Landsturm des Weltkrieges findet sich zwischen 1939 und 1945 hingegen in den Landwehr- und Landsturmeinheiten, die im damaligen Sprachgebrauch als „Landesschützen“ bezeichnet wurden, obwohl in den Dokumenten, z. B. im Wehrpaß, weiterhin die Bezeichnung „Landwehr“ oder „Landsturm“ verwendet wurden.

Bildergalerie

Siehe auch

Literatur

  • Maximilian Blumenthal: Der preußische Landsturm von 1813 (PDF-Datei)
  • Dr. jur. Hans Berg: [gallery/2/ Landsturm heraus!], Verlag Friedrich Bahn (1915)[1]

Verweise

Fußnoten

  1. Hans Berg war Bürgermeister von Wesenberg und Unteroffizier im 2. Landsturm-Bataillon Neustrelitz