Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold

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Das Reichsbanner „Schwarz-Rot-Gold“, Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner, kurz Reichsbanner, war zur Zeit der Weimarer Republik ein von Sozialdemokraten dominierter paramilitärischer Verband mit der offiziellen Zielsetzung, die „demokratische Staatsordnung“ zu verteidigen. Gründungstag war der 24. Februar 1924.

Am 28. Oktober 1953 wurde ein neuer Verband gegründet, der Reichsbanner „Schwarz-Rot-Gold“, Bund aktiver Demokraten stand nach eigenem Verkünden in der Tradition des ursprünglichen Reichsbanners.

Geschichte

„Reichsbanner“-Uniform der Weimarer Republik.
Quelle: Archiv für Zeitgeschichte und Publizistik

Als die Regierung zur Gründung von Einwohnerwehren aufrief oder sich Einwohnerwehren spontan bildeten, machte die Führung der SPD Versuche, ihre Mit­glieder zum Eintritt zu bewegen. Sie erließ u. a. einen Aufruf, in dem es hieß:

„Parteigenossen! Tretet sofort überall in die Ein­wohnerwehren ein! Die Waffen in der Hand eines reaktionären Bürgertums sind eine Gefahr, in der Hand unserer Parteigenossen sind sie die Garantie für den Bestand der Republik. Wenn dem Eintritt von Arbeitern irgendwelche Schwierigkeiten gemacht wer­den, so meldet es uns sofort.“ — „Vorwärts“, 30. November 1919

Diesem Aufruf verlieh die Führung so wenig Nachdruck, daß man er­kannte, daß es nur ein einmaliger, nicht nachhaltender Wille war, den Einwohnerwehren beizutreten. Die Arbeiter wurden durch Artikel ihrer Parteipresse, die sich scharf gegen bestimmte Forma­tionen von Einwohnerwehren richteten, stutzig. Hielt sie ihr eigener politischer Instinkt schon den Wehren fern, jetzt blieben sie erst recht draußen. Die Mehrzahl der Einwohnerwehren stand für sie in dem Ruf, reaktionäre Ziele zu verfolgen, und sie blieben in diesem Ruf für die Arbeiter auch weiterhin.

In den Jahren 1918/19 schützten die sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften ihre Büro- und Pressegebäude und das Leben ihrer Führer, wo es notwendig war. Darüber hinaus wurden damals und in den folgenden Jahren Arbeiterwehren gegründet, welche die Betriebe oder auch die Gemeinde, in der sie saßen, gegen rechtsputschistische Gruppen sichern sollten. Das waren direkte Gründungen der SPD, der freien Gewerkschaften oder von Kreisen demokratisch republikanischer Tendenz, die ihnen nahe­standen. Zu beachtenswerten Gebilden kam es zunächst nicht.

Als dann die sogenannten Kampfverbände erstarkten, sah man sich gezwungen, Abwehrformationen größeren Formats zu er­richten. So beschloß 1922 der Ortsverein Magdeburg der SPD die Aufstellung einer republikanischen Abwehrorganisation. Am 15. April 1923 marschierten 1.500 Mann auf dem Domplatz auf, um Er­klärungen Otto Hörsings, des damaligen Oberpräsidenten der Provinz Sachsen, entgegenzunehmen.

Gründer und Leiter der sogenannten „republikanischen Notwehr" war Karl Höltermann. Die Truppe wuchs bald auf 25.000 Mann an. Republikanische Vereinigungen ähnlicher Art, die man als Vorläufer des späteren Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold ansehen kann, gab es in fast allen Gegenden Deutschlands. Interessant ist von diesen die republikanische Wehr in Schlesien.

Man nannte sie den „Neuen Stahlhelm“. Also auch hier war das Motiv Abwehr gegen einen bereits bestehenden Bund, der eine feste, von den Republikanern gefürchtete Zielsetzung hatte. Aber erst als Monate und Jahre hindurch die Ereignisse erwiesen hatten, daß eine wirkliche Gefahr für die Staatsordnung und die Inhaber des Staatsapparates drohte, reifte der Entschluß, einen großzügigen Abwehrverband ins Leben zu rufen. Hörsing rief am 22. Februar 1924 führende Republikaner und vor allem Ver­treter der bereits bestehenden Arbeiterwehren nach Magdeburg. In dieser Besprechung, an der auch Vertreter der republikanischen Parteien teilnahmen, wurde das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold gegründet.

