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Besatzungskonstrukt
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Ein Besatzungskonstrukt ist ein staatsähnlich organisiertes, fremdbestimmtes Verwaltungsgebilde auf dem Boden eines besetzten Staatsgebietes durch einen Besatzer. Forschungen zufolge sollen Besatzungszustände in Staaten gemäß geltender Haager Landkriegsordnung maximal 60 Jahre andauern dürfen; dieser Umstand wäre in entsprechenden Zusatzprotokollen vermerkt worden. Unterdessen existiert ein offizielles Dokument dazu jedoch nicht.[1][2] Über 60 Jahre nach dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkrieges sind noch immer etliche Staaten weitgehend fremdbestimmt, so daß sie de facto Besatzungskonstrukte sind. Die BRÖ und die BRD sind genauso wie die 1990 aufgelöste DDR echte, de jure existierende und somit fremdbestimmte Besatzungskonstrukte. Für die BRD wurde die Verfassung der Weimarer Republik von den Besatzern außer Kraft gesetzt und statt dessen ein Grundgesetz aufoktroyiert.
Üblicherweise werden solche fremdbestimmten Verwaltungsgebilde infolge einer Besatzung bzw. Besetzung (→Okkupation) eines bevölkerten Staatsgebietes auf militärischem oder sonstigem gewaltsamen Wege unter Beseitigung der vormals vorhandenen Staatsmacht errichtet. In der deutschen Geschichte war der von Frankreich unterworfene Rheinbund schon ein, wenn auch nur kurzfristig bestehender Vorläufer moderner Besatzungskonstrukte. Der nicht mehr handlungsfähige Staat Deutsches Reich ist seit 1945 vollständig in staatsähnlich agierende Besatzungskonstrukte unterteilt. Diese sind die Bundesrepubliken „Österreich“ und „Deutschland“, die Deutsche Demokratische Republik (im Zuge der sogenannten Wiedervereinigung von 1990 untergegangen) sowie die von Polen, der Sowjetunion und der Tschechei besetzten und verwalteten Gebiete Ostdeutschlands. Die BRD ist nach wie vor ein Besatzungskonstrukt; daran vermochte auch die angebliche Wiedervereinigung von 1990 trotz intensiver Propaganda der gleichgeschalteten Massenmedien nichts zu ändern.
Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst –, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. […] Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus.– Carlo Schmid, „Was heißt eigentlich Grundgesetz?“ – Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Siehe auch
- Protektorat
- Besatzungsstaat
- Wiedervereinigung
- Zwei-plus-Vier-Vertrag
- Regierung Dönitz
- Sonderbereich Mürwik
- Viertes Reich
Verweise zum Besatzungskonstrukt BRD
- Carlo Schmid: „Was heißt eigentlich Grundgesetz?“ – Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 (PDF)
- Carlo Schmid: Rundfunkansprache über Besatzungsstatut und Grundgesetz vom 3. November 1948 (MP3)
