Gaufilmstelle

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Gaufilmstellen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Statistische Darstellung des Aufbaus der Filmorganisation der NSDAP (Archiv Amtsleitung Film NSDAP)
Die Gaufilmstelle Wien der NSDAP wirbt für den Film „Ein Volksfeind
Tonfilmwagen einer Gaufilmstelle fahren durch Tirol
Eine Stadt feiert den „Tag der Gaufilmstelle“
Die Gaufilmstelle wirbt für den Film „Ein Mann will nach Deutschland

Die Gaufilmstelle war im Dritten Reich eine Filmabteilung der NSDAP.

Hintergrund

Der Weg, den die Filmstellen der NSDAP seit der Errichtung im Jahre 1930 ging, war nach zwei Gesichtspunkten ausgerichtet.

  • Der eine Abschnitt, die Vorarbeit für die Aufrichtung eines wirklichen deutschen Films und der Ausschaltung unseriöser und unsozialer Elemente mit dem Ziel des ständischen Ausbaus im deutschen Filmwesen, wurde bereits im Jahre 1933 mit der Errichtung der Reichsfilmkammer abgeschlossen.
  • Der zweite Arbeitsteil war die Durchführung der politischen Aufklärungsarbeit durch den Film. In allen Teilen des Volkes, angefangen bei der Schuljugend und der Hitlerjugend, über die Organisationen und Gliederungen, bis zur Bevölkerung in Stadt und Land sollte der Film zum Mittel der Belehrung, Erziehung und Ausrichtung werden. Er mußte in den Dienst der Erläuterung geplanter oder in Durchführung begrifflicher Aktionen gestellt werden und dem deutschen Volk die lebenswichtigen und vielleicht unklaren Probleme des politischen und wirtschaftlichen, des völkischen und rassischen Lebens eindeutig und unmißverständlich vor Augen führen. Die Aufgabe des Films, die sich früher auf die Unterhaltung beschränkte, mußte dahingehend erweitert werden, durch ihn in allen Schichten und Kreisen des Volkes die Erkenntnis zu vermitteln und zu vertiefen, wie lebensnotwendig die Maßnahmen der Führung waren und welche Früchte sie für die Gesamtheit der Nation in Gegenwart und Zukunft tragen konnten.

Beim Einsatz des Films für diese hohen Ziele war zunächst der Schwerpunkt der Arbeit auf die Durchführung von Filmveranstaltungen auf dem flachen Land zu legen. Es mußte die Möglichkeit gefunden werden, über die Besuche der 3.300 Lichtspieltheater in den Städten hinaus diejenigen Menschen mit dem Film zu erschließen, die abseits der großen Verkehrswege lebten, um auch sie durch nationalsozialistische und weltanschauliche Filme mit dem Geschehen jener Zeit zu verbinden. Welche Vorarbeit hierzu notwendig war, erkennt man daraus, daß es im alten Reichsgebiet über 48.000 Gemeinden (mit insgesamt 23 Millionen Einwohnern) gab, in denen kein ortsfestes Lichtspieltheater bestand.

Diese Zahlen zeigen deutlich, was es für den Gesamtkomplex Film bedeuten würde, diese abseits lebenden Volksgenossen für den Film zu gewinnen und sie zu Freunden der einstigen jungen Kunstform zu machen.

Um die notwendigen Grundlagen hierfür zu schaffen, die allein in einer einheitlichen festen Organisation liegen sollten, wurde bereits gegen Ende des Jahres 1932 damit begonnen, in den verschiedensten Landesteilen Zweigstellen der in Berlin befindlichen Parteifilmzentrale zu errichten. Diese hatten die Aufgabe, in ihrem Bezirk die Parteipropaganda mit Hilfe des Films zu unterstützen. Der Auf- und Ausbau war eine reine Personenfrage. Wohl war es möglich, in der Reichshauptstadt als der Filmmetropole und vielleicht auch in einigen weiteren Großstädten Parteigenossen zu finden, die gleichzeitig Filmfachleute waren und dadurch als Mitarbeiter an der Durchführung der großen Aufgabe geeignet erschienen.

Man bedenke, die Kunstform „Film“ war in diesen Zeitpunkt gerade erst Mal 40 Jahre alt, daher war es schwierig, jene Mitarbeiter für die Parteifilmstellen zu finden, die Fachwissen genug besaßen, ihre Mission als Filmstellenleiter erfolgversprechend zu erfüllen. Durch Schulung und systematische Auswahl eines Kerntrupps wurden Helfer ausgebildet, die in allen Kreisen, Ortsgruppen und Stützpunkten eingesetzt wurden.

Diesen Kern bildeten die Gaufilmstellen, die aus dem Bestreben nach Dezentralisierung errichtet wurden und im Sommer 1934 ihre volle Tätigkeiten aufnahmen, um sich als die allein berechtigten Filmpropagandaträger in ihrem politischen Gau zu ihrer Stellung emporzuarbeiten.

Aus der Reichsfilmstelle der Anfangszeit mit einen Leiter und wenigen Helfern, über acht Landesfilmstellen, wurde schließlich jener schlagbereite Apparat, der aus der Amtsleitung Film in die Reichspropagandaleitung der NSDAP als der Zentrale, 32 Gaufilmstellen, die disziplinarisch der zuständigen Gauleitung arbeitsmäßig und wirtschaftlich der Amtsleitung Film unterstanden, 771 Kreisfilmstellen und gegen 23.000 Ortsgruppenfilmstellen bestand.

