Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Behördenzentrale BAMF, Nürnberg

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit vier externen Standorten, 22 Außenstellen und rund 2.000 Beschäftigten mit Sitz in Nürnberg. Seine Hauptaufgabe ist die Versorgung und das Ansässigmachen von Ausländern, die nach den Festlegungen der Blockparteien im Verwaltungsgebiet BRD zur Überfremdung des deutschen Volkes angesiedelt werden sollen.

Zuständigkeit

Ursprüngliche Ansicht des Eingangsbereichs der „SS-Unterkunft“ Nürnberg, Architekt: Franz Ruff
Ungesetzliches Behördenhandeln zugunsten von Zivilinvasoren (von der Startseite der FAZ vom 9. Oktober 2016)

Die Behörde ist im wesentlichen für folgende Aufgaben zuständig:

  • Aufenthaltsgestattung und Versorgungssicherung für jeden Ausländer, der sich als Asylant meldet[1]
  • Ausstellen von Duldungen im Zuge der Zuerkennung von „subsidiärem Schutz“, eine Aufenthaltsgewährung, die häufig erteilt wird, wenn eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nicht in Frage kommt (§ 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG). Der Status ist im Gegensatz zu einer vorübergehenden Lösung nach § 24 Aufenthaltsgesetz auf Dauer angelegt. (→ Duldung)
  • Aufnahme und Versorgung jüdischer Umsiedler aus der ehemaligen Sowjetunion[2]
  • Geschäftsstelle der „Deutschen Islam-Konferenz“
  • Bereitstellen weiterer „Integrations“leistungen an Ausländer, die in der BRD ansässig gemacht werden sollen

Geschichte

Mit Inkrafttreten der „Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen“ (AsylVO) am 12. Januar 1953 nahm die Behörde mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser die Arbeit auf. 1961 wurde sie mit etwa 50 Mitarbeitern nach Zirndorf (Landkreis Fürth) in die Nachbarschaft der bereits seit 1959 als Wohneinrichtung für Ausländer genutzten Kaserne verlegt.

1965 erfolgte die Umbenennung in Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Ausländergesetz vom 21. April 1965) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. 1980 hatte das Bundesamt etwa 240 Mitarbeiter. Wegen der ansteigenden Zahl der Asylanträge ersetzten ab dem 1. August 1980 Einzelentscheider die Anerkennungsausschüsse mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die bisher über die Asylanträge entschieden hatten. 1986 arbeitete ein großer Teil der Beschäftigten wieder in Nürnberg-Langwasser in einem gemieteten Bürogebäude.

In den 1980er Jahren erreichte die Politik einen kräftigen Anstieg der Zahl der als Asylanten einreisenden Ausländer (1990 rund 200.000, Höhepunkt 1992 rund 440.000 Asylanträge), eine Phase, die Ende 1992 mit dem sogenannten „Asylkompromiß“ abgeschlossen wurde. Dieser hatte organisatorische und personelle Änderungen zur Folge, was zu einer wesentlich beschleunigten verfahrensmäßigen Bedienung der betroffenen Ausländer führte. Nach der seinerzeit (1993) in Kraft gesetzten Drittstaatenregelung, welche angeblich der Beschränkung der Asylgesuche dienen sollte, gewährte die BRD von 1995 bis zum 31. Oktober 2013 nach amtlichen Zahlen 1.639.903 als Asylanten auftretenden Ausländern freien Zutritt in die BRD.[4] Daran, ihnen das Bleiben zu ermöglichen, wirkte das Bundesamt umfangreich mit.

1993 hatte das Amt seinen Personalhöchststand von 4.100 sowie 1.000 von anderen Behörden vorübergehend zum Bundesamt abgeordneten Mitarbeitern. Zum 1. Juli 1993 wurde die Höchstzahl von 48 Außenstellen in allen Bundesländern erreicht; ab 1995 wurde Personal abgebaut. Als neue Behördenzentrale wurde als Akt der Vergangenheitsbewältigung und Bekenntnis zu fortgeführter Umerziehung die ehemalige „SS-Unterkunft“ (Architekt: Franz Ruff) in Nürnberg als neues Dienstgebäude gewählt.[5] Nach dreieinhalbjähriger Umbauzeit bezog man im November/Dezember 1996 die Immobilie.

Am 1. Juli 2002 traten einige neue Vorschriften in Kraft, insbesondere löste ein nochmals stark liberalisiertes Aufenthaltsgesetz das Ausländergesetz ab. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erhielt einen neuen Namen: „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“. Die Umbenennung bezweckte zum einen, den Begriff „ausländisch“ aus der Behördenbezeichnung zu entfernen, eine politisch-psychologische Erwägung, die auch das Ausländergesetz verschwinden ließ. Zum anderen sollte die stetige Ausweitung der Ansiedlung fremder Völkerschaften in der BRD durch Benennung als „Migration“ – was an sich „Wandern“ bedeutet – verharmlost und nun auch nach außen als reguläre Aufgabe einer deutschen Behörde hingestellt werden. Schließlich ging es darum, das Anerkennungsverfahren (also ein Erfordernis) aus der Behördenbezeichnung zu tilgen und das im Volk vielfach noch als Ausnahme empfundene – und doch massenhaft geschehende – Asylbegehren von Ausländern als quasi selbstverständliche Nothilfe für „Flüchtlinge“ auf eine Stufe mit Migration zu heben.

