NPD-Verbot
Der Ausdruck NPD-Verbot bezeichnet verschiedene Bestrebungen diverser Instanzen, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten. Als Gründe werden hierbei meist „Verfassungsfeindlichkeit“, Rassismus, „Menschenverachtung“ oder nationalsozialistische „Wiederbetätigung“ vorgegeben. Bisher ist es nicht gelungen, ein Verbot durchzusetzen.
Die Forderung nach einem Verbot kehrte über die letzten Jahrzehnte regelmäßig wieder, um die öffentliche Meinung von der destruktiven Politik der BRD-Blockparteien auf das Polit-Feindbild namens NPD umzulenken. Dieses NPD-Feindbild wird maßgeblich gepflegt durch die anhaltende Betätigung von verdeckten Mitarbeitern, z. B. des BND oder des VS, innerhalb von Parteistrukturen der NPD.
Inhaltsverzeichnis
Verbotsverfahren
Erstes Verbotsverfahren
2003 scheiterte ein erster formaljuristisch dann doch angestrengter Versuch, die NPD zu verbieten, weil das Verfahren vom Bundesverfassungsgericht eingestellt wurde. Als Grund nannte das Gericht, daß V-Personen des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei tätig waren.[1]
Zweites Verbotsverfahren
Die Urteilsverkündung im Januar 2017
Kurz nach dem Auffliegen des sogenannten mutmaßlichen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) – der ebenfalls mutmaßlich vom NPD-Funktionär Ralf Wohlleben jahrelang unterstützt worden sein soll – wurden die wiederholten Forderungen aus den Reihen der BRD-politischen Klasse nach dem erneuten Versuch eines NPD-Verbots politisch umgesetzt und das Verbotsverfahren – auf einen Beschluß der BRD-Landesinnenministerkonferenz im Dezember 2012 hin – dieses Mal in der Form einer Bundesratsklage angestrengt.[2]
Das Bundesverfassungsgericht eröffnete das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD wie angekündigt Anfang März 2016.[1] Die von der NPD vorgebrachten Verfahrenshindernisse betrachtete das Gericht als nicht relevant, so lehnte es die Befangenheitsanträge der NPD gegen zwei Richter, die während ihrer früheren Tätigkeit als aktive Politiker gegen die NPD agitiert hatten, ab. Ebenso wurde der Verweis auf etwaige in der NPD verbliebene Spitzel nicht als Verfahrenshindernis anerkannt.[3]
Am 17. Januar 2017 verkündete die als Bundesverfassungsgericht auftretende Instanz ihren Spruch. Darin erklärte der Spruchkörper die Ziele der NPD für „verfassungsfeindlich“. Den Verbotsantrag des Bundesrates lehnte das Gericht hingegen ab. Für ein Parteiverbot sei die NPD nicht erfolgreich genug. Der über eintausend Druckseiten umfassende Urteilstext legt detailliert die Mißerfolge der Partei seit dem Verfehlen der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 1969 dar. Die Partei konnte seither zwar Landtagsmandate erringen, arbeitet jedoch politisch konstant in marginaler Lage. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts eröffnet die Möglichkeit, zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft – sobald sich NPD-Wahlergebnisse sichtbar verbessern sollten oder die öffentliche Resonanz auf Veranstaltungen der NPD deutlich zunimmt –, daß das Blockparteienkartell ad hoc wieder in den Modus eines weiteren Verbotsanlaufs eintritt.[4]
Insgesamt entstand für viele Beobachter der Eindruck, daß die politische Arbeit der NPD derzeit von den Vertretern des BRD-Systems als ihnen eher zweckdienlich angesehen wird. Gegen Anschmierungen der Parteikonkurrenz und der Lügenmedien kann sich die als Prügelknabe in der öffentlichen Arena herumgestoßene NPD immer nur verbal und rechtskonform (mit teuren, langjährig zu erstreitenden juristischen Gutachten und Einsprüchen) wehren. Insofern kann man zu der Ansicht gelangen, daß es sich bei der NPD mithin um ein Musterbeispiel sogenannter kontrollierter Opposition handelt. Selbst komplett handlungsunfähig, eigener Immobilien und eigener Lokalitäten weitgehend beraubt, wird der Popanz in der Medienöffentlichkeit unablässig als böses, gemeingefährliches Phänomen vorgeführt, als dauernde Drohkulisse.
Dabei erstaunt die Gutmütigkeit vieler ehrenamtlicher Helfer der NPD – all diese Entwicklungen nicht zu sehen und ihre Tragweite für die eigene politische Arbeit nicht zu begreifen. Sie sehen sich in ihrer bürgerlichen Achtbarkeit ständig schnöde angegriffen und von Amtsrägern und Lügenmedien ungestraft beleidigt, während man lediglich Informationsveranstaltungen organisiert und in der Öffentlichkeit seine Meinung sagt. Die NPD wird gebraucht als Teil der Inszenierung von Demokratie. Sie ist sogar ein unverzichtbares Element darin. Diese bürgerlichen, fleißigen, achtbaren NPD-Aktivisten wissen offensichtlich nicht, wer ihnen da eigentlich gegenübersteht als eingeschworener Feind. Sie wissen tatsächlich nicht, wie sie selber benutzt, getäuscht und am Nasenring durch die Manege geführt werden, wie sie als Marionetten zu Zwecken der Bewußtseinskontrolle benutzt werden.
Wenn die NPD tatsächlich ein so verfassungsfeindliches Gebilde ist, wie das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Januar 2017 ausführt, dann muß es einen politischen Zweck geben, einen triftigen Grund, dennoch das angeblich „gefährliche“ „Sammelbecken“ eben nicht nach Recht und Gesetz zu verbieten. In der politischen (also keineswegs juristischen) Abwägung muß die Kalkulation Oberhand gewonnen haben, daß es eben doch einen Nutzen für das etablierte transatlantisch-monokapitalistische System gibt, so einen in den Systemmedien als das Böse schlechthin dargestellten Feind sich bereitzuhalten für weitere Maßnahmen der öffentlichen Bewußtseinskontrolle und der vagen Drohungen gegen jedermann, der unerwünschte Meinungen äußert. Wer um Gehör bittet, während ihm die Heimat brutal geraubt wird – und wer ausgerechnet diejenigen um Gehör bittet, die persönlich durch ihr regierungsamtliches Handeln mit brutalsten, gesetzwidrigen Maßnahmen diese Heimatzerstörung exekutieren –, den muß man allerdings extrem naiv nennen! Diese gutmütigen, naiven, zutraulichen, leichtgläubigen, treuherzigen, harmlosen, auf den Rechtsstaat setzenden, an Wahlen glaubenden Menschen, die auf Marktplätzen (in eher kleinen Städten) für die NPD werben, müssen unsanft vor ihrer eigenen Arglosigkeit geschützt werden; und der weltanschauliche Kampf muß seinerseits geführt werden gegen die Legende von der rassenbiologischen, angeborenen Schuld jedes einzelnen Deutschen, die mit jeder Generation angeblich wachse. Bisher ist es nicht so, daß dieser kranke, abwegige Ungeist in aller Schärfe und Entschiedenheit zurückgewiesen wird.
Zitate
- „Ich werde alles in die Waagschale werfen, damit ein neues Verfahren zustande kommt – mit gutem Material und guter Begründung.“ – Horst Seehofer, 11. August 2012[5]
- „Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Signal, daß unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.“ – Ralf Jäger 2. Dezember 2012 in Düsseldorf
- „Die NPD ist leider noch eine zugelassene Partei und hat entsprechende Rechte.“ – Matthias Köhne, 2014[6]
Siehe auch
Verweise
- Abgerufen am 3. Juli 2017. Bei WebCite® archivieren.Werner Patzelt: Ein Verbot „light“, Junge Freiheit, 2. Juli 2017
- Björn Clemens: NPD-Verbotsverfahren: BVerfG erhebt den Volkstod zum Verfassungsprinzip, Compact, 17. Januar 2017
- Dorian Rehwaldt: „Wider das Volk“ – Gedanken zum NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Zuerst, 3. März 2017
Literatur
- NPD-Verbotsverfahren: Dokumentation zum Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht, Band 1, S. 468
- NPD-Verbotsverfahren: Dokumentation zum Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht, Band 2, S. 288