Thierack, Otto Georg

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Bundesarchiv Bild 146-1969-167-57, Otto Thierack.jpg

Otto Georg Thierack (Lebensrune.png 19. April 1889 in Wurzen, Sachsen; Todesrune.png 22. November 1946 in Stukenbrock, Nordrhein-Westfalen) war ein deutscher Jurist und Politiker sowie Reichsjustizminister vom 20. August 1942 bis zur Zerstörung des Deutschen Reiches im Mai 1945.

Leben

Thierack studierte Rechtswissenschaft in Marburg, wo er auch Corpsstudent wurde, und in Leipzig, wo er anschließend promovierte. Nach der Promotion nahm er von 1914 bis 1918 als Kriegsfreiwilliger am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt mit dem Rang eines Leutnants. Er erlitt eine Gesichtsverletzung und wurde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach Kriegsende nahm er die unterbrochene juristische Ausbildung wieder auf.

Am 1. August 1932 trat er in die NSDAP ein. Er war Führer der nationalsozialistischen Juristenorganisation, des Rechtswahrerbundes und Präsident des Volksgerichtshofs und maßgeblich beteiligt an der Ausarbeitung des Volksgesetzbuches, das das Bürgerliche Gesetzbuch ablösen sollte.

Am Beginn des Zweiten Weltkrieges diente er 1939-1940 als Hauptmann.

„Dann aber kam der Krieg und mit ihm die Härte. Es gab viele, die meinten, daß die deutsche Strafrechtspflege im ersten Weltkrieg zu milde gewesen sei. Man erinnerte sich daran, daß im letzten Teil des ersten Weltkrieges Deserteure zu Tausenden hinter den Fronten herumliefen, marodierten und plünderten, ohne gefaßt zu werden. Auch die Verfolgung der Kriegswirtschaftsdelikte war, wie man glaubte, im ersten Kriege zu schwächlich gewesen. Diesmal mußte das anders werden. (...) Das alles steigerte sich, je mehr der Krieg ein totaler wurde. (...) Es kam zu einem Kampf zwischen Justiz und Exekutive, Justiz und Polizei, bei dem die Justiz immer mehr zurückgedrängt wurde. Es wurde immer deutlicher, daß Himmler die Strafjustiz ganz dem Justizministerium entwinden und zu einer Unterabteilung der Gestapo machen wollte. (...) Thierack gab Himmler nach, ja er verbündete sich direkt mit ihm. (...) Man wird also das Jahr 1942 als das Jahr ansehen müssen, in dem eine allgemeine Verschärfung der Lage eintrat und damit auch eine Zunahme der Politisierung der Justiz. Es wäre aber sicherlich übertrieben, die Verantwortung hierfür allein der Person Thieracks aufzubürden. Der Hauptgrund lag in der Entwicklung des Krieges, der immer mehr ein totaler wurde.“[1]

Am 1. April 1943 erging ein Rundschreiben des Justizministers Otto Thierack an alle Gerichte, daß alle jüdischen Strafgefangenen nach Abbüßung der Haft dem KZ Auschwitz, wo sie als Arbeitskräfte dringend benötigt wurden und wo seit 1942 alle jüdischen KZ-Häftlinge konzentriert waren, zur Schutzhaft „auf Lebenszeit“ mitsamt ihren Strafakten zu überstellen seien.[2] Hierbei kam es vor allem darauf an, die arbeitsfähigen Juden im Reich zu behalten und mit ihrer Arbeit zur Wiedergutmachung zu verpflichten.

Otto Thierack war im politischen Testament Adolf Hitlers als zukünftiger Reichsjustizminister der Regierung Dönitz vorgesehen. Er soll am 26. Oktober 1946 im englischen KZ Eselheide durch Suizid verstorben sein.

Auszeichnungen (Auszug)

Literatur

Fußnoten