Betreuungsgeld

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Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu Hause erziehen wollen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Betreuungsgeld am 9. November 2012 beschlossen und wird seit dem 1. August 2013 ausgezahlt.[1] Es wird ein Betrag von 100 Euro pro Kind und Monat ausgezahlt.

Grundgedanke

Eines der wichtigsten Argumente der Befürworter des Betreuungsgeldes ist die Wahlfreiheit für Eltern.[2] Die Eltern sollen also selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zu Hause erziehen wollen oder lieber in eine Krippe geben möchten. Die Leistung für die private Betreuung zu Hause wird also nur für unter dreijährige Kinder ausgezahlt. Die Betreuung durch die Eltern wird dadurch aufgewertet, was dazu führen kann, daß sich die Familien wieder stärker am Alleinverdienermodell orientieren.

Ein ökonomischer Grund liegt darin, den wachsenden Bedarf nach öffentlichen Betreuungsplätzen zu dämpfen. Denn ein Kindergartenplatz wird in der Bundesrepublik Deutschland mit knapp 1.000 Euro subventioniert.[3] Für das Betreuungsgeld muß der Staat nur für 100 Euro pro Kind aufkommen. Daher könnte auch eine Absicht darin liegen, die öffentlichen Ausgaben zu senken und damit auch die Gemeinden zu entlasten.

Öffentliche Debatte

Das Betreuungsgeld führte bisher in allen Ländern zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien. Die politische Linke steht der Sozialleistung ablehnend gegenüber, während Konservative dem Betreuungsgeld als Ausdruck einer Wahlmöglichkeit grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Skandinavien

Die Ursprünge der Debatte um das Betreuungsgeld liegen in Finnland Anfang der 1970er Jahre, um den wachsenden Bedarf von Kindergärten zu bremsen. Das 1985 eingeführte Betreuungsgeld war Teil eines Kompromisses zwischen den Parteien des linken und des Mitte/rechts-Flügels. Inzwischen ist die Sozialleistung akzeptiert und fester Bestandteil der finnischen Familienpolitik und des finnischen Haushaltes. In Finnland erhalten die Eltern 327,46 Euro pro Kind.[4]

In Norwegen wurde das Betreuungsgeld 1998 von einer von der Zentrumspartei geführten Minderheitsregierung mit Unterstützung der anderen bürgerlichen Parteien eingeführt. Die beharrlichsten Befürworter waren damals die Christdemokraten. Die Sozialdemokraten, die Grünen, die Kommunisten und die Liberalen lehnten die Reform jedoch ab. Das Betreuungsgeld ist in Norwegen umstritten und immer noch Thema von Wahlkämpfen. in Norwegen erhalten die Eltern 660 Euro pro Kind.[5]

In Schweden wurde das aktuelle Betreuungsgeld 2008 von der bürgerlich-liberalen Koalitionsregierung durchgesetzt. Auch in Schweden waren die beharrlichsten Befürworter die Christdemokraten. Nach anfänglicher Kritik stimmten die Liberalen dem Gesetz dann doch zu. Ablehnend stehen die linken Parteien dem gegenüber. Die Sozialdemokraten wollen im Falle eines Regierungswechsels das Betreuungsgeld wieder abschaffen. In Schweden erhalten die Eltern etwa 430 Euro pro Kind. [6]

Debatte in der BRD

Kritiker: Ole von Beust,[7] Sigmar Gabriel,[8] Katja Kipping und die OECD[9]

Zu Zwecken der Familienpolitik werden in der BRD Milliarden Euro Steuergelder umverteilt. An der katastrophal niedrigen Geburtenrate der Kerndeutschen hat diese Umverteilung nichts ändern können, es beschleunigt allerdings unzweifelhaft die Volkstod-Tendenzen, die das BRD-Regime in verschiedenen Ressorts betreibt. Alle Debatten über das Betreuungsgeld werden auf der Grundlage unausgesprochener Prämissen geführt. Konservative behaupten, mit dieser Maßnahme traditionelle Familienbindungen stärken zu können, Sozialisten (in allen Parteien, auch der CDU) behaupten, ihre „fortschrittliche“, egalitäre Bildungspolitik (möglichst viele Kleinkinder in staatlichen Einrichtungen möglichst lange erziehen zu lassen) werde „irrational“ und böswillig untergraben.

Daß gewöhnliche arbeitende Bürger in der BRD aberwitzig hoch besteuert werden (selbst Beschäftigte im Niedriglohnsektor können – mit entsprechend vielen Überstunden oder Sonntagszuschlägen – in die für sogenannte „Reiche“ geschaffene Steuerprogression rutschen), ist niemals ein parteipolitisches Thema, alle Staatsparasiten machen beleidigte Mienen, wenn jemand es wagt, die generelle Hochbesteuerung anzusprechen. Ferner müßte die Fruchtlosigkeit der jahrzehntelang scheiternden Familienpolitik Grund genug sein, den bisherigen Kurs wohlfahrtsstaatlicher Entmündigung zu verlassen und Elternrechte (z. B. die Hausschulung) auszuweiten, anstatt sie abzuschaffen.

Verweise

Fußnoten

  1. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/abstimmung-im-bundestag-bundestag-verabschiedet-umstrittenes-betreuungsgeld-/7366874.html
  2. Dabei wird gerne ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zitiert: „Art. 6 Abs. 1 GG garantiert als Abwehrrecht die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des ehelichen und familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden. Eltern dürfen ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll. Das sich aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG ergebende Wächteramt des Staates berechtigt diesen nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das GG überläßt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsverantwortlichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, daß die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
  3. http://www.erziehung-online.de/service-fuer-eltern/betreuungsgeld
  4. Eydal & Rostgaard 2011, S. 90-91
  5. Eydal & Rostgaard 2011, S. 90-91
  6. Eydal & Rostgaard 2011, S. 90-91
  7. Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, 11. November 2012: Der frühere Erste Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sieht im Betreuungsgeld „ein fatales Symbol“, weil es vor allem in Großstädten „völlig an der Lebenswirklichkeit der Leute vorbeigeht“. Denen gehe es „doch vielmehr um die Fragen: Wie hoch sind die Kita-Preise? Wie lange die Wartezeiten? Wo ist die beste Kita?“.
  8. Die SPD will gegen das Betreuungsgeld klagen. „Wir werden gegen das Betreuungsgeld klagen“, sagte Parteichef Sigmar Gabriel der Zeitung „Die Welt“.
  9. Die OECD kritisierte 2012 das in Deutschland geplante „Betreuungsgeld“. Dieses könne nicht nur die Beschäftigungsquote von Frauen schwächen, sondern sich zudem negativ auf die Integration von Zuwanderern auswirken. Besonders Frauen aus Zuwandererfamilien (Ausländer) mit sozial schwachem Hintergrund tendierten dazu, Geld vom Staat anzunehmen und ihre Kinder zu Hause zu versorgen.