Schmach und Betrug (Gedicht)

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Schmach und Betrug ist ein Gedicht von Dr. Hans(-)Henning Festge,[1][2] in welchem er den Umgang der BRD kurz nach deren Gründung mit den Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS heftig kritisiert.

Text

Aus Helden werden in der BRD „Verbrecher“ gemacht: Die Wehrmachtsausstellung in München.
Schmach und Betrug


Ihr habt uns Eigen und Ehre gestohlen,
Ihr habt uns’re Taten der Nachwelt verhohlen,
Ihr habt die gefallenen Brüder verhöhnt,
Ihr habt euch nicht einmal mit ihnen versöhnt,
Ihr gönnt selbst den Toten keine Ruh,
Ihr schändet die Gräber noch immerzu.


Ihr habt uns bespien und habt uns verlacht,
Ihr habt uns zum Spott uns’rer Kinder gemacht,
Ihr habt uns durch jeden Schmutz gezogen,
Ihr habt uns geschmäht und habt uns betrogen.
Ihr seid winselnd vor jedem Sieger gekrochen
Doch unseren Stolz habt ihr nicht gebrochen!

Zitate

  • „Unsere Vorväter waren Ehrenmänner. Sie gaben ihr Leben, als es galt, für Nation, Heimat und Familie einzustehen. Niemals waren sie Barbaren, Schlächter, Unmenschen. Sie starben, damit wir leben können. Sie stellten sich gegen eine große Übermacht, die ihr Land zu zerdrücken drohte, im Angesicht des Todes beugten sie sich nicht feige dem drohenden Unheil, sondern stritten, siegten, und fielen für ein höheres Ziel. Der 8. Mai 1945 ist für uns mit millionenfachem Leid verbunden, mit Landraub, Vertreibung, zerstörten Städten und Mord. Wir würden uns selbst belügen, feierten wir einen solchen Tag als Befreiung. 15 Millionen Vertriebene, mehr als drei Millionen Tote, die Rheinwiesen, Folterungen, Raub von Patenten und Vergewaltigungen sind nur einige Beispiele für die Art Befreiung, die das deutsche Volk zu erleiden hatte. Machen wir uns frei von diesen Lügen – wenn wir es nicht schon sind – und sagen deutlich: ‚Das war keine Befreiung, das war Mord und Besatzung.‘“ — Hans Henning Festge
  • „In einer kalten Dezembernacht, kurz vor Ausklang des Jahres 1812, als die von Napoleon zwangsverpflichteten deutschen Truppenverbände in den Schneewüsten Rußlands erfroren und verbluteten, faßte ein preußischer General den einsamen Entschluß, seinem König den Gehorsam zu verweigern, das aufgezwungene Bündnis mit dem Eroberer aus dem Westen zu brechen und sich mit dem russischen General Diebitsch zu einigen. Yorck von Wartenburg wurde der Rebell von Tauroggen. Damit war das Fanal zur Erhebung Preußens und der anschließenden Befreiungskriege von 1813/14 gegen die französischen Zwingherren gegeben. Die deutsche Jugend stand auf, angefeuert durch das Beispiel unserer edelsten Patrioten, die schon lange danach fieberten, das Joch der Fremdherrschaft abzuschütteln. Erinnert sei u. a. an die Reden Johann Gottlieb Fichtes an die Deutsche Nation, an die flammenden Schriften von Moritz Arndt und an die begeisternden Lieder Theodor Körners.“ — Hans Henning Festge

Siehe auch

Fußnoten

  1. Der Autor Dr. Hans-Henning Festge, Mitglied der Sozialistischen Reichspartei Deutschlands (SRP), war u. a. für Welt und Umwelt – Untersuchungen zu den altgermanischen Vorstellungen über den Riesen- und Totenbezirk (1950) sowie Tyle Ulenspegel oder der Traum vom Reiche. Dramatisches Gedicht in 5 Akten (1987) bekannt. Erlebnis an der Grenze zweier Welten im „SS Leitheft“ aus Juli 1943 wurde ebenfalls von einem Hans-Henning Festge geschrieben, ob beide ein und dieselbe Person sind, ist anzunehmen, aber nicht einwandfrei festzustellen.
  2. „Dr. Hans Henning Festge aus Thiede (Kreis Braunschweig) hatte auf einer SRP-Versammlung am 6. April 1951 in Braunschweig erklärt, die von der Bundesregierung verkaufte deutsche Jugend sollte lediglich den Rückzug der Amerikaner zur Atlantikküste decken und sich dann verheizen lassen. Der Bundeskanzler, der BMI, der BMF und das AA hatten dem Vorschlag des BMJ vom 16. Juni 1951, auf einen Strafantrag zu verzichten, nicht zugestimmt. Nach der Kabinettssitzung wurde im Bundeskanzleramt ein Schreiben des BMJ mit einem Bericht des Oberstaatsanwalts in Braunschweig vorgelegt, das auf die Möglichkeit eines Freispruchs hinwies. Der BMJ hatte deshalb in seinem Begleitschreiben vom 24. Aug. 1951 vorgeschlagen, von der Stellung eines Strafantrags abzusehen. Der Bundeskanzler stimmte dem am 14. Sept. 1951 zu (Unterlagen in B 141/11989, B 136/159 und B 106/15554).“