Tracht
Als Tracht (mhd. traht[e], ahd. draht[a][1]) wird im Allgemeinen traditionelle und historische Kleidung oder Teile davon bezeichnet. Das Wort ist außer im Hochdeutschen auch in der Variante dracht im Niederländischen bzw. Niederdeutschen verbreitet.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Die Tracht ist die historische Kleiderordnung einer bestimmten Region, eines Landes, eines Volkes z. B. des deutschen Volkes oder einzelner deutscher Stämme oder von Berufsgruppen z. B. den in Zünften organisierten Handwerkern.
Amtstracht
In Bezug auf Inhaber eines öffentlichen Amtes wie beispielsweise Richter (in Form einer Robe) spricht man von der Amtstracht.
Deutschland
In Deutschland ist das Tragen der Tracht ein Bekenntnis zum Deutschtum und ein Zeichen der Heimatverbundenheit. In der BRD tragen noch eine Million Personen Trachten, darunter befinden sich 200.000 Kinder und Jugendliche.[2]
Bildergalerie
Elisabeth Feicht aus Klein-Pienzenau in Landestracht, in: „Nordisches Blutserbe im Süddeutschen Bauerntum“ von Oskar Just und Wolfgang Willrich
Paar in Festtracht, Rode, Siebenbürgen 1942 von Liselotte Orgel-Köhne
Alte deutsche Frau aus der Lüneburger Heide in Tracht; Bild von Erna Lendvai-Dircksen
Kinder-Trachten
Deutschamerikanisches Mädel bei der Steuben-Parade in Neuyork.
Filmbeiträge
Siehe auch
Literatur
- Deutsche Volkstrachten – Eine Sammlung deutscher Trachtenbilder, Verlag Haus Neuerburg, Köln 1931
- Deutsche Volkstrachten – Eine Sammlung deutscher Trachtenbilder, G. Zuban, München 1933
- Erich Retzlaff: Deutsche Trachten, Karl Robert Langewiesche Verlag, Königstein i. Taunus und Leipzig 1936
- Albert Kretschmer: Das große Buch der Volkstrachten, Rheingauer Verlagsgesellschaft (1977), ISBN 978-3881020121