Gutmacher, Gerhard

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Ritterkreuzträger Gerhard Gutmacher

Gerhard Gutmacher (Lebensrune.png 31. Oktober 1917 in Berlin-Schöneberg; Todesrune.png 31. März 2008 in Heidelberg) war ein deutscher Offizier der Wehrmacht, zuletzt Hauptmann des Heeres und Ritterkreuzträger des Zweiten Weltkriegs sowie promovierter Rechtswissenschaftler.

Werdegang

Ritterkreuzträger Georg Bose und Dr. jur. utr. Gerhard Gutmacher (rechts) bei einem Treffen der OdR
Von rechts: Wolfram Kertz, Brigadegeneral (BW) Wulf Wedde (Kommandeur der Infanterieschule Hammelburg) und Bruno Kahl beim Gefallenengedenken am 18. Oktober 1997; von links (mit Kranz): die Ritterkreuzträger Oberleutnant d. R. a. D. Georg Bleher[1] und der Vorsitzende Richter am Landgericht Hauptmann Dr. jur. utr. Gerhard Gutmacher.[2]

Nachkriegszeit

General a. D. Reinhard Günzel und der Vorsitzende des OdR Dr. jur. Gerhard Gutmacher bei der Festveranstaltung zum 50. Jahrestag der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger, 2004.

Nach Krieg und Kriegsgefangenschaft studierte der Stalingrad-Veteran Gutmacher an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, promovierte im April 1959 mit der Arbeit „Die Praxis der Gesetz- und Verordnungsgebung in der Deutschen Demokratischen Republik“ zum Dr. jur. und war als Jurist tätig, u. a. Vorsitzender Richter am Heidelberger Landgericht. Im Gerichstalltag mußte er sich in den 1970er und 1980er Jahren oft mit linken Anwälten – so z. B. mit Rechtsanwalt Gerhard Härdle vom „Kommunistischen Bund Westdeutschlands“ (KBW) – herumschlagen, die wiederum linksextremistische Gewalttäter und RAF-Sympathisanten verteidigten und Sonderbehandlung erwarteten. Dr. Gutmacher ließ sich nicht beirren, auch dem politischen Druck der linkslastigen Medien widerstand er wie einst dem bolschewistischen Feind an der Ostfront:

„So auch im Falle eines anderen Studenten, der wegen Landfriedensbruch und Widerstands gegen Polizeibeamte zu sechs Monaten verurteilt worden war. Das OLG rügte, der Strafkammervorsitzende habe ein prozeßwichtiges Protokoll einer früheren Vernehmung nicht verlesen lassen. Und so fort: Mal wies Härdle dem Richter die rechtsfehlerhafte Behandlung eines Verbotsirrtums nach, mal die unscharfe Anwendung des Nötigungstatbestandes, dann wieder die inkorrekte Zurückweisung von Hilfsbeweisanträgen oder auch die falsche Interpretation von Verjährungsvorschriften. Und es traf fast immer denselben Richter, den Vorsitzenden der Zweiten Großen Strafkammer in Heidelberg, Gerhard Gutmacher. Vor eben diesem Richter hatte sich Härdle von Januar bis Mai 1979 zu verantworten, angeklagt wegen uneidlicher Falschaussage und Landfriedensbruch [...] Richter Gutmacher in Heidelberg hingegen, der dem Anwalt Härdle nicht nur mitunter auf dem Flur begegnete, sondern ihm auch erheblichen Verlust an juristischer Reputation zu verdanken hatte, wähnte sich offensichtlich frei von jeder Betroffenheit: vom ersten Verhandlungstag an zeigte er sich souverän.“[3]

Nach 48 Verhandlungstagen, in deren Verlauf über 600 Beschlüsse zu fassen waren, wurde von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelbergs unter dem Vorsitz von Dr. Gutmacher (Beisitzer waren Richterin Dr. Hub und Richter Foerster nebst zwei Schöffen) für Recht erkannt:

„Der Angeklagte Dr. Gerhard Härdle aus Karlsruhe ist einer fortgesetzten vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage in Tateinheit mit fortgesetzter versuchter Strafvereitelung schuldig. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Schöffengerichts Heidelberg vom 23. Februar 1978 wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird vorbezeichnetes Urteil wie folgt geändert: Der Angeklagte ist zweier Vergehen des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gemeinschaftlichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem Falle in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Er wird zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.“

OdR

2001 wurde er als Nachfolger von Wolfram Kertz Vorsitzender der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger. 2007 erkrankte Dr. Gutmacher schwer, so daß es ihm nicht mehr möglich war, am bundesweiten OdR-Jahrestreffen im Oktober des Jahres teilzunehmen.

