Umweltschutz
Umweltschutz bezeichnet den Schutz der Umwelt vor schädigenden Einflüssen wie Lärm, globaler Erwärmung, Flächenversiegelung bzw. Flächenverbrauch und sonstiger Umweltverschmutzung. Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensraumes der Menschen und ihrer Gesundheit – in gewissem Maße unter Berücksichtigung des Schutzes der den Menschen umgebenden Natur. Trotz im Einzelfall unterschiedlicher Perspektiven haben Umwelt- und Naturschutz im konkreten Zusammenhang oft identische Ziele, aber auch Zielkonflikte.
Inhaltsverzeichnis
Naturschutz im Nationalsozialismus
Viele Deutsche lasteten den Juden – wurzellos und ohne jegliche Bindung oder Liebe zur Natur – die Zerstörung von Landschaften durch Reklametafeln an. Die nationalsozialistische Blut-und-Boden-Rhetorik war ein Versprechen für eine Rückkehr zur Natur beziehungsweise zu etwas Ursprünglicherem als dem Materialismus der Weimarer Republik.
Das nationalsozialistische Deutschland bot Naturschützern eine Umsetzungsmöglichkeit ihrer Ideen. Viele von ihnen engagierten sich bei der Umsetzung von Richtlinien des Reichsnaturschutzgesetzes oder der umfangreichen Gesetze zur Jagd beziehungsweise zum Tier- und Waldschutz. Lina Hähnle, die beliebte Vorsitzende des Reichsbundes für Vogelschutz, bezeichnete sich selbst als „unpolitisch“, während sich jedoch ihre Organisation unter dem Nationalsozialismus ausdehnte.
Anna Bramwell bezeichnet den nationalsozialistischen Landwirtschaftsminister Richard Walther Darré als „Stammvater der Grünen“. 1935 erließ die deutsche Regierung das Reichsnaturschutzgesetz, das bis 1976 nahezu unverändert in Kraft blieb. Erstmalig in der deutschen Geschichte war der Gesetzeserlaß, der Enteignungen zur Einrichtung von Naturschutzgebieten vorsah.
Reichsnaturschutzgesetz
Das Reichsnaturschutzgesetz (RNatSchG) vom 26. Juni 1935 (RGBl. I. S. 821) bildete bis zum Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 1976 die Grundlage für das staatliche Naturschutzhandeln in Deutschland. Ebenfalls wurde der Artenschutz damit erstmals gesetzlich geregelt. Die Verabschiedung des Gesetzes geht maßgeblich auf den Einfluß des Reichsforstmeister und Reichsjägermeister Hermann Göring zurück. Das Reichsnaturschutzgesetz war de jure der Durchbruch für den deutschen Naturschutz. 1940 gab es in Deutschland laut Reichsnaturschutzbuch über 800 eingetragene Naturschutzgebiete und es waren mehr als 50.000 Naturdenkmale in den Naturdenkmalbüchern der Kreise aufgeführt. Aufgrund des Gesetzes wurde die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege 1936 in die Reichsstelle für Naturschutz umgewandelt.
In den 1950er Jahren erklärte das Bundesverwaltungsgericht, daß „das Gesetz in seinen Anliegen und Regelungen nicht von nationalsozialistischer Weltanschauung geprägt“ sei. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1958 über das Fortgelten des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 als jeweiliges Landesrecht. Ausgenommen hiervon war u. a. § 24 RNatSchG, welcher entschädigungslose Eigentumsbeschränkungen nach dem NS-Grundsatz „Gemeinnutz vor Eigennutz“ vorsah.
Alwin Seifert
Die schillerndste Figur des Naturschutzes während und nach der Zeit des Nationalsozialismus war Alwin Seifert, Protegé des obersten Autobahnbauers Fritz Todt, der sich als „Reichslandschaftsanwalt“ für eine Professionalisierung der Grünplanung einsetzte. Landschaftsarchitekt Seifert verband beim Entwurf von Autobahnprojekten in vorbildlicher Weise Landschaftsaspekte und moderne Technik.
Durch seine umfangreiche publizistische Tätigkeit konnte er auch nach dem Krieg noch erheblichen Einfluß entfalten, obwohl sein Plan, in der neugegründeten BRD sein Amt analog zur Zeit des Nationalsozialismus als „Bundeslandschaftsanwalt“ fortzusetzen, scheiterte. Statt dessen übernahm er das Amt des Vorsitzenden des Naturschutzbundes Bayern. Sein Buch „Gärtnern, Ackern ohne Gift“ wurde ungeachtet seiner dubiosen politischen Geschichte zu einer Art Bibel der grünen Bewegung. Glaubt man den Ausführungen in seiner 1962 erschienen Autobiographie, dann formulierte er bereits vor dem Beginn des „Dritten Reichs“ die Grundsätze für den Autobahnbau, die er als Reichslandschaftsanwalt versuchte durchzusetzen, die noch weit bis in die Nachkriegszeit gelten sollten:
- „Wer immer mit Hilfe öffentlicher Mittel neue Ödflächen schafft in Form von Böschungen an Straßen, Bahnen, Kanälen, Bächen, Flüssen, ist gehalten, sie mit der jeweils bodenständigen und standortgemäßen Laubholzgesellschaft aufzuforsten, damit von den so entstehenden Feldhecken eine Wiedergesundung der nebenan liegenden ausgeräumten Kultursteppen ausgehen kann.”
