Singapur

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Amtssprache Mandarin, Englisch, Tamilisch
Hauptstadt Singapur
Staatsform Republik
Regierungssystem Parlamentarisch
Staatsoberhaupt Tony Tan Keng Yam
Regierungschef Lee Hsien Loong
Fläche 697 km²
Einwohnerzahl 5.567.301
Bevölkerungsentwicklung +1,92% pro Jahr
Währung Singapur-Dollar (SGD)
Unabhängigkeit 9. August 1965 (von Malaysia)
Weltnetz-TLD .sg
Telefonvorwahl +65

Singapur (offiziell Republik Singapur) ist ein Insel- und Stadtstaat in Südostasien, der Commonwealth-Mitglied ist.

Geographie

Das Staatsgebiet umfaßt eine Hauptinsel, drei größere und 56 weitere, kleinere Inseln, die Gesamtfläche entspricht vergleichsweise knapp der Fläche von Hamburg. Durch Landgewinnung vergrößert Singapur seine Landfläche kontinuierlich. Seit den 1960er Jahren stieg die Landfläche von 581,5 km² auf heute 710,2 km² und soll bis 2030 noch um etwa 100 km² (auf rund 800 km²) wachsen.

Bevölkerung

76,8 % sind Chinesen, 13,8 % Malaien, 7,9 % Inder und 1,4 % andere. Es befinden sich laut Department of Statistics etwa 1,2 Millionen Gastarbeiter und Ausländer in Singapur. Ethnische Statistiken zu Gastarbeitern und Ausländern werden nicht veröffentlicht.

Religionen

Der Buddhismus ist mit 33 % (der Gesamtbevölkerung ab 15 Jahren) die in Singapur am weitesten verbreitete Religion. Das Christentum folgt mit 18 % (davon 3,7 % römisch-katholisch), der Mohammedanismus 15 %, der Taoismus 11 % und der Hinduismus 5,1 %. 17 % der Bevölkerung Singapurs bekennen sich keiner Religion zugehörig. Die Tätigkeit der Zeugen Jehovas und der Vereinigungskirche ist in Singapur verboten.

Wirtschaft

Singapur verwandelte sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges vom Entwicklungsland zum modernen Industriestaat. Das Land galt lange Zeit als Steueroase.

Alltag

Singapur ist flächendeckend mit Kameras ausgestattet, und die Personalstärke bei den Ordnungsbehörden ist so hoch, daß selbst kleine Ordnungswidrigkeiten umgehend geahndet werden. Auch auf Sauberkeit wird dort ein exzessiver Wert gelegt. So kann dort sehr schnell ein Ausflug mit einem ausgespuckten Kaugummi oder weggeworfenem Papier bei der Polizei enden, die dann extreme Geldstrafen dagegen festlegt. Dennoch kann das Land sicher nicht als totaler Überwachungsstaat bezeichnet werden. Manches mag für „westliche“ Ohren vielleicht befremdlich klingen, aber es handelt sich um einen Stadtstaat mit extrem dichter Bebauung, und in China gibt es das Sprichwort: „Die Zigarette ist die Freude des armen Mannes.“ Man sieht also, daß die Ärmsten der Armen zu Abermillionen dauernd eine Kippe zwischen ihre Finger geklemmt haben. Wenn ein Stadtstaat daraufhin sagt: „Das finden wir absolut vulgär, das ist ein widerlicher Anblick, das ist außerdem eine idiotische Vernichtung von Wohlstand, bitte ein solches Verhalten nicht in der Öffentlichkeit zeigen.“ – dann ist so eine Gesetzgebung eben keineswegs „totalitär“ oder „polizeistaatlich“ (oder was auch immer permissiv eingestellte Sozialromantiker dazu sagen mögen), sondern schlichtweg Ausdruck einer gehobenen Kultur.

Reisehinweise

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes der BRD zu den landesspezifischen Gepflogenheiten:

  • Beim Besuch von Bars [Anm.: Kneipen, Schänken], Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“ = Vulgaritäten, Belästigung, Nötigung, sexuelle Anspielungen) kann zu Festnahme, Prügelstrafe und Haftstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen.
  • Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z. B. der Verzehr von Speisen und Getränken wie auch das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden untersagt und wird mit hohem Bußgeld (ab etwa 300 EUR) geahndet.
  • Seit Januar 2009 ist das Rauchen auch in einem Abstand von weniger als fünf Metern von Ein- und Ausgängen eines Gebäudes, in Parkhäusern, auf überdachten Gehsteigen und in nicht klimatisierten Bereichen eines klimatisierten Gebäudes verboten.

Verweise