Tod

Hauptmann a. D. Dr. jur. utr. Gerhard Gutmacher, seit 1971 Erster Vorsitzender und 2004 Ehrenmitglied des Reit- und Fahrvereins Heidelberg-Wieblingen e. V., verstarb im März 2008. Er wurde unter großer Anteilnahme seiner Familie, Freunden und Kameraden beigesetzt, die Bundeswehr stellte dem verstorbenen Ritterkreuzträger und langjährigen Juristen ein Ehrengeleit.

Ehrung

Das Ehrengeleit der Bundeswehr für Ritterkreuzträger führte bei der deutschfeindlichen Partei DIE LINKE 2011 zu einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Petra Pau und Frank Tempel. In der Liste wurde insbesondere das Ehrengeleit für Dr. Gerhard Gutmacher kritisiert wurde:

„Die Bundeswehr beteiligt sich auf Wunsch der Angehörigen an Trauerfeierlichkeiten für verstorbene ehemalige Berufssoldaten der Wehrmacht. Die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 10/8 sieht hierfür eine ‚Abordnung‘ aus drei bis fünf Soldaten sowie auf Wunsch einen Trompeter und einen Trommler vor. Besondere Anforderungen an den Dienstgrad des Verstorbenen werden nicht gestellt. Eine umfangreichere Teilnahme stellt das sogenannte Ehrengeleit dar. Hierbei wird die Abordnung durch ‚Totenwachen‘, Trompeter und Trommler sowie ggf. einen ‚Ordenskissenträger‘ ergänzt. In den Genuss dieser Ehrung kommen ausschließlich Generäle/Admiräle und Inhaber sogenannter Tapferkeitsauszeichnungen vom ‚Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes‘ an aufwärts. Zwischen 2000 und Januar 2007 hat es 76 Ehrengeleite/Abordnungen gegeben. In den Jahren 2008 bis 2010 wurden alleine für Ritterkreuzträger 20 Ehrengeleite durchgeführt.“

Die Bundesregierung antwortete:

„Militärische Ehren bei Trauerfeiern sind Zeichen der Ehrerbietung vor dem Toten. Auf Grundlage der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 10/8 beteiligt sich die Bundeswehr deshalb nach Einzelfallprüfung an der Beisetzung von verstorbenen ehemaligen Berufssoldaten sowie von verstorbenen Inhabern/Trägern höchster Verdienst- oder Tapferkeitsauszeichnungen auf Wunsch der nächsten Angehörigen der Verstorbenen durch Totenehrungen in Form von Abordnungen oder Ehrengeleiten. Diese Maßgabe der ZDv 10/8 entspricht international üblichen Gepflogenheiten in der Totenehrung von Soldaten. […] Seit dem Jahr 2000 hat sich die Bundeswehr mit 68 Ehrengeleiten und 43 Abordnungen an Trauerfeiern von verstorbenen Wehrmachtsangehörigen beteiligt. Eine Auflistung der Verstorbenen ist als Anlage beigefügt.“[4]

Auszeichnungen (Auszug)

Schiften (Auswahl)

  • Das Eiserne Kreuz – eine bleibende Idee, in: „Deutsches Soldatenjahrbuch 2003/2004“, ISBN 978-3-86619-007-8

Literatur

  • Jochen Löser: Bittere Pflicht – Kampf und Untergang der 76. Berlin-Brandenburgischen Infanterie-Division,[5] Biblio Verlag, Osnabrück 1986

Fußnoten

  1. Georg Bleher war damals Landesgruppenleiter Baden-Württemberg und Sektionsleiter Stuttgart, später stellvertretender Vorsitzender der OdR.
  2. Gerhard Gutmacher war damals Vorsitzender des Ehrenrates, später Vorsitzender der OdR.
  3. Justiz in Heidelberg: Warum ein linker Rechtsanwalt wegen einer Bagatelle für 22 Monate ins Gefängnis muß, DER SPIEGEL 46/1981
  4. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
  5. Unter Mitarbeit der Chronisten Fritz Bente, Bert Mauß-Auth, Gerhard Gutmacher und von Werner Brandt, Wilhelm Kauffeld, Reinhold Fellmer, Mady von Schilling, Johannes Schmoll, Ernest von Schroeder, Erich Tomaszewski sowie von Msgr. Josef Kayser und Jochen Klepper unter der Schirmherrschaft von Carl Rodenburg, Kommandeur der 76. Infanterie-Division in Stalingrad.