Volksheer
Als Volksheer (auch: Milizarmee) werden Streitkräfte oder Teile von Streitkräften bezeichnet, die zum größten Teil oder vollständig erst im Bedarfsfall aus Wehrpflichtigen aufgestellt werden. Volksheere haben im Frieden meist nur sehr schwache Stäbe aus Rahmen- und Ausbildungspersonal. Ihr Material wird in Depots gelagert. Das Volksheer oder die Miliz steht somit im Gegensatz zu Stehenden Streitkräften, die bereits im Frieden personell und materiell stark präsent sind. Ein Milizangehöriger wird Milizionär oder Milizsoldat genannt.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Unter Volksheer oder Volkswehr (im Sinne eines Heeres des Volkes) versteht man auch:
- das Reichsheer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (wegen der Kleinstaaterei der verschiedenen deutschen Herrscherhäuser und des machtpolitischen Mißbrauchs nie als tatsächliches Volksheer erblüht)
- die Landsknechte des Hauptmannes und Genosse Walhallas Georg von Frundsberg[1]
- die alldeutschen Truppen der Befreiungskriege (→ Deutsche Erhebung)
- das deutsche Heer (nach Wilhlem von Giesebrecht „Ein deutsches Volksheer, alle Stämme und alle Stände umfassend ...“) im Deutsch-Französischen Krieg
- das Deutsche Heer des Deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg
- Eigenname (ohne die Charaktereigenschaft eines gesamtdeutschen Volksheeres) der 1918 gegründeten Deutschösterreichischen Volkswehr, Vorläufer des Bundesheeres (1. Republik)
- die Vorläufige Reichswehr wurde als „neues deutsches Volksheer“ geplant, mit der Einführung des Übergangsheeres und dann des 100.000-Mann-Heeres durch das Diktat des Versailler Schandvertrages mußte dieser Traum der alten Generalität der Obersten Heeresleitung begraben werden
- die großdeutsche Wehrmacht nach dem Beitritt Österreichs
Bundeswehr und NVA
Weder Bundeswehr noch Nationale Volksarmee sind resp. waren, trotz politischer Propaganda, Volksheere, da sie sich als Vasallen des feindlichen Besatzers herausstellten.
Zitate
- „Die Nachrichten über das Maß der Wehrmacht das Deutschland in Gestalt einer unzulänglichen angeworbenen Armee zugestanden werden soll und die für alle Länder geplante Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, die uns letzthin aus Paris über New-York zugingen, ließen zugleich durchblicken, daß man, wenn der Völkerbund in Zukunft wider Erwarten einen Krieg nicht verhindern könne, alsdann stets in der Lage sei, ein neues Heer aufzustellen. [...] Es ist das eine Errungenschaft des Krieges, die im deutschen Volksheere, das, wie zu erhoffen, trotz den Einsprüchen unserer Feinde, mit der Zeit unter Anlehnung an das Schweizer Muster erstehen wird, nicht verlorengehen darf. Ein solches deutsches Volksheer kann niemals ein so unvergleichliches Kriegswerkzeug sein wie es das alte deutsche Heer zu Beginn des Weltkrieges bildete, erfolgt jedoch die Führerausbildung annähernd nach unseren bisherigen bewährten Grundsätzen, so wird das neue Heer seinem Zweck, den wirksamen Schutz der heimatlichen Grenzen zu gewährleisten, genügen können. Es wird in ganz andrem Maße als die uns zugedachte Soldtruppe von vaterländischem Geiste durchweht sein. Der hohe ethische Wert der allgemeinen Wehrpflicht ist unbestreitbar. Sie gehört ganz wesentlich zu den Merkmalen eines freien Volkes.“ — General der Infanterie a. D. Hugo von Freytag-Loringhoven: Das Erlernen des Krieges im Kriege selbst, in: „Allgemeine schweizerische Militärzeitung“, Heft 16, 1919
- „Mit der neuen Wehrmacht ist ein deutsches Volksheer entstanden, das in deutschem Volkstum wurzelnd kein Eigenleben im alten Sinne mehr führen kann, sondern deutsches Leben und deutsche Art dem ganzen Volk vorlebt.“ — Maximilian von Weichs, 1937
Siehe auch
Literatur
- Karl Litzmann: Das neue deutsche Volksheer, 1919
- Peter Borowsky: Zwischen Volksheer und Reichswehr – Die Auseinandersetzungen über die deutsche Wehrverfassung 1918/1919, 2005