Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen

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Vorder- und Rückseite des Schutzwall-Ehrenzeichens; seit dem 13. November 1939 konnte das Ehrenzeichen auch an Soldaten und Flieger der Luftwaffe verliehen werden.

Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen, auch Westwall-Medaille genannt, war eine Auszeichnung während der Zeit des Nationalsozialismus; sie wurde am 2. August 1939 von Adolf Hitler gestiftet.

Geschichte

Im Verlauf der Aufrüstung des Deutschen Reiches befahl Hitler auch den Bau einer großangelegten Befestigungsanlage an der deutschen Westgrenze, des sogenannten Westwalls. Der Bau der Befestigungsanlagen an der deutschen Westgrenze war 1936 eingeleitet, aber erst im folgenden Jahr begonnen worden. Die Arbeiten am „Limes“, wie das Unternehmen unter der Leitung des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen, Dr. Fritz Todt, hieß, aber aus propagandistischen Gründen als „Westwall“ bezeichnet wurde, wurden seit Mai 1938 wesentlich beschleunigt. Im August 1939 waren rund 158.000 Arbeiter der „Organisation Todt“ und der Festungspioniereinheiten des Heeres beschäftigt, wozu etwa 58.000 Angehörige des Reichsarbeitsdienstes traten. Mit einer Verordnung vom 2. August 1939 stiftete Adolf Hitler am 2. August 1939 das „Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen“ in einer Stufe. Nach der Satzung vom selben Tage sollte es verliehen werden an Personen, „die an der Schaffung der dem Schutze des Deutschen Volkes dienenden Befestigungsanlagen mitgearbeitet“ hatten. Das Oberkommando der Wehrmacht ergänzte am 13. Oktober 1939 die Verleihungsvoraussetzungen in folgender Weise:

„Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen kann verliehen werden an Wehrmachtangehörige und Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes sowie an männliche Angestellte und Arbeiter der Wehrmacht, die zum Ausbau oder zur Verteidigung der Befestigungsanlage in der Zeit vom 15. Juni 1938 bis 31. März 1939 eingesetzt waren.“

Weitere Bestimmungen des Oberkommandos des Heeres vom selben Tage und des Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom 13. November 1939 ergänzten die bisherigen Bestimmungen des Kreises der Verleihungsberechtigten. Voraussetzungen waren u. a. mindestens zehn Wochen Arbeit, mindestens drei Wochen Sicherungswachen, was aber kein Muß war. Zuständig für die Verleihung des Ehrenzeichens waren neben den Dienststellen der Wehrmacht die Organisation Todt sowie der Reichsarbeitsdienst. Ein Abschluß der Verleihungen verzögerte sich mehrfach, bis dann schließlich verfügt wurde, daß alle Anträge auf Verleihung des Ehrenzeichens bis zum 31. März 1941 abgeschlossen sein mußten. Der erste, der mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnet wurde, war Generalinspekteur Dr. Todt, welcher es am 23. November 1939 aus der Hand Hitlers erhielt. Außer ihm bekamen es an diesem Tage Generaloberst von Witzleben, General der Flieger Kitzinger, der Inspekteur der Festungen Generalleutnant Jacob, Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl und der Reichsleiter der NSDAP, Dr. Ley. Am folgenden Tag, dem 24. November 1939, verteilte Dr. Todt bei einem Großappell der Westwallarbeiter in Pirmasens die ersten 200 Medaillen an Arbeiter, welche mindestens 16 Monate an der Befestigungsanlage gearbeitet hatten. In einer Ansprache würdigte Dr. Todt die bisherigen Leistungen u. a. mit folgenden Sätzen:

„Wie der Soldat mit Stolz sein Eisernes Kreuz trägt für Tapferkeit vor dem Feind, so sollt ihr euer Westwall-Ehrenzeichen tragen und stolz darauf sein, daß eure Arbeit der Sicherung der deutschen Grenzen und der Sicherung des Lebens unserer kämpfenden Volksgenossen dient und wesentlich zum endgültigen Sieg im jetzigen Kampfe beitragen wird.“

Schließlich verlieh Hitler am 13. Dezember 1939 dem Reichsleiter der NSDAP und Korpsführer des Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK), Adolf Hühnlein, das Ehrenzeichen, da diese Organisation u. a. mit Lkw-Staffeln der „Organisation Todt“ beim Bau eingesetzt war. Laut einem Bericht des Sicherheits-Dienstes vom 12. Januar 1940 waren die „Westwallarbeiter verstimmt, daß nicht sie, sondern Politische Leiter, SA-Führer usw. mit dem Westwall-Ehrenzeichen ausgezeichnet wurden“.

