Fallschirmschützenabzeichen des Heeres
Das Fallschirmschützenabzeichen des Heeres wurde am 1. September 1937 vom Oberbefehlshaber des Heeres Generaloberst Werner von Fritsch eingeführt und konnte den zu den Fallschirmschützenlehrgängen kommandierten Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften nach erfolgreichem Abschluß mit dem Fallschirmschützenschein verliehen werden.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Mit Wirkung vom 1. April 1937 wurde in Stendal in der Husarenkaserne „Albrecht der Bär“ (genannt nach Albrecht I.)[1] vom Heer als Versuchstruppe eine Fallschirm-Infanterie-Kompanie aufgestellt. Kompanieführer war Oberleutnant Zahn. Stendal war als Garnison gewählt worden, weil die Luftwaffe in Stendal eine Luftwaffen-Fallschirmschule besaß, wo die Sprungausbildung der Infanteristen des Heeres ausgeübt werden konnte. Die aufgestellte Kompanie hatte drei Schützen-Züge, einen Zug mit schweren Maschinengewehren, einen schweren Granatwerfer-Zug bzw. -Trupp sowie einen Pionier-Trupp bzw. -Zug und eine Kraftfahrzeug-Staffel.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurde das nunmehrige Fallschirm-Infanterie-Bataillon des Heeres von Richard Heidrich mit sämtlichen Angehörigen (ausgenommen das Musikkorps) in die Luftwaffe als II. Bataillon/Fallschirm-Jäger-Regiment 1 in Braunschweig überführt, u. a. mit den späteren Ritterkreuzträgern Fritz Prager und Alfred Schwarzmann.
Im Heeresverordnungsblatt vom 1. Juli 1938 wurde die Einführung eines Fallschirmschützenabzeichens mit dem folgenden Text bekanntgegeben:
- Das Fallschirmschützenabzeichen wird den zu den Fallschirmschützenlehrgängen kommandierten Offz., Uffz. und Mannschaften nach erfolgreichem Abschluß mit dem Fallschirmschützenschein verliehen. Die zu ihren Truppenteilen zurückkehrenden Teilnehmer erhalten die Genehmigung, das Fallschirmschützenabzeichen bis zu ihrer Versetzung zum Fallschirm-Inf.-Btl. zur Uniform in und außer Dienst zu tragen.
Nachzutragen wäre, daß das am 1. September 1937 geschaffene Abzeichen durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Freiherr von Fritsch, dem gleichartigen Abzeichen der Luftwaffe – dem Fallschirmschützenabzeichen – sehr ähnelte. Bei dem Abzeichen des Heeres war der herabstürzende Adler versilbert, hatte kein Hakenkreuz in den Fängen; bei der Luftwaffe war der Adler mit dem Hakenkreuz vergoldet. Der Kranz war bei dem Heeresabzeichen vergoldet, bei der Luftwaffe silbern getönt.
„Brandenburger“ 1943
Am 1. Juni 1943 wurde das Fallschirmschützenabzeichen des Heeres erneut eingeführt, es sollte für die Fallschirmjäger der am 1. April 1943 aufgestellten 15. (Fallschirmjäger-)Kompanie des 4. Regimentes „Brandenburg“ der Division „Brandenburg“ bestimmt sein, um die Elite-Heerestruppe deutlich von den Fallschirmjägern der Luftwaffe ab- ggf. hervorzuheben. Am 1. März 1944 wurde die 15./4. Regiment „Brandenburg“ in Stendal in Fallschirm-Jäger-Bataillon „Brandenburg“ umgegliedert.