Arnim, Hans Herbert von

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Univ.-Prof. Dr. iur., Dipl.-Volkswirt Hans Herbert von Arnim

Hans Herbert von Arnim (Lebensrune.png 16. November 1939 in Darmstadt) ist ein deutscher emeritierter Juraprofessor und Verfassungsrechtler sowie Parteienkritiker, Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiter der Sektion I (Modernisierung von Staat und Verwaltung). Er veröffentlichte verschiedene Bücher zu Grundfragen von Staat und Gesellschaft, die sich zu Verkaufsschlagern entwickelten.

Leben

Kritik an die Demokratie der BRD; Ein charmanter Aufklärer von umwerfender Präzision im Dickicht unserer Paragraphenwelt: Der Rechtswissenschaftler Prof. Hans Herbert von Arnim feiert heute seinen 80. Geburtstag. Es wird in Deutschland wohl keinen einzigen Politiker geben, dem dieser sprachgewandte Jurist unbekannt ist. Hans Herbert von Arnim meldet sich seit Jahrzehnten mit kritischen Analysen und genau recherchierten Hintergrundfakten über unsere abgehobenen Volksvertreter öffentlich zu Wort. Seine Bücher mit so markanten Titeln wie „Der Staat als Beute“, „Das Europa-Komplott“ oder sein Werk „Volksparteien ohne Volk“ gehen mit den strukturellen Defiziten unserer vornehmlich repräsentativen Demokratie scharfsinnig ins Gericht. Und obwohl er mit seinen Analysen auch ein größeres Publikum erreicht – keiner der kritikwürdigen Parlamentarier konnte seine klugen Argumente für eine direkte Basisdemokratie widerlegen.[1]

Hans Herbert von Arnim-Kröchlendorff wurde als Sohn eines Berufsoffiziers in Darmstadt geboren und wuchs nach 1945 in Heidelberg auf. Er entstammt einem Zweig der Adelsfamilie Arnim aus der Mark Brandenburg. Seine Ururgroßmutter Malwine von Bismarck war die Schwester von Otto von Bismarck. Sein Ururgroßvater war der Politiker und Gutsherr Oskar Friedrich Ernst Abraham Heinrich Carl Freiherr von Arnim-Kröchlendorff (1813–1903).

Nach dem Abitur 1958 begann von Arnim das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg. Er schloß das Studium 1962 mit dem ersten und 1967 dem zweiten juristischen Staatsexamen ab und bestand zudem 1966 das Diplom in Volkswirtschaftslehre. 1969 promovierte er „summa cum laude“ mit der Dissertation „Die Verfallbarkeit von betrieblichen Ruhegeldanwartschaften“ in Heidelberg, welche 1972 zu einem Grundsatzurteil des BRD-Arbeitsgerichts zu Gunsten betroffener Arbeitnehmer führte, das in das Betriebsrentengesetz von 1975 Eingang fand.

Von 1968 bis 1978 war von Arnim Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. 1976 habilitierte er sich mit der Schrift Gemeinwohl und Gruppeninteressen. Die Durchsetzungsschwäche allgemeiner Interessen in der pluralistischen Demokratie. Ein Beitrag zu verfassungsrechtlichen Grundfragen der Wirtschaftsordnung für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Regensburg.

1978 übernahm von Arnim eine Professur an der Philipps-Universität Marburg. Seit 1981 hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) inne.

Von 1993 bis 1996 war er Mitglied des „Verfassungsgerichts“ Brandenburg sowie von 1993 bis 1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den Jahren 2000 und 2001 war von Arnim als Gastprofessor an der Medizinischen Universität Lübeck tätig; er ist seit dem 1. April 2005 im Ruhestand, arbeitet aber weiterhin an der Speyerer Hochschule (seit April 2012: Universität) und dem Forschungsinstitut.

