Anti-Counterfeiting Trade Agreement
Für weitere Wortbedeutungen siehe Acta (Auswahlseite)
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, ist ein internationales Handelsabkommen das zwischen 39 Ländern – darunter auch die 27 EU-Staaten – verhandelt wird. ACTA soll internationale Standards im „Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen“ setzen. Netzaktivisten befürchten, ähnlich wie bei PIPA und SOPA, daß die Haftung für Inhalte durch ACTA auf Telekommunikationsdienst- und Plattform-Anbieter verlagert würde, wodurch Überwachung und Zensur von Inhalten gefördert würde.
Nach umfangreichen, internationalen Protesten lehnte das EU-Parlament (Komplizen der zionistischen Verwertungsindustrie[1]) ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen) ab.[2]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Am Rande des G-8-Gipfels in Sankt Petersburg im Jahr 2006 trafen sich unbemerkt von der Öffentlichkeit Regierungsvertreter aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan. Sie stießen ein Projekt an, das in weiten Teilen der Welt Bürger- und Informationsrechte beschneiden und die Möglichkeiten des Weltnetzes drastisch einschränken wird.
Wesen
Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde geben an, damit den „Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen“ verbessern zu wollen. Die Verhandlung über die Details des Abkommens finden seit 2007 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im März 2010 kam es zu einer inoffiziellen Veröffentlichung einer Vorabversion. Die rund 40 Teilnehmer-Staaten sind: Die USA, Kanada, die Europäische Union (vertreten durch die EU-Kommission), Schweiz, Japan, Süd-Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate.[3] Die Europäische Kommission nennt drei Ansatzpunkte, über die das ACTA Urheberrechte forcieren wird:
- 1. Internationale Kooperation
- 2. Abstimmung des Gesetzesvollzugs
- 3. Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums
Kontrolle des Weltnetzes
Die ACTA strebt nach Kontrolle des Weltnetzes und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung[4]. Wie die Maßnahmen im Detail aussehen, lässt sich anhand einiger ACTA-Papiere vermuten, die im Weltnetz lanciert wurden. Aus den Dokumenten geht hervor, dass Weltnetzanbieter in Zukunft dafür haften sollen (was sie heutzutage schon teilweise tun), wenn ihre Nutzer gegen das sogenannte „Urheberrecht“ verstoßen. Laut ACTA-Entwurf können die Anbieter der Haftung jedoch entgehen, wenn sie „Urheberrechtsverstöße“ im Weltnetz (im Sinne der ACTA-Lobbyisten) aktiv bekämpfen, etwa, indem sie den Datenverkehr ihrer Kunden nach „Copyright“-Verstößen durchsuchen, daß sie den Datenverkehr ihrer Nutzer überwachen, filtern und über lizenzierte Inkassounternehmen Abmahnen lassen. Nutzern, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen, soll laut ACTA-Entwurf der Weltnetzzugang gekappt werden.
Beide Maßnahmen würden allerdings gegen [noch] geltende europäische Freiheitsrechte verstoßen.
Die EU-Kommission versichert deshalb, daß das endgültige ACTA-Abkommen die Grundrechte in Europa nicht einschränken werde. Auch die Bundesregierung lehne [noch] Weltnetz-Sperren bei „Copyright“-Verstößen ab.
An der Geheimniskrämerei rund um die Verhandlungen hat die Kommission bislang aber nichts geändert. Nicht einmal die Mitglieder des Europaparlaments bekommen bislang Details zu sehen. Ihnen wird der Zugang zu den ACTA-Dokumenten verwehrt, während US-Konzerne wie Time Warner, IBM, Monsanto oder General Motors vollständig auf die geheimen Papiere zugreifen können. Das gilt auch für mehr als 100 Lobbyisten aus den Bereichen der Unterhaltungsindustrie, Computersoftware, Buchverlage und der Pharmaindustrie.[5][6] Die „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ erhofft sich ein weltweites 150 Milliarden US-Dollar Geschäft.[7] Dreifach-Weltnetzsperren sollen nach dem ACTA-Abkommen die „Urheberrechte“ der angeschlossenen Großkonzerne und der globalen Interessenorganisationen stärken.[8]
DNS-Sperren
Bei ACTA sind Netzsperren vorgesehen. Ursprünglich waren sowohl in PIPA als auch in SOPA Netzsperren für Inhalte im Auslands vorgesehen. Die Netzsperren sollten über Manipulationen am Domain Name System (DNS) umgesetzt werden. Das DNS sorgt dafür, daß eine bestimmte Weltnetz-Adresse einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet wird. So wird beispielsweise de.metapedia.org in 208.43.53.66 umgewandelt. Eine Manipulation dieser Einträge, um den Zugriff auf ausländische Seiten mit illegalen Inhalten zu sperren, steht im Widerspruch zu Bemühungen Manipulationen an DNS-Einträgen durch technische Maßnahmen zu verhindern. Die Manipulation von DNS-Einträgen wird auch von „Cyber“-kriminellen genutzt, um Nutzer auf falsche Weltnetz-Seiten zu lotsen.
Gesetzeslage
Nach Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsurteils bzgl. der Vorratsdatenspeicherung, welche für die Überprüfung durch ISPs benötigt würde, ist in der BRD eine schwere Straftat erforderlich, um rechtsgemäß (wenn denn ein verfassungsgemäßes Gesetz existiert) eingreifen zu können.
Nach § 100a StPO ist in der BRD die Überwachung des Fernmeldeverkehrs nur im Falle einer in diesem Paragraphen aufgelisteten „schweren Straftat“ (z.B. Hochverrat und Gefährdung der demokratischen Ordnung) gesetzmäßig.
Lobbygruppen
Die BR-Deutsche Content Allianz – ein Zusammenschluss aus Vertretern der Fernseh-, Film-, Musik- und Buchbranche (der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sowie Produzentenverbände); ihr gehören unter anderem ARD und ZDF, die Privatsender (Bertelsmann, Kohlberg Kravis Roberts & Co., Axel Springer AG) und die GEMA an – forderte im Februar 2012 (von der Bundesregierung), ohne weitere Verzögerung und wie bereits beschlossen, die Umbesetzung der ACTA.
Filmbeitrag
- ACTA - die geplante Totalzensur — Markus Beckedahl über ACTA bei Tagesschau am 02.02.2012
- ACTA bei „SemperVideo“ am 02.02.2012 — KenFM über ACTA, SOPA & PIPA
- Angriff auf die Freiheit im Weltnetz
Siehe auch
Verweise
- http://www.stopacta.de
- http://wiki.stoppacta-protest.info
- Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), ständig aktuelle Informationen und Hintergrundmaterial zum „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“
- altermedia: Wenn NPD-Blog.info mal die Nazis ausgegangen sind…(03.07.10)