Anti-Counterfeiting Trade Agreement

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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, ist ein internationales Handelsabkommen das zwischen 39 Ländern – darunter auch die 27 EU-Staaten – verhandelt wird. ACTA soll internationale Standards im „Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen“ setzen. Netzaktivisten befürchten, ähnlich wie bei PIPA und SOPA, daß die Haftung für Inhalte durch ACTA auf Telekommunikationsdienst- und Plattform-Anbieter verlagert würde, wodurch Überwachung und Zensur von Inhalten gefördert würde.

Nach umfangreichen, internationalen Protesten lehnte das EU-Parlament (Komplizen der zionistischen Verwertungsindustrie[1]) ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen) ab.[2]

Geschichte

Am Rande des G-8-Gipfels in Sankt Petersburg im Jahr 2006 trafen sich unbemerkt von der Öffentlichkeit Regierungsvertreter aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan. Sie stießen ein Projekt an, das in weiten Teilen der Welt Bürger- und Informationsrechte beschneiden und die Möglichkeiten des Weltnetzes drastisch einschränken wird.

Wesen

Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde geben an, damit den „Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen“ verbessern zu wollen. Die Verhandlung über die Details des Abkommens finden seit 2007 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im März 2010 kam es zu einer inoffiziellen Veröffentlichung einer Vorabversion. Die rund 40 Teilnehmer-Staaten sind: Die USA, Kanada, die Europäische Union (vertreten durch die EU-Kommission), Schweiz, Japan, Süd-Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate.[3] Die Europäische Kommission nennt drei Ansatzpunkte, über die das ACTA Urheberrechte forcieren wird:

1. Internationale Kooperation
2. Abstimmung des Gesetzesvollzugs
3. Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums

Kontrolle des Weltnetzes

Die ACTA strebt nach Kontrolle des Weltnetzes und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung[4]. Wie die Maßnahmen im Detail aussehen, lässt sich anhand einiger ACTA-Papiere vermuten, die im Weltnetz lanciert wurden. Aus den Dokumenten geht hervor, dass Weltnetzanbieter in Zukunft dafür haften sollen (was sie heutzutage schon teilweise tun), wenn ihre Nutzer gegen das sogenannte „Urheberrecht“ verstoßen. Laut ACTA-Entwurf können die Anbieter der Haftung jedoch entgehen, wenn sie „Urheberrechtsverstöße“ im Weltnetz (im Sinne der ACTA-Lobbyisten) aktiv bekämpfen, etwa, indem sie den Datenverkehr ihrer Kunden nach „Copyright“-Verstößen durchsuchen, daß sie den Datenverkehr ihrer Nutzer überwachen, filtern und über lizenzierte Inkassounternehmen Abmahnen lassen. Nutzern, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen, soll laut ACTA-Entwurf der Weltnetzzugang gekappt werden.

Beide Maßnahmen würden allerdings gegen [noch] geltende europäische Freiheitsrechte verstoßen.

Die EU-Kommission versichert deshalb, daß das endgültige ACTA-Abkommen die Grundrechte in Europa nicht einschränken werde. Auch die Bundesregierung lehne [noch] Weltnetz-Sperren bei „Copyright“-Verstößen ab.

An der Geheimniskrämerei rund um die Verhandlungen hat die Kommission bislang aber nichts geändert. Nicht einmal die Mitglieder des Europaparlaments bekommen bislang Details zu sehen. Ihnen wird der Zugang zu den ACTA-Dokumenten verwehrt, während US-Konzerne wie Time Warner, IBM, Monsanto oder General Motors vollständig auf die geheimen Papiere zugreifen können. Das gilt auch für mehr als 100 Lobbyisten aus den Bereichen der Unterhaltungsindustrie, Computersoftware, Buchverlage und der Pharmaindustrie.[5][6] Die „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ erhofft sich ein weltweites 150 Milliarden US-Dollar Geschäft.[7] Dreifach-Weltnetzsperren sollen nach dem ACTA-Abkommen die „Urheberrechte“ der angeschlossenen Großkonzerne und der globalen Interessenorganisationen stärken.[8]

DNS-Sperren

Bei ACTA sind Netzsperren vorgesehen. Ursprünglich waren sowohl in PIPA als auch in SOPA Netzsperren für Inhalte im Auslands vorgesehen. Die Netzsperren sollten über Manipulationen am Domain Name System (DNS) umgesetzt werden. Das DNS sorgt dafür, daß eine bestimmte Weltnetz-Adresse einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet wird. So wird beispielsweise de.metapedia.org in 208.43.53.66 umgewandelt. Eine Manipulation dieser Einträge, um den Zugriff auf ausländische Seiten mit illegalen Inhalten zu sperren, steht im Widerspruch zu Bemühungen Manipulationen an DNS-Einträgen durch technische Maßnahmen zu verhindern. Die Manipulation von DNS-Einträgen wird auch von „Cyber“-kriminellen genutzt, um Nutzer auf falsche Weltnetz-Seiten zu lotsen.

Gesetzeslage

Nach Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsurteils bzgl. der Vorratsdatenspeicherung, welche für die Überprüfung durch ISPs benötigt würde, ist in der BRD eine schwere Straftat erforderlich, um rechtsgemäß (wenn denn ein verfassungsgemäßes Gesetz existiert) eingreifen zu können.

Nach § 100a StPO ist in der BRD die Überwachung des Fernmeldeverkehrs nur im Falle einer in diesem Paragraphen aufgelisteten „schweren Straftat“ (z.B. Hochverrat und Gefährdung der demokratischen Ordnung) gesetzmäßig.

Lobbygruppen

Die BR-Deutsche Content Allianz – ein Zusammenschluss aus Vertretern der Fernseh-, Film-, Musik- und Buchbranche (der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sowie Produzentenverbände); ihr gehören unter anderem ARD und ZDF, die Privatsender (Bertelsmann, Kohlberg Kravis Roberts & Co., Axel Springer AG) und die GEMA an – forderte im Februar 2012 (von der Bundesregierung), ohne weitere Verzögerung und wie bereits beschlossen, die Umbesetzung der ACTA.

Filmbeitrag

ACTA - die geplante Totalzensur — Markus Beckedahl über ACTA bei Tagesschau am 02.02.2012



ACTA bei „SemperVideo“ am 02.02.2012 — KenFM über ACTA, SOPA & PIPA



Angriff auf die Freiheit im Weltnetz


Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Michael Brückner, 7. Februar 2012: Big Brother 2.0: ACTA – Angriff auf die Freiheit im Internet
  2. EU-Parlament beerdigt ACTA
  3. Neben den USA unterzeichneten im Oktober 2011 Australien, Kanada, Südkorea, Japan, Neuseeland, Marokko und Singapur das ACTA-Abkommen.
  4. ARD-Nachtmagazin am 2.Februar 2012 über ACTA, Markus Beckedahl: Rechteinhaber, die Interesse an Geschäfte mit Urheberrechten zu machen, sollen Kooperationen mit Dienstanbietern - mit Weltnetz-Servicefirmen eingehen - um den Rechtsweg zu umgehen. Überwachen und Filtern.
  5. Deutschlandradio Kultur, 15. März 2010: Geheimniskrämerei gegen Internetpiraterie
  6. Deutschlandradio Kultur, 15. März 2010: Das ist das Gegenteil von Transparenz
  7. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1157207/
  8. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/1160635/