Kurzchronologie

  • Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
    • juristische Staatsexamen (1962 und 1967)
    • Diplom in Volkswirtschaftslehre (1966)
    • rechtswissenschaftliche Promotion (1969) in Heidelberg
  • 1968–1978 Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden
  • 1974–1977 Lehraufträge für „Wirtschaftspolitik für Juristen“ an den Universitäten Regensburg und Würzburg
  • 1976 Habilitation für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Regensburg
  • 1978–1981 Professor in Marburg
  • 1981 Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht und Haushaltsrecht, und Verfassungslehre in Speyer
  • 1981 Rufe auf Lehrstühle an den Universitäten Marburg und Osnabrück abgelehnt
  • 1988 Ruf auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Universität Göttingen (ehemaliger Lehrstuhl Leibholz) - abgelehnt
  • 1993–1996 Mitglied des Verfassungsgerichts Brandenburg
  • 1993–1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • 2000–2001 Gastprofessur an der Medizinischen Universität Lübeck
  • seit 1.4.2005 Entpflichtet in Speyer

Wirken

Von Armin strengte zahlreiche Klagen gegen politische Institutionen der BRD an und konnte einzelne Gesetze zu Fall bringen, dazu zählten beispielsweise Diatenerhöhungen sowie großzügige Ruhestandsregelungen, und setzte die Veröffentlichung von Nebeneinkünften politischer Mandatsträger durch. Des weiteren kritisiert von Armin insbesondere die Befangenheit von Politikern, in Fragen der Diätenregelung, der Parteienfinanzierung und des Wahlrechts und fordert deshalb eine bessere Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die „Verfassungsgerichte“.

Von Arnim legte 2010 persönlich Beschwerde beim „Bundesverfassungsgericht“ gegen die Europawahl 2009 ein. Dabei unterstützten ihn 530 Bürger, davon 30 Verfassungsrechtler, mit ihrer Unterschrift. Das „Bundesverfassungsgericht“ entschied am 9. November 2011 zugunsten dieser Klage, worauf der Bundestag eine Drei-Prozent-Hürde erließ. Gegen diese Regelung klagte von Armin im Namen der Freien Wähler und die ÖDP – ebenfalls klagten die NPD und die Republikaner – und bekam wiederum Recht.[2] Anfang Oktober 2014 kündigte von Armin eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde an, um eine niedriger Hürde für die Bundestagswahl 2017 zu erreichen.[3]

Mitgliedschaften

Von Arnim war Mitglied zahlreicher akademischer Gesellschaften, aber auch mehrerer Sachverständigenkommissionen, z. B. der Enquete- Kommission „Wahlrecht und Kommunalverfassung“ des Landtages Rheinland-Pfalz (1988–1990), der von Bundespräsident Richard von Weizsäcker berufenen „Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung“ (1992/93) und der „Gemeinsamen Kommission Bayern / Nordrhein-Westfalen zur Neuordnung der Bezüge von Mitglieder der Landesregierungen“ (1999/2000).

Zitate

  • „Es gilt als ganz normal und selbstverständlich, dass ein Abgeordneter neben seinem Einkommen, das er vom Steuerzahler bezieht, auch noch Einkommen von an der Gesetzgebung interessierten Unternehmen oder Verbänden bezieht, sich also quasi in die bezahlten Dienste eines Lobbyisten begibt, das gilt als ganz normal, obwohl es eigentlich ein Skandal ist.“
  • „Wenn ein Politiker sich in die Dienste eines Interessenten begibt, sich von ihm bezahlen lässt, manchmal sehr hoch, ist das für mich eine Form der Korruption.“
  • „Das ständige Patt zwischen Bundesrat und Bundestag sorgt heute für ein extremes Übergewicht der organisierten Interessen, die nur die Opposition für sich gewinnen müssen, um jede Reform zu blockieren. Das ist ein wunderbarer Nährboden für Lobbyisten.“
  • „Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen.“
  • „Hinter die Kulissen zu schauen, heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es mißbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“
  • „Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ (in: Das System, 2001)

Werke (Auswahl)

  • Der Staat als Beute - Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen, Knaur-Verlag, ISBN 978-3426800140
  • Staat ohne Diener: was schert die Politiker das Wohl des Volkes., Kindler, München 1993
  • Demokratie ohne Volk: Plädoyer gegen Staatsversagen, Machtmißbrauch und Politikverdrossenheit. Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München 1993
  • Das System. Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001
  • Korruption. Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft. Knaur Verlag, München 2003
  • Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung- LIT-Verlag, Münster September 2004
  • Das Europa-Komplott. Wie EU-Funktionäre unsere Demokratie verscherbeln. Hanser Verlag, München 2006
  • Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun. C. Bertelsmann, München 2008
  • Die Hebel der Macht und wer sie bedient. Heyne Verlag, 2017. ISBN 978-3-453-20142-2

Literatur

Fußnoten