Niederlegung der Reichskrone

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Reichsadler bis 1806

Die Niederlegung der Kaiserkrone und somit die römisch-deutsche Kaiserwürde durch ein französisches Ultimatum an den römisch-deutschen Kaiser Franz II. am 6. August 1806 war ein ungeheuerlicher und weltgeschichtlich einmaliger Vorgang, durch den Deutschland seines Staatsoberhauptes und der Einigkeit des teutschen Reiches beraubt wurde. Damit war ein Keil durch Deutschland getrieben, der zu folgenschweren Konsequenzen für Deutschland (→ Deutscher Dualismus), Europa und die gesamte Welt führen sollte.

Durch den Beitritt Österreichs zum Reich unter dem deutschen Kanzler Adolf Hitler konnte die Teilung Deutschlands bis heute (Stand: 2014) nur kurzzeitig wieder beendet werden.

Geschichte

Die Reichskrone als Symbol deutscher Reichsmacht und Reichsherrlichkeit

Die französische Erpressung nach dem Überfall auf Deutschland und dem verlorenen Dritten Koalitionskrieg als Folge der Niederlage bei der Schlacht von Austerlitz sowie dem schändlichen Frieden von Preßburg bedeutete das Ende der Reichsherrlichkeit und des bis dahin tausendjährigen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (Erstes Reich). Gefügig gemacht wurde Franz II. durch Napoleon mit der Zusage, daß er als Kaiser sein „Kaisertum Österreich“ behalten könne.

Die folgende Zersplitterung Norddeutschlands gipfelte in der zuvor erfolgten Gründung des französischen Protektorats Rheinbund am 17. Juli 1806. Aufgrund der politischen und militärischen Lage hätte Franz II. dem Rheinbund den Krieg erklären müssen, was jedoch praktisch unmöglich war. Die Auflösung des Reiches war nach damaligem Recht nicht gültig. Franz hätte zwar das Recht gehabt, ad personam auf die Krone zu verzichten und abzudanken; als „Mehrerer des Reiches“ hatte er nach Einschätzung von Rechtshistorikern jedoch nicht das Recht, das Reich selbst für aufgelöst zu erklären.

Die Auflösung des durch die Gründung des Rheinbundes gesprengten deutschen Reiches ist durch das Patent vom 6. August 1806 (P.-G.-S. XXVII. Nr. 1) formell konstatiert worden. Der wesentliche Inhalt dieser Abdikationserklärung des Kaisers Franz II. wurde in folgenden Sätzen beschlossen:

„Wir erklären demnach durch Gegenwärtiges, daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reiches gebunden hat, für gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der konföderierten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten, und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen.“[1]

Infolgedessen verblieben die Reichskleinodien in Wien und wurden nicht an ihren rechtmäßigen Standort in Nürnberg zurückverbracht.

Erklärung im Wortlaut

Die Erklärung im Wortlaut:[2]

Erklärung des Kaisers Franz II. über die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone.jpg


Niederlegung der Reichskrone

Über die Niederlegung der Reichskrone:[3]

Adam Wolf - Die Niederlegung der deutschen Kaiserwürde 01.jpg
Adam Wolf - Die Niederlegung der deutschen Kaiserwürde 02.jpg
Adam Wolf - Die Niederlegung der deutschen Kaiserwürde 03.jpg


Victor von Wied

Prinz Victor von Wied schrieb am 14. August 1806 an seine Mutter:

„Wie ein Wetterstrahl hat mich die Nachricht von der Niederlegung der Kaiserwürde getroffen, auch unser Schicksal scheint besiegelt. Der Name Wied steht ja schon in den Zeitungen unter den Schlachtopfern. Wir sollten Alles, Stück für Stück, verkaufen, unsere Siebensachen suchen gut anzubringen und in irgend einem noch freien entfernten Winkel der Erde einen Wohnsitz suchen. Der zu erwartende Oberherr, heiße er Nassau oder Murat, wird uns den unerträglichen Stolz der Niederträchtigen zeigen und seine Creaturen werden uns so plagen, daß wir unsere Existenz verwünschen müssen.“[4]

Ein ähnlicher Vorgang ereignete sich am 23. Mai 1945 mit der Verhaftung der bislang letzten Reichsregierung Dönitz. Da Erpressung nicht mehr möglich war, wurde diese bislang (2014) letzte deutsche Regierung gewaltsam ihrer Handlungsfähigkeit beraubt.

Siehe auch

Literatur

  • Karl Theodor Heigel: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs des Großen bis zur Auflösung des alten Reiches (1899), Band 2: „Die Auflösung des alten Reiches“, S. 661ff. (PDF-Datei)

Fußnoten

  1. vgl.: Franz Hauke: Die geschichtlichen Grundlagen des Monarchenrechts, Beiträge zur Bearbeitung des österreichischen Staatsrechts, 1894, S. 95 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  2. in: „Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Voelkerrecht“, Band 2, 1904, S. 467f. (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  3. Adam Wolf: „Kaiser Franz von der Stiftung der österreichischen Kaiserwürde bis zum Ausbruch des russisch-französischen Krieges, 1804-1811“, 1866, S. 72ff. (PDF-Datei)
  4. zitiert in: Karl Braun: „Bilder aus der deutschen Kleinstaaterei“, Band 5, 1881, S. 166f. (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!