Geschützte Tierarten (1939)
Folgende Tierarten durften im Dritten Reich weder gefangen, beschädigt, noch getötet werden:[1]
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Umweltschutz und Bevölkerungswachstum
Bei aller vielschichtigen Problematik zum Thema Umweltschutz darf jedoch nicht vergessen werden, dass die weltweite Bevölkerungsexplosion die Ursache und die eigentliche Katastrophe für unseren Planeten ist. Das unkontrollierte rasante Anwachsen der Menschheit insbesondere in den sogenannten Drittländern geht auf Kosten von Natur und Umwelt. Seit 1950 ist die Weltbevölkerung von 2,5 Milliarden auf heute 6,5 Milliarden Menschen angestiegen und bis 2050 werden 9,3 Milliarden Menschen prognostiziert. Obwohl Wissenschaftler schon seit Jahrzehnten vor den Folgen des ungebremsten Weltbevölkerungswachstums warnen, findet diese brisante Thematik als Ursache der Vernichtung von Lebensräumen und Arten sowie von Hunger und Elend auch bei den derzeitigen „Klimaschutz“-Debatten sowohl in der Politik als auch bei namhaften Umweltverbänden und Medien kaum Beachtung.
BRD
Ursprünglich war (und ist es im eigentlichen Sinne bis heute) der Gedanke von umweltgerechtem Handeln und Umweltpflege bis in die Mitte der 1970er Jahre ein ausschließliches und ureigenes Thema politisch national-konservativ orientierter Kräfte, die bereits im Deutschen Reich im Gegensatz zur traditionell links-bolschewistischen „Fortschritts“-Phrase standen. Letztere zeigte sich in ihrer Durchführung dann auch gerade in den kommunistischen Staatssystemen, noch bis zu deren Auflösung Anfang der 1990er Jahre, in einer ganz besonders rücksichtslosen Umweltverschandelung und -zerstörung (so übrigens in China bis heute), neben der die „kapitalistischen“ Umweltsünden sogar noch gering erschienen. Erst ab Mitte der 1970er Jahre wurde namentlich in der BRD das Thema Umweltschutz von vor allem marxistischen 68er-Agitatoren und Funktionären als zugkräftiges propagandistisches Vehikel aufgegriffen, um durch Wahlstimmen aus dem liberalistisch-bürgerlichen Lager auch über die Parlamente den proklamierten „Marsch durch die Institutionen“ verwirklichen zu können.
Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ (ehemals Die Grünen), welche – in ihren bereits in den 1970er Jahren gegründeten Landesverbänden zunächst auch durchaus noch wertkonservative Vorstellungen vertretend – seit ihrer Gründung als Bundespartei zum Jahresanfang 1980 von linken Agitatoren übernommen wurde. Vordergründig mit umweltpolitischen Forderungen in typisch linkshysterischer Art ideologisch-eifernd hausierend, war von da an die eigentliche Agenda dieser Partei eine noch beschleunigtere Umgestaltung der BRD in ein totalitär-gleichmacherisches, „gender“-feminisiertes (d. h. behauptungs- und kampfunfähiges), nationalmasochistisches und volkszerstörendes Staatssystem. Und auch hier – wie bereits bei den älteren, „traditionell“ kommunistischen Staatssystemen – offenbaren sich die ureigen links-gleichmacherischen Endziele wie Umvolkung und Rassenvermischung (angebliche „Multikultur“), Entnationalisierung und Internationalisierung (→ Globalisierung) als Faktoren einer nie gekannten Umweltausbeutung und ökologischen Vernichtung.
Hochwasserschutz
Im Zusammenhang mit dem Hochwasser im Sommer 2013 in Süd- und Mitteldeutschland wurde der Vorwurf der Vetokratie gegen (grüne) Bürgergruppen und Umweltverbände erhoben, deren Obstruktionshaltung bei der Errichtung von Hochwasserschutzbauten nach Ansicht von Vertretern der CDU, FDP, SPD sowie des BDI eine Mitschuld an der Hochwasserkatastrophe trage.[2]
Siehe auch
- Tierschutz
- Allgemeine Anordnung Nr. 20/VI/42 über die Gestaltung der Landschaft in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. Dezember 1942
- Reichsnaturschutzgesetz
- Deutscher Wald
- Reichsgartenschau
- Nationalsozialistische Agrarpolitik
- Kategorie:Deutschlands Naturwunder
Literatur
- Joachim Radkau und Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt am Main 2003 (mit Beiträgen von David Blackbourn, Hansjörg Küster, Jürgen Trittin) (linkes Machwerk)
- Joachim Wolschke-Bulmahn / Gert Gröning, Naturschutz und Ökologie im Nationalsozialismus, in: Die Alte Stadt 10 (1983), 1-17.
- Michael Wettengel, Staat und Naturschutz: Zur Geschichte der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen und in der Reichsstelle für Naturschutz, in: Historische Zeitschrift 257 (1993), 354-399
- HTML Janet Biehl / Peter Staudenmaier: Ecofascism: Lessons from the German Experience, AK Press, Edingburgh & San Francisco 1995, ISBN 1-873176-73-2
Verweise
- Klima und Umwelt, Position des Bundesvorstands der Partei DIE LIBERTÄREN, Februar 2023
- http://umweltundaktiv.de Nationales Projekt: Umweltschutz - Tierschutz - Heimatschutz
- http://fallenrainmag.blogspot.com Weltnetztagebuch des Fallenrain Magazins (Umweltschutz und nationaler Gedanke)
- Deep Roots: Von schwarzem Denken und weißem Denken und den globalen Müllteppichen, As der Schwerter, 1. August 2014