Zum 1. Januar 2003 erhielt das Amt eine Vielzahl von neuen Aufgaben, u. a. Förderung von Sprachkursen, Ausländersozialberatung, Sozialaufgaben im Rahmen der auf Einladung der BRD-Politik eintreffenden jüdischen Umsiedler aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion (→ Masseneinwanderung von Ostjuden in die BRD). 2014 hatte die Behörde vier externe Standorten, 22 Außenstellen und rund 2.000 Beschäftigte.

BAMF wirkt mit kriminellen Zivilinvasoren zusammen

Die Behörde überprüfte nach Berichten der Systemmedien im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 217.465 Pässe, Geburtsurkunden oder Führerscheine von Zivilinvasoren. Dabei stellte sie in 2.273 Fällen schwere gerichtsfeste Fälschungen fest, brachte die Straftaten jedoch nicht zur Anzeige.[6][7] Diese ungesetzliche Praxis kann auch das angewiesene, ermunterte bzw. von vornherein erwartete und längst übliche Verfahren bei Urkundenfälschungen und allen sonstigen Ausländerstraftaten sein, die den Behördenmitarbeitern bei der Sachbearbeitung bekannt werden.

Behördenleitung

Von 2000 bis 2010 verwaltete Albert Maximilian Schmid die Behörde, von Dezember 2010 bis November 2015 Manfred Schmidt. Danach stand bis Ende 2016 Frank-Jürgen Weise dem Amt vor. Zum 1. Januar 2017 übertrug man den Posten Jutta Cordt, einer kinderlosen Juristin aus der Bundesanstalt für Arbeit. Im Juni 2018 gab man deren Ablösung durch den kinderlosen CSU-Beamten Hans-Eckhard Sommer bekannt.

Korruption im BAMF

Eine leitende BAMF-Mitarbeiterin soll 1.200 Asylanträge positiv beschieden haben, obwohl es keine rechtliche Grundlage gab. Es sollen Asylbewerber dafür mit Bussen eigens nach Bremen gebracht worden sein. Es geht um Fälle aus dem Zeitraum zwischen 2013 und 2017. Bei den Antragstellern soll es sich zum großen Teil um Jesiden gehandelt haben.[8][9][10][11][12][13]

Geförderte Projekte

  • „extrem out – Empowerment statt Antisemitismus“ – LIB-Projektleiterin Lamya Kaddor

Zitate

  • „Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als sichere Drittstaaten bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.“[14] — Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 6. August 2016

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. „Meldet sich ein Ausländer im Inland als Asylsuchender, wird er an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. Dort wird die für seine Unterbringung zuständige Aufnahmeeinrichtung ermittelt. Bei der Außenstelle des Bundesamtes, die der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist, stellt der Asylbewerber persönlich seinen Asylantrag.“ (Quelle: BAMF)
  2. Betrifft Personen, die keine Flüchtlinge sind; zwischen 1991 und 2004 insgesamt 219.604 Umsiedler, vgl. Flüchtling - „Beispiel Ostjuden“.
  3. „Hauptberufliche Migrationsberater ermitteln auf Grundlage eines professionellen Fallmanagements den individuellen Unterstützungsbedarf der Zuwanderer.“ (Quelle: BAMF)
  4. „Aktuelle Zahlen zu Asyl“, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf.de), Ausgabe Oktober 2013; abgerufen am 4. Januar 2014
  5. Gebäude und Gelände waren von 1948 bis 1992 als „Merrell Barracks“ von Besatzungstruppen der USA genutzt worden. Seit 1945 wird das Gebäude offiziell auch als Südkaserne bezeichnet.
  6. BAMF winkt Flüchtlinge trotz falscher Pässe durch, Die Welt, 8. Oktober 2016; Bamf stellt bei Passfälschungen offenbar keine Anzeige, faz.net, 9. Oktober 2016, abgerufen am 10. Oktober 2016
  7. Vgl. § 258 Strafgesetzbuch: „Strafvereitelung – (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
  8. Reiko Pinkert und Jan Lukas Strozyk, NDR: Ermittlungen im Bremer BAMF – Weitere Mitarbeiter unter Verdacht, Tagesschau, 26. April 2018
  9. Christine Adelhardt, Reiko Pinkert und Stephan Wels, NDR: Interne Mails belasten BAMF – „Geräuschlos“ – und nicht so viele Details , Tagesschau, 20. Mai 2018
  10. Bericht: Bremer Asylskandal zieht Kreise durch interne E-Mails bis in die BAMF-Zentrale, Epoch Times, 20. Mai 2018
  11. Bremen: Neue BAMF-Leiterin strafversetzt, weil sie Asylbetrug aufdeckte?, Epoch Times, 26. Mai 2018
  12. Birgit Stöger: Der BAMF-Skandal: Aus dem Logbuch des Narrenschiffs, 27. Mai 2018
  13. BAMF-Skandal, Epoch Times, 2018
  14. Asylberechtigung