Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Als Netzwerkdurchsetzungsgesetz (abgekürzt: NetzDG; in Langform: „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“)[1] wird ein Zensurgesetz des BRD-Regimes bezeichnet, welches die öffentliche Kommunikation in „sozialen Netzwerken“ im Sinne der egalitären NWO-Doktrin steuern und kontrollieren soll.

Das Zensurgesetz wurde vom Verwalter des BRD-Justizressorts, Heiko Maas, initiiert, am 1. September 2017 von der Mehrheit der BRD-Blockparteien beschlossen und trat offiziell am 1. Oktober 2017, jedoch faktisch erst – nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist – am 1. Januar 2018, in Kraft. Es reiht sich ein in zahlreiche Verfolgungsmaßnahmen gegenüber unerwünschten Äußerungen, namentlich gegenüber denjenigen, die gegen die – auch mit dem Ausdruck „politisch korrekt“ bezeichneten – sublimen, vor allem via langjähriger Medienpropaganda durchgesetzten BRD-Sprachregelungen verstoßen und in den Systemmedien zumeist unisono mit Kampfbegriffen wie Haßinhalte, Haßkommentare, Haßrede, „Fake News“ oder ähnlichem belegt werden.

Betreiber größerer sozialer Netzwerke in der BRD, Unternehmen wie zum Beispiel Facebook, Twitter oder YouTube, sind demnach zum schnellen Löschen „offensichtlich rechtswidriger Inhalte“ verpflichtet. Selbst nach Ansicht der meisten BRD-Juristen verstößt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen das BRD-Grundgesetz und sogar gegen das – ansonsten durchaus NWO-stützende – EU-Recht, da hier private Dienstleister die Löschungen durchführen und es folglich keine rechtliche Prüfung deren Tuns gibt.

Zitate

  • Die Bundesregierung hat mit dem seit Anfang 2018 geltenden „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ eine juristische Handhabe geschaffen, um Unliebsames zu unterbinden.[2]

Filmbeiträge

Heiko Maas – Wie ab 2018 die Zensur legal wird. (→ Anetta Kahane, Amadeu Antonio Stiftung)
Ulrike Trebesius (MdEP): So sieht die UN das NetzDG von Justizminister Heiko Stasi Maas.
Marie-Teresa Weber vom Bundesverband Bitkom: „Dieses Gesetz wimmelt vor unbestimmten Rechtsbegriffen“.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten