Hänsch, Walter

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Walter Hänsch (Lebensrune.png 3. März 1904 in Hirschfelde; Todesrune.png nach 1955) war ein deutscher SS-Obersturmbannführer, Kommandeur des Sonderkommandos 4b der Einsatzgruppe C.

Leben

Walter Hänsch wurde am 3. März 1904 in Hirschfelde geboren. An der Universität Leipzig begann Haensch ein Studium der Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat an wechselnden Orten absolvierte er 1934 das Zweite Staatsexamen. Im Februar 1935 trat er in den Dienst der Stadtverwaltung von Döbeln in Sachsen, wo er bis Juli dieses Jahres arbeitete. Hänsch promovierte 1939 an der Universität Leipzig mit einer Dissertation zur Umgestaltung der Polizei im Zuge der nationalsozialistischen Machternennung.

Im Juni 1931 trat er im Alter von 27 Jahren der NSDAP bei (Mitgliedsnr. 537.265). Am 1. August 1935 wurde er Mitglied der SS (Mitglieds-Nr.: 272.573).

Im Herbst 1935 trat Hänsch in den Dienst des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) und leitete dort das Referat I D 2 (SS-Disziplinarsachen) unter Bruno Streckenbach. Gemäß seiner Aussage im Nürnberger Einsatzgruppenprozeß teilte Streckenbach Hänsch im Januar 1942 telefonisch mit, daß letzterer für eine begrenzte Zeit ein Sonderkommando der Einsatzgruppen im Krieg gegen die Sowjetunion befehligen sollte. Dies sei eine von RSHA-Chef Reinhard Heydrich gewollte Bewährungsmöglichkeit für Hänsch, der bis dato nur mit internen Disziplinarvorgängen befaßt war und sich mit den Bedingungen im Osten vertraut machen sollte.

Führer des Sonderkommandos 4b der Einsatzgruppe C

Am 21. März 1942 löste Hänsch offiziell seinen Vorgänger Fritz Braune als Kommandoführer des Sonderkommandos 4b der Einsatzgruppe C ab. Die Einsatzgruppe C unter SS-Brigadeführer Otto Rasch folgte der Heeresgruppe Süd. Nach drei Monaten wurde Walter Hänsch Mitte Juni 1942 als Kommandoführer des Sonderkommandos 4b abgelöst, sein Nachfolger August Meier trat die Dienststellung am 5. Juli 1942 offiziell an.

Von 1943 bis zum Kriegsende 1945 war Hänsch im besetzten Dänemark stationiert, wo er ab dem 1. September 1943 zum „Unternehmen „Barbarossa“]]“ Werner Best abgeordnet war. Ab zum 12. Oktober 1944 leitete er die Außenstelle Apenrade des Reichsbevollmächtigten.

Nachkriegszeit

Hänsch war zwischen 1947 und 1948 einer von vierundzwanzig Angeklagten im Nürnberger Einsatzgruppenprozeß, bei dem ihn Rechtsanwalt Fritz Riediger unter Assistenz von Max Krause vertrat. Hänsch gab vor Gericht zu seiner Verteidigung an, daß das Sonderkommando 4b unter ihm für die Exekution standrechtlich abgeurteilter Partisanen, Saboteure und Plünderer zuständig gewesen sei. Die Klageführung dagegen versuchte Hänschs Tätigkeit zu kriminalisieren und ihm die vermeintliche Tötung von mindestens 1.224 Juden innerhalb seiner Amtszeit anzulasten.

1948 wurde Walter Hänsch der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, der „Kriegsverbrechen“ und der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“ für schuldig befunden und am 10. April 1948 zum Tode durch den Strang verurteilt. Bis zur Urteilsbestätigung wurde er in die Justizvollzugsanstalt Landsberg verbracht.

Am 31. Januar 1951 gab John J. McCloy die Entscheidung des „Advisory Board on Clemency for War Criminals“ bekannt: Von den 15 Todesurteilen in Einsatzgruppenprozeß wandelte er vier in lebenslange Haftstrafen, eine in eine Haftstrafe von zehn Jahren, eine weitere von fünfzehn Jahren Haft. Fünf Todesurteile sollten vollstreckt werden. Das Todesurteil gegen Hänsch wurde in eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren umgewandelt. 1955 wurde Haensch schließlich freigelassen, nachdem ihm seine Resthaftzeit erlassen worden war.

Über seinen weiteren Lebensweg ist nichts bekannt.

Auszeichnungen

Literatur

  • Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10, Vol. 4: United States of America vs. Otto Ohlendorf, et. al. (Case 9: „Einsatzgruppen Case“). US Government Printing Office, District of Columbia 1950