Wenn in diesem Zusammenhang öfter das Wort „republi­kanisch“ oder „Republikaner“ gebraucht wurde, so ist diesen abstrakten Begriffen der konkrete politische Klang zu geben, den sie damals hatten. Heute haben sich die bürgerlichen Schichten in das äußere Gewand der Republik als Staatsform eingelebt, um ihr ganzes, sehr lebendiges Interesse dem eigentlichen Inhalt, der Ausgestaltung der Republik zuzuwenden. Damals war das Schlag­wort von der „Republik ohne Republikaner“ in Kurs, und die Bezeichnung „Republikaner“ enthielt für viele eine Wertung, die je nach politischem Temperament und politischer Überzeugung schwankte, aber alles im allem etwas höchst Negatives meinte. Da überall Sozialdemokraten eine führende oder helfende Rolle im Staatsapparat spielten, waren „Republikaner“ und „Sozialdemokrat“ für weite bürgerliche Kreise gleichbedeutend; es waren die Kreise, die überdies an den „Dolchstoß“ glaubten. Da war es selbstver­ständlich, daß der „Republikaner“ etwas Verabscheuenswürdiges sei. Heute ist diese damals zu einem festen Bild gewordene Anschauung in den grellen Farben nirgendwo mehr vorhanden. „Monarchisten“ sind solange de facto „Republikaner“ gewesen, bis diese Freund-Feind-Gruppierung in Vergessenheit geraten war.

Aufgaben

In den §§ 1–5 der Satzungen werden die Aufgaben des Reichsbanners umrissen:

  • § 1.
    • Zweck des Bundes ist die Zusammenfassung aller reichsdeutschen Männer, insbesondere der Kriegsteilnehmer sowie der männlichen Jugendlichen, die unbedingt und vorbehaltlos auf dem Boden der republikanischen Verfassung stehen.
    • Der Bund führt den Namen „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner E. V.“, Sitz Magdeburg.
    • Die Farben des Bundes sind die verfassungsmäßigen Reichsfarben Schwarz­-Rot-Gold.
    • Sitz des Bundes und des Bundesvorstandes ist Magdeburg. Der Bund soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  • § 2.
    • Der Bund hat die Aufgabe:
    • a) In überparteilicher Weise am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbau Deutschlands mitzuarbeiten und die nationalen Interessen der Republik zu wahren;
    • b) Jugendpflege, Sport und Leibesübungen zu betreiben;
    • c) Alle Mitglieder staatspolitisch im Sinne und Geiste der Verfassung der Republik zu schulen und zu befähigen, den republikanisch-demokratischen Staatsgedanken in Stadt und Land zu verbreiten und zu vertreten;
    • d) die Mitglieder auszubilden für geschlossene Marschformationen zwecks ge­ordneter Durchführung politischer Demonstrationen und zur Abwehr gegen etwaige Angriffe politischer Gegner auf die Verfassung und den Bestand der Republik;
    • e) in den Formationen Ausbildung zu betreiben für schnelle und sachkundige Hilfe durch jede Formation bei Unglücksfällen, besonders bei Überschwem­mungen, Gruben und Eisenbahnunglücken, Explosionen, Feuersbrünsten, Einstürzen und sonstigen Ereignissen;
    • f) republikanische Regierungen, Behörden, Beamte, Parteien, Gewerkschaften und sonstige Organisationen, die sich klar und offen für die soziale und demokratische Republik erklären sowie für Völkerverständigung, insbeson­dere für einen starken, den Frieden der Welt erstrebenden Völkerbund eintreten, agitatorisch mit aller Kraft zu unterstützen;
    • g) Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu deutschen und außerdeutschen Organisationen zur Wahrung gemeinsamer Interessen und Verfolgung gleich­artiger Ziele.
  • § 3.
    • Der Bund wird:
    • Kameradschaft und republikanische Gesinnung wecken und pflegen; die Reichs­verfassung sowie die republikanischen Länderverfassungen schützen und sich den republikanischen Regierungen und Behörden in Fällen der Not zur Verfügung stellen; die Interessen der Kriegsteilnehmer, insbesondere die der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, mit Nachdruck vertreten; Angriffe gegen Republikaner, republikanische Parteien, Gewerkschaften und alle sonstigen auf diesem Boden stehenden Organisationen mit allen ihm zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln bekämpfen und zurückweisen.
  • § 4.
    • Die Ortsvereine im Auslande haben unter voller Wahrung der Interessen des Landes, in dem sie bestehen, für ein Verständnis der deutschen Republik und für gemeinsame gute Beziehungen zwischen ihrem neuen Vaterlande und Deutschland zu wirken und zeigen, wo es angebracht und möglich, im Interesse deutschen Ansehens die Farben der Republik und des Bundes.
  • § 5.
    • Im Bunde streng verboten ist die einseitige Parteipolitik, die Erörterung religiöser Fragen, gleich welcher Art, und jede illegale Bewaffnung.

Prominente Reichsbanner-Mitglieder der Weimarer Republik

Sozialdemokraten

Mitglieder der Deutschen Demokratischen Partei

Mitglieder des Zentrums

Verweise