Reichsvertretung der Juden in Deutschland

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Die Reichsvertretung der Deutschen Juden mit Sitz im Berlin wurde am 17. September 1933 gegründet. Sie war die erste zentrale Interessenvertretung und Selbstverwaltung der Juden in Deutschland, zu ihrem Präsidenten wurde der Berliner Rabbiner Leo Baeck gewählt, ihr leitender Vorsitzender wurde Otto Hirsch. Zu den wesentlichen Aufgaben gehörte auch die behördliche Abwicklung der Emigration von Juden nach Palästina im Zuge des Ha’avara-Abkommens. Aus der Reichsvertretung der Juden in Deutschland wurde im Juli 1939 die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Die Reichsvereinigung wurde 1943 geschlossen.

Vorgeschichte jüdischer Selbstverwaltungen in Deutschland

Nach den heute zugänglichen Überlieferungen bewohnen Juden in größerer Zahl den Siedlungsbereich des deutschen Volkes ungefähr seit dem dritten Jahrhundert; überregionale jüdische Interessen- und Verwaltungsverbände gab es allerdings vor dem 19. Jahrhundert nicht. Erste jüdische Organisationen waren der am 29. Juli 1869 in Leipzig gegründete Deutsch-Israelitische Gemeindebund, der im Jahre 1893 in Berlin konstituierte Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (Abk.: CV) sowie der Verband der deutschen Juden von 1904. Diese noch weitgehend dezentral agierenden Organisationen setzten sich insbesondere für die rechtliche Gleichstellung von Juden ein.

Erst nach der nationalsozialistischen Revolution von 1933 wurde ein Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau konstituiert. Zu dessen ersten Präsidenten wurde der Rabbiner Leo Baeck gewählt. Daraus ging dann am 17. September 1933 die Reichsvertretung der deutschen Juden hervor.[1] Das u. a. vom Zionistenführer Georg Kareski begrüßte Blutschutzgesetz vom 15. September 1935 bedeutete einen Meilenstein in der jüdischen Emanzipation in Europa, denn es setzte ein deutliches Zeichen gegen die gemäß Tora verbotene Vermischung jüdischen Blutes mit demjenigen anderer Völker. Des weiteren räumte die deutsche Reichsleitung den Juden in extra ausgewiesenen Ghettos weitgehende Selbstverwaltungsrechte ein.

1938 wurde aus der jüdischen Reichsvertretung der Reichsverband der Juden in Deutschland. Dieser Reichsverband unterstützte die deutschen Gemeindebehörden bei der Verwaltung und Pflege verwaister Wohngebäude, die infolge massenhafter Auswanderung von Juden im Zuge des Ha’avara-Abkommens zurückgelassen worden waren.

Infolge antideutscher, von Juden initiierter militanter Aktionen, wie sie z. B. aus der Ermordung des deutschen Gesandten Ernst vom Rath in Paris oder des schweizerischen nationalsozialistischen Landesgruppenleiters Wilhelm Gustloff resultierten, wurde die Zusammenarbeit der jüdischen Selbstverwaltung mit der aufsichtsführenden deutschen Reichsregierung zunehmend erschwert. Insbesondere nach Entfesselung des gegen Deutschland gerichteten Zweiten Weltkrieges war die Reichsleitung zu einer wiederholten Einschränkung jüdischer Selbstverwaltungsrechte gezwungen worden. Beispielhaft können die Vorkommnisse des von der jüdischen Untergrundorganisation (ZOB) angezettelten Aufstandes im Warschauer Ghetto angeführt werden.

Gemäß Beschluß der deutschen Reichsregierung wurde die jüdische Reichsvertretung im Juli 1939 in Reichsvereinigung der Juden in Deutschland umbenannt. Dieses Verwaltungsorgan der Juden war, neben der Erledigung von behördlichen, aus der Emigration von Juden erwachsenen Aufgaben, u. a. mit der jüdischen Wohlfahrtspflege sowie der Organisation des jüdischen Schulwesens in ganz Deutschland beauftragt. Die Reichsvereinigung der Juden war die zentrale Selbstverwaltung und Interessenvertretung der Juden im Deutschen Reich; zuständige Aufsichtsbehörde war die Geheime Staatspolizei als Unterorganisation des Reichssicherheitshauptamtes.

Die Berliner Geschäftsstelle der jüdischen Reichsvereinigung wurde am 10. Juli 1943 von der reichsdeutschen Aufsichtsbehörde wegen wiederholter antideutscher Aktionen geschlossen; die Reichsvereinigung wurde aufgelöst.

Siehe auch

Fußnoten