Übrigens wurde durch einen Irrtum einer nachgeordneten Dienststelle das Ehrenzeichen auch an Frauen verliehen. Voraussetzung war, daß diese vor dem 31. August 1939 am Westwall mitgearbeitet hatten. Für die in Lagern oder als Kraftfahrer beschäftigten Frauen war eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochen erforderlich, für das Büropersonal eine Zeit von 20 Wochen. Bis zum 31. Januar 1941 wurden 622.064 Medaillen verliehen. Weitere Verleihungszahlen wurden nicht bekannt.

Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens

Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen mit Spange (rechts)

Nachdem 1944 die Gefahr für die deutschen Reichsgrenzen immer näher gerückt war, wurden im Westen des Reiches die Befestigungsanlagen des sogenannten Westwalls behelfsmäßig instandgesetzt, während im Osten durch umfangreiche Arbeiten der sogenannte „Ostwall“ geschaffen werden sollte. So wurde im Herbst 1944 mit der Planung und den Vorarbeiten begonnen. Auf dieser Basis ordnete ein Erlaß des Führers vom 10. Oktober 1944 die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens an. Absatz 1 dieser Verordnung lautet:

„In Anerkennung der Verdienste um die Errichtung der Grenzbefestigungen im Höhepunkt des Lebenskampfes des Deutschen Volkes ordne ich die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens an.“

Die Durchführungs-Verordnung vom selben Tage, unterschrieben vom Leiter der Partei-Kanzlei, Martin Bormann, und dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei, Otto Meissner, sah in Absatz 1 folgende Verleihungsvoraussetzungen vor:

„Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen kann an Wehrmachtangehörige und der Wehrmacht unterstellte Nichtwehrmachtangehörige verliehen werden, die an der Schaffung der dem Schutze des deutschen Volkes dienenden Stellungsbauten seit dem 6. Juni 1944 gearbeitet haben.
Zu den Wehrmachtangehörigen rechnen auch die auf den Führer vereidigten, im Rahmen bzw. in Verbänden der deutschen Wehrmacht kämpfenden ausländischen Freiwilligen. Diejenigen, denen das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen bereits früher verliehen wurde, erhalten bei erneutem Einsatz seit 6. Juni 1944 die Spange zum Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichen.“

Die Verleihungen an ausländische Freiwillige der Wehrmacht bzw. der Waffen-SS bezogen sich im wesentlichen auf die von den Freiwilligen gestellten Bau- und Arbeitsbataillone.

Nach dem Rundschreiben 323/44 des Leiters der Parteikanzlei vom 10. Oktober 1944 sollten vorerst nur Band und Verleihungsurkunde an die Beliehenen ausgehändigt werden. Es ist noch ungeklärt, bzw. es steht nicht mit Sicherheit fest, ob die Spange – oben erwähnt – hergestellt bzw. noch verliehen wurde. Oberstfeldmeister Pauli von der Adjutantur des Reichsarbeitsführers teilte dem Autor mit, daß Ende 1944 diese Spange an den Reichsarbeitsführer und einige seiner Mitarbeiter verliehen worden sei. Da keine Abbildung des Originals gebracht werden kann, möge die Beschreibung Paulis wenigstens zitiert werden:

„Die Spange sei der Spange ‚Prager Burg‘ ähnlich gewesen – bräunlich-olivfarben getönt – und habe die Jahreszahl ‚1944‘ gezeigt.“

Ebenso war es dem Autor nicht möglich, mit Sicherheit festzustellen, ob wenigstens eine Verleihungsurkunde ausgehändigt worden war. Verleihungszahlen der Spange waren aus den geschilderten Umständen nicht zu ermitteln.