Durch eine Anordnung des Reichspropagandaleiters der NSDAP, Dr. Goebbels, und des Reichsschatzmeisters der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, vom 11. Mai 1933 wurde die gesamte Filmarbeit innerhalb der NSDAP und ihrer Gliederungen sowie auch innerhalb der Hitlerjugend, SA- und SS-Formationen, den Parteifilmstellen übertragen, die somit zu Zentralstellen der praktischen politischen Aufklärungs- und Propagandaarbeit durch den Film werden sollten.

Das bedingte natürlich einen zielbewußten Ausbau auch der inneren Leitung der Parteifilmorganisationen, deren Aufgabenkreis stetig wuchs. Als im Herbst 1935 der erste Organisator der Parteifilmarbeit sich anderen Aufgaben innerhalb des deutschen Filmwesens zuwendete, übernahmen zwei der ältesten Mitarbeiter am Aufbau dieses wichtigen Propagandainstruments die Führung und sicherten die weitere Entwicklung: der Amtsleiter Carl Neumann als Träger der politischen, propagandistischen und organisatorischen Verantwortung und Amtskassenleiter Karl Schulze als verantwortlicher Faktor für den wirtschaftlichen Aufbau der ohne irgendwelche Zuschüsse arbeitenden Einrichtung.

Sechs Hauptstellen sicherten die reibungslose Durchführung der Arbeit und überwachten gleichzeitig die Tätigkeit der Dienststellen im Reich.

Der „Hauptstelle Organisation“ oblagen der organisatorische Einsatz und die Bereitstellung des einforderlichen Filmmaterials für die Parteifilmveranstaltungen.

Die Hauptstelle Filmherstellung und Technik beschäftigte sich in der Hauptsache mit der Herstellung der parteieigene Filme propagandistischen Charakters und mit dem Ausbau des Filmsarchivs der Amtsleitung Film.

Die publizistischen Auswertung der Parteifilmarbeit, die Sicherungen einer harmonischen Zusammenarbeit mit der Presse und dem Rundfunk sowie zum Teil auch die Schulung der Kreis- und Ortsgruppenfilmstellenleiter war Aufgabe der „Hauptstelle Presse und Funk“.

Mit der Erfassung der gesamten deutschen Schuljugend durch jährlich vier staatspolitisch bedeutsame Filme war die „Hauptstelle Staatspolitischer Schulfilm“ beauftragt, während die Durchführung der Jugendfilmstunden für die Hitlerjugend und die Verbindung zur Reichsjugendführung Angelegenheit der „Hauptstelle Jugendfilm“ war.

Die „Hauptstelle Verleih“ schließlich stellte die Bindung zur Filmwirtschaft, zum Theaterbesitzer und Theaterleiter her und hatte vor allem die Aufgabe, abendfüllende, parteieigene Filme den deutschen Volksgenossen in den Städten durch Aufführungen in den Lichtspieltheatern zugänglich zu machen.

1938 standen zirka 400 Tonfilmwagen bereit, um täglich auf dem Lande die besten Filme der Produktion in Verbindung mit Filmen parteipolitischen Charakters zu zeigen. Die Anzahl der Tonfilmwagen stieg ständig, denn die Gaufilmstellen waren sehr beliebt.

Nach dem Anschluß Österreichs am 13. März 1938 kamen in den Wochen vor der Abstimmung die roten Wagen der Gaufilmstellen aus dem Reich erstmalig auch in die Dörfer und Städte des deutschen Österreichs und gaben durch das lebende und sprechende Filmbild einen Begriff vom Leben und Schaffen im nationalsozialistischen Deutschland.

Zwar war es in der Kürze der Zeit noch nicht möglich, den jüngsten deutschen Landesteilen – analog den Gaufilmstellen im Altreich –, die Parteifilmstellen aufzubauen. Mit dem Neuaufbau der NSDAP ging aber auch der Aufbau der österreichischen Gaufilmstellen vor sich, und in aller Kürze durften auch in der Ostmark die ersten eigenen Tonfilmwagen mit der kulturellen Betreuung der Volksgenossen in den Gebieten der deutschen Ostmark beginnen. Der erste Schritt wurde indessen getan, als am 28. März 1938 dreißig Tonfilmwagen aus den verschiedenen Gauen mit besonders zusammengestellten Programmen in allen Teilen Österreichs Filmveranstaltungen im Freien und in Gasthaussälen durchführten, die von der Bevölkerung begeistert aufgenommen wurden.

Wo auch immer diese Wagen erschienen, schenkten sie den Besuchern Freude und Ergriffenheit. Oftmals waren in einem Ort drei, vier und noch mehr Vorstellung notwendig, um allen, die gekommen waren, die vorgeführten Filme zu sehen, diese Möglichkeit bieten. So gab die Filmorganisation der NSDAP während der Abstimmungsvorbereitung bereits ihre Visitenkarte in Deutschösterreich ab – und man kann sagen, daß der hinterlassene Eindruck ein ausgezeichneter war, das bewiesen die Stimmungsberichte aus allen Orten.

Während in der Anfangszeit bis 1933 durch die Partei fast ausschließlich reine Propagandafilme gezeigt wurden, ging die Parteifilmorganisation sodann dazu über, gute Spielfilme einzusetzen und die eigentliche Propaganda in Form von Kurzfilmen beizugeben.

So wurde das Kulturgut Film auch dorthin gebracht, wo man sich früher von den Kulturgütern ausgeschlossen glaubte. Der Filmwirtschaft wurde hierdurch auch eine weitere Amortisationsbasis gegeben, ferner bestand durch die Programmzusammenstellung die Gewähr, daß die Veranstaltungen auch von denjenigen Zuschauern besucht wurden, die die Vorführungen reiner Parteifilme nicht besuchen würden.

Bildergalerie

Filmographie der „Gaufilmstelle Groß-Berlin“

Siehe auch