Alliierter Kontrollrat
Der Alliierte Kontrollrat ist ein am 8. August 1945 aus Vertretern der vier alliierten Siegermächte im Sinne ihrer Siegerjustiz eingerichtetes, oberstes Regierungsorgan zur Regelung der „Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten”.[1] Konferenzort war das Gebäude des Berliner Kammergerichts, in welchem zuletzt der Volksgerichtshof seinen Sitz gehabt hatte.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte
Nach der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 war die Regierung Dönitz am 23. Mai 1945 völkerrechtswidrig durch englische Streitkräfte verhaftet worden,[2] womit eine selbstbestimmte deutsche Zentralgewalt nicht mehr existent war. Infolgedessen hatten sich die Viermächte mit der Berliner Deklaration die oberste Gewalt über „Deutschland als Ganzes” ausbedungen.
Wesen
Teilnehmer des Alliierten Kontrollrates waren die obersten Befehlshaber der jeweiligen Besatzungszonen. Diese Oberbefehlshaber bildeten einerseits die militärische Spitze der Besatzungstruppen, anderseits waren sie als Militärgouverneure für die Verwaltung ihrer Besatzungszone zuständig. Im Alliierten Kontrollrat sollten sie gemeinsam für eine „angemessene Einheitlichkeit des Vorgehens“ in ihren Besatzungszonen Sorge tragen und „im gegenseitigen Einvernehmen Entscheidungen [zu] treffen über die wesentlichen Deutschland als Ganzes betreffenden militärischen, politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Fragen“.[3] Überstimmt werden konnte keiner der Vertreter der Vier Mächte; für alle Beschlüsse war Einstimmigkeit vorgeschrieben. Im sogenannten Koordinierungsausschuß des Kontrollrats saßen die vier Stellvertreter der Oberbefehlshaber. Diese waren zunächst die Generale Lucius D. Clay unter General Dwight Eisenhower (VSA), Wassili Sokolowski unter Marschall Georgi Konstantinowitsch Schukow (UdSSR), Brian H. Robertson unter Feldmarschall Bernard Montgomery (Großbritannien) sowie Louis M. Koeltz unter General Jean-Marie de Lattre de Tassigny (Frankreich).
Die Alliierte Kommandantur bzw. Alliierte Kommandatur, vormals Interalliierte Militärkommandantur genannt, war ein dem Alliierten Kontrollrat unterstelltes Regionalorgan, mit welchem die Viermächte die Regierungsgewalt über Groß-Berlin ausübten.
Am 20. März 1948 verließ der sowjetische Vertreter die Kontrollratsitzung und erklärte für die Sowjetunion die Vertagung weiterer Kontrollratsitzungen.[4]
Auflösung
Der Alliierte Kontrollrat wurde im Zuge der sogenannten Wiedervereinigung formal aufgelöst. Unterdessen gelten die alliierten Besatzungsrechte in bezug auf Deutschland als Ganzes weiterhin. In Ermangelung eines Friedensvertrages ist eine Souveränität des handlungsunfähigen Staates Deutsches Reich nicht gegeben.
Am 8. Oktober 1949 verkündete General Schukow, der sowjetische Militärgouverneur, daß „die sowjetische Regierung sich dazu entschlossen hat, der vorläufigen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Verwaltungsaufgaben zu übertragen, die bisher der sowjetischen Militärverwaltung oblagen".
Siehe auch
- Kontrollratsgesetz
- Zwei-plus-Vier-Vertrag
- Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
- Rechtslage der BRD
- SHAEF
- Londoner Sechsmächtekonferenz